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Kurzzeitkennzeichen ohne Kaufvertrag?

Hallo an alle,

suche gefühlt seit 3 Tagen eine Antwort auf meine Frage und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Folgender Sachverhalt:

Seit geraumer Zeit suche ich ein gebrauchten Audi, den ich glücklicherweise vorgestern fand. Das KFZ ist seit Anfang Juli vom Eigentümer abgemeldet. Dadurch war es mir nicht möglich, dass Auto Probe zu fahren. Natürlich möchte ich das vor Zustandekommen eines Kaufvertrages unbedingt tun. Das KFZ ist knapp 200km von mir entfernt und ich wollte dies morgen Probe fahren und im Anschluss bestenfalls direkt mitnehmen. Konnte für morgen einen Termin bei der Zulassungsbehörde für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Meine Frage ist, ob ich dieses ohne Halter zu sein bzw. ohne einen Kaufvertrag zu haben, bekomme, um es Probe zu fahren bzw. zu überführen.

Vom Noch-Eigentümer habe ich in Kopie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein (mit Abmeldedatum und Siegel), sowie die letzte HU vom 03/20 in Kopie erhalten. Ist ein KZK dadurch problemlos erhältlich?

Danke schonmal für eure Zeit und Antworten.

Viele Grüße

heinke1590

26 Antworten

Schau mal auf der Homepage Deiner Zulassungsstelle, da sollte stehen, ob Kopien reichen.

I.d.R. braucht man für ein KZK die Originalpapiere.

Ich würde den Wagen nicht kaufen. Wenn der Verkäufer ihn loswerden will, soll er dafür sorgen, dass Du ihn probefahren kannst.

Kopien werden nicht reichen, der TS benötigt das Original.

Danke für die Antwort.

Im Internet ist folgendes zu finden:

-Nachweise über die erforderlichen technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I, EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis oder gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung
-gegebenenfalls Nachweise zum Standort des Fahrzeugs: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag
-Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Code)

Telefonisch sagte mir man, Kopien würden genügen, jedoch war die Dame vom Behördentelefon offensichtlich auch nicht 100 prozentig informiert und las mir die erforderlichen Unterlagen nach kurzer Recherche auch nur vor. Darum bin ich nun etwas verunsichert.

LG

Bei unserer Zulassungsstelle steht:

Ab 01. April 2015 gilt für das Kurzzeitkennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten) folgendes:

Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens muss der Fahrzeugschein (ZB I) vorgelegt werden (Original oder Kopie). Zudem benötigt die Zulassungsbehörde, wie bisher, den Personalausweis des Fahrzeughalters und eine gültige EVB für Kurzzeitkennzeichen.
Im neuen Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Halter- und Fahrzeugdaten vollständig einzutragen.
Für das Fahrzeug ist eine gütlige Hauptuntersuchung (und ggf. Sicherheitsprüfung) nachzuweisen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden mit dem Vermerk in den Fahrzeugpapieren, dass nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks durchgeführt werden dürfen. Bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.
Der Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens kann bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde des Fahrzeughalters oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Standort ist anhand eines Kaufvertrages, einer Rechnung oder der Fahrzeugpapiere glaubhaft zu machen.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt weiterhin für maximal 5 Tage.
Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes.
Die Gebühr für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens beträgt wie bisher 13,10 €.
Schriftliche Vollmacht des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung des Fahrzeuges nicht selbst vornimmt

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Du kannst zum Verkäufer fahren und mit ihm und den Originalpapieren zu seiner Zulassungsstelle fahren und das KZK beantragen bzw. ausstellen lassen. Das KZK ist fünf Tage gültig. Die eVB für das KZK musst Du Dir von Deiner Versicherung auf Deinen Namen ausstellen lassen. Drauf achten, dass Voll- oder Teilkasko inkludiert ist, wenn Du das brauchst (machen nicht alle Versicherer).

Wenn Du das Fahrzeug kaufst, kannst Du die Kasko rückwirkend mit einschließen (der Antrag wird fünf Tage vordatiert, dann ist egal, ob Kasko in der eVB inkludiert ist), wenn Du das Fahrzeug nicht kaufst, einen selbstverschuldeten Unfall baust und die Kasko nicht in der eVB inkludiert ist, hast Du ein Problem, dann kannst Du den Schaden selber zahlen.

Wenn Du das Fahrzeug dann kaufst und später auf Dich anmeldest, wird der Beitrag für das KZK verrechnet (fünf Tage vordatiert).

"Zudem benötigt die Zulassungsbehörde, wie bisher, den Personalausweis des Fahrzeughalters."

Im Prinzip muss also der jetzige Halter ein KZK beantragen oder ich benötige dessen Ausweisdokumente bzw. eine Vollmacht? Scheinbar sind also die Kopien nicht ausreichend?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. August 2020 um 22:57:14 Uhr:


Du kannst zum Verkäufer fahren und mit ihm und den Originalpapieren zu seiner Zulassungsstelle fahren und das KZK beantragen bzw. ausstellen lassen. Das KZK ist fünf Tage gültig. Die eVB für das KZK musst Du Dir von Deiner Versicherung auf Deinen Namen ausstellen lassen. Drauf achten, dass Voll- oder Teilkasko inkludiert ist, wenn Du das brauchst (machen nicht alle Versicherer).

Wenn Du das Fahrzeug kaufst, kannst Du die Kasko rückwirkend mit einschließen (der Antrag wird fünf Tage vordatiert, dann ist egal, ob Kasko in der eVB inkludiert ist), wenn Du das Fahrzeug nicht kaufst, einen selbstverschuldeten Unfall baust und die Kasko nicht in der eVB inkludiert ist, hast Du ein Problem, dann kannst Du den Schaden selber zahlen.

Wenn Du das Fahrzeug dann kaufst und später auf Dich anmeldest, wird der Beitrag für das KZK verrechnet (fünf Tage vordatiert).

Der Verkäufer wird mir die notwendigen Unterlagen nicht ohne Barzahlung, die er zwingend einfordert, nicht aushändigen. War überrascht, dass er problemlos die Kopien zugesandt hat. Bester Weg wäre eigentlich, dass er das KZK beantragt. Ich möchte nur nicht kaufen, ohne zu Probe gefahren zu sein.

Danke schonmal für Eure Antworten!

Zitat:

@heinke1590 schrieb am 5. August 2020 um 22:57:22 Uhr:


"Zudem benötigt die Zulassungsbehörde, wie bisher, den Personalausweis des Fahrzeughalters."

Im Prinzip muss also der jetzige Halter ein KZK beantragen oder ich benötige dessen Ausweisdokumente bzw. eine Vollmacht? Scheinbar sind also die Kopien nicht ausreichend?

Kopien reichen bei uns aus und du musst deinen Ausweis vorlegen, nicht den des bisherigen Halters!

@hupos

Danke, das macht mir Hoffnung, aber "Zudem benötigt die Zulassungsbehörde, wie bisher, den Personalausweis des Fahrzeughalters." verunsicherte mich, da ich ja noch nicht der Halter bin😉

Zitat:

@hupos schrieb am 5. August 2020 um 23:01:43 Uhr:



Zitat:

@heinke1590 schrieb am 5. August 2020 um 22:57:22 Uhr:


"Zudem benötigt die Zulassungsbehörde, wie bisher, den Personalausweis des Fahrzeughalters."

Im Prinzip muss also der jetzige Halter ein KZK beantragen oder ich benötige dessen Ausweisdokumente bzw. eine Vollmacht? Scheinbar sind also die Kopien nicht ausreichend?

Kopien reichen bei uns aus und du musst deinen Ausweis vorlegen, nicht den des bisherigen Halters!

Wichtig ist, was seine Zulassungsstelle oder die des Verkäufers verlangt. Was Deine Zulassungstelle verlangt ist für den TE nicht von Belang (außer Ihr wohnt im selben Zulassungsbezirk).

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. August 2020 um 23:17:18 Uhr:



Zitat:

@hupos schrieb am 5. August 2020 um 23:01:43 Uhr:


Kopien reichen bei uns aus und du musst deinen Ausweis vorlegen, nicht den des bisherigen Halters!

Wichtig ist, was seine Zulassungsstelle oder die des Verkäufers verlangt. Was Deine Zulassungstelle verlangt ist für den TE nicht von Belang (außer Ihr wohnt im selben Zulassungsbezirk).

Was soll diese Antwort? Wir kennen die Herkunft des TE nicht, also können wir nur allgemein antworten. Und da berichte ich, wie es bei uns ist, und schreibe dies auch jedesmal dazu!

Du vermittelst u.U. falsche Hoffnungen.

Aussage des TE:

Zitat:

Danke, das macht mir Hoffnung..............

Zur Vervollständigung. Meine Zulassungsbehörde ist in Karlsruhe und die des aktuellen Eigentümer in Stuttgart.

Welchen Umweg fährst Du denn, um von KA nach S 200 KM zu benötigen 😕

Zitat:

Das KFZ ist knapp 200km von mir entfernt.......

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