Auto mit KURZZEITKENNZEICHEN überführen?
Hallo zusammen,
kurze Frage....
Gesucht wird eine einfache und günstige Methode ein abgemeldetes Auto zu überführen. Allerdings steht noch nicht fest ob es gekauft wird oder nicht.
Zu den Fakten:
Ich möchte mir ein Winterauto zulegen. Ich habe auch etwas in Aussicht bzw. in der engeren Auswahl.
Allerdings ist das KFZ nicht angemeldet und steht ca. 200km entfernt, sprich ich bräuchte ein KURZZEITKENNZEICHEN (5Tage) oder sowas.
Jetzt steht aber in den "benötigte Unterlagen" was von Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief. Die habe ich ja nicht, bzw. weis ich ja noch nicht ob ich das Auto wirklich kaufen möchte. Das wird sich ja erst vor Ort herausstellen.
Es handelt sich um einen Privatverkauf, kein Händler.
--> wie kann ich das Auto einfach überführen, ohne das ich einen Hänger benötige (sodass derjenige gleich sieht....."Aah der nimmt mein Auto mit" --> schlechte Verhandlungsgrundlage) bzw. 2mal fahren muss (erst kaufen und dann anmelden-->mit Kennzeicen wieder kommen)
Ach ja und wie ist das bzgl. TÜV.
Wenn dieser erst noch gemacht werden muss? Ich dachte ich darf mit einem Kurzzeitkennzeichen auch eine Überführungsfahrt ohne TÜV bis zu mir nach Hause machen und dann gleich zum TÜV damit....
Oder bin ich da falsch informiert?
hier der Link zuden Unterlagen was ich gefunden habe
LINK
Danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Hallo, Golf_3_Fahrer,
Zitat:
@Golf_3_Fahrer schrieb am 2. September 2018 um 12:55:00 Uhr:
--> wie kann ich das Auto einfach überführen, ohne das ich einen Hänger benötige (sodass derjenige gleich sieht....."Aah der nimmt mein Auto mit" --> schlechte Verhandlungsgrundlage)
stell den Hänger doch einfach in der Nähe ab, so dass der Verkäufer nicht gleich sieht, dass Du diesen dabei hast.
Viele Grüße,
Nachteule
25 Antworten
Zitat:
@Schubbie schrieb am 2. September 2018 um 16:02:07 Uhr:
Ich hatte bisher einmal ein Kurzzeitkennzeichen. Damals wollte die Zulassungsstelle gar nichts sehen und ich musste dann, wie bei einem 06er, den Schein selbst ausfüllen.
Die Bestimmungen haben sich seitdem stark verändert.
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 02. Sep. 2018 um 16:8:34 Uhr:
@Schubbie schrieb am 2. September 2018 um 14:04:31 Uhr:
Dadurch, dass nach dem Kaufvertrag alles auf den Käufer über geht, kann man ja auch angemeldete Fahrzeuge bedenkenlos verkaufen, was ich als Vorteil sehe.Angemeldete Fahrzeuge BEDENKENLOS verkaufen? Sehr naive einstellung!
Nicht mehr, da man den Verkauf seiner Zulassungsstelle und Versicherung meldet und man ab da an raus ist.
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 2. September 2018 um 16:08:34 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 2. September 2018 um 14:04:31 Uhr:
Dadurch, dass nach dem Kaufvertrag alles auf den Käufer über geht, kann man ja auch angemeldete Fahrzeuge bedenkenlos verkaufen, was ich als Vorteil sehe.Angemeldete Fahrzeuge BEDENKENLOS verkaufen? Sehr naive einstellung!
Und das konnte man auch vor 30 Jahren schon bedenkenlos machen wenn man sich nur an ein paar grundlegende Vorgehensweisen gehalten hat.
Habe ca.20 Fahrzeuge so problemlos verkauft!
Wenn man natürlich nur "KFZ und Schlüssel , Papiere gegen Bargeld und Tschüß"
bevorzugt, bestenfalls einen Wisch mit Name des Kàufers unterschreiben lässt, kann man schon in die Bredouille geraten.
Was diskutiert Ihr über angemeldete Fahrzeuge?
In der Eingangsfrage wurde bereits gesagt, daß das betreffende Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
Es gibt nur 3 Optionen: Kurzzeitkennzeichen, Anhänger oder 2. Anfahrt mit neuer Zulassung.
Ähnliche Themen
Eben. Diese Antworten gibt es bereits längst und müssen daher nicht unnötigerweise wiederholt werden, also kann man auch andere Wege aufzeigen, denn es wird ja nicht nur einen Golf in der Ausstattung in Deutschland geben und vielleicht steht von denen kurzfristig einer zum Verkauf und falls der dann noch angemeldet ist, dann weiß der TE gleich, wie er handeln könnte, wenn der Verkäufer es mitmacht.
Aber das kurzeitzeichen geht eben nicht. Da er hier definitiv nicht im Bezirk zum TÜV fährt. @R-sch
Alles andere ist kriminell, kostet Geld und ist sinnlos.
Man braucht heute definitiv den Schein, da man auch für die Kurzkennzeichen einen neuen Schein (fahrzeugspezifisch) bekommt (wo auch nochmal die Auflagen mit drauf stehen).
Und wie schon etliche Male gesagt. Nur Fahrten zum nächsten Bezirk zur Werkstatt oder TÜV.
Ein Hänger kostet bei vielen Firmen im kurz Tarif (max 3-4 Stunden) oft keine 30 euro. Selbst Tagestarife übersteigen kaum die 70 euro. Da ist jeder Aufwand (fahrt, evb Nummer und co) viel teurer und zeitintensiver, als einfach einen Hänger zu mieten. Geht zudem online/Vorort in wenigen Minuten.
Fehlt nur ein geeignetes Zugfahrzeug.
Alles andere ist einfach Quark und es ist ziemlich einfach zu erkennen ob jemand mit den Zeichen zum TÜV fährt oder 200km entfernt versucht es zu überführen.
Gestern erst bei Hannover einen Mann kontrolliert der mit diesen Zeichen bis nach München fahren wollte.
Ist natürlich sehr leicht wenn man das große M und das farbige Schild auf halber Meile erkennt.
Die Folgen, kosten und Chancen erwischt zu werden sind einfach (egal wie man es rechnet) teurer als jeder gemietete Hänger.
Und bitte lasst euch erklären wie man ein Auto richtig auf einen Hänger sichert, wenn man es noch nie getan hat. Was man alles auf den Straßen sieht - einfach lebensgefährlich!
@Didi95: Das mit den TüV habe ich außer Acht gelassen. Hat der TE sehr spät in seiner Frage erwähnt.
Ohne TüV hast Du natürlich recht. Es bleibt bloß die Option Anhänger, passendes Zugfahrzeug vorausgesetzt.
Mit den Anhänger ist auch der Weg zum TüV ganz einfach zu bewältigen. :-)
Ja, Sicherung und korrekte Stützlast sind wichtig. Ich habe mir extra 5t-Gurte zugelegt, damit ich immer gut gerüstet bin. Leider bieten viele ältere Trailer keine vernünftigen Zurrösen, so dass man mit Reifengurten auch oftmals nichts anfangen kann.
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 2. September 2018 um 13:06:04 Uhr:
Kein Kurzeitkennzeichen ohne TÜV, wenn du den Zulassungsbezirk verlässt. Und auch wenn du nur im Zulassungsbezirk fahren würdest, darfst du mit Kurzzeitkennzeichen nur zur Werkstatt, zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren, also theoretisch 😉
auch nur in der Praxis !!!
Man sollte einem TE, der eine ernstgemeinte Frage stellt sowas nicht mitzuteilen.
@TE
In § 16a FZV findest Du alle Antworten auf Deine Frage. Es gibt Zulassungsstellen, den langt eine Kopie der Fahrzeugpapiere. Sprich doch mal mit Deiner Zulassungsstelle.
Um ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen von A nach B zu bringen, ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.
??? Was will mir der Autor mit seinen Worten mitteilen? Theoretisch sind nur genannte Fahrten erlaubt, praktisch sollte man sich nicht erwischen lassen.
Hab (allerdings noch 2014, als es noch keiner gültigen HU fürs KzK ausserhalb des Zulassungsbezirks bedurfte) mit dem so angemeldeten Auto, völlig überladen mehrere Fahrten zur Mülldeponie gemacht, weil ich umgezogen bin.
Das eine ist das was theoretisch erlaubt ist, das andere ist das, wobei man sich besser nicht erwischen lassen sollte, also praktisch. 😉