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Auto für Privatzweck als Selbstständiger kaufen (mit Gewerbebonus) aber nicht absetzen.

Themenstarteram 25. April 2021 um 18:34

Liebes Motor Talk Team,

 

oft gefragt und dennoch für mich noch nicht abschliessend beantwortet.

Ich bin selbstständig und will ein Auto kaufen, die Nutzung wird aber 90%-100 Privat. Ich möchte das Auto NICHT absetzen und nicht in mein Betriebsvermögen aufnehmen(!). Ich will eigentlich nur den "Gewerbebonus" abgreifen den manche Hersteller geben, weiß aber nicht ob ich mich da auf der Grenze zur Illegalität befinde.

Was genau passiert bei der Zulassung und interessiert das den Händler überhaupt?

Als Freiberufler läuft mein Business sowieso auf meinen Namen.

Wie läuft eine "gewerbliche" Zulassung ab und entstehen da irgendwelche Nachteile? Der Händler sagt es gibt bei Privat und Gewerblichem Kauf 3 Jahre Garantie. Der Preisunterschied ist aber enorm.

Bin dankbar für eine fachliche Antwort

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21 Antworten

Den Händler interessiert der Gewerbeschein, der Rest juckt den nicht.

Themenstarteram 25. April 2021 um 18:59

Also der Händler kriegt einen Gewerbeschein oder in meinem Fall Bestätigung in Steuersachen von Finanzamt und das war es? Im Rabatt steht "Gewerbezulassung"

Du gehst zum Händler, legst dein Gewerbeschein auf den Tisch und profitierst von den besseren Konditionen, fertig. Zumindest fast.

Anschliessend gibst du deine private Kontodaten weiter an das Autohaus, der Versicherung und Zulassungsbehörde (Steuern).

Da du alles Privat bezahlst und nichts steuerlich geltend machst, gibt es auch logischerweise keine 1% Regelung.

Für viele Hersteller reicht es wie gesagt der Nachweis einer Gewerbeschein aus.

Einige wenige verlangen jedoch, dass die Haupteinnahmequelle von der Gewerbe kommt.

Wer also ein Kleingewerbe hat, wo er nur alle 3 Monate ein Kundenfahrzeug für 50€ poliert und sein Unterhalt zu 99% als Angestellter verdient, bekommt in dem Fall keine Gewerbe Konditionen.

Falls deine Haupteinnahmequelle von deiner Selbstständigkeit kommt, stehen dir alle Türen offen.

Und nein, es ist keinesfalls illegal.

Als Gewerbetreibender bist du gewerblicher Kunde.

Ob du das Auto am Ende steuerlich absetzt oder nicht, interessiert das Autohaus nicht und ist auch nicht vertraglich vereinbart.

Das ist eines der schönen Vorteile eines Gewerbetreibenden.

Durchaus etwas unfair gegenüber Privatpersonen, aber wir sind ja nicht im Wunschkonzert.

Themenstarteram 26. April 2021 um 6:15

Zitat:

@munition76 schrieb am 26. April 2021 um 01:13:53 Uhr:

Du gehst zum Händler, legst dein Gewerbeschein auf den Tisch und profitierst von den besseren Konditionen, fertig. Zumindest fast.

Das ist eines der schönen Vorteile eines Gewerbetreibenden.

Durchaus etwas unfair gegenüber Privatpersonen, aber wir sind ja nicht im Wunschkonzert.

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich bin vollzeit selbstständig, daher sollte das so klappen.

Dann lass mich eine naive Frage anhängen: Warum macht der Händler das? Um mehr Autos auf die Straße/in die Statistiken zu bekommen? Gibt es Nachteile bei der Garantie/Gewährleistung?

Vielen Dank

Ja, das kann passieren, wenn der Händler dir als B2B verkauft, dass dadurch keine Rechte als Verbraucher geltend gemacht werden können. Ebenso darf natürlich kein Vorabzug der USt. erfolgen.

Da es hier scheinbar um Neuwagen geht, wird es bei der Garantie keinen Unterschied geben.

Den bekommt natürlich auch ein Gewerbetreibender für volle 24 Monate und bei einigen Hersteller auch mehr.

Warum die Preise für Selbstständige fast immer besser sind, lässt sich (für mich) nicht so einfach beantworten.

„Ist halt so“

:D

Aber bei der Gewährleistung, die entfällt dann. Ob man diese braucht, muss man selber entscheiden. Denn es gibt durchaus Unterschiede im Leistungsumfang, z.B. Betriebsstoffe wie Öl sind bei der Garantie meist nicht enthalten. So sollte ich einmal bei einer Motorreparatur das Öl selber zahlen, weil der Händler lieber über Garantie abrechnen wollte. Nach freundlicher Erinnerung, dass parallel noch Gewährleistung läuft und ich darauf bestehe, dies darüber abzuwickeln, hat er eingelenkt.

Es ist nicht gesagt, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Das ist bei Verkauf von Unternehmer zu Unternehmer eine KANN-Regelung.-

Das ist richtig, jedoch wird üblicherweise bereits in den AGB bei B2B die Gewährleitung auf 1 Jahr beschränkt und meist individualvertraglich komplett ausgeschlossen. Daher die Verträge genau lesen, ob bei Kauf als Gewerbetreibender dies zutrifft.

Ich habe schon öfters Fahrzeuge sowohl Privat, als auch gewerblich geleast und es gab nie einen Unterschied, was die Mängelbeseitigung anging.

Wenn was an dem Auto dran war, wurde es immer anstandslos beseitigt.

Den Nachteil eines gewerblichen Kauf hat man meist dann, wenn man ein altes Auto vom Kiesplatzhändler kauft, wo die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wird und eine Garantie seitens der Hersteller eh nicht mehr besteht.

Ich habe noch nie gehört, dass beim Neuwagen Kauf die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und die Garantie einem im Stich gelassen hat.

Sowas sollte definitiv nicht als „Contra Gewerbeleasing“ betrachtet werden.

Gewerbeleasing hat definitiv viele Preisvorteile.

Noch vor kurzem wurde ein Renault Kangoo Elektro verschenkt an Gewerbetreibende.

Ja, die Leasingrate lag bei 0€ und es war alles dabei bis auf Strom und Versicherung.

(Inkl. Überführung, Anmeldung, Abmeldung, Abholung, Steuer, Wartung, Verschleiss)

Wer noch die Möglichkeit hat, bei Lidl, Kaufland etc kostenlos Strom zu zapfen, fährt nahezu komplett für lau.

Es fallen dann noch einzig und allein die Versicherungskosten an, die man über Vergleichsportale ab 30€ im Monat bekommen kann.

Noch günstiger mobil zu bleiben ist wohl unmöglich. Selbst zu Fuß wäre vermutlich teurer.

Na ja umsonst ist der Tod und der kostet das Leben. Da werden schon versteckte Kosten vorhanden sein. Niemand hat etwas zu verschenken.

Ich erkläre mir die besseren Konditionen für Gewerbetreibende damit, dass ein Privatkunde oft sehr pingelig ist und im Schnitt sehr viel größeren Beratungsbedarf hat als ein Firmenkunde. Ich zum Beispiel recherchiere online, mache eine Probefahrt, verhandle am gleichen Tag die Konditionen und unterschreibe nach einer Nacht Schlaf den Leasingvertrag.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 26. April 2021 um 14:10:22 Uhr:

Na ja umsonst ist der Tod und der kostet das Leben. Da werden schon versteckte Kosten vorhanden sein. Niemand hat etwas zu verschenken.

Das war ja völlig klar :D

Gäbe es auf Motor-Talk eine Ranking Liste für die TOP-Leasing-Hasser, wärst du ohne jegliche zweifel an oberster, erster Stelle.

Dich überzeugt nicht einmal ein kostenloser Leasingvertrag, wie man staunender weise hier gesehen hat.

PS:

Ich habe geschrieben, dass der Leasingnehmer nichts bezahlen muss.

Das heißt aber nicht, dass der Leasinggeber kein Geld bekommt.

Er bekommt nämlich die 6.100€ Bafa Prämie.

Ich kann dich beruhigen (oder auch nicht): Es gibt keine versteckte Kosten.

So aus der Erinnerung heraus hab ich noch nie für Freibier was bezahlt...

Da der TE hier Freiberufler ist, kann er keinen Gewerbeschein vorlegen. Entweder Bestätigung des Finanzamtes oder einen anderen Nachweis.

Nachteile ergeben sich teilweise aus den Neuwagen-Verkaufsbedingungen. So sind z.B. bei Lieferverzug Schadenersatzansprüche statt der Lieferung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dazu hab ich eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten bei Skoda gehabt. Ist aber im Regelfall egal.

Einschränkungen des Händlers bei der Gewährleistung hab ich nichts von gelesen.

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