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Auto ohne Kaufvertrag verkauft
Hallo,
Habe ein Auto für 2100euro ohne Kaufvertrag verkauft weil der käufer gesagt hat er braucht keinen, bin privatperson, hat er jetz ein Anspruch auf gewährleistung?
MFg thomas
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66 Antworten
Hmm, hatte der Käufer denn Zeugen?
Ansonsten würde ich an deiner Stelle nichts tun und abwarten ob was von nem Anwalt oder Gericht kommt.
Ansonsten hilft früher oder Später nur der Anwalt!
Oder du nimmst die Karre zurück und gibts dem Verkäufer das Geld, was aber unbedingt schriftlich fixiert werden sollte da du nicht weißt was der Käufer mit dem Auto in der Zwischenzeit gemacht hat. Das ganze dann mit Ausweiskopie und allem drum und dran!
Grüße
Steini
""Oder du nimmst die Karre zurück und gibts dem Verkäufer das Geld, was aber unbedingt schriftlich fixiert werden sollte da du nicht weißt was der Käufer mit dem Auto in der Zwischenzeit gemacht hat. Das ganze dann mit Ausweiskopie und allem drum und dran!""
genau, und noch 500 EURO zusätzlich für den Aufwand des Käufers :) zu manchen Ratschlägen fällt mir nix mehr ein.
Ansonsten bin ich dankbar, dass durch diese neue Problematik der alte Thread rausgekramt wurde...hätte ich sonst nie gelesen.
Amüsant, wenn Leute unter Berufung auf ihr "Halbwissen" einem "Gebrauchtwagenhändler/vermittler" (als solchen bezeichne ich Colonia im Zusammenhang mit diesem Thread einfach mal, und das ist nicht negativ gemeint. Ich mag Gebrauchtwagenhändler. Viele jedenfalls) erzählen wollen, was diese doch alles nicht tun dürfen - völlig verkennend, dass diese mit genau ihrem Handeln offenbar schon jahrelang gut fahren. ;)
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Steini111
""Oder du nimmst die Karre zurück und gibts dem Verkäufer das Geld, was aber unbedingt schriftlich fixiert werden sollte da du nicht weißt was der Käufer mit dem Auto in der Zwischenzeit gemacht hat. Das ganze dann mit Ausweiskopie und allem drum und dran!""
Original geschrieben von HelldriverNRW
genau, und noch 500 EURO zusätzlich für den Aufwand des Käufers :) zu manchen Ratschlägen fällt mir nix mehr ein.
Ansonsten bin ich dankbar, dass durch diese neue Problematik der alte Thread rausgekramt wurde...hätte ich sonst nie gelesen.
Amüsant, wenn Leute unter Berufung auf ihr "Halbwissen" einem "Gebrauchtwagenhändler/vermittler" (als solchen bezeichne ich Colonia im Zusammenhang mit diesem Thread einfach mal, und das ist nicht negativ gemeint. Ich mag Gebrauchtwagenhändler. Viele jedenfalls) erzählen wollen, was diese doch alles nicht tun dürfen - völlig verkennend, dass diese mit genau ihrem Handeln offenbar schon jahrelang gut fahren. ;)
Hmm, was ist an dem Rat falsch, erklärs mir bitte!
Grüße
Steini
Oh Mann...
Ich bin gerade aufgrund der Dummheit einer Freundin auf diesen Thread gestoßen und ich bedanke mich vor ab dafür keine einzige nützliche Antwort gefunden zu haben ABER ein fettes Grinsen dank , wie ich vermute Michael Kühn aka Bavarian, Autopfand Coeln....
Habe mich seltens so amüsiert und dann noch beim Lesen eines simplen Forenthreads...
@ Autopfand Coeln
Dennoch würde es mich sehr amüsieren irgendwann davon zu hören das ihnen mal einer richtig die Konsequenzen ihres Handels aufgezeigt hat.
In diesem Sinne alles gute und ein big THX das ich in Hamburg wohne...
Zitat:
Original geschrieben von Don.Gonzo
Kfz-Zulassung: Brief und Kaufvertrag ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mir ist nicht bekannt, daß man in Deutschland bei der Zulassung nun auch einen Kaufvertrag vorlegen muß.
In Bayern bei Neuzulassungen scheinbar schon, war mir aber auch neu !
Quelle: Baynet
Zitat aus Baynet:
Voraussetzungen
Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage des Fahrzeugbriefs oder der sog. EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original und eines Kaufvertrags nachweisen.
Bayern? Wundert mich jetzt nicht wirklich, ist eben ein Freistaat... Frei von ....
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Zitat:
Original geschrieben von Don.Gonzo
Kfz-Zulassung: Brief und Kaufvertrag ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mir ist nicht bekannt, daß man in Deutschland bei der Zulassung nun auch einen Kaufvertrag vorlegen muß.
In Bayern bei Neuzulassungen scheinbar schon, war mir aber auch neu !
Quelle: Baynet
Zitat aus Baynet:
Voraussetzungen
Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage des Fahrzeugbriefs oder der sog. EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original und eines Kaufvertrags nachweisen.
Bayern? Wundert mich jetzt nicht wirklich, ist eben ein Freistaat... Frei von ....
Mit Betonung auf Neu-/Erstzulassung schon mehrmals mitbekommen, oft wollen bei 2Rädern oder Quads die Mitarbeiter der Z-Stelle sogar die VIN abgleichen.
Gebrauchtfzg.zulassung noch nie.
mfg