Auto nach Unfall nicht mehr Verkehrssicher, was nun??

Hallo
hatte in den Niederlanden einen unverschuldeten Auffahrunfall. Nun sagt mein Gutachter, dass das Auto nicht mehr Verkehrssicher ist (Heckblech verbogen, Kennzeichen verbogen). Mein Anwalt sagte mir heute, dass der Fall mind. 8 Wochen braucht bis er abgeschlossen ist. Der Gutachter und meine Werkstatt sagen, dass ich das Auto erst in einen Verkehrssicheren Zustand bringen darf(Heckblech begradigen, neues Kennzeichen sowie Unterbodenschutz- also Paste), nachdem die Gegenerische Versicherung das "OK" gegeben hat, also kein Gegen-Gutachten will. Was mache ich denn nun mind 8 Wochen lang; mein Chef will trotzdem das ich arbeiten komme!
Darf ich mit dem Auto fahren? Habe ich überhaupt Versicherungsschutz?
Einen Mietwagen zahlt mir die Versicherung aus den Niederlanden gar nicht, und 8 Wochen niemals. Ist doch zum Verrückt werden......

Beste Antwort im Thema

Und warum ist´s dann nicht verkehrssicher? Entweder du beurteilst den Schaden (viel) zu gering oder du musst etwas falsch verstanden haben...

Fotos würden helfen, um hier mittels Ferndiagnose etwas (natürlich völlig unverbindliches) sagen zu können oder eben der Weg zum Anwalt. Alles andere... Glaskugel.

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. November 2017 um 10:07:21 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. November 2017 um 09:40:45 Uhr:


der Gutachter sollte muss sich auf Gutachten beschränken und darf keine Rechtsberatung machen.

An einer temporären Reparatur, um das Auto verkehrssicher zu machen (was hat Unterbodenschutz damit zu tun?) wird es bestimmt nicht scheitern. Wenn dafür Kosten entstehen, die geringer als die Mietwagenkosten für den Zeitraum sind, gehören die sogar zum Schaden und können zusätzlich eingefordert werden.

Der erste Teil sieht so besser aus. 😉

Mit dem zweiten hast du unabhängig von der Rechtslage recht. Selbst wenn nicht bezahlt wird ist das für den Geschädigten sicherlich die günstigere Variante um nicht noch unnötig Kosten zu produzieren auf denen man schlimmstenfalls sitzen bleibt.

Leider komplett falsch. Es kommt sehr wohl auf die Rechtslage an. So kann man evtl. auf Kosten sitzen bleiben, die einem sonst erstattet worden wären. Für so etwas hat er doch den Anwalt.

Und ob ein Gutachter in den Niederlanden jemandem einen Tipp geben darf oder nicht - nun ja...

Hui, hier is jetzt aber viel Chaos!

Um einiges klarzustellen, bzw verständlicher zu machen.

Verkehrsrecht in Niederlanden sagt, dass ich kein Ersatzfahrzeug nehmen kann, wird nicht erstattet.

Gutachten habe ich in Deutschland machen lassen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt, sondern er sagt nur das das Auto nicht Verkehrssicher ist.

Anwalt ist Anwalt für Verkehrsrecht; ihm habe ich genau diese Anfrage gestellt, und warte (immer noch) auf seine Rückmeldung. Ans Forum habe ich mich gewandt, da ich eine Einschätzung zum Fahren in dem Zustand wollte, und der Anwalt sich gestern nicht mehr gemeldet hat.
Email:
Guten morgen Herr Dr. XY

Meine Frage bezieht sich auf die, laut Gutachten, nicht mehr gegebene "Verkehrssicherheit".

Laut Gutachter und Werkstatt müssten folgende Punkte korrigiert werden um die Verkehrssicherheit kurzfristig wieder
herzustellen:
Begradigung des Heckblechs mit einem Vorschlaghammer
Begradigung des KFZ Kennzeichens
Aufschmieren eines Unterbodenschutzes in Form einer Paste wg der Rostgefahr langfristig, sowie die Ausrichtung des Kofferraumverschlusses, damit der Kofferraum wieder leichtgängig öffnet

Laut Aussage meiner Werkstatt dauert dieser Vorgang ca. 10 Minuten.
Eine wirkliche Beeinträchtigung bzw. einen Anlass zur nicht vorhandenen Verkehrssicherheit des KFZ sehe ich tatsächlich eher weniger.

Der Gutachter sagte mir jedoch, dass ich diese Dinge erst NACH Zustimmung der Gegnerischen Versicherung machen darf, bzw. wenn diese den Schaden anerkennt und das Geld überwiesen hat.
Das dauert nach Ihrer Einschätzung ca. 8 Wochen.

Meine Frage an Sie:
Haben Sie eine Möglichkeit dieses Thema schneller zu bearbeiten als den Gesamtschaden- sodass ich eventuell eher das Ok der Gegnerischen Versicherung bekomme, mein Auto wieder in einen Verkehrssicheren Zustand zu bringen?

oder

Wie schätzen Sie die Situation ein?
Ist es von meiner Seite nicht ausreichend mein KFZ einem Unabhängigem Gutachter vorzustellen um den Schaden und den "Ist Stand" zu dokumentieren und sichern um dann nahtlos, zumindest die Verkehrssicherheit "provisorisch" und schnellstmöglich wieder herzustellen, sodass ich das Auto nutzen kann?

Es wäre toll wenn Sie mich diesbezüglich kontaktieren würden.
Gerne per Telefon unter*****, oder falls es zeitlich nicht passt per Email.

Vielen Dank vorab

Es war ein normaler Auffahrunfall. Schuldfrage eindeutig. Jedoch will die Gegnerische Versicherung, dass ich meine schaden über meine Vollkasko abrechnen lasse. Meine Rechtschutzversicherung und der Gutachter sagten mir daraufhin, dass ich mir umgehend einen Anwalt nehmen soll, der von der generischen Vers. übernommen werden wird, ggf halt über meine Rechtsschutz. Warum sollte ich mir also nicht einen Anwalt nehmen der darauf spezialisiert ist?

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. November 2017 um 10:38:46 Uhr:


Leider komplett falsch

Leider komplett falsch 😮

Lies mein Post nochmal und versuche es zu verstehen. 😉

Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 8. November 2017 um 11:10:48 Uhr:


Hui, hier is jetzt aber viel Chaos!

Um einiges klarzustellen, bzw verständlicher zu machen.

Verkehrsrecht in Niederlanden sagt, dass ich kein Ersatzfahrzeug nehmen kann, wird nicht erstattet.

Nö. Wenn, dann sagt das das Versicherungsrecht.

Zitat:

Gutachten habe ich in Deutschland machen lassen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt, sondern er sagt nur das das Auto nicht Verkehrssicher ist.

Warum lässt man ein Gutachten in Deutschland machen, wenn die Sache nach niederländischem Recht geht? Das bringt doch gar nichts.

Zitat:

Anwalt ist Anwalt für Verkehrsrecht; ihm habe ich genau diese Anfrage gestellt, und warte (immer noch) auf seine Rückmeldung. Ans Forum habe ich mich gewandt, da ich eine Einschätzung zum Fahren in dem Zustand wollte, und der Anwalt sich gestern nicht mehr gemeldet hat.
Email:
Guten morgen Herr Dr. XY

Meine Frage bezieht sich auf die, laut Gutachten, nicht mehr gegebene "Verkehrssicherheit".

Laut Gutachter und Werkstatt müssten folgende Punkte korrigiert werden um die Verkehrssicherheit kurzfristig wieder
herzustellen:
Begradigung des Heckblechs mit einem Vorschlaghammer

Dass man verbogene Teile am Auto mit dem Vorschlaghammer richtet, halte ich für ein Gerücht...

Zitat:

Begradigung des KFZ Kennzeichens
Aufschmieren eines Unterbodenschutzes in Form einer Paste wg der Rostgefahr langfristig, sowie die Ausrichtung des Kofferraumverschlusses, damit der Kofferraum wieder leichtgängig öffnet

Laut Aussage meiner Werkstatt dauert dieser Vorgang ca. 10 Minuten.
Eine wirkliche Beeinträchtigung bzw. einen Anlass zur nicht vorhandenen Verkehrssicherheit des KFZ sehe ich tatsächlich eher weniger.

Der Gutachter sagte mir jedoch, dass ich diese Dinge erst NACH Zustimmung der Gegnerischen Versicherung machen darf, bzw. wenn diese den Schaden anerkennt und das Geld überwiesen hat.
Das dauert nach Ihrer Einschätzung ca. 8 Wochen.

Meine Frage an Sie:
Haben Sie eine Möglichkeit dieses Thema schneller zu bearbeiten als den Gesamtschaden- sodass ich eventuell eher das Ok der Gegnerischen Versicherung bekomme, mein Auto wieder in einen Verkehrssicheren Zustand zu bringen?

oder

Wie schätzen Sie die Situation ein?
Ist es von meiner Seite nicht ausreichend mein KFZ einem Unabhängigem Gutachter vorzustellen um den Schaden und den "Ist Stand" zu dokumentieren und sichern um dann nahtlos, zumindest die Verkehrssicherheit "provisorisch" und schnellstmöglich wieder herzustellen, sodass ich das Auto nutzen kann?

Es wäre toll wenn Sie mich diesbezüglich kontaktieren würden.
Gerne per Telefon unter*****, oder falls es zeitlich nicht passt per Email.

Vielen Dank vorab

Hast Du denn wenigstens einen niederländischen Anwalt???

Zitat:

Es war ein normaler Auffahrunfall. Schuldfrage eindeutig. Jedoch will die Gegnerische Versicherung, dass ich meine schaden über meine Vollkasko abrechnen lasse. Meine Rechtschutzversicherung und der Gutachter sagten mir daraufhin, dass ich mir umgehend einen Anwalt nehmen soll, der von der generischen Vers. übernommen werden wird, ggf halt über meine Rechtsschutz. Warum sollte ich mir also nicht einen Anwalt nehmen der darauf spezialisiert ist?

Was heisst da Schuldfrage eindeutig? Klingt für mich zumindest so, als ob die gegenerische Versicherung das nicht so sähe bzw. ihre Leistungspflicht nicht anerkennt.

Sorry, aber irgendwie stimmt hier etwas nicht....

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. November 2017 um 16:06:35 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. November 2017 um 10:38:46 Uhr:


Leider komplett falsch

Leider komplett falsch 😮

Lies mein Post nochmal und versuche es zu verstehen. 😉

dito.

Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 8. November 2017 um 11:10:48 Uhr:


Hui, hier is jetzt aber viel Chaos!

Das hast Du gut erkannt! 🙂

Zitat:

Verkehrsrecht in Niederlanden sagt, dass ich kein Ersatzfahrzeug nehmen kann, wird nicht erstattet.

Hier hat man Dich falsch informiert. Übrigens ist nicht Verkehrsrecht, oder wie ein "Schlaumeier" meint, Versicherungsrecht maßgeblich, sondern Schadensersatzrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch, genau wie in Deutschland.

Du solltest Dein Fahrzeug unverzüglich reparieren lassen. Ein O.K. der Versicherung brauchst Du nicht!

Versicherungen sind ausschließlich Zahlungsschuldner, irgend etwas zu fordern (Gegengutachten) oder zu genehmigen steht ihnen nicht zu!

Leider sind niederländische Versicherungen nicht besser als deutsche und versuchen häufig, Geschädigte gegen geltendes Recht um einen Teil des Schadensersatzes zu betrügen. Sprich darüber mit Deinem Anwalt.

Hier noch ein

Link

, der Dir sicher weiter hilft.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. November 2017 um 19:21:03 Uhr:



Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 8. November 2017 um 11:10:48 Uhr:


Hui, hier is jetzt aber viel Chaos!

Das hast Du gut erkannt! 🙂

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. November 2017 um 19:21:03 Uhr:



Zitat:

Verkehrsrecht in Niederlanden sagt, dass ich kein Ersatzfahrzeug nehmen kann, wird nicht erstattet.


Hier hat man Dich falsch informiert. Übrigens ist nicht Verkehrsrecht, oder wie ein "Schlaumeier" meint, Versicherungsrecht maßgeblich, sondern Schadensersatzrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch, genau wie in Deutschland.
Du solltest Dein Fahrzeug unverzüglich reparieren lassen. Ein O.K. der Versicherung brauchst Du nicht!
Versicherungen sind ausschließlich Zahlungsschuldner, irgend etwas zu fordern (Gegengutachten) oder zu genehmigen steht ihnen nicht zu!
Leider sind niederländische Versicherungen nicht besser als deutsche und versuchen häufig, Geschädigte gegen geltendes Recht um einen Teil des Schadensersatzes zu betrügen. Sprich darüber mit Deinem Anwalt.
Hier noch ein Link, der Dir sicher weiter hilft.

Ganz toll! Solche "Ratschläge" können den TE einen Haufen Geld kosten. Man kann den Schaum vor dem Mund ja förmlich sehen, wenn Du über Versicherungen sprichst. Man muss die wirklich nicht mögen, aber was Du hier vom Stapel lässt, ist schon ausgesprochen unsachlich. Zahlungsschuldner - dass ich nicht lache! Selbstverständlich hat die Versicherung eines Unfallgegners auch Rechte. So ist es auch ihre Aufgabe, unberechtigte Forderungen abzuweisen, nur so als Beispiel. Es steht offenbar noch nicht einmal zweifelsfrei fest, wer an diesem Unfall schuld ist...

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. November 2017 um 16:22:52 Uhr:


Nö. Wenn, dann sagt das das Versicherungsrecht.

Warum lässt man ein Gutachten in Deutschland machen, wenn die Sache nach niederländischem Recht geht? Das bringt doch gar nichts.

Dass man verbogene Teile am Auto mit dem Vorschlaghammer richtet, halte ich für ein Gerücht...

Hast Du denn wenigstens einen niederländischen Anwalt???

Was heisst da Schuldfrage eindeutig? Klingt für mich zumindest so, als ob die gegenerische Versicherung das nicht so sähe bzw. ihre Leistungspflicht nicht anerkennt.

1) Nö, wenn wie schon einer meiner Vorposter schrieb das niederländische Äquivalent zum BGB sowie EU-Weite internationale Regelungen (grüne Karte, in welcher Sprache ...)

2) Das bringt eine Menge, vor allem einen Gutachter der deutsch spricht. Darauf hat ein Geschädigter einen Anspruch, der wird üblicherweise auch von den niederländischen Versicherungen gezahlt obwohl das dort anders läuft -> Anwalt fragen

3) Normal, kein Gerücht. Wir reden von einer Notreparatur um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen, da geht man nicht unbedingt zimperlich vor.

4) Deutschen Anwalt - Schriftverkehr in Deutsch - in der Regel wird eh eine deutsche Versicherung mit der Regulierung beauftragt damit die Sprachbarriere entfällt.

5) Der Punkt Schuldfrage und generelle Leistungspflicht ist nach Schilderung unklar, daher Vorsicht mit hohen Kosten die man produziert.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. November 2017 um 16:24:14 Uhr:


dito.

Der TE hat nur zwei Möglichkeiten wenn er mobil bleiben will. Leihwagen oder Notreparatur. Was ist im Zweifelsfall billiger? Leihwagen zahlt auch keine Versicherung über Wochen nur weil der TE nicht reparieren lässt. Zumal das Problem anscheinend noch bei der Schuldfrage liegt.

Also kann man nur mit gewissem Risiko mal 50-100€ in die Hand nehmen und das Auto per Vorschlaghammer oder wie auch immer kurzfristig wieder verkehrstauglich machen.

Die Alternative einfach mit einem nicht verkehrssicherem Fahrzeug weiterzufahren würde ich nicht anraten.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 9. November 2017 um 09:29:52 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. November 2017 um 16:22:52 Uhr:


Nö. Wenn, dann sagt das das Versicherungsrecht.

Warum lässt man ein Gutachten in Deutschland machen, wenn die Sache nach niederländischem Recht geht? Das bringt doch gar nichts.

Dass man verbogene Teile am Auto mit dem Vorschlaghammer richtet, halte ich für ein Gerücht...

Hast Du denn wenigstens einen niederländischen Anwalt???

Was heisst da Schuldfrage eindeutig? Klingt für mich zumindest so, als ob die gegenerische Versicherung das nicht so sähe bzw. ihre Leistungspflicht nicht anerkennt.

1) Nö, wenn wie schon einer meiner Vorposter schrieb das niederländische Äquivalent zum BGB sowie EU-Weite internationale Regelungen (grüne Karte, in welcher Sprache ...)

2) Das bringt eine Menge, vor allem einen Gutachter der deutsch spricht. Darauf hat ein Geschädigter einen Anspruch, der wird üblicherweise auch von den niederländischen Versicherungen gezahlt obwohl das dort anders läuft -> Anwalt fragen

3) Normal, kein Gerücht. Wir reden von einer Notreparatur um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen, da geht man nicht unbedingt zimperlich vor.

4) Deutschen Anwalt - Schriftverkehr in Deutsch - in der Regel wird eh eine deutsche Versicherung mit der Regulierung beauftragt damit die Sprachbarriere entfällt.

5) Der Punkt Schuldfrage und generelle Leistungspflicht ist nach Schilderung unklar, daher Vorsicht mit hohen Kosten die man produziert.

1) Verkehrsrecht ist es auf jeden Fall nicht, das regelt keine Versicherungsfragen.

2) Das Problem ist doch nicht die Sprache... Das Problem ist, dass deutsche Gutachter eben nach deutschen Maßstäben gutachten - auch wenn die mancher hier im Forum für die weltweit universell gültigen hält. Da können gleiche, ähnliche oder auch ganz andere Beträge rauskommen wie in anderen Ländern. Die Rechtsgrundlagen dafür sind aber nunmal die des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Ein wunderbarer Ansatzpunkt für die gegnerische Versicherung.

3) Der Hammerkopf eines Vorschlaghammers hat ein Gewicht von 4-5 kg... damit richtet man eher weiteren Schaden an, als dass man etwas repariert. Aber wer weiß, vielleicht füllen manche ihr Wischwasser auch mit dem Kärcher nach. Auf jeden Fall wird mit einer solchen "Notreparatur" nicht plötzlich aus einem verkehrsunsichern Fahrzeug wieder ein verkehrssicheres (Stichwort mangelnde Abdichtung und reinziehende Abgase, Stichwort scharfe Kanten). Aber man bietet der gegnerischen Versicherung den nächsten wunderbaren Ansatzpunkt.

4) Zum deutschen Anwalt gilt das gleiche (und noch verstärkt) wie für den Gutachter: Der hat von niederländischem Rech im Normalfall keine Ahnung und erst recht keine Erfahrung damit. Klüger ist es, sich einen nierderländischen Anwalt zu suchen, der passabel deutsch spricht. Das dürfte es massenhaft geben.

5) Das ist eben der Punkt, der alles andere unklar macht - und eigentlich auch alle weiteren Diskussionen über die vorangegangenen Punkte überflüssig. Deshalb ist der einzig vernünftige Rat, den man dem TE geben kann, sich von einem vernünftigen, kundigen Anwalt sagen zu lassen, was er nun zu tun ist. Alles andere kann, je nach Ausgang der Sache, unnötig Geld kosten - sei es nun eine unsachgemäße "Notreparatur", sei es ein Mietwagen, sei es reparieren lassen ohne dass die Versicherung die Kostenübernahme zusichert.

Ich verstehe nicht, warum die Schuldfrage nicht geklärt sein sollte??
Ich stand am Stauende, der hinter mir fuhr in mich rein. Was is daran Strittig im Bezug auf die Schuldfrage?

Werde mir ein Auto von nem Kollegen leihen, meins bleibt bis Ende des Szenario stehen.

Und dann werde ich das Auto mit dem Vorschlaghammer wieder Verkehrssicher machen lassen!

Ansonsten Stimme ich Moers75 zu. Genau so wie er schrieb is es.

Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 7. November 2017 um 18:27:47 Uhr:


Hallo
hatte in den Niederlanden einen unverschuldeten Auffahrunfall. Nun sagt mein Gutachter, dass das Auto nicht mehr Verkehrssicher ist (Heckblech verbogen, Kennzeichen verbogen). Mein Anwalt sagte mir heute, dass der Fall mind. 8 Wochen braucht bis er abgeschlossen ist. Der Gutachter und meine Werkstatt sagen, dass ich das Auto erst in einen Verkehrssicheren Zustand bringen darf(Heckblech begradigen, neues Kennzeichen sowie Unterbodenschutz- also Paste), nachdem die Gegenerische Versicherung das "OK" gegeben hat, also kein Gegen-Gutachten will. Was mache ich denn nun mind 8 Wochen lang; mein Chef will trotzdem das ich arbeiten komme!
Darf ich mit dem Auto fahren? Habe ich überhaupt Versicherungsschutz?
Einen Mietwagen zahlt mir die Versicherung aus den Niederlanden gar nicht, und 8 Wochen niemals. Ist doch zum Verrückt werden......

Hallo,

wenn Du der Geschädigte bei dieser Sache bist, dann darfst Du einen Gutachter für Deinen Schaden bestellen (freie Gutachterwahl). Der Gutachter und den durch ihn festgestellten Wertverlust muss die generische Versicherung dann ersetzen.

Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung hat an Deinem Auto nichts zu suchen. Natürlich baut die gegnerische Versicherung auf die Unwissenheit des Geschädigten und schickt gegen geltendes Recht einen eigenen Gutachter vorbei. Diesem darfst Du aber ohne Konsequenzen den Zugang zum Fahrzeug verwehren und auf das Gutachten Deines Gutachters verweisen.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 9. November 2017 um 12:33:01 Uhr:


Ich stand am Stauende, der hinter mir fuhr in mich rein.

Werde mir ein Auto von nem Kollegen leihen, meins bleibt bis Ende des Szenario stehen.

Ok, hatte ich wohl überlesen, da ist bei der Schuldfrage natürlich nichts strittig. 😮

Mit dem Anwalt und Gutachter in den Niederlanden würde ich lassen. Das Problem ist die Sprache, sämtliche Dokumente müssten rechtssicher übersetzt werden. Nicht ohne Grund benennen ausländische Versicherung eine inländische die die Regulierung im Auftrag übernimmt.

Der deutsche Gutachter macht erstmal alles richtig. Anspruch auf fachgerechte Reparatur gibt es überall in Europa. Ob jetzt Sachen wie Nutzungsausfall oder Wertminderung gezahlt werden ist dann eine Frage der Rechtslage im jeweiligen Land, schadet aber in keinem Fall wenn der Gutachter alles aufnimmt.

Wo kommst du her? Zumindest hier in der Nähe zur niederländischen Grenze kennt sich fast jeder Verkehrsrechtsanwalt mit niederländischem Recht aus. Größere auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzleien werden auch weiter weg sich mit Schäden in anderen EU-Ländern auskennen.

Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 9. November 2017 um 12:33:01 Uhr:


Ich verstehe nicht, warum die Schuldfrage nicht geklärt sein sollte??
Ich stand am Stauende, der hinter mir fuhr in mich rein. Was is daran Strittig im Bezug auf die Schuldfrage?

Du sagst doch selbst, dass die gegnerische Versicherung nicht zahlen will und Dich stattdessen auffordert, den Schaden über Deine Vollkasko zu regeln. Das bedeutet in der Konsequenz, dass sie die Schuld ihres Versicherungsnehmers nicht anerkennt. Kann natürlich einfach ein dreister Versuch sein, Dir den Schaden anzuhängen - muss es aber nicht.

War denn wenigstens die Polizei da und hat den Unfall aufgenommen?

Zitat:

Werde mir ein Auto von nem Kollegen leihen, meins bleibt bis Ende des Szenario stehen.

Wenn Du das so lösen kannst, gut. Das ist risikolos.

Zitat:

Und dann werde ich das Auto mit dem Vorschlaghammer wieder Verkehrssicher machen lassen!

Ansonsten Stimme ich Moers75 zu. Genau so wie er schrieb is es.

Entschuldige, aber irgendetwas stimmt hier nicht... Nachdem Du einen deutschen Gutachter eingeschaltet hast, steht das Auto wohl auch in einer deutschen Werkstatt - oder etwa nicht? Dann gilt für Fragen der Verkehrssicherheit (und nur für diese) natürlich deutsches Recht. Und da fällt es mir sehr schwer zu glauben, dass ein verbogenes rückseitiges Nummernschild, ein paar Kratzer im Lack und, als Krönung! ein nicht mehr optimal korrosionsgeschützter Unterboden ein Auto verkehrsunsicher machen sollen. Da hast Du irgendwas falsch verstanden oder erzählst uns nicht alles bzw. einen Käse...

OT: Wenn es nicht so weit wäre, käme ich gerne bei Dir vorbei und würde das Auto mit dem Vorschlaghammer reparieren - völlig kostenlos /OT

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 9. November 2017 um 17:03:35 Uhr:



Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 9. November 2017 um 12:33:01 Uhr:


Ich verstehe nicht, warum die Schuldfrage nicht geklärt sein sollte??
Ich stand am Stauende, der hinter mir fuhr in mich rein. Was is daran Strittig im Bezug auf die Schuldfrage?

Du sagst doch selbst, dass die gegnerische Versicherung nicht zahlen will und Dich stattdessen auffordert, den Schaden über Deine Vollkasko zu regeln. Das bedeutet in der Konsequenz, dass sie die Schuld ihres Versicherungsnehmers nicht anerkennt. Kann natürlich einfach ein dreister Versuch sein, Dir den Schaden anzuhängen - muss es aber nicht.

Dreister Versuch. Wurde von denen angerufen und sie sagten dass man es so macht bei Unfällen im Ausland.

War denn wenigstens die Polizei da und hat den Unfall aufgenommen?

Verkehrswacht, ja.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 9. November 2017 um 17:03:35 Uhr:



Zitat:

Werde mir ein Auto von nem Kollegen leihen, meins bleibt bis Ende des Szenario stehen.

Wenn Du das so lösen kannst, gut. Das ist risikolos.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 9. November 2017 um 17:03:35 Uhr:



Zitat:

Und dann werde ich das Auto mit dem Vorschlaghammer wieder Verkehrssicher machen lassen!

Ansonsten Stimme ich Moers75 zu. Genau so wie er schrieb is es.

Entschuldige, aber irgendetwas stimmt hier nicht... Nachdem Du einen deutschen Gutachter eingeschaltet hast, steht das Auto wohl auch in einer deutschen Werkstatt - oder etwa nicht? Dann gilt für Fragen der Verkehrssicherheit (und nur für diese) natürlich deutsches Recht. Und da fällt es mir sehr schwer zu glauben, dass ein verbogenes rückseitiges Nummernschild, ein paar Kratzer im Lack und, als Krönung! ein nicht mehr optimal korrosionsgeschützter Unterboden ein Auto verkehrsunsicher machen sollen. Da hast Du irgendwas falsch verstanden oder erzählst uns nicht alles bzw. einen Käse...

OT: Wenn es nicht so weit wäre, käme ich gerne bei Dir vorbei und würde das Auto mit dem Vorschlaghammer reparieren - völlig kostenlos /OT

Ach danke, aber das wird nicht so teuer.

Gerne nochmal ausführlich:
Das, was ich angebegen habe, was zur Verkehrssicherheit fehlt sind genau die benannten Punkte die ich geschrieben habe.
Zitat von meinem Gutachter:
Wenn ich diese Dinge so zurecht biegen lasse wie beschrieben, BEscheinigt mir der Gutachter, dass ich ein Verkehrssicheres Auto habe....
Also:
Heckblech begradigen lassen (würde ich mitm Hammer gerade machen; sagt mit der Herr aus der Werkstatt auch, unabhängig vom Gutachter)
KFZ Kennzeichen begradigen lassen
Unterbodenschutz drauf
Fertig. Kosten.... 10er für de Kaffeekasee?

Das denk ich mir doch nicht aus, und falsch verstanden habe ich nichts, da ich sehr genau Nachgefragt habe, was ich reparieren lassen MUSS, damit das Auto wieder Verkehrssicher ist!!!

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