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Auto OHNE Kaufvertrag verkauft, jetzt Bußgeldbescheid

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 19:45

Guten Abend zusammen,

wie dem Titel zu entnehmen ist habe ich vor 3 Wochen ein Auto über Ebay Kleinanzeigen nach Kassel an einen Exporteur verkauft, vermutlich südländischer Abstammung.

Wie dem auch sei das Fahrzeug war bereits 1 Jahr abgemeldet, jetzt habe ich am Samstag einen Bußgeldbescheid aus Kassel gekriegt das das Fahrzeug ohne Kennzeichen und Anmeldung herrenlos abgestellt wurde auf offener Straße.

Ich habe morgen einen Termin beim Anwalt, von dem Typ habe ich nur die Handy Nummer über welche er auf einer anderen Plattform ein Auto verkauft, den Nachrichtenverlauf und seinen Ebay namen (Ebay würde die Daten auf Polizei Anfrage rausgeben) zusätzlich habe ich einen Zeugend er vom ersten Gespräch bis zur Abholung dabei war (Fahrzeug wurde von Mittelsmann geholt)

Ich habe keinen Kaufvertrag gemacht da es sich um einen 92er Astra F gehandelt hat und ich nur 20€ bekommen habe, Fahrzeug musste eben schnell weg und ich hab nicht über die Konsequenzen nachgedacht.

Bitte spart euch Sachen wie hättest du mal nen Vertrag gemacht das weiß ich bereits hilft mir aber nicht weiter da es mir von 20 Leuten denen ich das erzählt habe den Satz bereits gehört habe, es war mir jedenfalls eine Lehre.

Wie kann ich hier jetzt noch weiter vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Der Rechtsstaat, unter dem du möglicherweise eine private Vollkasko verstehst die in allen Lebenslagen den Bürger vor eigener Dummheit schützt, handelt hier vollkommen korrekt.

Ich als Steuerzahler habe keine Lust, für deine Unfähigkeit ein Auto richtig zu verkaufen oder verschrotten zu lassen in Haftung genommen zu werden.

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Themenstarteram 13. Juni 2017 um 10:11

Das Problem ist eben das ich keine ahnung hab wie der typ heißt, sonst wäre ja schon lange ne Anzeige raus ^^

Zitat:

@mattalf schrieb am 13. Juni 2017 um 12:10:17 Uhr:

Mal ganz dumm gedacht, was wenn du den wegen Diebstahl einzeigst;) er wird ja dann sicher drauf pochen das es sein Auto ist. Dann hast ihn :D

Die nächste dumme Idee hier im Thread. Jemand anderen bewusst und fälschlicherweise einer Straftat zu bezichtigen ist doch kein Lösungsvorschlag :rolleyes:

Zitat:

@xFehda schrieb am 12. Juni 2017 um 21:45:18 Uhr:

... von dem Typ habe ich nur die Handy Nummer über welche er auf einer anderen Plattform ein Auto verkauft, den Nachrichtenverlauf und seinen Ebay namen (Ebay würde die Daten auf Polizei Anfrage rausgeben) ...

Wie kann ich hier jetzt noch weiter vorgehen?

ist doch schon mal ausbaufähig.

Probiere doch mal über einen anderen Account (Kumpel oder so) den Namen und die Adresse rauszukriegen indem du Interesse an seinem angebotenen Fahrzeug signalisierst.

Na ja, aber selbst wenn, der TE schreibt ja das das Fahrzeug ein "Mittelsmann" abgeholt/gekauft hat, also noch eine unbekannte 3 Person im Spiel... irgendwie schon tricky ...Da kann jetzt der "Käufer" wo du noch irgendeine Handynummer hast und dedektivisch eine Anschrift rausbekommst, sagen ich weiß von nix, war ja nie das Auto abholen/kaufen.. Und wenn ich das richtig verstanden habe war der Zeuge bei einem Telefongespräch dabei, kann den Käufer weder beschreiben noch irgendwie bestätigen ...

Ist mir schon klar das das jetzt nicht mehr der Wagen vom TE ist, aber das zu beweisen (Bussgeldstelle) wird schwer wenn noch nicht mal ein Name vom Verkäufer bekannt ist, bzw. dieser noch nicht mal physisch beim Kauf da war..:D

Ich würde den Käufer kontaktieren und wenn da funkstille herrscht schleunigst die Bussgeldstelle zwecks Lösung kontaktieren ..

Evtl. haben die Exportheinis den Wagen auch blos blöd auf der Straße zwischengelagert und ein eifriger Ordnungsamt Mitarbeiter war pingelig und mitlerweile ist der Opel schon längst auf dem Kahn nach Afrika??

Dann bleiben halt noch die Bussgeldkosten im Raum stehen...da wären wir wieder beim Punkt ob sich der Aufwand lohnt den Schuldigen raus zu bekommen und ihm dann auch zum bezahlen zu bewegen:(

Die Gebühren muss gar keiner bezahlen. Der TE nicht, wenn er es glaubhaft darlegt, dass es nicht sein Fahrzeug ist. Da sehe ich jetzt auch nicht so das Problem, wenn man sich vernünftig artikuliert und den Sachverhalt schildert bzw. begründet, genauso wie es der TE hier schon getan hat. Und der Händler zahlt auch nicht, weil er nicht Adressat des Bescheides ist. Wenn die erlassende Stelle Geld will, muss sie den Bescheid an den richtigen Adressaten verschicken.

Ich kann es echt nicht nachvollziehen, warum hier jetzt irgendwelches künstliches Rumgeeiere empfohlen wird, anstatt es erst mal mit der simpelsten und wahrheitsgemäßen Art und Weise zu versuchen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 13. Juni 2017 um 13:33:41 Uhr:

Ich kann es echt nicht nachvollziehen, warum hier jetzt irgendwelches künstliches Rumgeeiere empfohlen wird, anstatt es erst mal mit der simpelsten und wahrheitsgemäßen Art und Weise zu versuchen.

Wie lange bist du jetzt schon hier im Forum? :D

Gruß Metalhead

Zu lange vielleicht ;):D

am 13. Juni 2017 um 16:12

Benutzerdaten des Käufers und Protokollierung des Handys würde ich sichern und dann halt bei der entsprechenden Behörde vorzeigen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 13. Juni 2017 um 13:33:41 Uhr:

Die Gebühren muss gar keiner bezahlen. Der TE nicht, wenn er es glaubhaft darlegt, dass es nicht sein Fahrzeug ist. Da sehe ich jetzt auch nicht so das Problem, wenn man sich vernünftig artikuliert und den Sachverhalt schildert bzw. begründet, genauso wie es der TE hier schon getan hat.

Nun, der TE war ja mal Eigentümer. Und hier auch noch der Letzte bekannte. Wenn er jetzt nicht nachweisen kann, dass er die Karre schon vor längerer Zeit verkauft hat, kann es sehr eng werden.

Da aber Ebay jede Transaktion abspeichert, sollte hier noch was möglich sein.

Es war keine ebay-auktion sondern eine Annonce in ebay-kleinanzeigen.

Da ist nicht nachvollziehbar wer das Fahrzeug letztendlich gekauft hat.

ich finde die Idee, über die Verkaufsanzeige des Käufers dessen Namen herauszufinden gar nicht so verkehrt. Und diesen nutzt man dann, wenn man der Bußgeldstelle erklären will, was eigentlich gelaufen ist.

Ich sehe kein Problem, wenn der TE einen Zeugen hat, der den "Verkauf" des Wagens bestätigt. Mit dem ermittelten Namen klingt das dann schon etwas weltmännischer :-)

am 23. Juli 2018 um 20:14

Was kam denn bei dir jetzt raus?? Wir haben der Zeit das gleiche problem mit der Stadt kassel....

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 20:54

Hab dir per PN geantwortet Leni ;)

Falls jemand mal ein ähnliches Problem hat, ich hab dann einfach etwas die Handy Nummer recherchiert, schlussendlich kam ich über die Facebook Suche auf sein Profil und hatte seinen Namen, das hat der Stadt Kassel dann schon gereicht und die Anzeige gegen mich wurde fallen gelassen :)

da hast Du sehr viel Glück gehabt. Wenn ein Auto zum Fahren nicht mehr taugt, ist es Abfall. Und gemäß Altautoverordnung ist man verpflichtet, sein altes Auto, wenn es zu seinem Zweck nicht mehr dient, in einem zertifizierten Betrieb entsorgen zu lassen. Einfach für 20.- € ohne Kaufvertrag an jemand anderen abstoßen bringt einen sehr schnell in die Nähe unerlaubter Abfallentsorgung. Die Strafen dafür sind vierstellig.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 09:08:31 Uhr:

Einfach für 20.- € ohne Kaufvertrag an jemand anderen abstoßen bringt einen sehr schnell in die Nähe unerlaubter Abfallentsorgung.

Wo hast du denn das her? Das hab ich noch nie gehört.

Das passiert IMHO sogar relativ häufig (z.B. als Ersatzteilspender).

Gruß Metalhead

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