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Auto kauf welche rechte

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 15:34

Hallo , ich habe ein auto bei einem händler gekauft ! Der wollte noch den TÜV neu machen und dann könne ich das Auto abholen. .. Also angerufen ob es recht ist das auto am samstag zu holen .. Händler gegsat das es klar geht .. Dann Samstags angekommen keiner da anruf ergab das der mechaniker der das auto tüvfertig machen sollte seit freitag nicht mehr ereichbar ist .. Nach langer diskusion wurde uns versichert das das auto am dienstag gebracht werde ... Was für ein Recht hab ich jezt wenn das Auto Dienstag nicht da ist ?

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 23. Mai 2016 um 17:41

Wenn du Unkosten (= einen Schaden) hast, mache diese geltend, berufe dich aufs BGB (kann man selbst recherchieren, Rechtsberatung gibt´s hier nicht) oder gehe zum Anwalt und lass den machen.

Dass da wohl nichts dabei rauskommt, außer Kosten und vergeudete Zeit... q. e. d.

Also ich würde schonmal auf eigene (= deine) Kosten einen Mietwagen suchen. Wenn du den nicht auf den letzten Drücker buchst, dann kommst du günstiger weg. Oder du fragst Bekanntschaft / Verwandtschaft oder buchst ein Zugticket, ein Busticket.

Also Möglichkeiten hast du genug, um mobil zu sein, auch wenn dein Auto erst einen Tag später fertig ist. Sich eine Lösung hierfür (= Mobilität) zu suchen, macht meiner Meinung nach mehr Sinn, als sich über den Termin zu ärgern und zu überlegen wie man denn nun zu seinem "Recht" (= 50 bis 100 €, geschätzt) kommt.

PS:

Dienstag ist morgen, also was ist überhaupt das Problem? Mit 90%er Wahrscheinlichkeit hast du morgen dein Auto. Muss man eigentlich keinen Thread eröffnen.

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Themenstarteram 23. Mai 2016 um 17:54

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Mai 2016 um 19:46:26 Uhr:

Wenn du mit dem Händler mündlich, aber durch Zeugen beweisbar einen Liefertermin vereinbart hast, der nicht eingehalten wurde, dann ist der Händler jetzt im Verzug. Wenn er auch eine weitere angemessene Nachfrist, die du ihm schriftlich setzen solltest, nicht einhält, kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder weiterhin auf der Lieferung bestehen und ebenfalls Schadenersatz für die durch den Verzug bei dir entstandenen Kosten verlangen. Das jetzt hier im Detail auszuführen bringt nicht viel, denn wenn der Händler weiterhin nicht liefert und jede gemeinsame Lösung scheitert, dann bleibt wahrscheinlich nur der Weg zum Anwalt. Wenn du noch nichts (an-)gezahlt hast, kannst du auch einfach eine letzte Frist zur Übergabe setzen und dann mitteilen, dass er sein Auto behalten kann und dir was anderes suchen. Dann soll er mal auf Annahme des Fahrzeugs und Zahlung klagen.

Grüße vom Ostelch

Ich werde morgen mal beim tüv anfragen wie der stand ist schließlich bin ich eigentümer des Wagens. Und dann nur noch abwarten ob er in morgen bringt ....

Was hat jetzt der TÜV damit zu tun?

Zitat:

@Moritzzzz schrieb am 23. Mai 2016 um 19:54:20 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Mai 2016 um 19:46:26 Uhr:

Wenn du mit dem Händler mündlich, aber durch Zeugen beweisbar einen Liefertermin vereinbart hast, der nicht eingehalten wurde, dann ist der Händler jetzt im Verzug. Wenn er auch eine weitere angemessene Nachfrist, die du ihm schriftlich setzen solltest, nicht einhält, kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder weiterhin auf der Lieferung bestehen und ebenfalls Schadenersatz für die durch den Verzug bei dir entstandenen Kosten verlangen. Das jetzt hier im Detail auszuführen bringt nicht viel, denn wenn der Händler weiterhin nicht liefert und jede gemeinsame Lösung scheitert, dann bleibt wahrscheinlich nur der Weg zum Anwalt. Wenn du noch nichts (an-)gezahlt hast, kannst du auch einfach eine letzte Frist zur Übergabe setzen und dann mitteilen, dass er sein Auto behalten kann und dir was anderes suchen. Dann soll er mal auf Annahme des Fahrzeugs und Zahlung klagen.

Grüße vom Ostelch

Ich werde morgen mal beim tüv anfragen wie der stand ist schließlich bin ich eigentümer des Wagens. Und dann nur noch abwarten ob er in morgen bringt ....

Wieso bist du Eigentümer? Der TÜV wird dir wohl kaum Auskünfte geben. Der Verkäufer hat den Wagen doch noch gar nicht an dich übergeben. Deshalb fehlt es doch schon an der Übereignung. Das gilt auch fü den Fall, dass du den Kaufpreis schon bezahlt haben solltest.

Grüße vom Ostelch

Die wichtigen Fragen die hier gestellt wurden hat der TE bis jetzt noch nicht beantwortet.

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