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Auto kauf welche rechte

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 15:34

Hallo , ich habe ein auto bei einem händler gekauft ! Der wollte noch den TÜV neu machen und dann könne ich das Auto abholen. .. Also angerufen ob es recht ist das auto am samstag zu holen .. Händler gegsat das es klar geht .. Dann Samstags angekommen keiner da anruf ergab das der mechaniker der das auto tüvfertig machen sollte seit freitag nicht mehr ereichbar ist .. Nach langer diskusion wurde uns versichert das das auto am dienstag gebracht werde ... Was für ein Recht hab ich jezt wenn das Auto Dienstag nicht da ist ?

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 23. Mai 2016 um 17:41

Wenn du Unkosten (= einen Schaden) hast, mache diese geltend, berufe dich aufs BGB (kann man selbst recherchieren, Rechtsberatung gibt´s hier nicht) oder gehe zum Anwalt und lass den machen.

Dass da wohl nichts dabei rauskommt, außer Kosten und vergeudete Zeit... q. e. d.

Also ich würde schonmal auf eigene (= deine) Kosten einen Mietwagen suchen. Wenn du den nicht auf den letzten Drücker buchst, dann kommst du günstiger weg. Oder du fragst Bekanntschaft / Verwandtschaft oder buchst ein Zugticket, ein Busticket.

Also Möglichkeiten hast du genug, um mobil zu sein, auch wenn dein Auto erst einen Tag später fertig ist. Sich eine Lösung hierfür (= Mobilität) zu suchen, macht meiner Meinung nach mehr Sinn, als sich über den Termin zu ärgern und zu überlegen wie man denn nun zu seinem "Recht" (= 50 bis 100 €, geschätzt) kommt.

PS:

Dienstag ist morgen, also was ist überhaupt das Problem? Mit 90%er Wahrscheinlichkeit hast du morgen dein Auto. Muss man eigentlich keinen Thread eröffnen.

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am 23. Mai 2016 um 16:01

Wenn das eine mündl. Vereinbarung ist, kannst du das knicken. Ansonsten: wenn das Auto bis Dienstag nicht da ist, könntest du eventuelle belegbare Unkosten geltend machen.

am 23. Mai 2016 um 16:16

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 23. Mai 2016 um 18:01:08 Uhr:

Wenn das eine mündl. Vereinbarung ist, kannst du das knicken. Ansonsten: wenn das Auto bis Dienstag nicht da ist, könntest du eventuelle belegbare Unkosten geltend machen.

Er schreibt. "Uns wurde versichert...."

Mit Zeugen ist das "Knicken" nicht ganz so einfach.

Gruß Frank,

der einmal über Schdenersatz nachdenken würde wenn ihm ein Nachteil entsteht. ;)

Zeugen sind ja ganz toll, vor allem wenn es sich um den eingeheirateten Stiefzwilling handelt. Ohne schriftliche Bestätigung sieht es übel aus. Wie heißt es so schön: " mündliche Abmachungen bedürfen der Schriftform".

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 16:34

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 23. Mai 2016 um 18:01:08 Uhr:

Wenn das eine mündl. Vereinbarung ist, kannst du das knicken. Ansonsten: wenn das Auto bis Dienstag nicht da ist, könntest du eventuelle belegbare Unkosten geltend machen.

Sorry hab einen kaufvertrag ;)

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 16:34

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 23. Mai 2016 um 18:01:08 Uhr:

Wenn das eine mündl. Vereinbarung ist, kannst du das knicken. Ansonsten: wenn das Auto bis Dienstag nicht da ist, könntest du eventuelle belegbare Unkosten geltend machen.

Hab einen Kaufvertrag

Zitat:

@Moritzzzz schrieb am 23. Mai 2016 um 17:34:32 Uhr:

Hallo , ich habe ein auto bei einem händler gekauft ! Der wollte noch den TÜV neu machen und dann könne ich das Auto abholen. .. Also angerufen ob es recht ist das auto am samstag zu holen .. Händler gegsat das es klar geht .. Dann Samstags angekommen keiner da anruf ergab das der mechaniker der das auto tüvfertig machen sollte seit freitag nicht mehr ereichbar ist .. Nach langer diskusion wurde uns versichert das das auto am dienstag gebracht werde ... Was für ein Recht hab ich jezt wenn das Auto Dienstag nicht da ist ?

Gruß

Na da hast du aber wieder für Futter hier im Forum gesorgt.

Ich bin vor kurzem genau so reingefallen. Trotz vieler Zusagen war die Karre nicht abholfertig.

Bin 700km mit dem Zug gefahren....

Bevor das wilde Spekulieren einsetzt, sollte zumindest mal der Sachverhalt etwas aufgehellt werden. Was steht im Kaufvertrag? Welcher Liefertermin wurde dort vereinbart? Ansonsten ist das hier alles für die Katz.

Grüße vom Ostelch

Wurde das Auto schon bezahlt?

Um was für ein Auto geht es hier eigentlich?

Vielleicht wurde beim TÜV auch die Plakette verweigert und es stehen größere Reparaturen an. :D

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 17:21

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 23. Mai 2016 um 18:35:29 Uhr:

Zitat:

@Moritzzzz schrieb am 23. Mai 2016 um 17:34:32 Uhr:

Hallo , ich habe ein auto bei einem händler gekauft ! Der wollte noch den TÜV neu machen und dann könne ich das Auto abholen. .. Also angerufen ob es recht ist das auto am samstag zu holen .. Händler gegsat das es klar geht .. Dann Samstags angekommen keiner da anruf ergab das der mechaniker der das auto tüvfertig machen sollte seit freitag nicht mehr ereichbar ist .. Nach langer diskusion wurde uns versichert das das auto am dienstag gebracht werde ... Was für ein Recht hab ich jezt wenn das Auto Dienstag nicht da ist ?

Gruß

Na da hast du aber wieder für Futter hier im Forum gesorgt.

Ich bin vor kurzem genau so reingefallen. Trotz vieler Zusagen war die Karre nicht abholfertig.

Bin 700km mit dem Zug gefahren....

Ja ich bin langsam am verzweifeln ..

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 17:22

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Mai 2016 um 18:35:41 Uhr:

Bevor das wilde Spekulieren einsetzt, sollte zumindest mal der Sachverhalt etwas aufgehellt werden. Was steht im Kaufvertrag? Welcher Liefertermin wurde dort vereinbart? Ansonsten ist das hier alles für die Katz.

Grüße vom Ostelch

Also im kaufvertrag steht tüv/au neu und abholtermin wurde mündlich vereinbart

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 17:24

Zitat:

@klamann15 schrieb am 23. Mai 2016 um 19:11:56 Uhr:

Wurde das Auto schon bezahlt?

Um was für ein Auto geht es hier eigentlich?

Vielleicht wurde beim TÜV auch die Plakette verweigert und es stehen größere Reparaturen an. :D

Hallo ich war nicht direkt beim tüv dabei hab nur mitbekommen das die achsmanscheten ausgetauscht werden müssen

am 23. Mai 2016 um 17:41

Wenn du Unkosten (= einen Schaden) hast, mache diese geltend, berufe dich aufs BGB (kann man selbst recherchieren, Rechtsberatung gibt´s hier nicht) oder gehe zum Anwalt und lass den machen.

Dass da wohl nichts dabei rauskommt, außer Kosten und vergeudete Zeit... q. e. d.

Also ich würde schonmal auf eigene (= deine) Kosten einen Mietwagen suchen. Wenn du den nicht auf den letzten Drücker buchst, dann kommst du günstiger weg. Oder du fragst Bekanntschaft / Verwandtschaft oder buchst ein Zugticket, ein Busticket.

Also Möglichkeiten hast du genug, um mobil zu sein, auch wenn dein Auto erst einen Tag später fertig ist. Sich eine Lösung hierfür (= Mobilität) zu suchen, macht meiner Meinung nach mehr Sinn, als sich über den Termin zu ärgern und zu überlegen wie man denn nun zu seinem "Recht" (= 50 bis 100 €, geschätzt) kommt.

PS:

Dienstag ist morgen, also was ist überhaupt das Problem? Mit 90%er Wahrscheinlichkeit hast du morgen dein Auto. Muss man eigentlich keinen Thread eröffnen.

Wenn du mit dem Händler mündlich, aber durch Zeugen beweisbar einen Liefertermin vereinbart hast, der nicht eingehalten wurde, dann ist der Händler jetzt im Verzug. Wenn er auch eine weitere angemessene Nachfrist, die du ihm schriftlich setzen solltest, nicht einhält, kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder weiterhin auf der Lieferung bestehen und ebenfalls Schadenersatz für die durch den Verzug bei dir entstandenen Kosten verlangen. Das jetzt hier im Detail auszuführen bringt nicht viel, denn wenn der Händler weiterhin nicht liefert und jede gemeinsame Lösung scheitert, dann bleibt wahrscheinlich nur der Weg zum Anwalt. Wenn du noch nichts (an-)gezahlt hast, kannst du auch einfach eine letzte Frist zur Übergabe setzen und dann mitteilen, dass er sein Auto behalten kann und dir was anderes suchen. Dann soll er mal auf Annahme des Fahrzeugs und Zahlung klagen.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 17:53

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 23. Mai 2016 um 19:41:14 Uhr:

Wenn du Unkosten (= einen Schaden) hast, mache diese geltend, berufe dich aufs BGB (kann man selbst recherchieren, Rechtsberatung gibt´s hier nicht) oder gehe zum Anwalt und lass den machen.

Dass da wohl nichts dabei rauskommt, außer Kosten und vergeudete Zeit... q. e. d.

Also ich würde schonmal auf eigene (= deine) Kosten einen Mietwagen suchen. Wenn du den nicht auf den letzten Drücker buchst, dann kommst du günstiger weg. Oder du fragst Bekanntschaft / Verwandtschaft oder buchst ein Zugticket, ein Busticket.

Also Möglichkeiten hast du genug, um mobil zu sein, auch wenn dein Auto erst einen Tag später fertig ist. Sich eine Lösung hierfür (= Mobilität) zu suchen, macht meiner Meinung nach mehr Sinn, als sich über den Termin zu ärgern und zu überlegen wie man denn nun zu seinem "Recht" (= 50 bis 100 €, geschätzt) kommt.

PS:

Dienstag ist morgen, also was ist überhaupt das Problem? Mit 90%er Wahrscheinlichkeit hast du morgen dein Auto. Muss man eigentlich keinen Thread eröffnen.

Da bin ich mir nicht so sicher weil mir das jetzt alles einwenig spanisch vorkommt

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