Auto gekauft mit ungültigen Fahrzeugbrief

Hi, hab ne Frage: habe einen Ford Sierra 2 0 dohc gekauft und beim zulassen ist aufgefallen, dass die Papiere nicht gültig sind und der Verkäufer die gültigen verschlampt hat. Daraufhin ist der Verkäufer zum Amt um diese als vermisst zu melden und neue zu beantragen, das Amt will nun von ihm den ursprünglichen Kaufvertrag, der natürlich auch verschlampt wurde. Der Verkäufer kann also keine neuen Beantragen.
Würde es etwas bringen, wenn ich/er diese bei der Polizei als gestohlen meldet?
Das ist die einzig andere Variante die ich sehe. Der Zulassungsstelle reicht nicht, das er das Auto früher auf sich zugelassen hatte.

Ich stehe hier an und kann gar nichts machen, da ich den Fehler des Kaufes gemacht habe und die Papiere theoretisch mein Problem sind und nicht dem Verkäufer seins. D.h ich kann dem Verkäufer auch keinen Druck machen, da ich es sonst komplett vergessen kann. Hat hier jemand eine Idee was zu tun ist?
Grüße

23 Antworten

Gestohlen? Auf gar keinen Fall. Da wird der bürokratische Aufwand noch höher.

Ich frage mich ob der Wagen nicht auf den VK zugelassen war? Das müsste anstatt KV doch reichen.

Laut Zulassungsstelle reicht die Zulassung auf ihn nicht aus.

Komisch

Oft haben die Sachbearbeiter in Sonderfällen keine Ahnung.
Daher nach den Vorgesetzten fragen.

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Was als gestohlen melden, was verschlampt wurde, ist keine gute Idee.
War der Verkäufer jemals Halter des Fahrzeugs?
Wenn ja wie lange ist das Fahrzeug den abgemeldet?

Normal genügt es,wenn der letzte eingetragene Halter, der beim KBA und im örtlichen Register gespeichert ist, die eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Zulassungsbescheinigung ablegt und die Aufbietung und Ausstellung einer Ersatz ZB beantragt.
Ist der Verkäufer nie Halter gewesen, muss er erstmal nachweisen,dass er die ZB überhaupt hatte, um sie verlieren zu können. Dies macht man vorzugsweise mittels vollständig ausgefüllten KV.

Zitat:

@rtur schrieb am 28. April 2022 um 14:04:27 Uhr:


Oft haben die Sachbearbeiter in Sonderfällen keine Ahnung.
Daher nach den Vorgesetzten fragen.

Aber Du hast sie?

Verlorene ZB kommt kurioserweise häufig vor und ist ein 0815 Vorgang, wie eine Abmeldung. Besonders ist nur,dass es viele nicht schaffen, ihre Unterlagen zusammenzuhalten.

Der Leiter gibt die Arbeitsweise vor, die denkt sich der SB nicht allein aus.
In einigen Zulassungsstelle genügt beim Verlust der ZB 1 eine einfache Verlusterklärung, andere widerum verlangen eine EV.
Für die einheitliche Arbeit aller Sachbearbeiter einer Zulassungsstelle ist der Leiter zuständig, der festlegt, was hier bspw verlangt wird.

@windelexpress Anscheinend bist du vom Fach und schreibst selbst, dass der Leiter (abweichende) Vorgaben machen kann.

Ahnung habe ich natürlich überhaupt keine, weil ich wie vom Staat gewünscht alle wichtigen Dokumente wohlsortiert jederzeit griffbereit mit mir rumschleppe.
Gnade Gott, wenn dir z.B. deine Hütte abbrennt und deine geliebten Dokumente nicht mehr lesbar sind...

Die Frage ist doch, welche Papiere man hat und welche fehlen.
Dann kann man noch sinnvolle Tipps geben.

By the way: Ich habe auch noch nie gehört, dass ein vorheriger eingetragener Halter nachträglich einen Kaufvertrag vorlegen sollte. Aber vielleicht erklärt sich das mit der Beantwortung der Frage zu den Papieren.

Kein Problem. Dann gibt's neue. In Verbindung mit der Mitteilung über den Brandschaden der Feuerwehr.. sogar ohne EV.
Ich kenne das Verfahren, in der für mich örtlichen Zulassungsstelle.

Alles Mögliche kann der Verkäufer erklären.
Rechtm. Besitz des Fz. , das Fz muss auch Vorbesitzer gehabt haben und Amt kann sagen, ob es ordnungsgemäß beispielsweise abgemeldet wurde.
Und es kann eine geklaut, gefunden, ewig geparkt und doch gestohlenes Möhre sein.

Wenn die Zulassungsstelle bei Vorsprache des TE einen Treffer gehabt hätte, dann wäre der Titel des TE ein anderer.

"Gestohlenes Auto gekauft mit falschen Dokumenten"

Und die Rennleitung hätte den Hobel erstmal einkassiert.

Ich habe das mal zu V&S geschoben, da ich hier keine Kaufberatung zu Modellen erkennen kann.

Gruß

Olli

MT-Moderation

Der Verkäufer könnte sich beim Vorbesitzer eine Kopie des Kaufvertrages oder wenn der mehr nicht vorhanden ist eine Bescheinigung über den Kauf ausstellen lassen.
Dessen Namen wird ja hoffentlich in den ungültigen Papieren stehen.

r

Nützt nichts.
Der der die gültige Zulassungsbescheinigung verloren hat, muss die EV über den Verlust vorlegen.
Der TE hatte diese nie, also muss sich der Verkäufer darum bemühen.

Aber irgendwie hat der TE schon wieder kein Interesse an seinem Thread.

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