Auto mit Kennzeichen verkaufen
Hallo
Ich habe vor zwei Tagen mein Auto mit Kennzeichen verkauft. Habe natürlich alles im Vertrag festgehalten(Datum Uhrzeit Kilometerstand).
Ich weiß besser wäre es lieber abgemeldet zu verkaufen. (werde ich auch in Zukunft immer tuen).
Der Käufer hat erst am 1.12.2020 ein Termin bei der zulassungsstelle um das Auto abzumelden.
Jetzt die Frage: Was kann ich tuen damit ich mich zu 100% absichern?
Bitte hilft mir. Habe etwas Bauchschmerzen damit alles gut endet.
Vielen dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@moritz11 schrieb am 7. November 2020 um 19:13:05 Uhr:
Das Fahrzeug ist auf Deinen Namen versichert und nicht auf den Namen des Käufers, der hat ja noch keine eigene Versicherung.
Baut der nun einen Crash, hast Du das Nachsehen.
In meinem Versicherungsvertrag habe ich die Klausel, dass außer mir und meiner Ehefrau niemand mit der Karre fahren darf.
So käme ich erst gar nicht nicht in Versuchung, mein Auto mit Kennzeichen an jemanden zu verkaufen.
Also:Dein Fahrzeug ist ja versichert ( denke mal, meine Klausel hast Du nicht, also schlaflose Nächte überflüssig ), aber den Nachteil bei einem Crash trägst Du.
Dieser Post zeugt leider von wenig Sachverstand 🙁
30 Antworten
Das Fahrzeug ist auf Deinen Namen versichert und nicht auf den Namen des Käufers, der hat ja noch keine eigene Versicherung.
Baut der nun einen Crash, hast Du das Nachsehen.
In meinem Versicherungsvertrag habe ich die Klausel, dass außer mir und meiner Ehefrau niemand mit der Karre fahren darf.
So käme ich erst gar nicht nicht in Versuchung, mein Auto mit Kennzeichen an jemanden zu verkaufen.
Also:
Dein Fahrzeug ist ja versichert ( denke mal, meine Klausel hast Du nicht, also schlaflose Nächte überflüssig ), aber den Nachteil bei einem Crash trägst Du.
Zitat:
@moritz11 schrieb am 7. November 2020 um 19:13:05 Uhr:
Das Fahrzeug ist auf Deinen Namen versichert und nicht auf den Namen des Käufers, der hat ja noch keine eigene Versicherung.
Baut der nun einen Crash, hast Du das Nachsehen.
In meinem Versicherungsvertrag habe ich die Klausel, dass außer mir und meiner Ehefrau niemand mit der Karre fahren darf.
So käme ich erst gar nicht nicht in Versuchung, mein Auto mit Kennzeichen an jemanden zu verkaufen.
Also:Dein Fahrzeug ist ja versichert ( denke mal, meine Klausel hast Du nicht, also schlaflose Nächte überflüssig ), aber den Nachteil bei einem Crash trägst Du.
Dieser Post zeugt leider von wenig Sachverstand 🙁
@moritz11 sollte mal die AKB seiner Versicherung genauer lesen anstatt hier nur eine beitragsreduzierende Klausel, die man auch eher Tarifmerkmal nennt, aus Unwissenheit zu nennen. 🙂
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Zitat:
@celica1992 schrieb am 7. November 2020 um 15:47:53 Uhr:
Die Versicherung auch, hab bisher noch nie gesehen, das die Zeiten vom Verkauf bis zur Ummeldung vom Käufer bezahlt wurde. Wie soll das denn passieren?
Ich kann dazu nur sagen:
Ich hatte im Jahr 2000 mal einen VW Jette angemeldet an einen (vermutlich getarnten Händler) verkauft.
Die Versicherung sofort informiert und mein Vertrag wurde auf den Tag genau abgerechnet.
Leider habe ich anhand der Steuer Rückberechnung gesehen daß das Auto erst 5 Wochen nach Verkauf umgemeldet oder abgemeldet wurde.
Vielleicht sogar zwangsabgemeldet, keine Ahnung.
Somit musste ich 5 Wochen länger als nötig die Steuer bezahlen.
Die Versicherung, HUK Coburg, hat damals jedoch keinerlei Nachforderungen gestellt.
Es blieb bei der auf den Tag des Verkaufs genauen Abrechnung.
Zitat:
@Fischgebruell schrieb am 7. November 2020 um 10:41:33 Uhr:
Genau. Erst wenn abgemeldet muss nicht mehr gezahlt werden. Wegen ein-zwei-drei Tage alles ok, aber fast einem Monat weiter Steuern zahlen für nichts......
Und innerhalb eines Monats kann noch viel passieren....
Ich geb Dir vollkommen Recht. Aber die Theorie wird vielerorts halt leider von der aktuellen Praxis karikiert.
Früher lags am Käufer, den Wagen "unverzüglich" auf sich ummelden. Das konnte im besten Fall schon am Montag nach dem Wochenende passieren, wenn nicht wars halt Dienstag oder Mittwoch.
Heute kann "unverzüglich" je nach Wohnort aber auch in 6-8 Wochen sein, denn eher gibts manchmal keinen Termin.
Das ist kein böswilliges Verhalten des Käufers, das ist einfach die Realität in einigen Ämtern.
Alternative: Abgemeldet verkaufen, denn dann verschiebt sich dieses "Problem" komplett auf den Käufer.
Dies steht aber schon immer und auch heute der Erzielung des maximal möglichen Kaufpreises entgegen.
Natürlich würde ich als Käufer auch ein abgemeldetes Fahrzeug nicht von vorne herein ausschließen.
Allerdings würde ich mir - wie viele andere Interessenten auch - meinen zusätzlichen Aufwand vom Verkäufer bezahlen lassen.
Stehen da zwei gleiche Autos zum gleichen Preis, das eine zugelassen und "ready to drive" und das andere abgemeldet, dann stellt sich die Frage welches man kauft vermutlich für die meisten Interessenten nicht.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 7. November 2020 um 11:22:17 Uhr:
Zitat:
@Jamjon schrieb am 7. November 2020 um 07:57:34 Uhr:
.....Jetzt die Frage: Was kann ich tuen damit ich mich zu 100% absichern?
Bitte hilft mir. Habe etwas Bauchschmerzen damit alles gut endet....Wenn das Auto brennend im Wald gefunden wird (so wars bei mir) steht die Polizei nachts bei Dir vor der Tür. Lässt sich alles mit Kaufvertrag etc. klären, aber vor der Rennerei bei Problemen schützt nur die abgemeldete Übergabe.
Wenn nur abgemeldet wird und das Auto brennend im Wald steht, steht die Polizei trotzdem beim letzten Halter vor der Tür ... also insofern blödes Beispiel ...😁😁
lässt sich dann auch mit dem KV klären ...😁
Die Behörden stehen so oder so beim aktuellen oder wenns keinen gibt beim letzten Halter vor der Tür.
Wäre auch schlimm wenn es anders wäre, denn das wäre der Freibrief für jeden Autobesitzer, sein altes Wrack nach Abmeldung kostengünstig im Wald oder in der Donau zu entsorgen.
Ob nun also noch auf den Vorbesitzer zugelassen oder abgemeldet, ist relativ egal.
Übrigens: Auch bei einem Unfall / einer Straftat mit dem bereits abgemeldeten Fahrzeug, wird die Polizei zügig zu Hause beim Vorbesitzer als letzten Halter klingeln.
Man sollte nicht annehmen, sämtliche Verantwortung los zu sein, wenn man ein abgemeldetes Fahrzeug übergibt.
4 Wochen mehr oder weniger KFZ Steuer können nämlich das kleinste Problem sein.
Obligatorisch ist - egal ob abgemeldet oder nicht - die Dokumentation des Verkaufs und die unverzügliche Information an Zulassungsstelle und Versicherung.
Damit habe ich übrigens selbst Erfahrung machen müssen:
Ich habe einen (auch auf Wunsch des Käufers abgemeldeten) Peugeot Partner nach Frankreich verkauft bzw. an jemanden der ihn nach Frankreich verkauft hat.
Wird ca. 2005/2006 gewesen sein.
Nach grob geschätzt einem Jahr bekam ich Post von der örtlichen Zulassungsstelle, mit der Bitte einen Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Ansonsten sähe man sich gezwungen ein Verfahren gegen mich einleiten.
Veräußerungsanzeige hielt ich damals für überflüssig, Fzg. war ja abgemeldet (bzw. außer Betrieb gesetzt).
Mit der eingesendeten Kopie des Kaufvertrags war die ZuLa dann zufrieden.
Nachtrag zu einem aktuellen Fall von mir: Hatte am 26.09.20 ein Krad angemeldet an einen Polen verkauft mit Wohnsitz in Polen. Er wollte es die nächsten Tage dorthin überführen. Hat noch keinen Führerschein....
Gestern kam die End Abrechnung der Steuer vom Zollamt zum 30.09.20. 🙂
Er hat also entweder selber ab/umgemeldet oder aufgrund meiner Email an die Zul.stelle und Versicherung, samt Foto vom Kaufvertrag, wurde schluß abgerechnet.
Fazit: Alles gut ausgegangen.
Es bleibt ein Restrisiko, den Wagen angemeldet zu verkaufen. Letztlich kann man sich jegliches Geld auch wieder vom Käufer zurück holen...notfalls per Anwalt, falls dieser sich nicht nach dem Kaufvertrag verhalten hat.
Umständlich ist das aber eh. Ich habe meine Autos trotzdem fast immer angemeldet verkauft, weil es für beide Seiten einfach praktischer war. Etwas Vertrauen in der Käufer muß man da aber schon haben.
Generell im Kaufvertrag alle Daten des Käufers inklusive Perso-Nr eingeben, dazu Übergabezeitpunkt und das auch immer an die Versicherung und die Zulassungsstelle senden. Dann ist man zumindest aus dem Gröbsten raus.
Möglichst auch nur Bargeld annehmen. Ich habe einmal per Scheck verkauft......war aber selten so schnell bei der Bank. (allerdings war der Wagen eh nicht mehr so viel wert)
"anstatt hier nur eine beitragsreduzierende Klausel, die man auch eher Tarifmerkmal nennt, aus Unwissenheit zu nennen. "
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Schon lustig, wie es verdreht wird.
In meinem Beitrag oben habe ich geschrieben, dass durch die Klausel ich erst gar nicht das Fahrzeug mit Nummernschild (angemeldet) an jemanden verkaufen würde.
Ich würde noch Bitcoin akzeptieren, was einmal in meinem cold wallet ist, das nehm ich im Zweifelsfall mit ins grab...😎😁
Zitat:
@moritz11 schrieb am 10. November 2020 um 14:59:43 Uhr:
"anstatt hier nur eine beitragsreduzierende Klausel, die man auch eher Tarifmerkmal nennt, aus Unwissenheit zu nennen. "
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Schon lustig, wie es verdreht wird.
In meinem Beitrag oben habe ich geschrieben, dass durch die Klausel ich erst gar nicht das Fahrzeug mit Nummernschild (angemeldet) an jemanden verkaufen würde.
Hat doch mit der Klausel wenig zu tun.
Es heißt dort, soviel ich weiß, bei der Frage: wer das Auto faehrt, immer "in der Regel" und "überwiegend"...
Du kannst schonmal den Werkstatt Angestellten die Probefahrt machen lassen, oder Dich mal vom Arbeitskollegen zum Arzt oder Heim fahren lassen und natürlich ebenso den Kaufinteressenten die Probefahrt oder den Heimweg nach Kauf machen lassen.
Ohne daß Du Probleme mit Deiner Versicherung bekommst.
Zitat:
@moritz11 schrieb am 10. November 2020 um 14:59:43 Uhr:
"anstatt hier nur eine beitragsreduzierende Klausel, die man auch eher Tarifmerkmal nennt, aus Unwissenheit zu nennen. "
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Schon lustig, wie es verdreht wird.
In meinem Beitrag oben habe ich geschrieben, dass durch die Klausel ich erst gar nicht das Fahrzeug mit Nummernschild (angemeldet) an jemanden verkaufen würde.
Du hast dort jedenfalls ordentlichen Murks verfasst. 🙂
Sobald du dein Auto angemeldet verkaufst entsteht automatisch ein ganz "neuer" Versicherungsvertrag. Dieser neue Vertrag hat auch keine Einschränkungen oder besondere Tarifmerkmale wie zb den Fahrerkreis.
Wichtig ist dabei immer die sehr schnelle Mitteilung an den Versicherer vom Verkäufer.
Grüße
Steini