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Auto mit Sturmschaden verkaufen

Themenstarteram 23. Juli 2015 um 15:05

Hallo,

ich habe vor ein Fahrzeug zu verkaufen, dass einen Sturmschaden erlitten hat.

Ich hab das Fahrzeug mit dem Sturmschaden gekauft, dieser war nicht besonders schlimm.

Vor dem Kauf wurde durch den Vorbesitzer die Frontscheibe ausgetauscht. Ich habe noch eine neue Motorhaube verbaut, da die alte eine dicke Delle hatte.

Übrig geblieben sind einige Dellen auf dem Dach (alle nicht besonders schlimm).

Wenn ich das Auto nun verkaufen will, muss ich dem Käufer ja den Sturmschaden mitteilen. Wie halte ich das im Kaufvertrag fest? Reicht es, wenn ich "Sturmschaden" in den KV schreibe?

Gruß und Danke

Beste Antwort im Thema

aus Sicht des Verkäufers immer so allgemein wie möglich. Das Wort "Sturmschaden, nicht vollständig repariert" reicht völlig aus. Aus Sicht des Käufers wäre es wichtig, präzisere Zusagen zu bekommen, aber genau an dem Punkt sollte man als Verkäufer vorsichtig sein. Wenn man die Beulen auf dem Dach genau beschreibt und die im Seitenteil vergisst, hat man schnell ein Problem.

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Würde den Schaden so genau wie möglich beschreiben, dann sollte das keine Probleme geben.

am 23. Juli 2015 um 15:29

Wenn der Schaden so genau wie möglich beschrieben wird, schränkst du den unter Umständen auf das Genannte ein. Ich würde das eher so allgemein wie möglich halten …

am 23. Juli 2015 um 15:43

So genau wie möglich. Allgemeine Sätze können ein böses Ende haben.

aus Sicht des Verkäufers immer so allgemein wie möglich. Das Wort "Sturmschaden, nicht vollständig repariert" reicht völlig aus. Aus Sicht des Käufers wäre es wichtig, präzisere Zusagen zu bekommen, aber genau an dem Punkt sollte man als Verkäufer vorsichtig sein. Wenn man die Beulen auf dem Dach genau beschreibt und die im Seitenteil vergisst, hat man schnell ein Problem.

Ich vermute, dass es sich um einen Hagelschaden handelt. Wenn ich den verkaufen würde, stünde im KV: Fahrzeug mit Hagelschaden wie besichtigt.

Themenstarteram 23. Juli 2015 um 16:28

Danke schon mal für alle Antworten

Zitat:

@tomold schrieb am 23. Juli 2015 um 17:59:19 Uhr:

Ich vermute, dass es sich um einen Hagelschaden handelt. Wenn ich den verkaufen würde, stünde im KV: Fahrzeug mit Hagelschaden wie besichtigt.

Es handelt sich nicht um einen Hagelschaden, sondern um einen Baumschaden ;) Ist wohl ein Ast drauf gefallen.

am 23. Juli 2015 um 16:50

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juli 2015 um 17:49:32 Uhr:

aus Sicht des Verkäufers immer so allgemein wie möglich. Das Wort "Sturmschaden, nicht vollständig repariert" reicht völlig aus. Aus Sicht des Käufers wäre es wichtig, präzisere Zusagen zu bekommen, aber genau an dem Punkt sollte man als Verkäufer vorsichtig sein. Wenn man die Beulen auf dem Dach genau beschreibt und die im Seitenteil vergisst, hat man schnell ein Problem.

Genau so ist das.

Ich würde nur hinter das "Sturmschaden" noch setzen, dass dieser bei Vorhalter x passiert ist. Damit macht man auch eindeutig klar, dass man den Umfang nicht genau kennt.

Alles im KV ein bisschen schlimmer beschreiben als es ist, aber nicht maßlos übertreiben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juli 2015 um 17:49:32 Uhr:

Wenn man die Beulen auf dem Dach genau beschreibt und die im Seitenteil vergisst, hat man schnell ein Problem.

Wieso, offensichtliche Dellen muß man doch nicht angeben (dafür schaut sich ja der Käufer das Gefährt vorher an).

Gruß Metalhead

OMG.

Natürlich sollte man offensichtliche Schäden angeben.

Und bekannte Schäden sollte man genau angeben. Nicht nur allgemein. Alles andere ist fahrlässig.

Zitat:

Genau so ist das.

Ich würde nur hinter das "Sturmschaden" noch setzen, dass dieser bei Vorhalter x passiert ist. Damit macht man auch eindeutig klar, dass man den Umfang nicht genau kennt.

Und das wäre eine glatte Lüge. Er kennt die Sturmschäden anscheinend recht genau.

am 24. Juli 2015 um 8:57

Zitat:

@augenauf schrieb am 24. Juli 2015 um 10:33:25 Uhr:

OMG.

Natürlich sollte man offensichtliche Schäden angeben.

Und warum?

Angreifbar wäre ein Kaufvertrag wegen "arglistiger Täuschung". Da über offensichtliche Dinge eine Täuschung grundsätzlich ausgeschlossen ist, gibt es keine rechtliche Notwendigkeit, derartige Dinge anzugeben.

Selbst wenn derartige, also offensichtliche Dinge im Kaufvertrag falsch angegeben werden - die fabrikneue Mercedes S-Klasse ist ein alter VW-Golf, gibt es da keinen Ansatzpunkt.

am 24. Juli 2015 um 9:30

Zitat:

@augenauf schrieb am 24. Juli 2015 um 10:33:25 Uhr:

Und das wäre eine glatte Lüge. Er kennt die Sturmschäden anscheinend recht genau.

Er kennt die sichtbaren Sturmschäden recht genau. Ob irgendwelche Aggregate, Leitungen oder Kabel etc. im Motorraum beschädigt wurden, als der Ast auf die Motorhaube gekracht ist, weiß er nicht. Und er das im Vertrag ausschließt, hat er als Verkäufer die Arschkarte, sollte ein Schaden deswegen auftreten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juli 2015 um 17:49:32 Uhr:

aus Sicht des Verkäufers immer so allgemein wie möglich. Das Wort "Sturmschaden, nicht vollständig repariert" reicht völlig aus.

So sehe ich das auch.

Sobald man beginnt jede einzelne Delle genau zu beschreiben läuft man Gefahr, dass all das was (vielleicht versehentlich) nicht genau beschrieben ist als verschwiegen ausgelegt werden kann.

Also sehr allgemein halten und nicht in die Details gehen.

am 24. Juli 2015 um 20:41

Zitat:

@augenauf schrieb am 24. Juli 2015 um 10:33:25 Uhr:

 

Und das wäre eine glatte Lüge. Er kennt die Sturmschäden anscheinend recht genau.

Wo liest du das raus?

Ich kann das nicht erkennen, beweise ihm bitte das Gegenteil.

Das wäre übrigens auch deine Aufgabe als potentieller Käufer, der ihn wegen arglistiger Täuschung verklagt.

P.S.:

Alles was augenscheinlich zu sehen ist, sehen Richter zwischen zwei Laien genau so.

Gerichte unterstellen Käufern also schon, dass diese zwei Augen im Kopf haben. Macken an Gebrauchtwagen, die zu sehen sind, sind kein Mangel. Ein Mangel ist nur das, was nicht erknnbar ist für den Käufer. Und da zieht am Ende nicht zu sagen ... "ja, um das Auto bin ich nicht rumgegangen".

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