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Auto privat verkaufen mit Händlergarantie?

Themenstarteram 5. Februar 2020 um 9:52

Hallo Zusammen,

ich habe mir vor ca 4 Wochen einen Wagen über einen Händler gekauft.

Jetzt habe ich schon das erst Problem. Das lasse ich beim Händler reparieren.

Ich habe allerdings irgendwie ein komisches Gefühl mit diesem Wagen....

Ist es denn möglich, dass Auto privat weiter zu verkaufen, mit den restlichen 10-11 Monaten Garantie beim Händler?

Bzw. darf man das überhaupt?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Februar 2020 um 21:32:27 Uhr:

Zitat:

@wusa88 schrieb am 5. Februar 2020 um 11:50:11 Uhr:

Ok. Danke für die Antworten.

Dann kann das Thema zur eigentlichen Frage abgeschlossen werden.

Alles andere wäre jetzt zu OT.

Danke für die Hilfe!

Eine "Gebrauchtwagengarantie" kannst Du selbstverständlich nicht weitergeben. Hat das Auto noch "Werksgarantie" (bei einigen Herstellern können das bis zu 7 Jahre sein) ist das natürlich was Anderes. da bist Du im Fall der Fälle ja auch nicht an den Händler gebunden sondern kannst zur Vertragswerkstatt deiner Wahl gehen.

Oh hilfe, wie in so vielen Deiner Posts scheinst du auch dieses Mal wieder wenig Ahnung zu haben.

Warum haust du dann solche Sachen raus? Scheint irgendwie zwanghaft zu sein, oder.....

Natürlich ist eine Gebrauchtwagengarantie übertragbar. Man muss dies halt schriftlich dem Garantiegeber mitteilen.

An den TE:

Falls du den Kaufvertrag über das Internet, also nicht vor Ort beim Händler geschlossen hast, hättest du das Fahrzeug ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können.

Bringt dir jetzt nach 4 Wochen aber leider auch nichts mehr.

Lass nachbessern und wenn du dann immer noch ein schlechtes Gefühl hast, Verkauf ihn weiter.

Aber ist ja noch ein relativ neuer Golf vom VW Händler, da dürfte das doch kein Problem sein.

Die sollen die Kupplung des DSG wechseln und dann ist gut.

49 weitere Antworten
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49 Antworten

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Februar 2020 um 21:32:27 Uhr:

Zitat:

@wusa88 schrieb am 5. Februar 2020 um 11:50:11 Uhr:

Ok. Danke für die Antworten.

Dann kann das Thema zur eigentlichen Frage abgeschlossen werden.

Alles andere wäre jetzt zu OT.

Danke für die Hilfe!

Eine "Gebrauchtwagengarantie" kannst Du selbstverständlich nicht weitergeben. Hat das Auto noch "Werksgarantie" (bei einigen Herstellern können das bis zu 7 Jahre sein) ist das natürlich was Anderes. da bist Du im Fall der Fälle ja auch nicht an den Händler gebunden sondern kannst zur Vertragswerkstatt deiner Wahl gehen.

Oh hilfe, wie in so vielen Deiner Posts scheinst du auch dieses Mal wieder wenig Ahnung zu haben.

Warum haust du dann solche Sachen raus? Scheint irgendwie zwanghaft zu sein, oder.....

Natürlich ist eine Gebrauchtwagengarantie übertragbar. Man muss dies halt schriftlich dem Garantiegeber mitteilen.

An den TE:

Falls du den Kaufvertrag über das Internet, also nicht vor Ort beim Händler geschlossen hast, hättest du das Fahrzeug ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können.

Bringt dir jetzt nach 4 Wochen aber leider auch nichts mehr.

Lass nachbessern und wenn du dann immer noch ein schlechtes Gefühl hast, Verkauf ihn weiter.

Aber ist ja noch ein relativ neuer Golf vom VW Händler, da dürfte das doch kein Problem sein.

Die sollen die Kupplung des DSG wechseln und dann ist gut.

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 8:08

Denkst du das es dann wirklich gut ist?

Haben die auch dazugelernt und verbesserte Kupplungen gebaut?

Dass es bei dem Getriebe Probleme gibt, ist kein Geheimnis.

Aber die nächsten 40-50 tkm solltest du keine Probleme haben.

Ist halt die Frage wie lange du vor hast, das Auto zu fahren.

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 8:35

Ich denke da eigentlich an mein altes Auto. Ich wollte das Auto fahren bis es auseinander fällt..

ich würde mir da nicht so viele Sorgen machen. Millionen Autos fahren mit den Doppelkupplungsgetrieben rum und nur wenige haben Probleme. Wenn es repariert ist, sollte es wieder gut sein. Wenn nicht hast Du die Garantie und die Gewährleistung, die Dich schützen.

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 8:54

Aber leider auch nur ein Jahr.

Ich bin halt jetzt etwas geprägt.

Und ich denke mir, wenn es mal passiert ist, dann kann es vielleicht wieder kommen.

natürlich. Es kann auch alles andere kommen. Ist Technik, da steckt man nicht drin. Das nächste Auto, welches Du kaufst, hat dafür andere Probleme.

Um welches Fahrzeugmodell geht es denn überhaupt? In bestimmten Audi/VW - DSG-Getrieben gibt es bis einschließlich Baujahr 2014 Probleme mit der "Mechatronik". Da sind Dichtungen des Druckspeichers ein paar cent zu billig ausgeführt und eine fachlich gute Reparatur gibts außerhalb von VW/Audi für rund 1,5 k€. Bei der Markenwerkstatt wird allerdings immer wieder das unterdimensionierte Gelumpe zu einem Vielfachen dieser Kosten 1:1 ausgetauscht (damit es auch bald wieder defekt geht).

Laut seinen Posts geht es um einen 2015er Golf 7 mit DQ200 DSG

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 13:13

Genau.

Golf 7 Variant 1.4l TSI

7 Gang DSG

BJ 2015

Moin,

Fangen wir Mal am Anfang an ... Lass das Ding reparieren und sei froh, dass es passiert ist, als du noch problemlos Ansprüche an den VK hattest. Ich würde nicht davin ausgehen, dass die Kupplungen innerhalb kurzer Zeit wieder kommen. Wenn nur Verschleiß vorliegt würde ich bei normaler Fahrweise von 120tkm Haltbarkeit ausgehen.

Das erste Problem, wenn du das Auto jetzt verkaufst: jeder wird meinen, dass das ein Problem Auto ist und keiner wird dafür einen angemessenen Preis zahlen. Daher - fahre es am besten weiter und hoffe, dass sich nicht noch mehr schlechte Überraschungen da verstecken oder sie auftauchen solange du noch Ansprüche ggü. dem Verkäufer hast. Aber um dich aufzubauen - der Golf VII ist zwar vielleicht nicht das beste Auto ever, aber eben auch keine schlimme Gurke.

Eine Garantie(Versicherung) hat ihre Bedingungen. Typischerweise kann man sie übertragen, genaueres steht in den Garantie- und Vertragsbedingungen drin. Wenn sie übertragbar ist, dann muss man den Übertrag der Versicherung melden - sie darf den Vertrag aber ggf. Kündigen (z.B. wenn der neue Besitzer gewerblicher Nutzer wäre usw.) Oder eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Ob sie das tut - muss man erfragen.

Bei der Gewährleistung ist das etwas anders. Normalerweise kann man die nicht frei übertragen, dafür könntest du sie aber ausschließen, damit du keine Probleme bekommst. Mit Zustimmung des VK kann man den Gewährleistungsanspruch allerdings abtreten - machen das ziemlich wenige Händler bei Autos mit, oftmals ist das schon in den AGBs ausgeschlossen. Aber da hilft fragen und ggf. ein kurzes Schriftstück.

LG Kester

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 7:21

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 6. Februar 2020 um 16:24:21 Uhr:

Das erste Problem, wenn du das Auto jetzt verkaufst: jeder wird meinen, dass das ein Problem Auto ist und keiner wird dafür einen angemessenen Preis zahlen.

Servus,

vielen Dank für deine Worte.

Genau dieses Problem mit dem Verkauf schwebt mir auch vor.

Wenn ich da alleine an mich denke, dann wäre ich sehr skeptisch wenn ich ein Auto ansehe, das vom Händler kommt und der "neue" Fahrer hatte das Auto gerade mal 4 Wochen und gibt es wieder zum verkauf ab.

Ich denke auch das dies Schwierig werden könnte.

Ich bekomme normal die nächsten Tage das Auto wieder mit neuer Kupplung und werde das Auto natürlich erstmal weiterfahren. Vielleicht sind die ganzen Probleme dadurch wirklich gegessen.

Ich hoffe auf jeden Fall mal das beste.

Für die Zukunft merke ich mir auf jeden Fall, dass ich mich vorher über solche Sachen informiere.

Hauptproblem dabei war eigentlich, wir haben genau das selbe Auto nochmal zuhause bloß als Schalter.

Bin mit diesem Absolut zufrieden. Daher dachte ich mache ich bestimmt nichts mit dem DSG falsch, da von Motor, Ausstattung usw. alles identisch ist. Nur der Unterschied, Schalter und DSG.

Jetzt bin ich Schlauer..

Aber hier kommen wieder die Worte von @Kai R. ins Spiel.

Wenn ich mir ein anderes Auto kaufe, dann habe ich vielleicht andere Probleme.

Ärgerlich aber trotzdem irgendwie alles.

Moin,

In dem Modelljahr sind die Hauptprobleme des DSG Getriebes abgestellt gewesen. Sicher - ab und zu taucht immer wieder was auf. Ein paar befreundete VW MA haben mir ggü. Gemeint, dass nun das Hauptproblem beim kleinen DSG ist, dass die Kupplungen bei normaler Nutzung eine durchschnittliche Erlebensdauer von 120tkm haben sollen und dann eben der Verschleiß zugreift. Sportliches Fahren, viel Stadt verkürzt die Lebensdauer dann entsprechend und Langstrecke auf der Autobahn erhöht sie. Damit muss man aber ganz normal bei jedem Auto Leben.

Sprich: zuviel Sorgen musst du wahrscheinlich nicht haben, es kann gut und gerne sein, dass es wirklich nur reiner Verschleiß war und nix Bedenkenswertes ist.

LG Kester

EZ 2015 könnte jedoch noch ein Exemplar aus 2014 sein. Über einen FIN-Decoder lässt sich das Herstellungsdatum allerdings herausfinden.

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 7:45

Sollte somit aber mit neuer Kupplung daher auch gegessen sein?

Ich vermute auch, dass Herstellung noch 2014 war.

EZ war nämlich schon im März 2015

Wie funktioniert das mit dem FIN-Decoder?

Dann schaue ich nach

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