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Auto mit KURZZEITKENNZEICHEN überführen?
Hallo zusammen,
kurze Frage....
Gesucht wird eine einfache und günstige Methode ein abgemeldetes Auto zu überführen. Allerdings steht noch nicht fest ob es gekauft wird oder nicht.
Zu den Fakten:
Ich möchte mir ein Winterauto zulegen. Ich habe auch etwas in Aussicht bzw. in der engeren Auswahl.
Allerdings ist das KFZ nicht angemeldet und steht ca. 200km entfernt, sprich ich bräuchte ein KURZZEITKENNZEICHEN (5Tage) oder sowas.
Jetzt steht aber in den "benötigte Unterlagen" was von Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief. Die habe ich ja nicht, bzw. weis ich ja noch nicht ob ich das Auto wirklich kaufen möchte. Das wird sich ja erst vor Ort herausstellen.
Es handelt sich um einen Privatverkauf, kein Händler.
--> wie kann ich das Auto einfach überführen, ohne das ich einen Hänger benötige (sodass derjenige gleich sieht....."Aah der nimmt mein Auto mit" --> schlechte Verhandlungsgrundlage) bzw. 2mal fahren muss (erst kaufen und dann anmelden-->mit Kennzeicen wieder kommen)
Ach ja und wie ist das bzgl. TÜV.
Wenn dieser erst noch gemacht werden muss? Ich dachte ich darf mit einem Kurzzeitkennzeichen auch eine Überführungsfahrt ohne TÜV bis zu mir nach Hause machen und dann gleich zum TÜV damit....
Oder bin ich da falsch informiert?
hier der Link zuden Unterlagen was ich gefunden habe
LINK
Danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Hallo, Golf_3_Fahrer,
Zitat:
@Golf_3_Fahrer schrieb am 2. September 2018 um 12:55:00 Uhr:
--> wie kann ich das Auto einfach überführen, ohne das ich einen Hänger benötige (sodass derjenige gleich sieht....."Aah der nimmt mein Auto mit" --> schlechte Verhandlungsgrundlage)
stell den Hänger doch einfach in der Nähe ab, so dass der Verkäufer nicht gleich sieht, dass Du diesen dabei hast.
Viele Grüße,
Nachteule
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25 Antworten
Hier alles was du zum Kzk wissen solltest:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Kurzzeitkennzeichen
Jetzt mal von der Kennzeichensachen abgeshen,
sollte man generell kein Auto ohne HU kaufen,
ausser man weis wirklich 1000%ig auf was man
sich einläst.:D
Einfachste Methode ist mit der eVB zum Verkäufer,
past alles, dan bei dortigen Zulassungsstelle Kzk holen
und Tschüß.
Achtung:
In Berlin ist das nicht möglich, da man dort weder
-S-Bahn
-Flughafen
-Fußball
-und Zulassung schon gar nicht kann.
Kein Kurzeitkennzeichen ohne TÜV, wenn du den Zulassungsbezirk verlässt. Und auch wenn du nur im Zulassungsbezirk fahren würdest, darfst du mit Kurzzeitkennzeichen nur zur Werkstatt, zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren, also theoretisch ;)
Hallo, Golf_3_Fahrer,
Zitat:
@Golf_3_Fahrer schrieb am 2. September 2018 um 12:55:00 Uhr:
--> wie kann ich das Auto einfach überführen, ohne das ich einen Hänger benötige (sodass derjenige gleich sieht....."Aah der nimmt mein Auto mit" --> schlechte Verhandlungsgrundlage)
stell den Hänger doch einfach in der Nähe ab, so dass der Verkäufer nicht gleich sieht, dass Du diesen dabei hast.
Viele Grüße,
Nachteule
Für Privat kann man schon mal pauschal sagen, dass wenn kein TÜV, dann ist ein Trailer nötig, den man übrigens auch zuvor eine Straße weiter parken kann, wenn man denkt, dass der zum Verhandeln negativ auffallen könnte. Händlerkennzeichen werden auch nicht mehr einfach so verliehen, wie es früher mal war.
Toll, mit dem Hänger war die Nachteule schneller...
Zitat:
@Schubbie schrieb am 2. September 2018 um 13:19:36 Uhr:
...Händlerkennzeichen werden auch nicht mehr einfach so verliehen, wie es früher mal war.
...
Und selbst wenn , dann wäre es unzulässig
Ja, zwar schwer nachweisbar, dass man dem Händler das Fahrzeug nicht zur Reparatur auf den Hof stellt und er somit seinen Nutzen dadurch hat, aber trotzdem nicht erlaubt. Man kann dieses Thema natürlich auch nochmals zum X-ten Mal diskutieren. Sagen wir einfach, dass die 06er raus sind, falls der TE auf die Idee kommen sollte und gut.
Meiner Meinung nach wurde der Vorteil des KZK - meinetwegen aus Schuld einiger schwarzer Schafe komplett ad absurdum geführt. Können sie auch gleich komplett abschaffen den Schwachsinn.
Dadurch, dass nach dem Kaufvertrag alles auf den Käufer über geht, kann man ja auch angemeldete Fahrzeuge bedenkenlos verkaufen, was ich als Vorteil sehe.
Wieso sollte ein Hänger denn eine schlechte Grundlage zum Verhandeln sein?
Zeigt doch nur dass man es ernst meint und vorbereitet ist.
Zudem kann man so noch viel besser handeln. Direkt sagen "ich nehme ihn sofort mit für XYZ und sie sind ihn los".
Hat bisher immer gut geholfen bei mir und der Preis kam umso besser zustande.
Viele wollen keinen verkauften Wagen noch Tage auf den Hof stehen haben oder sich noch 2-3x mit den Käufer rumschlagen.
Zu den Kennzeichen wurde ja alles gesagt.
Im Endeffekt gibt es nur die Hängerlösung ohne TÜV oder wenn er noch angemeldet ist über den Verkäufer fahren.
Bitte beim Hänger auf die richtige "Ladungssicherung" und Zugfahrzeug achten.
Wenn die Kaufentscheidung noch aussteht, ist ein Kurzzeitkennzeichen ein hohes finanzielles Risiko.
Wenn das Auto nach der Ausstellung des Kurzzeitkennzeichen nicht gekauft und angemeldet wird, fallen zusätzlich zu den Anmeldegebühren und den Kennzeichenkosten noch die Versicherungsgebühr an. Zwischen 80,- und 150,- Euro.
Für die Zulassung sind Kopie von Fahrzeugschein und Tüv-Bericht notwendig. Der Verkäufer weis also schon im voraus, daß ein Kurzzeitkennzeichen existiert und bei Nichtkauf höhere Kosten auf dich zukommen.
Außer du holst ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle am Kaufort nach der Kaufentscheidung. Dabei mußt Du aber die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle beachten. Freitag Nachmittag und am Wochenende meist geschlossen!
Ein Vorfahren mit den Anhänger bedeutet nicht, daß du das Auto mitnehmen mußt. Finanziell ist es das kleine Risiko und billiger als eine 2. Anfahrt oder ein nicht gekauftes Fahrzeug mit vorhandenen Kurzzeitkennzeichen. Sag ihn einfach, du hast noch ein anderes Auto in der Nähe zur Aussicht.
Hallo. Warum musst Du denn 200 km fahren für ein offenbar ausgelutschtes Winterauto ohne TÜV?
Sowas gibt's normal an jeder Ecke.
Warum denn nicht in Deiner Nähe.
Wo wohnst Du wenn man fragen darf?
Etwa auf Helgoland? Das wäre allerdings was anders.
Vielen Dank erst mal für die ganzen Tipps und Ratschläge.
Habe ich mir so schon fast gedacht....sprich ein Hänger wird von Nöten sein, oder eben zweimal fahren.
@Mopedmongo:
Der Grund hierfür liegt darin, dass das begehrte Fahrzeug baugleich mit meinem Sommerauto ist (3er Golf). Diesen will ich schonen.
Vorteil des Winterautos ist: Steht top da, sehr wenig Kilometer (Rentnerfahrzeug wahrscheinlich) und die gleiche Farbe. Wenig Macken etc.
Da ich an meinem Sommerauto eine Rostige Türe habe, könnte ich diese 1zu1 tauschen, ich kaufe mir quasi parallel einen Teilespender zugleich.
So der Plan.
Ich hatte bisher einmal ein Kurzzeitkennzeichen. Damals wollte die Zulassungsstelle gar nichts sehen und ich musste dann, wie bei einem 06er, den Schein selbst ausfüllen. Damals musste man allerdings noch keinen TÜV haben.
Tatsächlich war mal gut, als ein Käufer bei mir mir Trailer ankam. Ich hatte kurzfristig ein anderes Haus gekauft und mein altes wieder Erwarten sehr schnell verkauft. So mussten schnell zwei nicht fahrbereite Manta A vom Hof und ein Dachboden und Abstellraum voller Ersatzteile. War natürlich gut, dass gleich einer weg war und er schon mitgenommen hatte, was ging. Das erweckte dann den Eindruck, dass er es tatsächlich in kurzer Zeit bewältigen kann und man nicht jemanden hat, der lange rumtüddelt und es nicht bis zum vereinbarten Termin schafft. Dieses dürfte aber die Ausnahme sein.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 2. September 2018 um 14:04:31 Uhr:
Dadurch, dass nach dem Kaufvertrag alles auf den Käufer über geht, kann man ja auch angemeldete Fahrzeuge bedenkenlos verkaufen, was ich als Vorteil sehe.
Angemeldete Fahrzeuge BEDENKENLOS verkaufen? Sehr naive einstellung!