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Auto gekauft, 5 Tage später Getriebeschaden.

Themenstarteram 23. Juli 2008 um 16:21

Hey Leute, was ich jetzt schreibe, ist zwar schon 2 Jahre her, aber möchte trotzdem eure Meinung hören, wie ich mich hätte verhalten sollen.

Also, ich habe im September 2006 einen Volkswagen Polo 6N2 bei einem Händler in Wolfsburg gekauft. Bei der Probefahrt, vor der der Motor schon warmgelaufen lassen wurde, habe ich nix ungewöhnliches bemerkt, habe den Wagen dann eine Woche später abgeholt. Als ich dann später den Wagen benutzte, fiel mir auf, das die Gänge 2 und drei sehr schwer reingingen, wenn der Wagen die Betriebstemperatur noch nicht erreicht hat. Bei einer benachbarten Werkstatt hiess es dann " Syncronringe der beiden Gänge hinüber". So, hatte ja Garantie auf den Wagen, habe den dann wieder nach WOB gebracht, immer hin ne sehr lange Strecke. De Verkäufer meinte dann nach einer Probefahrt, da ist alles ok mit ihrem Wagen. Klar, er ist ja nach hunderten Kilometern AB auch betriebswarm. Hab ihn dann dagelassen, der VK wollte ihm am Morgen nochmal fahren. Bin dann im ICE nach Hause (meine Kosten) und wartete ab. Er meldete sich nach 3 (!!!) Tagen und sagte, ja, die Syncronringe sind schrott. Pfiffiges Kerlchen. Nun wollte er aber, das ich die hälfte dazubezahle, trotz Garantie. Hab ihn erstmal gefragt, ob er einen an der Murmel hat und das ich bei einem 5 Tage alten Auto garantiert nix in die Reperatur stecke. Hab ihm auch gleich vorgeschlagen, das er mit meinem Anwalt weiterreden kann, wenn er noch mehr Müll labert. So, ende vom Lied war dann, er hat es repariert, nach 11 Tagen konnte ich, wieder auf eigene Rechnung, mit dem ICE nach WOB fahren und die Hippe abholen. Ist ja im Grunde glimpflich abgelaufen, aber hätte ich mich vielelicht anders verhalten sollen, bzw. Kaufvertrag wandeln lassen ? Ist ja nun auch schon fast 2 Jahre her und der Wagen wieder verkauft, trotzdem möchte ich mal eure Meinunen hören. Hatte ja auch schliesslich ohne ende Unkosten ( zweimal Zugfahrt, ohne ende Sprit ).

Beste Antwort im Thema
am 23. Juli 2008 um 19:51

Hier, hier, das mit dem belegten Brot kann ich beantworten. Das hängt lediglich von der Fallhöhe ab. Du musst es einfach von weiter oben fallen lassen, dann landet es auch auf der richtigen Seite. Hab ich mal bei der Sendung mit der Maus gesehen, und Christoph war der Tester :-).

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am 25. Juli 2008 um 12:01

Das mit der schwereren Seite waren die Mythbusters.

Bei Galileo wurde es wissenschaftlich untersucht.

Das Brot fällt nur auf die eine seite, weil die Höhe der Tisch bei uns nur 75 cm hoch sind.

Sie müssen 1,50 sein. Damit es wieder auf die richtige Seite landet :-)

 

Darüberhinaus, dürfen mir bei der gesetzlichen Gewährleistung keinerlei Kosten entstehen.

Ich habe aber die Pflicht die billigste Lösung zu wählen. Wenn ich den Wagen zur Reparatur bringen muss, ist es in der Regel so, dass mir die Kosten auch erstattet werden müssen.

Muss aber mit dem Autohändler vorher abgeklärt werden, da er die Chance erhalten muss, auch den Wagen eventuell zu holen.

 

Nicht umsonst müssen z.b. Firmen, die Elektronikgeräte vertreiben, auch die Versandkosten bei Gewährleistungsfällen übernehmen.

 

am 25. Juli 2008 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

 

Nicht umsonst müssen z.b. Firmen, die Elektronikgeräte vertreiben, auch die Versandkosten bei Gewährleistungsfällen übernehmen.

Moin,

dises ist im BGB geregelt... § 434 BGB ivm §439 (2) BGB...

am 26. Juli 2008 um 6:06

eine frage für den technischen teil des forums imo.

was ich vor 2 jahren gemacht hätte? ich hätte dem getriebe eine ladung malubdändissulfit (mos2) gegönnt. hab' damit schon so manchem totgeglaubtem getriebe ein vollwertiges zweites leben gegeben.

am 26. Juli 2008 um 21:36

Moin Moin.

Aua,Aua,Aua.........

Oder das erste Leben vorzeitig beendet.:confused::D

Mfg.alrock01

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