Auto nach Unfall für Umweltprämie nutzen anstatt für Restwert zu verkaufen.

Hallo,

ich hatte kürzlich einen Unfall. Die Schuldfrage ist eindeutig durch die Polizei zu Ungunsten des anderen Fahrers geklärt.

Mein unabhängiger Gutachter hat nun folgendes festgestellt.

Wiederbeschaffungswert steuerneutral: 6900€
Reparaturkosten mit MwST: 6106,41€ (kein Totalschaden)
Restwert mit MwSt: 2670€

Mein Anwalt hat mir folgende Optionen dargelegt:
1. Reparieren lassen. Dann ist der Unfallschaden behoben, aber mein Fahrzeug hatte durchaus noch andere fällige Reparaturen. Die Option scheidet für mich aus.
2. An den höchsten Restwertanbieter im Gutachten das Fahrzeug für 2670€ verkaufen und die Differenz zum Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung bekommen. Dann sollte ich 6900€ haben und kein Auto.
3. Den Unfallwagen für den Kauf eines Neuwagens/Jahreswagens gegen die Umweltprämie tauschen.
Hier bekomme ich z.B. beim Kauf eines Audi Jahreswagens 6375€ und mein Unfallfahrzeug wird verschrottet.
Zudem sollte ich von der gegnerischen Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bekommen.

Option 3 scheint mir am interessantesten. Nun sagt mein Anwalt, ich sollte der gegnerischen Versicherung einen Kaufvertrag über den Restwert von 2670€ vorweisen. Sonst könnten die noch ein höheres Restwertangebot beschaffen und damit die Summe schmälern, die sie mir auszahlen müssen.

Das Autohaus darf aber den Wagen nur für 0€ kaufen, um die Umweltprämie auszahlen zu können

Ich bin gerade verunsichert, ob das mit der Umweltprämie für 0€ ein Risiko ist, bzw. wie sich die gegnerische Versicherung verhalten könnte.

Was meint ihr?
Grüße
Christoph

31 Antworten

@DickTracy

Es wäre nett, wenn Du die Neugier der user mit einem kleinen feedback beruhigen könntest. 🙂

Zitat:

@danag schrieb am 18. April 2018 um 12:26:10 Uhr:


Okay, konkreter: Hat jemand an dieser Stelle tatsächlich bereits positive Erfahrungen gemacht? Und war der dann gewährte Rabatt - die Umweltprämie - dann ebenso hoch, wie er es bei einem noch fahrtüchtigem Auto gewesen wäre?

LG & Ahoi
Daniel

Letztens saß einer bei mir, der wollte ein verwertetes Auto wieder zulassen. Hatte sogar noch Rest HU. Der Verwerter hat den Hof voll damit sagte er, nachdem ihm verklickert wurde,dass dieses Fzg nicht mehr in Verkehr gebracht werden kann.
Fragt doch beim AH ob denen es genügt,wenn Du den VerwertungsNachweis und eine Kopie der letzten ZB 1 und 2 mitbringst.
Wüsste nicht,dass man den alten unbedingt beim Verkäufer abgeben muss. Da elf aktuelle Prämie ja von den Herstellern gewährt wird,bestimmen die natürlich auch die Bedingungen. Bsp. Zwischen Abmeldung und Abrechnung der Prämie beim Hersteller gibt's wohl eine bestimmte Frist. Ein Händler hatte mal zwei Prämien zu spät beantragt und der Hersteller hat dies dann nicht anerkannt.

Frag einfach beim Autohaus nach,ob Du den Wagen selbst zum Verwerter bringen kannst. Kopien von der Zulassungsbescheinigung und den VerwertungsNachweis reichst dann rein. Hat der Verkäufer sogar noch weniger Arbeit mit.
Gruß M

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