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Auto gekauft, Unfallschaden verschwiegen - was tun?

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 5:48

Vor kurzem (vor knapp 4 Wochen) kaufte ich privat ein Auto über mobile.de.

Der Verkäufer gab an das Fahrzeug habe außer kleinere Blechschäden keinen Unfall gehabt. Dies wurde auch so im Kaufvertrag hinterlegt.

Nun stellte sich bei einer Nachprüfung in der Werkstatt heraus, dass an dem Wagen bereits eine größere Reparatur mit Teile Ersatz am unteren Holm (Schweller) stattgefunden hat. Also ein erheblicher Schaden.

Nach Rücksprache beim Verkäufer stellt sich dieser unwissend.

Da der Schaden bereits beim vor-Vorbesitzer entstanden ist; nun meine Frage.

Welches Recht habe ich beim Privatkauf?

Rückgabe des Fahrzeug und Erstattung des Kaufpreis?

Anzeige wegen Betruges?

Bitte hierzu um eure Hilfe.

############

 

Beste Antwort im Thema

So, jetzt mal Butter bei die Fische....:

Wie alt ist das Auto, wie viel Kilometer hat es runter und wie viele Vorbesitzer hat es?

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Erstmal Kontakt zum Verkäufer aufnehmen. Im besten Fall einfach eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Im schltesten Fall musst zum Anwalt.

Einfach mal versuchen human mit ihm zu reden. Vielleicht wusste er das auch nicht.

am 18. Juni 2020 um 6:06

Ein Recht auf Rückerstattung hast du nicht. Ich gehe davon aus das er einen vorgedruckten Kaufvertrag genommen hat. Und da er Privatperson ist, kann er ja die Gewährleistung ausschließen. Somit ist er aus der Haftung raus.

Ihn auf Betrug bzw. arglistige Täuschung zu verklagen halte ich für ziemlich aussichtslos. Du must ihm das dann nämlich nachweisen. Und wenn er dabei bleibt das sein Vorgänger es gewesen sein muß, was ja durchaus sein kann, dann hast du ein Problem.

Ein Unfallschaden der ihm nicht bekannt ist muß er nicht angeben. Wie auch?

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 6:13

Ich muss dazu erwähnen dass das Auto vom Verkäufer, seit Jahren in einer großen Fachwerkstatt (Autohaus) repariert, gewartet und Service erhalten hat. Auch hier ist nur schwer zu glauben dass der Schaden nicht aufgefallen sein soll und der Verkäufer davon nichts weiß. Wir sprechen nicht von einem kleinen Kratzer der nachlackiert wurde, sondern von Schweißarbeiten in größerem Umfang inkl Nach Lackierung

So, jetzt mal Butter bei die Fische....:

Wie alt ist das Auto, wie viel Kilometer hat es runter und wie viele Vorbesitzer hat es?

Zitat:

@StephanRE schrieb am 18. Juni 2020 um 08:06:46 Uhr:

Ein Recht auf Rückerstattung hast du nicht. Ich gehe davon aus das er einen vorgedruckten Kaufvertrag genommen hat. Und da er Privatperson ist, kann er ja die Gewährleistung ausschließen. Somit ist er aus der Haftung raus.

Ihn auf Betrug bzw. arglistige Täuschung zu verklagen halte ich für ziemlich aussichtslos. Du must ihm das dann nämlich nachweisen. Und wenn er dabei bleibt das sein Vorgänger es gewesen sein muß, was ja durchaus sein kann, dann hast du ein Problem.

Ein Unfallschaden der ihm nicht bekannt ist muß er nicht angeben. Wie auch?

Das halte ich so für nicht korrekt.

- sichert der VK zu, das KFZ sei unfallfrei = er haftet für diese Aussage, auch wenn er davon vielleicht nichts wusste. Auch der sonstige Gewährleistungsausschluss rettet ihn dann nicht, Gewährleistung hat nix mit zugesicherten Eigenschaften zu tun.

- gibt der VK nur an, dass während seines Nutzungszeitraums keine Schäden bzw benannte Schäden entstanden sind und darüber hinaus Schäden unbekannt sind = dann sieht’s evtl anders aus

Was steht denn nun zu Vorschäden genau im Vertrag?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 18. Juni 2020 um 08:14:51 Uhr:

So, jetzt mal Butter bei die Fische....:

Wie alt ist das Auto, wie viel Kilometer hat es runter und wie viele Vorbesitzer hat es?

Was hat das mit dem Sachverhalt zu tun (außer die allgemeine Neugier - auch meine - zu befriedigen)?

Das Alter ist mMn unerheblich, genauso der im-Stand. Die Anzahl der Vorbesitzer (wir wissen es sind mind 2) über das uns bekannte auch.

am 18. Juni 2020 um 6:26

@lucky- ich kann deine Annahmen nachvollziehen. Ob es glaubhaft ist oder nicht steht hier aber nicht zur Debatte. Du mußt es ihm Beweisen können. Kein deutscher Richter würde auf Grund von Vermutungen ein Urteil fällen. Hier gilt immer noch: im Zweifel für den Angeklagten.

Die ach so tolle Fachwerkstatt muss das nicht gesehen haben. Die machen ihre Wartung und reparaturen der Rest ist denen egal. Das sind ja keine Gutachter die erstmal ums Auto gehen um Unfallreparaturen zu begutachten. Die machen nichtmals den Kofferraum auf wenn sie es nicht müssen. Und wenn sie sowss sehen wird davon ausgegangen das der Besitzer das weiß, sldo warum darauf aufmerksam machen? Zumal der Mechaniker den Kunden oft garnicht zu Gesicht bekommt.

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 6:35

Ok danke erstmal. Werde mir mal Rat bei meinem Anwalt einholen.

Bzgl. der Anzahl der Vorbesitzer bin ich def. anderer Meinung!

Unterstellen wir mal, dass der Wagen einen heftigen Unfallschaden hat, den man als privater Laie nicht unbedingt unmittelbar erkennen kann und die Anzahl der Vorbesitzer ist 1, also der Verkäufer ist bis dato der Erstbesitzer: Dann muss er es ja def. wissen...; liegt die Anzahl mal als Beispiel bei 5, ist die Wahrscheinlichkeit dementsprechend größer, dass der Schaden bei einem der zahlreichen Vorbesitzer entstanden ist und diese den Schaden bereits "verschwiegen" haben...

Warum gleich zum Anwalt? Wegen Rost darf man am Auto so viel schweißen wie man will, ohne einen Unfallwagen zu haben. Also erst einmal Aufklärung betreiben.

Immer Anwalt, Anwalt?. Die freuen sich natürlich und machen einem Mut. Ihr Geld bekommen sie so oder so.

am 18. Juni 2020 um 6:49

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 18. Juni 2020 um 08:43:51 Uhr:

Bzgl. der Anzahl der Vorbesitzer bin ich def. anderer Meinung!

Unterstellen wir mal, dass der Wagen einen heftigen Unfallschaden hat, den man als privater Laie nicht unbedingt unmittelbar erkennen kann und die Anzahl der Vorbesitzer ist 1, also der Verkäufer ist bis dato der Erstbesitzer: Dann muss er es ja def. wissen...; liegt die Anzahl mal als Beispiel bei 5, ist die Wahrscheinlichkeit dementsprechend größer, dass der Schaden bei einem der zahlreichen Vorbesitzer entstanden ist und diese den Schaden bereits "verschwiegen" haben...

Auch wenn es nur einen Vorbesitzer gab. Der hat es verschwiegen und als Laie kannst du es nicht erkennen. Dann bist du raus.

 

Wenn ein Standartvordruck genommen wurde steht da auch drin ...mir ist kein Unfallschaden bekannt...und nicht einfach nur " Unfallfrei" .

Lieber TE viel Erfolg beim Anwalt. Der wird dir etwas ähnliches bzgl. Der Beweisbarkeit sagen. Wenn er anständig ist. Oder will nur Kohle dann wird er dir zur Anzeige bzw. Klage raten mit wenig Aussicht auf Erfolg. Spätestens der Richter will Beweise, wahrscheinlich von einem Gutachter. Den mußt erstmal Du zahlen.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 18. Juni 2020 um 08:43:51 Uhr:

liegt die Anzahl mal als Beispiel bei 5, ist die Wahrscheinlichkeit dementsprechend größer, dass der Schaden bei einem der zahlreichen Vorbesitzer entstanden ist und diese den Schaden bereits "verschwiegen" haben...

Trotzdem haftet der letzte Verkäufer gegenüber dem Käufer doch, auch wenn er nix wusste. Sofern er Unfallfreiheit zusichert bzw. das auf explizit benannte Vorschäden beschränkt. Verkauft man so einen Wanderpokal, dann darf man sich als Verkäufer eben nicht dazu verleiten lassen, eine Zusicherung zu Vorschäden zu machen. Deshalb meine Frage: wie ist der Wortlaut zu Vorschäden im Vertrag?

Wagenwert und -alter sind insofern interessant, als man dann abschätzen könnte ob der Aufriss es wert ist.

@CivicTourer Klar, sollte der Verkäufer im KV den Haken bei "Unfallfrei" gesetzt haben, hast Du natürlich Recht...

Ich bin aber von den standardsierten KV ausgegangen, in dem der VK dem K ("lediglich") zusichert, dass der Wagen in der Zeit seines Besitzes keinen Unfallschaden hatte...

Mehr kann ein VK ja im Grunde auch gar nicht per se zusichern...; hat der Wagen (fiktiv) 5 andere Vorbesitzer, kann er ja kaum was darüber sagen, was in deren Zeit mit dem Auto passiert ist...;-)

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