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Auto nach WTS ohne Rechnung repariert,weitergenutzt.

Themenstarteram 8. Dezember 2018 um 21:43

Hallo.

Ein fiktiver Fall:

PKW wurde nach Schaden als Wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet. Geld bekommen.

Ich habe selbst bzw.ohne Nachweise reparieren lassen.

Nutze das Auto regelmässig.

Schätze den Marktwert aktuell um die 2000.-€ .

Gehe ich bei einem evtl.erneuten unverschuldeten Unfall leer aus?

Danke und Gruss

Beste Antwort im Thema

Ich glaube der Fall war Realer als wir denken....;) :D

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Solange Teile nach der wieder Instandsetzung voll Umfänglich zu 100% einsetzbar sind egal ob diese Neu , Gebraucht oder repariert wurden ist hier egal , das mit der Mwst. kann sein das diese bei FHZ älter als 10 Jahre anders gerechnet wird doch egal selbst wenn dies von der Versicherung abgezogen wurde steht es dir nach der Reparatur im vollem Umfang zu , ist so .

Ein etwa 14- Jahre altes FHZ wird vermutlich hier nicht in die Liste eingetragen zumal davon ausgegangen wird das dies eh auf unserem FHZ-Markt nicht wieder zum Einsatz kommt , jedoch gibt es auch Besitzer von FHZ die sich einfach kein anderes oder teureres FHZ leisten können oder wollen , hab selber auch ältere und die machen hier ihren Zweck was sie sollen und ich bin zufrieden so , oft rechnet sich so wie bei mir ein neues für manche Aufgaben nicht , wäre hier um einfach vieles zu Teuer wie bspw. mein Trafic II , hätte ich den neu gekauft würde ich mich über sämtliche Kratzer usw. nur aufregen und zudem läuft der bei mir nur als dritt FHZ also eh nicht viel km .

Themenstarteram 9. Dezember 2018 um 22:28

Zitat von hk do:

"(ein 14 Jahre alter Fiesta dürfte überwiegend auf dem Privatmarkt gehandelt werden und deswegen als steuerneutral zu betrachten sein, sprich: es sollte bei der Regulierung auf Totalschadenbasis keine Steuer abgezogen worden sein) "

 

Das stimmt, der WBW wurde ohne Steuerabzug ausgezahlt.

Lediglich der Restwert wurde natürlich abgezogen.

Somit passt ja dann alles mit der Regulierung , das hier dann der Restwert in Abzug gebracht wird ist auch völlig in Ordnung , entweder Restwert oder eben FHZ beides geht halt nicht .

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 8. Dezember 2018 um 23:17:05 Uhr:

An Hand der Metadaten lässt sich das exakte Erstellen belegen.

:D:D:D

Gruß Metalhead

Du Schlingel spielst wohl auf die Systemzeit an. :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:42:18 Uhr:

Du Schlingel spielst wohl auf die Systemzeit an. :D

Die Exif-Daten kannst du nach belieben verändern (da mußt du die Systemzeit nicht mal anfassen).

Die Beweiskraft ist daher <= 0. ;)

Gruß Metalhead

Richtig. Geht aber beides. :)

die Fotos vom Schaden besagen aber nur etwas über die Instandsetzung der von außen sichtbaren Karossrieteile, und das auch nur bedingt. Auf Fotos kann man nicht unbedingt erkennen, ob ein gerissener Stoßfänger erneuert wurde oder mit etwas GFK-Kleber wieder instand gesetzt wurde (je nach Schadenbild ist diese Reparaturmöglichkeit ja ggfls. auch gegeben).

Und noch schlechter wird es da mit Schäden unterhalb der Karosserie (hier Stoßstangenträger und Kühler) - wenn die nur "halbwegs" instand gesetzt wurden (wobei Du ja beweispflichtig für die Instandsetzung bist), welchen Wert soll eine Versicherung denn da berücksichtigen?!

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