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Auto für Privatzweck als Selbstständiger kaufen (mit Gewerbebonus) aber nicht absetzen.

Themenstarteram 25. April 2021 um 18:34

Liebes Motor Talk Team,

 

oft gefragt und dennoch für mich noch nicht abschliessend beantwortet.

Ich bin selbstständig und will ein Auto kaufen, die Nutzung wird aber 90%-100 Privat. Ich möchte das Auto NICHT absetzen und nicht in mein Betriebsvermögen aufnehmen(!). Ich will eigentlich nur den "Gewerbebonus" abgreifen den manche Hersteller geben, weiß aber nicht ob ich mich da auf der Grenze zur Illegalität befinde.

Was genau passiert bei der Zulassung und interessiert das den Händler überhaupt?

Als Freiberufler läuft mein Business sowieso auf meinen Namen.

Wie läuft eine "gewerbliche" Zulassung ab und entstehen da irgendwelche Nachteile? Der Händler sagt es gibt bei Privat und Gewerblichem Kauf 3 Jahre Garantie. Der Preisunterschied ist aber enorm.

Bin dankbar für eine fachliche Antwort

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21 Antworten
Themenstarteram 26. April 2021 um 17:17

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mir meine Freiberuflichkeit schon Bestätigen lassen und es ist für den Händler okay. Auch ohne Gewerbe.

Was wäre der nächste Schritt wenn ich das Auto nun kaufen würde. Ich erhalte den Kaufvertrag und checke den auf evtl Garantieansprüche oder ähnliches?

Kann es auch sein, dass ich das Auto "von meinem Geschäftskonto" zahlen 'muss' und wird der Händler evtl die Zulassung selbst veranlassen?

Da es sich um einen Neuwagen handelt werde ich den Kauf Online machen und erst zur Abholung des Autos vor Ort sein.

Wo das Geld herkommt, ist dem Händler vollkommen egal. Woher weiß der Händler denn, welches dein betriebliches und welches dein privates Konto ist? Zur Not machst du erst eine Privateinlage. Bei mir hat der sogar richtige Scheine akzeptiert. War auch ein online-Kauf. Wenn der Händler vor Ort wäre, würde er bestimmt gegen gesonderte Bezahlung die Zulassung veranlassen.

So solltest du darauf hinwirken, dass dir die Papiere vorab zugeschickt werden, du das Auto zulässt und bei Abholung dann bezahlst. Ist einfacher und billiger als mit Kurzzeitkennzeichen. Und das Auto wäre dann bereits Vollkasko versichert (falls von dir gewünscht).

Ach ja, du bekommst keinen Kaufvertrag, sondern eine für dich verbindliche Bestellung eines Neuwagens. Schau dir die Bedingungen an, ist Standardware und ändern kannst du ohnehin nichts daran.

Die Bestellung schickst du dann zum Händler, der entweder die Bestellung annimmt (meist innerhalb von sechs Wochen), ablehnt oder die Lieferung ausführt.

Themenstarteram 26. April 2021 um 17:58

Es handelt sich um ein in im Händlerager lagerndes Auto mit 3 Wochen lieferzeit, keine Konfiguration eines Neuwagens.

Würde mich trotzdem wundern, wenn es bereits ein Kaufvertrag wäre und keine verbindliche Bestellung. Da sichern sich die Händler immer ein wenig ab. Beim Lagerfahrzeug wird und kann er dir die Annahme deiner Bestellung schneller erklären.

Alles richtig. Nur angerissen mit verbindlicher Bestellung wurde das Thema, das du als Gewerbetreibender kein Widerrufsrecht hast, wenn du least oder finanzierst. Gerade bei bestimmten Marken mit Zwang zu Versicherungen für gute Zinssätze, ist dann darauf zu achten. Dieses Recht ist für Privatpersonen vorgesehen. Natürlich kann es in deinem Vertrag trotzdem vereinbart sein.

Garantie und Gewährleistung hatte ich als Gewerbetreibender ganz normal. Damals hatte ich einen Z4 für Privat neben den Geschäftswagen über das Gewerbe geleast, überhaupt kein Problem. Auch Anmeldung über den Händler kein Problem. Ich war Handelsvertreter nach §84 HGB. Also auch kein Firmenname, sondern mein werter Privatname.

Es gibt Autohersteller, welche mit 5 oder 7 Jahren Garantie werben. Da muss man unbedingt im Kleingedruckten nachsehen: manche verkürzen die Garantiedauer nur bei Taxibetrieb, andere generell für Unternehmenskunden.

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