Auto ohne Vertrag verkauft und wurde nicht abgeholt

Hallo, ich hoffe das ich hier richtig bin.

Ich habe mein Auto seit November 2024 abgemeldet und im Internet inseriert und ein Interessent hat sich gemeldet und wollte sich das Auto zunächst erstmal ansehen und hat mich 1 Woche hingehalten und ich meinte dann zu ihm: „wollen sie nun das Auto oder nicht?“ darauf antwortete er „ich nehm das Auto wie es ist und überweise ihnen schon mal das Geld zur Reservierung“ was er dann auch getan hat. Und seit Januar meldet er sich nicht mehr und hat mich blockiert und einen Kaufvertrag haben wir auch nicht gemacht. Was soll ich jetzt mit dem Wagen machen? Er steht seit November 2024 da.

Kann ich es jetzt dann weiter verkaufen?

Wie erwähnt, es wurde kein Kaufvertrag gemacht und Schlüssel sowie fahrzeugschein und Brief sind bei mir

27 Antworten

Natürlich vorher der Zulassungsstelle Bescheid geben und alle Dokumente vorlegen.

Damit ist das ein Problem des neuen Besitzers und nicht des Verkäufers und da stelle ich ihm die Bude auf einen extra teuren Parkplatz wenn der meint irgendwelche Spielchen betreiben zu müssen.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. März 2025 um 11:46:56 Uhr:


Natürlich vorher der Zulassungsstelle Bescheid geben und alle Dokumente vorlegen.

Damit ist das ein Problem des neuen Besitzers und nicht des Verkäufers und da stelle ich ihm die Bude auf einen extra teuren Parkplatz wenn der meint irgendwelche Spielchen betreiben zu müssen.

Dann hoffe ich, dass du im Streitfall ein Übergabeprotokoll hast um nachzuweisen, dass du den Wagen übergeben hast.

Weil die Ordnungswidrigkeit hast du begangen, nicht der neue Besitzer.

Zitat:

@Ratbo schrieb am 27. März 2025 um 12:37:25 Uhr:

Zitat:

Dann hoffe ich, dass du im Streitfall ein Übergabeprotokoll hast um nachzuweisen, dass du den Wagen übergeben hast.Weil die Ordnungswidrigkeit hast du begangen, nicht der neue Besitzer.

Hast du schon jemals ein Übergabeprotokoll ausgestellt?

Das heißt ja im Umkehrschluss, jede(r) kann jeglichen Unfug auf den Vorbesitzer oder Vorbesitzerin schieben solange es dieses Protokoll nicht gibt?

Sorry, aber selten solch einen Blödsinn gelesen.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. März 2025 um 14:34:30 Uhr:


Hast du schon jemals ein Übergabeprotokoll ausgestellt?

Das heißt ja im Umkehrschluss, jede(r) kann jeglichen Unfug auf den Vorbesitzer oder Vorbesitzerin schieben solange es dieses Protokoll nicht gibt?

Sorry, aber selten solch einen Blödsinn gelesen.

Ja, mache ich mit dem KV, da steht welche Papiere, Anzahl Schlüssel, Zubehör und auch wann das KFZ übergeben wurde.

Genau aus dem Grunde gibts dass im Protokoll, damit ich nachweisen kann, wann der Käufer das Auto übernommen hat.

Jeglicher Unfug ist... vortrefflicher Blödsinn....natürlich nicht...z.b. Geschwindigkeitsübertretungen usw nicht.

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Zitat:@Ratbo schrieb am 27. März 2025 um 14:45:44 Uhr:

Ja, mache ich mit dem KV, da steht welche Papiere, Anzahl Schlüssel, Zubehör und auch wann das KFZ übergeben wurde.

Zitat:

Genau aus dem Grunde gibts dass im Protokoll, damit ich nachweisen kann, wann der Käufer das Auto übernommen hat.Jeglicher Unfug ist... vortrefflicher Blödsinn....natürlich nicht...z.b. Geschwindigkeitsübertretungen usw nicht.

Das nennt sich nunmal Kaufvertrag und nicht Protokoll und natürlich werden solche Dinge im KV festgehalten. Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe und solltest du eigentlich differenzieren können.

Und es MÜSSEN solche Dinge auch nicht drinnen stehen. Es muss auch überhaupt nichts Schriftliches geben wenn’s normal abläuft.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. März 2025 um 11:46:56 Uhr:


Natürlich vorher der Zulassungsstelle Bescheid geben und alle Dokumente vorlegen.

welche Dokumente, angeblich gab's ja nicht mal einen KV, Adresse des vermeintlichen Käufers ist vermutlich auch nicht bekannt.

Wie könnte er dem Ordnungsamt beweisen, das er nicht mehr der Besitzer vom Fahrzeug ist?

Es wurde ein mündlicher Kaufvertrag geschlossen, eine Überweisung ist beim Verkäufer eingegangen, eine Verkaufsanzeige ist beim Amt eingegangen. Das dürfte genügen, denn der Hase läuft ja umgekehrt: Das Amt muß jdem Beschuldigten nachweisen, daß er eine Straftat/Owi begangen hat. Dem steht das bereits längere Vorhandensein der Verkaufsanzeige entgegen. Wenn das Amt also aufgrund der FgstNr den Ex-Halter ermittelt, findet es in der Akte sogleich diese Verkaufsanzeige.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. März 2025 um 16:09:43 Uhr:


Das nennt sich nunmal Kaufvertrag und nicht Protokoll und natürlich werden solche Dinge im KV festgehalten. Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe und solltest du eigentlich differenzieren können.

Nenn es wie du willst, diese Angaben stehen im normalen KV… und sind Pflicht in der Veräusserungsanzeige!
Fand keine Übergabe statt… hm, wie schreibst dass dann… rüschtüsch…gar nicht. Hmmm was mag der Bearbeiter der OWI wohl tun?
Rüüüpschtüsch, den letzten Halter ermitteln und kontaktieren.

Erst Wissen erlangen, dann antworten… details hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/veraeusserungsanzeige/

Also dein, „Hallo Amt, Karre ist verkauft“-Bescheid geben von weiter oben…ist etwas unspezifisch…oder nennen wir es oberflächlich.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. März 2025 um 16:15:29 Uhr:


Und es MÜSSEN solche Dinge auch nicht drinnen stehen. Es muss auch überhaupt nichts Schriftliches geben wenn’s normal abläuft.

Ergänzung…doch muss es…siehe eins drüber.
Also nicht im KV…aber in der Veräusserungsanzeige.

Ok dann ist das in D offensichtlich anders als in Ö.

Ich wusste nicht dass dies usus ist bei euch - aber gut dann braucht er diese auch.

Ist aber irrelevant, denn der TE glänzt ausschließlich mit Abwesenheit.

Zitat:

@MB320E schrieb am 13. Februar 2025 um 03:12:52 Uhr:


Hallo, ich hoffe das ich hier richtig bin.

Ich habe mein Auto seit November 2024 abgemeldet und im Internet inseriert und ein Interessent hat sich gemeldet und wollte sich das Auto zunächst erstmal ansehen und hat mich 1 Woche hingehalten und ich meinte dann zu ihm: „wollen sie nun das Auto oder nicht?“ darauf antwortete er „ich nehm das Auto wie es ist und überweise ihnen schon mal das Geld zur Reservierung“ was er dann auch getan hat. Und seit Januar meldet er sich nicht mehr und hat mich blockiert und einen Kaufvertrag haben wir auch nicht gemacht. Was soll ich jetzt mit dem Wagen machen? Er steht seit November 2024 da.

Kann ich es jetzt dann weiter verkaufen?

Wie erwähnt, es wurde kein Kaufvertrag gemacht und Schlüssel sowie fahrzeugschein und Brief sind bei mir

Hier steht doch ganz eindeutig, dass das Fahrzeug nur Reserviert werden sollte. Wenn es keinen Kaufvertrag gibt der schriftlich festlegt wer das Auto, von wem, wann kauft, kann es keinen gültigen Kaufvertrag geben, auch mündlich nicht, es sollte ja nur reserviert werden. Ich würde jetzt mal eine Rechtsberatung bei einem Anwalt einholen und mich da beraten lassen, hier auf Aussagen zu setzen wo niemand genau weiß wer von was eine sichere Antwort geben kann ist schon leichtsinnig, ohne dass ich jetzt hier jemandem etwas Böses unterstellen möchte.

Ich frage mich die ganze Zeit warum sich der TE hier nicht mehr zu Wort gemeldet hat.

Zitat:

@rekord_1 schrieb am 28. März 2025 um 11:26:00 Uhr
Ich frage mich die ganze Zeit warum sich der TE hier nicht mehr zu Wort gemeldet hat.

Längst mit der Kohle vom Käufer und dem Auto abgehauen 🙂
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