Auto hält auf Straße und schnauzt mich an?!

Hallo zusammen, mir ist gerade etwas kosmisches passiert, ich bin mit Freunden im Auto gefahren plötzlich hielt vor mir ein Auto mitten auf der Straße an und die Fahrerin stieg aus und beschuldigte mich ich sei ihr die ganze Zeit dicht aufgefahren und ich wäre ihr beinahe schon ins Auto reingefahren, was überhaupt nicht stimmt, sie hat mich beschuldigt und total dumm angemacht und mich angeschnauzt.
Ich bin mir überhaupt keiner Schuld bewusst. Sie meinte ich soll jetzt rechts ran fahren sonst ruft sie die Polizei. Ich bin davon ausgegangen das sie meinte das wir rechts an den Straßenrand fahren um die Sache zu klären, darauf hätte ich mich noch eingelassen, aber sie ist weitergefahren und ich gehe davon aus das sie wollte, das ich ihr Nachhause folge. Ich bin weiter gefahren, weil ich nicht verpflichtet bin sowas hirnrissiges zu machen?!? Als sie abgebogen ist hat sie schon ein Handy am Ohr gehabt. Das haben alle gesehen wir waren zu viert im Auto.
Das Auto war nicht in Deutschland zugelassen sondern in Spanien, sie sprach aber Deutsch.
Das Auto ist auf eine Freundin zugelassen. Was kann da auf mich zukommen?
Hat sie sich Strafbar gemacht? Wie ist die Situation zu sehen falls die Polizei aufkreuzt ?

Ich bin mir wirklich keiner Schuld bewusst, hätte ich einen Fehler gemacht würde ich das fairer Weise zugeben und hier auch sagen. Alle drei im Auto haben den Führerschein und haben die Situation auch nicht verstanden.

Danke

Beste Antwort im Thema

Ich dachte schon, in welcher kosmischer Sprache, das Auto wohl kommunizieren würde?

Ansonsten ganz entspannt zurück lehnen! Du hast Zeugen, was will man mehr.

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber


Hab sowas auch schon mal gemacht. Bin hinter einem Mettmanner auf ner Landstraße gefahren, der meinte in ner 70er Zone 40 fahren zu müssen. Als sich dann die Gelegenheit ergab (gerade Strecke, kein Gegenverkehr, keine durchgezogene Linie), überholte ich ihn, und er hupte mich an. Also vor ihm rein, ne Vollbremsung gemacht, ausgestiegen und ihm mit möglichst unfreundlichen Worten die Meinung gegeigt. Ich glaub so wie er mich angeschaute, hat er n halben Herzinfarkt erlitten. Er erlangte seine Fassung jedoch ziemlich schnell wieder, denn er schrie mir noch hinter her dass er mich anzeigen würde. Natürlich kam nix.

Bin da jetzt nicht gerade stolz drauf, aber von Mettmannern angehupt zu werden mag ich gar nicht.

Kann gut gehen, muss aber nicht. Der Mettmanner wäre im Recht gewesen eine Anzeige zu erstatten. Letztendlich entscheided aber der Staatsanwalt ob öffentliches Interesse besteht eine Anklage aufzusetzten. Je nachdem, wie nahe der Typ dem Herzinfarkt war 🙂

Und bei vorsätzlicher Gefährdung und Nötigung sind die Staatsanwälte meist irre geil einem den Lappen zu ziehen. Da gibts Staatsanwälte frisch von der Uni die machen am Amtsgericht den ganzen Tag nur das eine.

Zitat:

Original geschrieben von Schwarzwolf


Ich bin mir überhaupt keiner Schuld bewusst.

Lass mal von anderen (vielleicht auch einem Fahrlehrer) beurteilen, ob du genug Abstand hältst. Wärst nicht der erste, der zu wenig hält und das selbst gar nicht merkt. Ist der einzige Tipp, der mir dazu einfällt und auch was für die Zukunft bringt.

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber


Bin hinter einem Mettmanner auf ner Landstraße gefahren, der meinte in ner 70er Zone 40 fahren zu müssen. Als sich dann die Gelegenheit ergab (gerade Strecke, kein Gegenverkehr, keine durchgezogene Linie), überholte ich ihn, und er hupte mich an. Also vor ihm rein, ne Vollbremsung gemacht, ausgestiegen und ihm mit möglichst unfreundlichen Worten die Meinung gegeigt.

Sowas würde ich nicht machen und auch nicht im Internet schreiben!

Wenn er wirklich 40 gefahren ist, wirst Du doch überall eine Möglichkeit zum Überholen finden und danach ist man froh, wenn man so einen Idioten hinter sich hat!

Zitat:

Original geschrieben von AS60



1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Extra für dich kopiert. Nur wenn man mit Inbrunst mehrmals das Falsche behauptet, wird es dadurch nicht wahr.

Extra für dich kopiert.
Nur wenn man mit Inbrunst das Falsche mehrmals behauptet, wird es nicht dadurch nicht wahr. Bei einer Nötigung kommt es auf vielerlei Faktoren an. Nur weil man hinter einem Auto anhalten muss, ist der Straftabestand der Nötigung nicht erfüllt. Stichwort Gewalt/verwerflich.
In diesem Forum wird sehr oft leichtsinnig mit Straftatbeständen um sich geworfen, und das von Leuten, die nicht sehr viel Ahnung von der Materie zu haben scheinen.

So wie der TE das geschildert hat, ist es jedenfalls keine Nötigung.

Da irrst Du dich aber gewaltig.

Der Tatbestand der Nötigung liegt hier bereits wie unter Punkt 1 erwähnt vor.

Der Fahrer wurde gegen seinen Willen von der Dame zum Anhalten gezwungen/ in dem Fall genötigt.

Wenn es der TE drauf ankommen lässt, dann kann er die Frau nicht nur wegen Nötigung anzeigen, sondern auch noch wegen "unbefugtem Eingriff in den Straßenverkehr", "Amtsanmaßung" und "Telefonieren während der Fahrt"
Leider wäre hier sogar der Tatbestand des Vorsatzes auch noch gegeben.

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


.....Da irrst Du dich aber gewaltig.
Der Tatbestand der Nötigung liegt hier bereits wie unter Punkt 1 erwähnt vor.
Der Fahrer wurde gegen seinen Willen von der Dame zum Anhalten gezwungen/ in dem Fall genötigt.

Bei mir persönlich geht es mit der Nötigung früh um 04:45 Uhr los. Der Wecker klingelt gegen meinen Willen. Die nächste Nötigung ging vom Wetter aus, es hat geregnet, gegen meinen Willen.....

Scheiß Vergleiche, ich weiß..🙂

Wollen wir nicht die Kirche im Dorf lassen ?

So einfach ist der Tatbestand der Nötigung nun wirklich nicht erfüllt.

Zitat:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt....

Mann, mann. Ventilierungsthread für Streithansel und Querulanten, oder was?

Ja, ich ziehe vor Gericht, weil ich anhalten musste, weil irgendjemand vor mir sinnloses Zeug macht. Nötigung, Amtsanmaßung, Mord und Totschlag. 🙄
Wenn ich da jedes mal den Anzeigeweg gehen würde, würden die die hiesige Polizeiwache abschliessen und ein Schild raushängen "wegen Überfüllung geschlossen", sobald sie mich sehen. Mit so einem Rumgekeife wegen Nichtigkeiten gehört man ganz schnell zu den beliebtesten Kunden.

Überhaupt kurios: Vier große Jungs sitzen im Auto, lassen sich von so ner hysterischen Tante zusammenfalten und sind hinterher platt und devot, fühlen sich auch noch schuldig -> armes Deutschland und seine souveränen Bürger.
Ferien?

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Da irrst Du dich aber gewaltig.

Nee, das machst du und so richtig doll.

8 Jahre Studium und mindestens 5 Jahre erfolgreiche Berufsausübung lassen sich nicht im Internet zusammen klicken und verbleibende große Lücken durch Fantasie auffüllen.

Zur Nötigung fehlen hier (mindestens) 2 Tatbestandsmerkmale, die von -AS60- fett markiert wurden.

Einen "unbefugtem Eingriff in den Straßenverkehr" gibt es nicht, vielleicht meinst Du den "gefährlichen Eingriff" und der kommt hier auch nicht zum Tragen, denn ein Autofahrer kann nicht eingreifen, da er (hier sie) bereits Bestandteil des Straßenverkehrs ist. Ein Eingriff kann nur immer von außen erfolgen.

Und eine "Amtsanmaßung" ist hier weiter weg, als ein Bankraub (beide Versionen 😉).

Hört auf, den Leuten irgendwelche Flöhe ins Ohr zu setzen, wenn man nun so überhaupt keine Ahnung hat. Wenn der TE mit Euren "Tipps" zur Polizei dackelt und derartige Anzeigen stellt, dann hat das nur ein Ergebnis, eine ordentliche Strafe wegen falscher Verdächtigung nach §164 StGB - oder ist genau das die Absicht hinter diesen Antworten gewesen?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Bei mir persönlich geht es mit der Nötigung früh um 04:45 Uhr los. Der Wecker klingelt gegen meinen Willen. Die nächste Nötigung ging vom Wetter aus, es hat geregnet, gegen meinen Willen.....
Scheiß Vergleiche, ich weiß..🙂
Wollen wir nicht die Kirche im Dorf lassen ?
So einfach ist der Tatbestand der Nötigung nun wirklich nicht erfüllt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt....

Daß dein Wecker um 4.45 Uhr losträllert, dafür kann niemand was, übrigends hast Du deinen Wecker ja selbst gestellt. Wetter ist höhere Gewalt.

Merkst Du was, Du weißt nichts und ein Vergleich ist das nun wirklich nicht.

Die Tatsache ist aber, daß wenn es der TE drauf anlegt und die gute Frau anzeigt, es besser für die Dame wäre nichts, aber auch gar nichts mehr vor dem Richter auszusagen um sich nicht noch weiter in die Schei**e reinzureiten in der Sie eh schon steckt.

Nochmals:
Gewalt kann auch anders ausgeübt werden. Man wurde gezwungen anzuhalten.

Wenn hier der Tatbestand der Nötigung nicht vorliegt, dann kann ich ja mit gutem Gewissen mit 100 auf der Autobahn die linke Spur benutzen.
Und sag mir jetzt bitte niemand, daß das was Anderes ist.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Gewalt kann auch anders ausgeübt werden. Man wurde gezwungen anzuhalten.

Dagegen ist auch nichts zu sagen, aber das reicht nicht. Alle TBM müssen erfüllt sein und beim "rechtswidrig", wie auch beim "verwerflich" scheitert es.

Zitat:

Wenn hier der Tatbestand der Nötigung nicht vorliegt, dann kann ich ja mit gutem Gewissen mit 100 auf der Autobahn die linke Spur benutzen.
Und sag mir jetzt bitte niemand, daß das was Anderes ist.

Deine Bitte ist aus Deiner Sicht verständlich.

Die 100 links sind rechtswidrig, denn hier gibt es nicht nur das missachtete Rechtsfahrgebot und "verwerflich" sollte selbsterklärend sein, ansonsten hilft der Duden.

Zitat:

Die Tatsache ist aber, daß wenn es der TE drauf anlegt und die gute Frau anzeigt, ...

... dann wird er sich ganz gewaltig ins eigene Knie schießen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Bei mir persönlich geht es mit der Nötigung früh um 04:45 Uhr los. Der Wecker klingelt gegen meinen Willen. Die nächste Nötigung ging vom Wetter aus, es hat geregnet, gegen meinen Willen.....
Scheiß Vergleiche, ich weiß..🙂
Wollen wir nicht die Kirche im Dorf lassen ?
So einfach ist der Tatbestand der Nötigung nun wirklich nicht erfüllt.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Daß dein Wecker um 4.45 Uhr losträllert, dafür kann niemand was, übrigends hast Du deinen Wecker ja selbst gestellt. Wetter ist höhere Gewalt.
Merkst Du was, Du weißt nichts und ein Vergleich ist das nun wirklich nicht.

Letztens sprang mir, als ich bei Kaisers aus der Tür gekommen bin, so ein Typ in den Weg und wollte mir was auf quatschen. Er trat nicht zur Seite, ich musste die Richtung wechseln um weiter zu gehen.

Kann ich den jetzt anzeigen wegen der Nötigung stehen zu bleiben und einen Umweg zu laufen ? Ich hatte auch einen Zeitverlust.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



8 Jahre Studium und mindestens 5 Jahre erfolgreiche Berufsausübung lassen sich nicht im Internet zusammen klicken und verbleibende große Lücken durch Fantasie auffüllen.

Zur Nötigung fehlen hier (mindestens) 2 Tatbestandsmerkmale, die von -AS60- fett markiert wurden.

Einen "unbefugtem Eingriff in den Straßenverkehr" gibt es nicht, vielleicht meinst Du den "gefährlichen Eingriff" und der kommt hier auch nicht zum Tragen, denn ein Autofahrer kann nicht eingreifen, da er (hier sie) bereits Bestandteil des Straßenverkehrs ist. Ein Eingriff kann nur immer von außen erfolgen.

Und eine "Amtsanmaßung" ist hier weiter weg, als ein Bankraub (beide Versionen 😉).

Hört auf, den Leuten irgendwelche Flöhe ins Ohr zu setzen, wenn man nun so überhaupt keine Ahnung hat. Wenn der TE mit Euren "Tipps" zur Polizei dackelt und derartige Anzeigen stellt, dann hat das nur ein Ergebnis, eine ordentliche Strafe wegen falscher Verdächtigung nach §164 StGB - oder ist genau das die Absicht hinter diesen Antworten gewesen?

Die Tatbestandsmerkmale sind erfüllt, genauso wie die Amtsanmaßung und der von mir aus "gefährliche" Eingriff in den Straßenverkehr, da die Dame sicherlich das Auto verlassen hat und somit nicht mehr aktiv im Straßenverkehr teilnimmt (und sicher auch keine Warnweste nach EN 471 Kl2 getragen hat und auch keine Warnblinkanlage am Fzg eingeschaltet hat) .

8 Jahre Studium und 5 Jahre Berufserfahrung benötige ich nicht um mir die Dinge so zurecht zu biegen wie ich es gerne haben möchte.
Im nächsten Thread mit gleichem Szenario ist es ganz klar "Nötigung"
Aber wenn du dich so auszukennen scheinst, dann zeig mir doch mal ein vom Ablauf ähnliches Bsp. wie im Straßenverkehr eine Nötigung ausschaut ?!

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


8 Jahre Studium und 5 Jahre Berufserfahrung benötige ich nicht um mir die Dinge so zurecht zu biegen wie ich es gerne haben möchte.

Dir unbenommen, nur solltest Du das dann immer dazu schreiben.

Nicht dass da noch jemand auf die Idee kommt, dies hätte auch nur einen Hauch mit Realwelt zu tun.

Zitat:

Im nächsten Thread mit gleichem Szenario ist es ganz klar "Nötigung"

Kann schon sein.

Nur die Realwelt ist nicht Forum.

Zitat:

Aber wenn du dich so auszukennen scheinst, dann zeig mir doch mal ein vom Ablauf ähnliches Bsp. wie im Straßenverkehr eine Nötigung ausschaut ?!

Um dem "Drängler" auf die Nase zu hauen.

Damit sind dann "rechtswidrig" (Körperverletzung) und "verwerflich" (unmoralisch, gesellschaftlich verabscheuenswert) auch erfüllt.

Ist schon interessant was sich alles aus einem Ameisenfurz entwickelt. Übrigens, ich habe beim abbiegen letzte Woche einen "fliegen lassen" und der Hintermann hat die Augen verdreht. Kann ich deswegen wegen Nötigung angezeigt werden? Kann man darüber nun bitte 10 Seiten diskutieren und die Frage klären, ob ich im Auto furzen darf und das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist?
Auf deutsch: Merkt hier noch einer etwas? Oder kann man jedweglichen Quatsch hier reinstellen und damit eine der unsinnigsten Diskussionen lostreten?
Die EIngangsfrage wäre mit einem simplen "NEIN" beantwortet gewesen, ohne darüber nun zig Seiten Dinge zu konstruieren, die noch abstruser sind als die Eingangsfrage.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ist schon interessant was sich alles aus einem Ameisenfurz entwickelt. Übrigens, ich habe beim abbiegen letzte Woche einen "fliegen lassen" und der Hintermann hat die Augen verdreht. Kann ich deswegen wegen Nötigung angezeigt werden? Kann man darüber nun bitte 10 Seiten diskutieren und die Frage klären, ob ich im Auto furzen darf und das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist?
Auf deutsch: Merkt hier noch einer etwas? Oder kann man jedweglichen Quatsch hier reinstellen und damit eine der unsinnigsten Diskussionen lostreten?
Die EIngangsfrage wäre mit einem simplen "NEIN" beantwortet gewesen, ohne darüber nun zig Seiten Dinge zu konstruieren, die noch abstruser sind als die Eingangsfrage.

ja, und du musst natürlich auch wieder deinen senf dazu geben 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Daß dein Wecker um 4.45 Uhr losträllert, dafür kann niemand was, übrigends hast Du deinen Wecker ja selbst gestellt. Wetter ist höhere Gewalt.
Merkst Du was, Du weißt nichts und ein Vergleich ist das nun wirklich nicht.

Letztens sprang mir, als ich bei Kaisers aus der Tür gekommen bin, so ein Typ in den Weg und wollte mir was auf quatschen. Er trat nicht zur Seite, ich musste die Richtung wechseln um weiter zu gehen.
Kann ich den jetzt anzeigen wegen der Nötigung stehen zu bleiben und einen Umweg zu laufen ? Ich hatte auch einen Zeitverlust.

Ist der Geschäftsraum von Kaisers öffentlicher Straßenverkehr und gilt da die StVo? Wenn nein, hast dir die Frage fast selber beantwortet. Also, Hirn einschalten und ein paar bessere Beispiele aus dem Straßenverkehr, bitteschön 🙂

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