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Auto nach unverschuldeten Unfall von Polizei technisch stillgelegt

Themenstarteram 28. Dezember 2017 um 9:40

Hallo,

meine Nachbarin (80+) ist geben mein Vorderrad (Scenic) gefahren und dann 180 Grad gedreht und dann bei sich die Treppe runter.

Die Felge hat sichtbare Schäden und das Rad ist auch nicht mehr ganz gerade.

Die Polizei hat mein Auto stillgelegt und beim hochheben vom Abschleppwagen hat es ordentlich geknarrt.

Was soll ich jetzt machen?

Von der Versicherung des Gegners einen vereidigten Sachverständigen akzeptieren?

Kann der auch gleich Restwertbestimmung machen wenn der Wagen Totalschaden (technisch oder wirtschaftlich) ist?

Kann ich bei mir Versicherung und KFZ Steuer sparen weil das Auto stillgelegt ist?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Franz105 schrieb am 2. Januar 2018 um 18:49:42 Uhr:

Nach einem Unfall gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten muss. In § 254 des Bundesgesetzbuches (BGB) ist diese Schadensminderungspflicht festgelegt.

Stand auch in einer der letzten ADAC-Ausgaben.

Wenn die Versicherung zusagt, den Schaden zu regulieren, kann man auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

darüber gibt es genügend Gerichtsurteile.

Das selbe gilt für den Gutachter. Wenn die gegnerische Versicherung sagt: Uns genügt der Kostenvoranschlag

der Werkstatt, wird sie keine Gutachterkosten zahlen.

Ist das Auto älter als drei Jahre werden auch nicht die Kosten der Fachwerkstaat übernommen, sondern die Sätze einer freien Werkstatt.

Bei Mietwagenkosten muss man ebenfalls aufpassen.

Deshalb ist ein Gespräch mit der gegnerischen Versicherung der erste und beste Schritt.

Schaltet man einen Rechtsanwalt ein, kann es auch passieren, dass es vor Gericht geht. Und die Gerichte sind überlastet. das kann dann bis zu einen Jahr dauern, bis alles reguliert ist.

Hab den Eindruck, hier sind Leute, die den Rechtsanwälten Arbeit verschaffen wollen.

Und ich habe den Eindruck, dass du nicht den Hauch einer Ahnung von dieser Thematik hast, Franz.

Und wenn du hier schon rumplapperst, dann Informiere dich vorher richtig, oder lass es sein und spiele Bridge mit deinen Freunden im Heim.

Das heißt im übrigen nicht "Bundesgesetzbuch" sondern Bürgerliches Gesetzbuch und im §249 steht auch nichts von einer "Schadenminderungspflicht", da ist lediglich Art und Umfang des Schadenersatzes geregelt.

 

Franz.......Menschenschenskinder, lass es bleiben, du weißt nix von diesem Thema, rein gar nix ! :rolleyes:

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Zitat:

@Catwiezle schrieb am 31. Dez. 2017 um 09:24:26 Uhr:

In diesem Forum ist leider eine "Renn sofort zum Anwalt" und "Hol das meiste Geld aus dem Unfall" Mentalität verbreitet.

Oft nur, weil hier Leute mit grundlegenden Fragen zur Abwicklung auftauchen und bei dieser Personengruppe das Risiko von der Versicherung unfair behandelt zu werden groß ist.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 31. Dezember 2017 um 09:24:26 Uhr:

Das hatte ich ja geschrieben, wenn es wider Erwarten Probleme gibt,

Für wen arbeitest du? HUK? CarExpert? ControlExpert? :confused:

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 9:58

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise!

Ein Leihwagen brauchen wir nicht.

Der Wagen steht nach dem abschleppen in der Werkstatt die auch sonst alles macht. Die würde das natürlich gerne irgendwie reparieren.

Es geht mir vor allem darum das sich Sorge habe das vorne bei der Radaufhängung solche Schäden sind das das einem mal "abbrechen" kann.

Das ist ja auch wohl ein Schaden den man bei einem Verkauf als Vorschaden wohl nicht verschwiegen werden kann oder sollte und damit erheblich in den Restwert gehen würde. Ich würde mir so ein Auto jedenfalls nicht kaufen was so einen Unfall gehabt hat.

Fahruntüchtig hat die Polizei gesagt und wohl auch in den Bericht geschrieben.

Am liebsten hätte ich:

Hoher Zeitwert - Geringer Restwert = Geld

Wagen ist Megane Scenic April 2009 und 74000 km 1. Hand

Gruss

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 11:19

Hallo,

danke für die Infos.

Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und der schickt mir einen Gutachter mit dem er zusammen arbeitet.

Ich denke das ist die beste Lösung.

Danke für die Tips!

Gruss

Zitat:

@mot56454x schrieb am 2. Januar 2018 um 10:58:49 Uhr:

 

Am liebsten hätte ich:

Hoher Zeitwert - Geringer Restwert = Geld

Hätten alle gerne.

Hoher Zeitwert glaub ich schon mal nicht. Geht irgenwo bei knapp 6000 los,ohne Deine genauen FahrzeugDaten zu kennen.

Geringer Restwert wird schon sein, je nachdem wie stark der beschädigt ist,wird der eh nur geschlachtet.

Und diesen Schaden musst Du beim Wiederverkauf definitiv angeben.

Wenn Du ihn kostengünstig repariert bekommst, halt fahren bis der TÜV Euch scheidet.

Gruß m

Zitat:

@mot56454x schrieb am 2. Januar 2018 um 10:58:49 Uhr:

Geringer Restwert = Megane Scenic

Stimmt :p :D

Nee, Spass. Gute Entscheidung, da wird sich dein Rechtsanwalt um alles weitere kümmern! Wenn das Auto fahruntüchtig bei der Werkstatt steht gucken dass man das zügig abwickelt, die werden Standgeld dafür haben wollen, das zahlt die Versicherug i.d.R. nur für die übliche Wiederbeschaffungsdauer. Also nicht wochenlang da stehen lassen. Verbindliche Restwertgebote bekommst du ja im Gutachten.

 

am 2. Januar 2018 um 17:49

Nach einem Unfall gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten muss. In § 254 des Bundesgesetzbuches (BGB) ist diese Schadensminderungspflicht festgelegt.

Stand auch in einer der letzten ADAC-Ausgaben.

Wenn die Versicherung zusagt, den Schaden zu regulieren, kann man auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

darüber gibt es genügend Gerichtsurteile.

Das selbe gilt für den Gutachter. Wenn die gegnerische Versicherung sagt: Uns genügt der Kostenvoranschlag

der Werkstatt, wird sie keine Gutachterkosten zahlen.

Ist das Auto älter als drei Jahre werden auch nicht die Kosten der Fachwerkstaat übernommen, sondern die Sätze einer freien Werkstatt.

Bei Mietwagenkosten muss man ebenfalls aufpassen.

Deshalb ist ein Gespräch mit der gegnerischen Versicherung der erste und beste Schritt.

Schaltet man einen Rechtsanwalt ein, kann es auch passieren, dass es vor Gericht geht. Und die Gerichte sind überlastet. das kann dann bis zu einen Jahr dauern, bis alles reguliert ist.

Hab den Eindruck, hier sind Leute, die den Rechtsanwälten Arbeit verschaffen wollen.

Zitat:

@Franz105 schrieb am 2. Januar 2018 um 18:49:42 Uhr:

Nach einem Unfall gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten muss. In § 254 des Bundesgesetzbuches (BGB) ist diese Schadensminderungspflicht festgelegt.

Stand auch in einer der letzten ADAC-Ausgaben.

Wenn die Versicherung zusagt, den Schaden zu regulieren, kann man auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

darüber gibt es genügend Gerichtsurteile.

Das selbe gilt für den Gutachter. Wenn die gegnerische Versicherung sagt: Uns genügt der Kostenvoranschlag

der Werkstatt, wird sie keine Gutachterkosten zahlen.

Ist das Auto älter als drei Jahre werden auch nicht die Kosten der Fachwerkstaat übernommen, sondern die Sätze einer freien Werkstatt.

Bei Mietwagenkosten muss man ebenfalls aufpassen.

Deshalb ist ein Gespräch mit der gegnerischen Versicherung der erste und beste Schritt.

Schaltet man einen Rechtsanwalt ein, kann es auch passieren, dass es vor Gericht geht. Und die Gerichte sind überlastet. das kann dann bis zu einen Jahr dauern, bis alles reguliert ist.

Hab den Eindruck, hier sind Leute, die den Rechtsanwälten Arbeit verschaffen wollen.

Und ich habe den Eindruck, dass du nicht den Hauch einer Ahnung von dieser Thematik hast, Franz.

Und wenn du hier schon rumplapperst, dann Informiere dich vorher richtig, oder lass es sein und spiele Bridge mit deinen Freunden im Heim.

Das heißt im übrigen nicht "Bundesgesetzbuch" sondern Bürgerliches Gesetzbuch und im §249 steht auch nichts von einer "Schadenminderungspflicht", da ist lediglich Art und Umfang des Schadenersatzes geregelt.

 

Franz.......Menschenschenskinder, lass es bleiben, du weißt nix von diesem Thema, rein gar nix ! :rolleyes:

Lieber Franz,

um den Beitrag von Dellenzaehler noch zu ergänzen, tu Allen einen Gefallen und melde Dich in einem Strickforum an. Dort können dämliche Ratschläge keinen größeren Schaden anrichten.

:D

Franz, noch mal in aller Freundschaft:

du bist ganz sicher ein lieber und netter Opi, dem man seine Kinder anvetrauen kann.

Du baust sicher tolle Sachen aus Holz und grillst mit den Kids am Lagerfeuer das Stockbrot.

Aber lass bitte, bitte hier deine Ergüsse zum Schadenersatz. Das geht nicht, echt nicht, wirklich nicht....:(

Dankeschön.

am 2. Januar 2018 um 19:09

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Name ist mir schon bekannt. hab mich oben vertippt.

Den ADAC kennt Ihr?

Da wurde auch in einen Artikel auf den § 254 des BGB Schadensminderungspflicht hingewiesen.

Ich habe den Eindruck Ihr seit hier im Forum aktiv, damit den Rechtsanwälten die Arbeit nicht ausgeht.

Wenn Ihr Forumsteilnehmern Ratschläge gebt, die evtl. dazu führen, dass dieser auf Rechnungen sitzen bleibt,

dann sage ich was ich von diesen Vorschlägen halte.

Es wäre halt besser, dabei auf eine thematisch passende fachliche Kompetenz zurückgreifen zu können ...

Zitat:

@Franz105 schrieb am 2. Januar 2018 um 20:09:55 Uhr:

Den ADAC kennt Ihr?

Nö, Was is'n das? Arbeitskreis Der Alternden Chaosposter? Bist Du da Mitglied?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Januar 2018 um 20:19:10 Uhr:

Es wäre halt besser, dabei auf eine thematisch passende fachliche Kompetenz zurückgreifen zu können ...

Du weißt aber schon, dass das leider nicht die Regel ist.

Einige bis viele kann man nicht gerade als Zierde ihres Berufsstandes bezeichnen.

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