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Auto gekauft, Unfallschaden verschwiegen - was tun?

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 5:48

Vor kurzem (vor knapp 4 Wochen) kaufte ich privat ein Auto über mobile.de.

Der Verkäufer gab an das Fahrzeug habe außer kleinere Blechschäden keinen Unfall gehabt. Dies wurde auch so im Kaufvertrag hinterlegt.

Nun stellte sich bei einer Nachprüfung in der Werkstatt heraus, dass an dem Wagen bereits eine größere Reparatur mit Teile Ersatz am unteren Holm (Schweller) stattgefunden hat. Also ein erheblicher Schaden.

Nach Rücksprache beim Verkäufer stellt sich dieser unwissend.

Da der Schaden bereits beim vor-Vorbesitzer entstanden ist; nun meine Frage.

Welches Recht habe ich beim Privatkauf?

Rückgabe des Fahrzeug und Erstattung des Kaufpreis?

Anzeige wegen Betruges?

Bitte hierzu um eure Hilfe.

############

 

Beste Antwort im Thema

So, jetzt mal Butter bei die Fische....:

Wie alt ist das Auto, wie viel Kilometer hat es runter und wie viele Vorbesitzer hat es?

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am 18. Juni 2020 um 7:09

Lediglich der Erstbesitzer kann das Versichern. Aber selbst da kann es Ausnahmen geben. z.B. Werkstatt hat kleinen Titsch gemacht und schnell mit Lackstift ausgebessert...ist ein Unfallschaden von dem der Besitzer nix weiß.

Zitat:

@lucky- schrieb am 18. Juni 2020 um 07:48:37 Uhr:

...

Da der Schaden bereits beim vor-Vorbesitzer (scheint ein Autohaus gewesen zu sein) entstanden ist; nun meine Frage.

Welches Recht habe ich beim Privatkauf?

Rückgabe des Fahrzeug und Erstattung des Kaufpreis?

Anzeige wegen Betruges?

kommt drauf an:

1. was begründet Deine Annahme, dass Dein Verkäufer von dem Unfall des "vor-Vorbesitzers" wusste?

UND kannst Du diese Annahme ggfs. gerichtsfest beweisen?

wenn JA und nochmal JA: dann würde wohl ein Betrugsdelikt vorliegen ...

wenn nein:

2. was GENAU wird im Kaufvertrag in Sachen Unfallfreiheit ZUGESICHERT?

evtl. könnte eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt sein ... was zivilrechtliche Ansprüche begründen würde ...

(WENN Du bei einem Trottel gekauft hast, der mehr zusichert als er weiß!)

Zitat:

@lucky- schrieb am 18. Juni 2020 um 07:48:37 Uhr:

Der Verkäufer gab an das Fahrzeug habe außer kleinere Blechschäden keinen Unfall gehabt.

Unfallfrei war der also schon nicht. Blechschaden kann alles mögliche sein. Beim Einparken mit dem Schweller so einen Baumschutzbügel angekratzt, Teilersatz bei Reparatur und dann doch nur "kleiner Blechschaden", oder? Oder wäre das für dich "riesen Unfall mit fast Totalschaden"?

Letztlich fängt es erstmal damit an festzustellen was wirklich war, wie groß war der Schaden, welche Ursache, ist der fachgerecht behoben, … und dann bleibt die Frage dem Verkäufer nachzuweisen dass er wissentlich Schäden - bzw. behobene Schäden - verschwiegen hat. Nicht unfallfrei und Blechschäden hat er aber schon erwähnt …

Dann bleibt am Ende die Frage nach Alter und Preis des Fahrzeuges. Sprich auch für dich doch die Frage ist neben "Blechschäden" ein weiterer Schaden überhaupt noch ein wertmindernder Faktor? Bei einem 3 Jahre alten top gepflegten wagen oder 15 Jahre vom Kiesplatzhändler?

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 8:03

Zitat:

@Moers75 schrieb am 18. Juni 2020 um 09:46:22 Uhr:

Zitat:

@lucky- schrieb am 18. Juni 2020 um 07:48:37 Uhr:

Der Verkäufer gab an das Fahrzeug habe außer kleinere Blechschäden keinen Unfall gehabt.

Unfallfrei war der also schon nicht. Blechschaden kann alles mögliche sein. Beim Einparken mit dem Schweller so einen Baumschutzbügel angekratzt, Teilersatz bei Reparatur und dann doch nur "kleiner Blechschaden", oder? Oder wäre das für dich "riesen Unfall mit fast Totalschaden"?

Letztlich fängt es erstmal damit an festzustellen was wirklich war, wie groß war der Schaden, welche Ursache, ist der fachgerecht behoben, … und dann bleibt die Frage dem Verkäufer nachzuweisen dass er wissentlich Schäden - bzw. behobene Schäden - verschwiegen hat. Nicht unfallfrei und Blechschäden hat er aber schon erwähnt …

Ein Teil des seitlichen Schweller wurde zur Hälfte eingesetzt, geschweißt und anschließend sauber lackiert. Also kein kleiner Schrammer übern Bordstein.

Dann wäre das zu vernachlässigen.

 

am 18. Juni 2020 um 8:27

Hallo lucky, ich hoffe für Dich, das der "größte Schaden", der

verschwiegene Schweller ist.

Denn einem Privatmann ist schlecht zu beweisen, das der

Schweller mehr als ein "Blechschaden" ist, wie Er ja wohl

angegeben hat.

Das werte ich besser nicht, das soll, wenn denn nötig, ein

Rechtsanwalt machen.

Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, dass der Wagen vor der ersten Zulassung einen Transportschaden hatte, der vor der ersten Zulassung vom Werk instand gesetzt wurde.

Ein verrosteter und deshalb neu geschweißter Schweller eines 20 Jahre alten BMWs ist kein Unfallschaden.

Und wegen sowas einem Anwalt mit Geld füttern?

Einfach den Verbrauchtwagen auffahren und danach entsorgen ist die Devise,

Zitat:

@lucky- schrieb am 18. Juni 2020 um 07:48:37 Uhr:

Nun stellte sich bei einer Nachprüfung in der Werkstatt heraus, dass an dem Wagen bereits eine größere Reparatur mit Teile Ersatz am unteren Holm (Schweller) stattgefunden hat. Also ein erheblicher Schaden.

Woraus schließt die Werkstatt, daß die Ursache für die Reparatur ein Unfall war? :confused:

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