Auto nach unverschuldeten Unfall von Polizei technisch stillgelegt
Hallo,
meine Nachbarin (80+) ist geben mein Vorderrad (Scenic) gefahren und dann 180 Grad gedreht und dann bei sich die Treppe runter.
Die Felge hat sichtbare Schäden und das Rad ist auch nicht mehr ganz gerade.
Die Polizei hat mein Auto stillgelegt und beim hochheben vom Abschleppwagen hat es ordentlich geknarrt.
Was soll ich jetzt machen?
Von der Versicherung des Gegners einen vereidigten Sachverständigen akzeptieren?
Kann der auch gleich Restwertbestimmung machen wenn der Wagen Totalschaden (technisch oder wirtschaftlich) ist?
Kann ich bei mir Versicherung und KFZ Steuer sparen weil das Auto stillgelegt ist?
Gruss
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Franz105 schrieb am 2. Januar 2018 um 18:49:42 Uhr:
Nach einem Unfall gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten muss. In § 254 des Bundesgesetzbuches (BGB) ist diese Schadensminderungspflicht festgelegt.Stand auch in einer der letzten ADAC-Ausgaben.
Wenn die Versicherung zusagt, den Schaden zu regulieren, kann man auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
darüber gibt es genügend Gerichtsurteile.Das selbe gilt für den Gutachter. Wenn die gegnerische Versicherung sagt: Uns genügt der Kostenvoranschlag
der Werkstatt, wird sie keine Gutachterkosten zahlen.Ist das Auto älter als drei Jahre werden auch nicht die Kosten der Fachwerkstaat übernommen, sondern die Sätze einer freien Werkstatt.
Bei Mietwagenkosten muss man ebenfalls aufpassen.
Deshalb ist ein Gespräch mit der gegnerischen Versicherung der erste und beste Schritt.Schaltet man einen Rechtsanwalt ein, kann es auch passieren, dass es vor Gericht geht. Und die Gerichte sind überlastet. das kann dann bis zu einen Jahr dauern, bis alles reguliert ist.
Hab den Eindruck, hier sind Leute, die den Rechtsanwälten Arbeit verschaffen wollen.
Und ich habe den Eindruck, dass du nicht den Hauch einer Ahnung von dieser Thematik hast, Franz.
Und wenn du hier schon rumplapperst, dann Informiere dich vorher richtig, oder lass es sein und spiele Bridge mit deinen Freunden im Heim.
Das heißt im übrigen nicht "Bundesgesetzbuch" sondern Bürgerliches Gesetzbuch und im §249 steht auch nichts von einer "Schadenminderungspflicht", da ist lediglich Art und Umfang des Schadenersatzes geregelt.
Franz.......Menschenschenskinder, lass es bleiben, du weißt nix von diesem Thema, rein gar nix ! 🙄
41 Antworten
Niemand ist unnütz ... 😉
Zitat:
@Franz105 schrieb am 2. Januar 2018 um 20:09:55 Uhr:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Name ist mir schon bekannt. hab mich oben vertippt.Den ADAC kennt Ihr?
Da wurde auch in einen Artikel auf den § 254 des BGB Schadensminderungspflicht hingewiesen.
Ich habe den Eindruck Ihr seit hier im Forum aktiv, damit den Rechtsanwälten die Arbeit nicht ausgeht.Wenn Ihr Forumsteilnehmern Ratschläge gebt, die evtl. dazu führen, dass dieser auf Rechnungen sitzen bleibt,
dann sage ich was ich von diesen Vorschlägen halte.
mein Lieber Franz,
hier in diesem Forum sind User aktiv, die sich -im Gegensatz zu dir- beruflich jeden Tag mit der Schadenregulierung beschäftigen. Es sind also Profis.
Du schaust mal mal ab und an ins Internet auf irgendwelche Seiten, fasst etwas auf, was du nicht verstehst, reimst dir mit deinem Laienwissen irgend etwas zusammen und postest dann hier so einen Quatsch.
Und wenn du Franz, hier Forumsteilnehmern Tipps gibts, aus welchen diese Finanzielle Nachteile erleiden können, dann sagen wir -in diesem Fall ich- dir was wir davon halten.
Und damit du es endlich einmal mal vestehst für dich noch mal zusammengefasst.
Es verstößt kein Geschädigter gegen die Schadenminderungspflicht, wenn er sich nach einem Verkehrsunfall juristischer oder Sachverständiger Hilfe bedient.
Die Kosten hierfür sind vom regulierungspflichtigen Hafptflichtversicherer zu übernehmen.
Ohne Wenn und aber.
Die Bagatellschadengrenze, bis zu welcher ein Kostenvoranschlag für die Schadenregulierung ausreicht liegt immer noch bei 750 Euro, es sei denn das Auto ist so alt, dass es weniger als 750 Euro Wert ist. Auch dann kann (muss sogar) ein Gutachten eingeholt werden.
Ich hoffe du hast das jetzt endlich verstanden und deine Ängste um das Geld der Forumsteilnehmer sind verflogen.
Wenn du noch Fragen hast, bitte gern. Aber höre doch bitte auf hier Mumpitz zu posten.
Danke
Eigentlich finde ich die Beiträge vom Franz richtig gut.
Schöner kann man fast nicht darstellen, warum man selber die Finger von der Schadensregulierung lassen sollte und besser einen Anwalt beauftragt.
Denn auf Franz seiner Meinung könnte und wird wohl auch die Versicherung wunderbar aufbauen und viel Geld sparen.
Wer das nicht weiß, der läuft allerdings Gefahr, das Richtige zu lassen und das Falsche zu tun.
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Hallo,
ich habe bei der Zulassungsstelle nachgefragt/angerufen. Da liegt nix von der Polizei vor.
Ich könnte das Auto abmelden und würde dann Steuer und Versicherung sparen.
Das kostet aber und ich soll da einen Haufen Papiere und sogar Kennzeichen, usw. vorlegen.
Das mache ich nicht. Da sitze ich nachher noch einen halben Tag rum.
Und die Frau meinte wenn da was wegen Stillegung kommt würde sie mich anschreiben. Und wenn ich Rechnung über Reparatur hätte wäre das erstmal auch in Ordnung. Evtl. müsste ich aber nochmal zum TÜV.
Gruss
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 30. Dezember 2017 um 12:49:46 Uhr:
Wieso wird hier im Forum immer gleich nach einem Anwalt geschrien? Schuldfrage ist klar, also geht es nur noch um die Abwicklung mit der Versicherung. Versicherung anrufen, mitteilen, dass man den Schaden durch einen Gutachter eigener Wahl bewerten lässt und danach entscheiden, ob Reparatur, fiktive Abrechnung, oder Totalschaden. Restwert, Schadenshöhe und Wertminderung steht alles im Gutachten. Wird zu 99% problemlos von der Versicherung abgewickelt. Falls es wider Erwarten doch Probleme gibt, kann man immer noch den Anwalt einschalten. Bei so einem Fall den Anwalt gleich einzuschalten, treibt nur die Kosten und den Arbeitsaufwand für die Versicherung und damit auch die Prämien der Kunden hoch.
Ich habe seit Jahren mal wieder einen Unfall gehabt. Eine Frau ist mir aus einer Nebenstraße mit Vorfahrtsschild in die Seite gefahren. Ich hatte auch angenommen das man das einfach und schnell löst. Ich bin nun schon seit 3 Monaten verarscht worden. So fühle ich mich von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen. Jetzt habe ich privat einen Anwalt eingeschaltet und ihn auch bezahlt. Es geht nicht nur ums Geld es geht auch um Gerechtigkeit und Ehrlichkeit. Sowas ist heutzutage, wie es scheint, unter die Räder gekommen. Ja es ist eine sehr bekannte Versicherung in DE.
Dein Beitrag passt leider so überhaupt nicht in den alten, längst eingemotteten Thread.
Wahrscheinlich hattest Du halt leider keine Zeugen, oder? Fotos gemacht? Polizei hinzugekommen?
man könnte wirklich meinen, fast jeder Thread wird von der "um-Himmels- willen-sofort-zum-Anwalt"-Fraktion gekapert, egal ob danach gefragt wurde oder nicht 🙄
Auch ich habe vor einem Jahr bei einem Parkplatzrempler (Schuldfrage klar, da Zeugen) alles wunderbar zu meiner Zufriedenheit von zuhause mit poliz. Aufnahme und ein paar Emails (Verursacher + gegnerische Versicherung) erledigt.
Ging also, kommt immer auf den Einzelfall an.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 09. Apr. 2023 um 13:20:48 Uhr:
man könnte wirklich meinen, fast jeder Thread wird von der "um-Himmels- willen-sofort-zum-Anwalt"-Fraktion gekapert, egal ob danach gefragt wurde oder nicht ??
???
Zitat:
@Pauliese schrieb am 9. April 2023 um 11:22:34 Uhr:
Dein Beitrag passt leider so überhaupt nicht in den alten, längst eingemotteten Thread.
Wahrscheinlich hattest Du halt leider keine Zeugen, oder? Fotos gemacht? Polizei hinzugekommen?
Polizei war vor Ort . Was da noch passiert ist, willst Du gar nicht wissen. Fakt ist, diese Versicherung versucht zu tricksen. Eindeutig. Ja ich bin da kein Kunde bei ihr.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 9. April 2023 um 13:20:48 Uhr:
man könnte wirklich meinen, fast jeder Thread wird von der "um-Himmels- willen-sofort-zum-Anwalt"-Fraktion gekapert, egal ob danach gefragt wurde oder nicht 🙄
Auch ich habe vor einem Jahr bei einem Parkplatzrempler (Schuldfrage klar, da Zeugen) alles wunderbar zu meiner Zufriedenheit von zuhause mit poliz. Aufnahme und ein paar Emails (Verursacher + gegnerische Versicherung) erledigt.
Ging also, kommt immer auf den Einzelfall an.
Es kommt vielleicht auch auf die Versicherung an. Vermute ich.
Nein ich finde 3 Monate nicht angemessen. Und dann noch viele Dinge in Frage stellen.
Es gibt dafür einen extra ForenBereich und diverse Threads, wo man sich so richtig hemmungslos über diese Versicherung auskotzen kann… 🙂
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