Auto in Werkstatt absichtlich beschädigt
Hallo zusammen,
ich bräuchte dringend Infos von Experten.
Vielleicht ist das ja auch der Falsche Thread (Versicherung), aber ich weiß nicht wo ich´s anders zuordnen könnte.
Folgendes:
Ich habe heute mein Auto von der Werkstatt (= gleichzeitig Spengler u. Lackierer) nach Service abgeholt. Der Mechaniker meinte noch ich habe so viel Steinschläge und wir sollten mal die Motorhaube und Stoßstange lackieren..
Als ich dann nach Hause fuhr bekam ich an dem ganzen Zweifel. Ich habe meinen Wagen seit 3 Monaten, garagengepflegt und wurde nie im Winter gefahren. Es war kein einziger Steinschlag damals auf meinem Auto.
Nun habe ich den dringenden Verdacht, dass der Mechaniker (mit welcher Methode auch immer - sandgestrahlt?) diese Steinschläge und Kratzer in mein Auto gemacht hat.
-Geht das?
-Wie geht das?
-Hat irgendjemand schon mal von so einem Fall gehört?
-Wie stehen die Chancen, dass er verurteilt wird? (Juristische Frage..)
Und letzte Frage: Kann ein KFZ Gutachter/ Sachverständiger überhaupt feststellen, wann und wie "Steinschläge" bzw. kleine Löcher ins Auto kommen?
Habe jetzt mal alles fotografiert und werde mich am Montag mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
MFG
Beste Antwort im Thema
Und wenn du genau wusstest, dass du absolut keinen Steinschlag an Wagen hattest, steigst du einfach ein und fährst vom Hof wenn du drauf hingewiesen wirst?
Warum hast du den Mechaniker nicht direkt zur Rede gestellt?
Variante 1: Du willst die Versicherung der Werkstatt betrügen und für lau ne Neulackierung deines Gebrauchten erschwindeln.
Variante 2: Dir bekommen die Sommerferien nicht. Spiel draußen mit deinen Kumpels oder schau in deine Schulbücher.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von la merde
(Eine Aussage vor Gericht ist bspw. ein Beweis, auch wenn viele das nicht glauben wollen).
Kann ein Beweis sein, wenn du z.B. etwas bezeugen kannst. Aber aufs Geradewohl heraus irgendwas zu behaupten zählt nicht als Beweis. Sonst würde jeder Täter einfach sagen, dass ers nicht war.
Toller Beweis.
Zitat:
Original geschrieben von la merde
Braucht keine Täter, braucht nur den Beweis, dass der Schaden vor dem Werkstattbesuch nicht da war (Eine Aussage vor Gericht ist bspw. ein Beweis, auch wenn viele das nicht glauben wollen).
Bitte verbreite hier keinen Unsinn!
Im Zivilprozess sind die Beweismittel abschließend in der ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Die "Aussage" einer Partei ist kein Beweis, sondern kann als Parteivortrag vom Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Er muss es aber nicht.
Und dass der Kläger den Schadensumfang UND den Hergang im Strengbeweis beweisen muss ist nun wirklich keiner Diskussion wert. Irgendwelches Gelaber, dass "der Schaden vorher nicht da war" ist nur für die Füße...