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Auto nach Unfall für Umweltprämie nutzen anstatt für Restwert zu verkaufen.

Themenstarteram 3. November 2017 um 20:31

Hallo,

ich hatte kürzlich einen Unfall. Die Schuldfrage ist eindeutig durch die Polizei zu Ungunsten des anderen Fahrers geklärt.

Mein unabhängiger Gutachter hat nun folgendes festgestellt.

Wiederbeschaffungswert steuerneutral: 6900€

Reparaturkosten mit MwST: 6106,41€ (kein Totalschaden)

Restwert mit MwSt: 2670€

Mein Anwalt hat mir folgende Optionen dargelegt:

1. Reparieren lassen. Dann ist der Unfallschaden behoben, aber mein Fahrzeug hatte durchaus noch andere fällige Reparaturen. Die Option scheidet für mich aus.

2. An den höchsten Restwertanbieter im Gutachten das Fahrzeug für 2670€ verkaufen und die Differenz zum Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung bekommen. Dann sollte ich 6900€ haben und kein Auto.

3. Den Unfallwagen für den Kauf eines Neuwagens/Jahreswagens gegen die Umweltprämie tauschen.

Hier bekomme ich z.B. beim Kauf eines Audi Jahreswagens 6375€ und mein Unfallfahrzeug wird verschrottet.

Zudem sollte ich von der gegnerischen Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bekommen.

Option 3 scheint mir am interessantesten. Nun sagt mein Anwalt, ich sollte der gegnerischen Versicherung einen Kaufvertrag über den Restwert von 2670€ vorweisen. Sonst könnten die noch ein höheres Restwertangebot beschaffen und damit die Summe schmälern, die sie mir auszahlen müssen.

Das Autohaus darf aber den Wagen nur für 0€ kaufen, um die Umweltprämie auszahlen zu können

Ich bin gerade verunsichert, ob das mit der Umweltprämie für 0€ ein Risiko ist, bzw. wie sich die gegnerische Versicherung verhalten könnte.

Was meint ihr?

Grüße

Christoph

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31 Antworten

Gruß aus der Praxis: nö, ist richtig. :cool:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. November 2017 um 11:09:00 Uhr:

Gruß aus der Praxis: nö, ist richtig. :cool:

Gruß aus der Praxis: nö, ist falsch.

Entschuldigung, aber meine Zeit mir zu schade um auf dem Niveau weiterzumachen. Das ganz kleine 1 x 1 der Unfallschadenabwicklung musst du dir schon selbst erschließen.

@DickTracy

Du könntest vollkommen unbestritten gemäß Gutachten reparieren lassen oder statt dessen den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Du bist als Geschädigter Herr des Verfahrens, niemand sonst.

Zitat:

@Pfusch3r schrieb am 4. November 2017 um 17:27:33 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. November 2017 um 11:09:00 Uhr:

Gruß aus der Praxis: nö, ist richtig. :cool:

Gruß aus der Praxis: nö, ist falsch.

Entschuldigung, aber meine Zeit mir zu schade um auf dem Niveau weiterzumachen. Das ganz kleine 1 x 1 der Unfallschadenabwicklung musst du dir schon selbst erschließen.

...

Das ist wirklich kein Zeitproblem. Du bist nur ein bisschen zu wenig klug, ein bisschen zu sehr arrogant und viel zu unerfahren auf dem Gebiet, als dass Du Deine Fehleinschätzung verstehen könntest. :)

Themenstarteram 6. November 2017 um 7:09

Vielen Dank für Eure Antworten aber ich muss jetzt nochmal ganz genau nachfragen:

Zusammenfassung des Gutachtens:

  • Reparaturkosten ohne MwSt: 5131,44€
  • Mehrwertsteuer 19%: 974,97€
  • Reparaturkosten mit MwST: 6106,41€ (kein Totalschaden)
  • Wiederbeschaffungswert steuerneutral: 6900€
  • Restwert mit MwSt: 2670€
  • Reparaturdauer in Arbeitstagen: 5-6

Welchen Betrag bekomme ich jetzt von der Versicherung, wenn ich den Wagen nicht reparieren lasse, sondern selbst Verkaufe bzw. für die Umweltprämie nutze?

Die Reparaturkosten ohne MwSt: 5131,44€

Oder "Wiederbeschaffungswert steuerneutral" minus "Restwert mit MwSt" : 4230€

Da die Rep.-Kosten + RW in Summe über dem WBW liegen, läuft das fiktiv als Totalschaden durch. Für die Wiederbeschaffungsdauer gibt es ggf. Geld für den Nutzungsausfall. Die anderen Kosten werden ebenfalls erstattet.

Themenstarteram 6. November 2017 um 15:01

Laut Anwalt gibts folgende Risiken:

Schicke ich das Gutachten an die Versicherung bevor ich den Wagen verkauft/abgewrackt habe besorgt die Versicherung vermutlich ein eigenes Restwertangebot, welches über dem Restwertangebot vom Gutachter liegt. Er schätzt es könnte maximal 500€ drüber liegen. Diese 500€ würden sie mir dann weniger auszahlen, weil ja mein Wagen entsprechend weniger an Wert verloren hätte.

Schicke ich das Gutachten an die Versicherung, nachdem ich den Wagen für 0€ gegen die Umweltprämie (6350€) eingetauscht habe, könnte die Versicherung sagen ich hätte den Wagen quasi für 6350€ verkauft und sie müssten nur noch 550€ Wertminderung zahlen.

Das haben Versicherungen schon damals bei der Abwrackprämie probiert und sind gescheitert. Ist aber

Der Anwalt empfiehlt letztere Option.

Das Risiko bei Variante 1 besteht schon. Allerdings können sie das nicht einfach so in den Raum werfen, sondern müssten dir ein an sonsten gleichwertiges Angebot unterbreiten.

 

Mit Variante zwei würde die Versicherung vermutlich auch hier nicht durchkommen, aber im Zweifelsfall müsste man das langwierig vor einem Gericht klären. Zumindest besteht dieses Risiko, auch wenn ich da ziemlich zuversichtlich wäre.

 

Ich würde das Gutachten wohl an die Versicherung senden und den Wagen zeitnah verkaufen. Das Risiko von 500€ ist überschaubar.

Der Käufer muss den Wagen ja nicht gleich auf sich ummelden ...

Erste Risiko ist vorhanden, musst man mit der Versicherung klären.

Beim Zweiten, wollte da der Händler nicht für 0 ankaufen, war da nicht was? Somit wäre das Thema durch.

Themenstarteram 6. November 2017 um 16:32

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. November 2017 um 17:04:39 Uhr:

Erste Risiko ist vorhanden, musst man mit der Versicherung klären.

Beim Zweiten, wollte da der Händler nicht für 0 ankaufen, war da nicht was? Somit wäre das Thema durch.

Warum wäre das Thema durch? Bei der Umweltprämie kauft das Autohaus für 0 Euro das Fahrzeug.

Eben, und somit wäre dein Restwert unter dem des Gutachtachter und hättest da ja nix gegenüber der Versicherung zu befürchten.

"Verkaufe" das Auto zum im Gutachten genannten Restwert an einen guten Freund und halt der Versicherung den Kaufvertrag unter die Nase wenn sie fragen, dann kannst du dich in Ruhe um alles weitere kümmern.

am 18. April 2018 um 6:53

Moin Leute!

Hatte schon jemand Erfolg damit, seinen wirtschaftlichen Totalschaden als rabattfähiges Auto gegen eine lohnenswerte Umwltprämie einzutauschen?

Danke im Voraus,

LG & Ahoi

Daniel 8)

Wenn Du mit der Versicherung abgerechnet und den UnfallWagen behalten hast, wo soll da das Problem liegen?

Gruß M

am 18. April 2018 um 10:26

Okay, konkreter: Hat jemand an dieser Stelle tatsächlich bereits positive Erfahrungen gemacht? Und war der dann gewährte Rabatt - die Umweltprämie - dann ebenso hoch, wie er es bei einem noch fahrtüchtigem Auto gewesen wäre?

LG & Ahoi

Daniel

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