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Auto nach Unfall nicht mehr Verkehrssicher, was nun??

Themenstarteram 7. November 2017 um 17:27

Hallo

hatte in den Niederlanden einen unverschuldeten Auffahrunfall. Nun sagt mein Gutachter, dass das Auto nicht mehr Verkehrssicher ist (Heckblech verbogen, Kennzeichen verbogen). Mein Anwalt sagte mir heute, dass der Fall mind. 8 Wochen braucht bis er abgeschlossen ist. Der Gutachter und meine Werkstatt sagen, dass ich das Auto erst in einen Verkehrssicheren Zustand bringen darf(Heckblech begradigen, neues Kennzeichen sowie Unterbodenschutz- also Paste), nachdem die Gegenerische Versicherung das "OK" gegeben hat, also kein Gegen-Gutachten will. Was mache ich denn nun mind 8 Wochen lang; mein Chef will trotzdem das ich arbeiten komme!

Darf ich mit dem Auto fahren? Habe ich überhaupt Versicherungsschutz?

Einen Mietwagen zahlt mir die Versicherung aus den Niederlanden gar nicht, und 8 Wochen niemals. Ist doch zum Verrückt werden......

Beste Antwort im Thema

Und warum ist´s dann nicht verkehrssicher? Entweder du beurteilst den Schaden (viel) zu gering oder du musst etwas falsch verstanden haben...

Fotos würden helfen, um hier mittels Ferndiagnose etwas (natürlich völlig unverbindliches) sagen zu können oder eben der Weg zum Anwalt. Alles andere... Glaskugel.

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47 Antworten
Themenstarteram 7. November 2017 um 19:15

Zitat:

@mattalf schrieb am 7. November 2017 um 19:31:39 Uhr:

Ich versteh absolut nicht das du so nicht mehr fahren darfst. So wie du schreibst ist das nur ne Beule. Der Gutachter kommt eigendlich auch erst ab einer estimmten Schadenshoehe ins spiel. Wie hoch ist der Schaden geschaetzt wurden?

Ich auch nich! Bin erst in die Werkstatt gefahren um nen Kostenvoranschlag zu machen, da ich dachte es wäre nen Bagatellschaden von paar Hundertern.

Der Schaden liegt bei 3400 ohne MWst

Wobei davon 500 für Ersatzteile draufgehen (Stossfänger und kleinkram) 1700 für Arbeitslohn und 1200 für Lackierung

Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 7. November 2017 um 20:15:25 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 7. November 2017 um 19:31:39 Uhr:

Ich versteh absolut nicht das du so nicht mehr fahren darfst. So wie du schreibst ist das nur ne Beule. Der Gutachter kommt eigendlich auch erst ab einer estimmten Schadenshoehe ins spiel. Wie hoch ist der Schaden geschaetzt wurden?

Ich auch nich! Bin erst in die Werkstatt gefahren um nen Kostenvoranschlag zu machen, da ich dachte es wäre nen Bagatellschaden von paar Hundertern.

Der Schaden liegt bei 3400 ohne MWst

Wobei davon 500 für Ersatzteile draufgehen (Stossfänger und kleinkram) 1700 für Arbeitslohn und 1200 für Lackierung

Hat der Gutachter tatsächlich gesagt, das Auto sei nicht mehr verkehrssicher und Du dürfest damit nicht mehr fahren? Oder hast Du das so interpretiert und er hat nur gesagt, dass Du das erst machen lassen sollst, wenn die gegnerische Versicherung das akzeptiert hat? Jetzt bitte genau...

Irgendwas ist hier oberfaul...

Werkstatt, Gutachter, Anwalt - alle eingeschaltet bei einem Bagatellschaden?

Themenstarteram 7. November 2017 um 19:32

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 7. November 2017 um 20:18:39 Uhr:

Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 7. November 2017 um 20:15:25 Uhr:

 

 

Ich auch nich! Bin erst in die Werkstatt gefahren um nen Kostenvoranschlag zu machen, da ich dachte es wäre nen Bagatellschaden von paar Hundertern.

Der Schaden liegt bei 3400 ohne MWst

Wobei davon 500 für Ersatzteile draufgehen (Stossfänger und kleinkram) 1700 für Arbeitslohn und 1200 für Lackierung

Hat der Gutachter tatsächlich gesagt, das Auto sei nicht mehr verkehrssicher und Du dürfest damit nicht mehr fahren? Oder hast Du das so interpretiert und er hat nur gesagt, dass Du das erst machen lassen sollst, wenn die gegnerische Versicherung das akzeptiert hat? Jetzt bitte genau...

Im Gutachen steht : Fahrbereit aber nicht verkehrssicher

Themenstarteram 7. November 2017 um 19:35

Zitat:

@tomold schrieb am 7. November 2017 um 20:27:38 Uhr:

Irgendwas ist hier oberfaul...

Werkstatt, Gutachter, Anwalt - alle eingeschaltet bei einem Bagatellschaden?

Werkstatt eingeschaltet wg meinem Verdacht auf Bagatellschaden

Gutachter aufgrund der Aussage der Werkstatt dass es über 800E geht, somit ein Gutachter ran muss

Anwalt da sich der Unfall in den Niederlanden mit einem Niederländer zugetragen hat, auf anraten des Gutachters; und ich nicht einsehe das auf mich zu nehmen mich mit ner NL Versicherung und deren Verkehrsrecht rumzuärgern. klingt jetzt nicht mehr Faul? ;-)

Ich bin 1/4 Niederländer und habe schon den ein oder anderen Unfall dort gehabt, aber nie Probleme...

Könnte:

Zitat:

und deren Verkehrsrecht rumzuärgern

eine Rolle Spielen?

Was ist denn genau passiert?

Zitat:

@Nofx8311 schrieb am 7. November 2017 um 20:35:33 Uhr:

 

Werkstatt eingeschaltet wg meinem Verdacht auf Bagatellschaden

Gutachter aufgrund der Aussage der Werkstatt dass es über 800E geht, somit ein Gutachter ran muss

Anwalt da sich der Unfall in den Niederlanden mit einem Niederländer zugetragen hat, auf anraten des Gutachters; und ich nicht einsehe das auf mich zu nehmen mich mit ner NL Versicherung und deren Verkehrsrecht rumzuärgern. klingt jetzt nicht mehr Faul? ;-)

Da Du ja einen Anwalt hast: Warum fragst Du nicht den, was Du machen sollst? Der kann Dir doch halbwegs rechtssicher sagen, welche Optionen Du hast.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 7. November 2017 um 20:53:08 Uhr:

Da Du ja einen Anwalt hast: Warum fragst Du nicht den, was Du machen sollst? Der kann Dir doch halbwegs rechtssicher sagen, welche Optionen Du hast.

Es sein denn es ist ein Fachanwalt für Scheidungsrecht der "auch Unfälle" macht :p

der Gutachter sollte sich auf Gutachten beschränken und keine Rechtsberatung machen. Das Gutachten ist doch gerade dafür da, den Schaden festzustellen. Keine Versicherung hat einen Anspruch auf ein Gegengutachten (zumindest nicht nach deutschem Recht). Mit dem Gutachten in der Tasche kannst Du das Auto reparieren lassen und den Schaden einfordern.

An einer temporären Reparatur, um das Auto verkehrssicher zu machen (was hat Unterbodenschutz damit zu tun?) wird es bestimmt nicht scheitern. Wenn dafür Kosten entstehen, die geringer als die Mietwagenkosten für den Zeitraum sind, gehören die sogar zum Schaden und können zusätzlich eingefordert werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. November 2017 um 09:40:45 Uhr:

der Gutachter sollte sich auf Gutachten beschränken und keine Rechtsberatung machen. Das Gutachten ist doch gerade dafür da, den Schaden festzustellen. Keine Versicherung hat einen Anspruch auf ein Gegengutachten (zumindest nicht nach deutschem Recht). Mit dem Gutachten in der Tasche kannst Du das Auto reparieren lassen und den Schaden einfordern.

An einer temporären Reparatur, um das Auto verkehrssicher zu machen (was hat Unterbodenschutz damit zu tun?) wird es bestimmt nicht scheitern. Wenn dafür Kosten entstehen, die geringer als die Mietwagenkosten für den Zeitraum sind, gehören die sogar zum Schaden und können zusätzlich eingefordert werden.

Entschuldige, aber das ist nicht gerade hilfreich. Es geht hier eben nicht nach deutschem, sondern nach niederländischem Recht. Und was eine Versicherung da zahlen muss bzw. was sie verlangen kann, das wusste hier bisher niemand so genau. Deswegen soll er ja den bereits eingeschalteten Anwalt fragen. Keine Ahnung, warum er das nicht macht bzw. was er hier will. Eine Antwort darauf hat er ja nicht gegeben.

Natürlich ist ein Gutachter kein Anwalt. Aber ich gehe mal davon aus, dass er im Normalfall schon wissen wird, wie solche alltäglichen, kleinen Fälle abgewickelt werden. Ich nehme (auch aufgrund der etwas konfusen Schreiberei hier) eher an, dass ihn der TE nicht richtig verstanden hat. Sollte das Auto nach niederländischen Standards tatsächlich nicht verkehrssicher sein, dann finde ich es übrigens sehr gut, dass der Gutachter darauf hingewiesen hat. Sollte damit nämlich etwas passieren, wird sich der TE ohnehin nicht damit herausreden können, dass er es nicht wusste.

ich bin nicht überzeugt, dass sich der Gutachter besser in niederländischem Versicherungsrecht auskennt als wir. Daher würde ich auf seine Aussagen gar nichts geben und lieber den Anwalt fragen.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. November 2017 um 09:54:56 Uhr:

. Sollte das Auto nach niederländischen Standards tatsächlich nicht verkehrssicher sein,

Rofl :D :D :D

 

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. November 2017 um 09:40:45 Uhr:

der Gutachter sollte muss sich auf Gutachten beschränken und darf keine Rechtsberatung machen.

An einer temporären Reparatur, um das Auto verkehrssicher zu machen (was hat Unterbodenschutz damit zu tun?) wird es bestimmt nicht scheitern. Wenn dafür Kosten entstehen, die geringer als die Mietwagenkosten für den Zeitraum sind, gehören die sogar zum Schaden und können zusätzlich eingefordert werden.

Der erste Teil sieht so besser aus. ;)

Mit dem zweiten hast du unabhängig von der Rechtslage recht. Selbst wenn nicht bezahlt wird ist das für den Geschädigten sicherlich die günstigere Variante um nicht noch unnötig Kosten zu produzieren auf denen man schlimmstenfalls sitzen bleibt.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. November 2017 um 10:03:19 Uhr:

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. November 2017 um 09:54:56 Uhr:

. Sollte das Auto nach niederländischen Standards tatsächlich nicht verkehrssicher sein,

Rofl :D :D :D

Hast Du den Schaden gesehen? Weißt Du Genaueres? Eben. Ob ein Auto noch als verkehrssicher gilt, wird Dir definitiv nur der Prüfer in den den Niederlanden sagen können. Der Gutachter kann das aber sicher sehr viel besser einschätzen als wir hier per Ferndiagnose ohne Fotos und ohne Kenntnis der Rechtslage in NL.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. November 2017 um 09:59:22 Uhr:

ich bin nicht überzeugt, dass sich der Gutachter besser in niederländischem Versicherungsrecht auskennt als wir. Daher würde ich auf seine Aussagen gar nichts geben und lieber den Anwalt fragen.

Ich schon. Wir reden ja nicht von den Feinheiten des Versicherungsrechts. Solche Geschichten erlebt der jede Woche im Dutzendpack, absoluter Standardfall, da ist nichts kompliziert dran. Trotzdem stellt sich mir die Frage, warum der TE den bereits eingeschalteten Anwalt nicht mit den Rechtsfragen konfrontiert.

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