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Auto privat verkaufen mit Händlergarantie?

Themenstarteram 5. Februar 2020 um 9:52

Hallo Zusammen,

ich habe mir vor ca 4 Wochen einen Wagen über einen Händler gekauft.

Jetzt habe ich schon das erst Problem. Das lasse ich beim Händler reparieren.

Ich habe allerdings irgendwie ein komisches Gefühl mit diesem Wagen....

Ist es denn möglich, dass Auto privat weiter zu verkaufen, mit den restlichen 10-11 Monaten Garantie beim Händler?

Bzw. darf man das überhaupt?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Februar 2020 um 21:32:27 Uhr:

Zitat:

@wusa88 schrieb am 5. Februar 2020 um 11:50:11 Uhr:

Ok. Danke für die Antworten.

Dann kann das Thema zur eigentlichen Frage abgeschlossen werden.

Alles andere wäre jetzt zu OT.

Danke für die Hilfe!

Eine "Gebrauchtwagengarantie" kannst Du selbstverständlich nicht weitergeben. Hat das Auto noch "Werksgarantie" (bei einigen Herstellern können das bis zu 7 Jahre sein) ist das natürlich was Anderes. da bist Du im Fall der Fälle ja auch nicht an den Händler gebunden sondern kannst zur Vertragswerkstatt deiner Wahl gehen.

Oh hilfe, wie in so vielen Deiner Posts scheinst du auch dieses Mal wieder wenig Ahnung zu haben.

Warum haust du dann solche Sachen raus? Scheint irgendwie zwanghaft zu sein, oder.....

Natürlich ist eine Gebrauchtwagengarantie übertragbar. Man muss dies halt schriftlich dem Garantiegeber mitteilen.

An den TE:

Falls du den Kaufvertrag über das Internet, also nicht vor Ort beim Händler geschlossen hast, hättest du das Fahrzeug ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können.

Bringt dir jetzt nach 4 Wochen aber leider auch nichts mehr.

Lass nachbessern und wenn du dann immer noch ein schlechtes Gefühl hast, Verkauf ihn weiter.

Aber ist ja noch ein relativ neuer Golf vom VW Händler, da dürfte das doch kein Problem sein.

Die sollen die Kupplung des DSG wechseln und dann ist gut.

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prinzipiell darfst Du mit Deinem Auto tun und lassen was Du willst.

 

Wenn Du als privater dein Auto weiter vekaufst, wäre es sinnvoll wenn Du wirksam die Gewährleistung für dich ausschließt. Dann isse natürlich wech...(für den neuen Käufer). Die gewährleistung des Händlers die Du bekommen hast ist natürlich verfallen, da Du sie ja ausgeschlossen hast. Entscheidend ist hier nur der Verkauf von Dir. Wann Du wo und wie das Auto selber gekauft hast, ist egal.

 

Wenn Du das Auto finanziert hast, mußt Du es natürlich vor dem Weiterverkauf bei der Bank auslösen. Auch da hat der Händler nix mehr mit zu tun.

 

Wo also sollte da ein Problem liegen?

 

Hinweis: Etwaige Mängel die das Auto hast mußt Du natürlich erwähnen. nicht in allen Details, bist ja Laie und mußt keine fundierte Diagnose haben, aber ein Hinweis muß sein. Auch das Du das Auto jetzt in Reparatur hast... da ist die Frage ob Du noch einen Käufer bzw. vernünftigen Preis bekommst, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Themenstarteram 5. Februar 2020 um 10:15

Es geht um ein Kupplungsproblem bei einem Automatik.

Muss das erwähnt werden?

Ich habe das Auto über den Händler gekauft und mir wurde zu dieser Problematik auch nichts gesagt.

1 Wochen nach dem Kauf, ist mir das Problem bewusst aufgefallen.

Mir geht es eigentlich darum, dass ich das Auto vielleicht weiterverkaufen könnte, mit Garantie über den Händler.

Ich soll davon natürlich ausgeschlossen werden und die Garantie soll an den neuen Käufer übergehen.

Aber so wie ich das lese, oder verstehe, geht das nicht.

am 5. Februar 2020 um 10:24

Da nur du einen Vertrag mit dem Händler hast kannst du die Händlergewährleistung nicht weiterreichen. Anders sieht es bei einer Herstellergarantie oder einer Garantieversicherung aus.

Ein Auto, welches du gerade vor 4 Wochen gekauft hast wirst du auch nur mit ziemlichem Verlust verkaufen können. Dabei musst du alle dir bekannten Mängel natürlich angeben.

Themenstarteram 5. Februar 2020 um 10:27

Ok. Schade.

Besteht hier vielleicht ein Rückgaberecht an den Händler?

Schließlich wurde mir von dem Mangel auch nichts gesagt. Wird zwar jetzt repariert, aber schön ist es trotzdem nicht.

Hätte man mir von diesem Mangel erzählt, hätte ich nicht gekauft.

am 5. Februar 2020 um 10:34

Nein, zurückgeben kannst du das Auto nicht, denn der Händler hat das Recht der Nachbesserung. Erst wenn die Versuche fehlschlagen kannst du das Auto zurückgeben.

Der Händler wird dir von dem Mangel nichts gesagt haben, da er ihn selber vermutlich gar nicht kannte.

Themenstarteram 5. Februar 2020 um 10:50

Ok. Danke für die Antworten.

Dann kann das Thema zur eigentlichen Frage abgeschlossen werden.

Alles andere wäre jetzt zu OT.

Danke für die Hilfe!

Zur eigentlichen Frage: du kannst sowohl Ansprüche aus der Gewährleistung als auch Garantie an den neuen Käufer abtreten. Dies sollte im Kaufvertrag mit festgehalten werden

am 5. Februar 2020 um 19:05

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 5. Februar 2020 um 19:58:39 Uhr:

Zur eigentlichen Frage: du kannst sowohl Ansprüche aus der Gewährleistung als auch Garantie an den neuen Käufer abtreten. Dies sollte im Kaufvertrag mit festgehalten werden

Die Gewährleistung ist nicht übertragbar im Gegensatz zur Garantie.

Zitat:

@wusa88 schrieb am 5. Februar 2020 um 11:50:11 Uhr:

Ok. Danke für die Antworten.

Dann kann das Thema zur eigentlichen Frage abgeschlossen werden.

Alles andere wäre jetzt zu OT.

Danke für die Hilfe!

Mit dem Mangel ist das so eine Sache.

da giebt es im Prinzip nur 2 Möglichkeiten:

Entweder der Händler wußte es nicht, dann ist das ein Fall für die Gebrauchtwagengarantie (ich nenne es jetzt mal so)

oder der Händler wußte es und hat es bewußt verschwiegen, dann wäre das arglistige Täuschung. Aber sowas muß man beweisen und es muß eben ein Vorsatz des Händlers vorliegen. Davon kann man hier aber nicht ausgehen.

Eine "Gebrauchtwagengarantie" kannst Du selbstverständlich nicht weitergeben. Hat das Auto noch "Werksgarantie" (bei einigen Herstellern können das bis zu 7 Jahre sein) ist das natürlich was Anderes. da bist Du im Fall der Fälle ja auch nicht an den Händler gebunden sondern kannst zur Vertragswerkstatt deiner Wahl gehen.

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 5. Februar 2020 um 20:05:50 Uhr:

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 5. Februar 2020 um 19:58:39 Uhr:

Zur eigentlichen Frage: du kannst sowohl Ansprüche aus der Gewährleistung als auch Garantie an den neuen Käufer abtreten. Dies sollte im Kaufvertrag mit festgehalten werden

Die Gewährleistung ist nicht übertragbar im Gegensatz zur Garantie.

Doch, ist sie. Siehe den Link vom camper0711

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Februar 2020 um 21:32:27 Uhr:

 

Eine "Gebrauchtwagengarantie" kannst Du selbstverständlich nicht weitergeben.

Warum nicht?

am 5. Februar 2020 um 21:40

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 5. Februar 2020 um 22:26:19 Uhr:

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 5. Februar 2020 um 20:05:50 Uhr:

 

Die Gewährleistung ist nicht übertragbar im Gegensatz zur Garantie.

Doch, ist sie. Siehe den Link vom camper0711

Es geht hier nicht um einen Kaufvertrag über das Internet.

Gebrauchtwagengarantien kann man z.T. weitergeben. Dazu muss die Versicherung informiert werden, die dann wenn nicht in den AGB ausgeschlossen die Versicherungspolice auf den neuen Besitzer umschreibt.

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 5. Februar 2020 um 22:40:59 Uhr:

Zitat:

[

Es geht hier nicht um einen Kaufvertrag über das Internet.

Das ist doch völlig egal. Ob ich ein Fahrrad, ein Buch oder ein Auto kaufe, die Rechtslage ist die selbe

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