Auto ohne Kaufvertrag verkauft

Hallo,

Habe ein Auto für 2100euro ohne Kaufvertrag verkauft weil der käufer gesagt hat er braucht keinen, bin privatperson, hat er jetz ein Anspruch auf gewährleistung?

MFg thomas

66 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln


wozu also weiterhin den Thread mit deinen "Beiträgen" belasten?😁

Da kann ich nur zustimmen. Ausserdem verstehe ich nicht, warum nan Dir auf Deine rechtlich sehr bedenklichen Kauf/Verkauf Methoden , wenn sie denn so überhaupt stimmen, antwortet. Der Tread ist total überflüssig, verkaufe/ kaufe doch wie Du willst. Wann kaufst/verkaufst Du eigentlich, da Du doch hier voll zu tun hast ?

buba

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba


Da kann ich nur zustimmen. Ausserdem verstehe ich nicht, warum nan Dir auf Deine rechtlich sehr bedenklichen Kauf/Verkauf Methoden , wenn sie denn so überhaupt stimmen, antwortet. Der Tread ist total überflüssig, verkaufe/ kaufe doch wie Du willst. Wann kaufst/verkaufst Du eigentlich, da Du doch hier voll zu tun hast ?
buba

@Cruiser

Volle Zustimmung!

Zum Thema Verkauf: Das Verkaufsgeschäft findet eher sekundär statt, d.h. falls sich beispielsweise mal ein ehemaliger Kunde zum direkten Verkauf an mich entschließt.

Hauptgeschäftsfeld sind wie gesagt Fahrzeugbeleihungen. Da hier nicht täglich zig Kunden umherschwirren (wann beleiht man mal sein Auto) habe ich dementsprechend wenig Publikumsverkehr in meinen Geschäftsräumen - habe also ein wenig mehr Zeit als der "normale Durchschnittsarbeiter".

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln


Da hier nicht täglich zig Kunden umherschwirren (wann beleiht man mal sein Auto) habe ich dementsprechend wenig Publikumsverkehr in meinen Geschäftsräumen - habe also ein wenig mehr Zeit als der "normale Durchschnittsarbeiter".

Also quasi DER Traumjob....😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Also quasi DER Traumjob....😉

Wenn man es aus folgender Sicht betrachtet, wenig Arbeit für verhältnismäßig gutes Geld, dann stimme ich dir zu.

An manchen Tagen kann es aber auch ganz schön langweilig und eintönig sein, dann liest man ein gutes Buch, oder schaut bei einem guten Kaffee aus dem Fenster etc.😁

Also mein Traumjob ist es definitiv und das nicht nur aus vorgenannten Gründen...

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Dann viel Spass beim leben Deines Traums. Ich kann dir nur wünschen nicht an jemanden wie mich zu geraten, dann ist der Traum schnell aus,...
Kleiner Tipp:
Ein gutes Buch ist das BGB gibts sogar kostenlos :-)

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Dann viel Spass beim leben Deines Traums. Ich kann dir nur wünschen nicht an jemanden wie mich zu geraten, dann ist der Traum schnell aus,...

Danke, den hab ich😉

Was will mir denn,

"jemand wie du"

, mit solch dummen unüberlegten Sprüchen mitteilen?

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Kleiner Tipp:
Ein gutes Buch ist das BGB gibts sogar kostenlos :-)

Was du nicht sagst😁

Kleiner Tipp:
Ein ebenso gutes Buch ist das STGB - §§240, 241😉

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln


Danke, den hab ich😉

Was will mir denn, "jemand wie du", mit solch dummen unüberlegten Sprüchen mitteilen?

Was du nicht sagst😁

Kleiner Tipp:
Ein ebenso gutes Buch ist das STGB - §§240, 241😉

Ali, Du bist der " GRÖßTE" , ich bewundere Dich !!

buba

"Bleiben Sie ruhig!" - alles wird gut😁

Hallo!
Hab da auch ne frage!

Ich habe vor 2 Wochen mein PKW verkauft! Es war mein Zweitwagen und hatte über ein halbes jahr kein TÜV mehr und war auch schon lengst abgemeldet.
Der wagen hatte auch einpaar mängel daher auch kein TÜV und wegen zeitmangel und da ich kein Fachmann bin stand der Wagen monate lang nur herrum daher wollte ich ihn auch verkaufen!
Die Mängel hatte der Käufer auch selbst festgestellt und den Preis quasi selber bestimmt.
Ich wollte nicht groß handeln, der Preis hatte aber auch gepasst!
Und da ich gesagt habe das der Wagen so lange rumsteht und ich nicht genau weis ob nicht noch andere mängel dran sind haben wir auch kein kaufvertrag gemacht es war aber auch ok für ihn!
Er meinte noch "Wo zu ich hab ja ehe keine Garantie drauf"!!
Und jetzt bin ich kaum im Urlaub da höre ich das der käufer sich per Brief meldet obwohl er meine Handynr. hat!

Meine frage ist:
Wie sieht da die rechtslage aus, hat er irgendwelche rechte und wen ja welche?

Mfg....

hmm das klingt nicht so gut.
ich glaube kaum das ein abgelaufener tuev die sachmaengelhaftung ausschliesst.
kein kaufvertrag , keine zeugen?
da du keinen beweis fuer die dem käufer bei verkauf bekannten mängel hast, koennte das uebel werden.

aber warte noch ab, hier kommen sicher noch fachkundigere MEINUNGEN als meine. eine rechtsberatung darf ja nicht gegeben werden .
Harry

Zitat:

Original geschrieben von Montana78


Und jetzt bin ich kaum im Urlaub da höre ich das der käufer sich per Brief meldet...

Was steht denn in dem Brief drin?

Ja aber all die mir bekannten Mängel hatte ich ihm gesagt und er schien sich gut auszukennen war auch einpaar mal da um sich das auto anzusehen hatte auch rote Nummern dabei also hatte er ihn auch probe gefahren und ein monat später sagt er jetzt das mal da n schaden gewesen sein muß! Aber beim letzten mal hat der TÜV nix gesagt!!!!
aber vorm kauf hatt er selber gesagt das die fahrbe ungleichmässig sind und das da bestimmt mal was war und ich meinte möglich aber der wagen ist 20jahre alt da kann ich doch nicht alles wiessen was mal da war!!!

ich glaube er hat jetzt nur irgendwo n schnäppchen gesehen und will den kauf vorher jetzt ungeschehen machen!

Ach ja bevor ich das wichtigste vergesse es stand immer fest und das habe ich auch oft wiederholt das dr wagen als bastlerfahrzeug oder zum wiederaufbau vekauft wird und nicht als fahrbereit oder gar tüv bereit!
Das mit dem "Bastlerfahzeug" War sein eigenes wort und Für das alles gibts es ZEUGEN!!!!

diese ZEUGEN werden aber erst vor gericht gewuerdigt und in ihrer aussage bewertet.
du hast einfach fahrlaessig unsinn gemacht !
ob die rote nummer dem käufer zwingend sachkundigkeit ausweist oder kennzeichenmissbrauch ist, ist etwas anderes.
ungeschehen ( du nanntest nie zahlen) glaube ich nicht.
eher der versuch einen unbedarften zu seinem vorteil ueber den tisch zu ziehen.

da wir alle aber keine rechtsberatung geben duerfen und du weder zum genauen briefinhalt auskunft gibst, bleibts uebel.
es besteht keine pflicht zur schriftform beim kaufvertrag eines PKW ! (priv priv)
aber es bleibt der bessere weg des nachweises ( falls korrekt ausgefuellt) im streitfall.
Harry

Harry!!
Was für zahlen meinst du???
2500€ kaufpreis! meinst du das!!!
Und in diesen brief steht ich sollte morgen den wagen zurück nehmen und zwar weil der sturz hinten verstellt ist und die lagerbuchsen (mitlerweile) ausgeschlagen sind und angeblich ein schaden irgendwann dran war aber wie gesagt 20jahre altes auto hatt eipaar macken daher auch ein restorationsobjeckt nix zum anmelden und losfahren!!!

Zitat:

Original geschrieben von Montana78


Harry!!
Was für zahlen meinst du???
2500€ kaufpreis! meinst du das!!!
Und in diesen brief steht ich sollte morgen den wagen zurück nehmen und zwar weil der sturz hinten verstellt ist und die lagerbuchsen (mitlerweile) ausgeschlagen sind und angeblich ein schaden irgendwann dran war aber wie gesagt 20jahre altes auto hatt eipaar macken daher auch ein restorationsobjeckt nix zum anmelden und losfahren!!!

auch ohne !!!

wenn du ihn zum VK von 2500EUR ( die zahlen waren nie bekannt? , wenn doch , sry)

RATE ich dir als LAIE NICHTS !!!

eine weitere diskussion ergibt sich hier scheinbar NICHT !

BERUF dich einfach auf deinen nicht vorhandenen vertrag, mehr KANN ich ich dir nicht raten.

klingt eh alles komig... und somit vorausichtlich MEIN letzter post.

viel glueck

Harry

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