ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto entpuppt sich als Unfallfahrzeug

Auto entpuppt sich als Unfallfahrzeug

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 8:43

Hallo!

vielleicht kann mir jemand helfen u. ein paar Tipps geben:

Habe vor zwei Wochen ein Auto privat gekauft.

Der Wagen ist ca. 8 Jahre alt u. hatte zwei Vorbesitzer.

Habe ihn günstig gekauft, da er ein paar Schäden wie z.b. Auspuff, Dellen, Schrammen u. einen losen Kotflügel aufwies. Kaufpreis war 2000 Eur.

Im Kaufvertrag ist Sachmängelhaftung u. Garantie ausgeschlossen.

Auf allgemeine Mängel wird auch hingewiesen.

Im Kaufvertrag steht "Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt" das ist auch verneint.

Darunter sind nur die o.g. Schäden wie Kotflügel usw. aufgeführt.

Jetzt habe ich den Wagen wegen dem Auspuff in der Werkstatt gehabt u. der KFZ`ler meinte zu mir, dass der Wagen auch schon mal einen größeren Bums abbekommen hätte u. somit ein Unfallwagen ist.

Ich habe den Wagen vor dem Kauf natürlich nicht auf der Bühne gehabt u. geprüft. Somit konnte ich den Unfallschaden auch nicht feststellen. Die Kosten für neue Lackierung der Teile bzw. nachschweißen usw. liegen bei ca. 1300 Eur.

Habe den Verkäufer damit konfrontiert. Aber er sagt, dass ihm ein Unfall nicht bekannt war u. er auch nie einen mit dem Wagen hatte.

Kann ich von dem Verkäufer die Kosten von 1300 Eur oder zumindest die Hälfte fordern u. falls er nicht darauf eingeht die Kosten vor Gericht einklagen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!

Beste Antwort im Thema

Selber Schuld wenn man ein Auto mit "ein paar Schäden wie z.b. Auspuff, Dellen, Schrammen u. einen losen Kotflügel" kauft. Wer kauft denn so ein Wrack?

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten
am 8. Juni 2013 um 12:44

Mann, lass es einfach gut sein. Du hast einen 8J alten (oder in dem Fall jungen) Hobel für 2000€ gekauft. Der Verkäufer hat angegeben das der Wagen nach seinem Wissen unfallfrei ist. Wenn etwas repariert wurde muss er es auch nicht angeben, selbst wenn der Wagen einen unfall hatte.

 

Du hast nun eine Werkstattrechnung und möchtest vom Verkäufer über 600€ haben? Sonst ist aber noch alles frisch oder?

Du hast das Auto gekauft wie gesehen, wenn du nicht gründlich genug geschaut hast ist das doch alleine dein Problem, nicht das des VK.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Mann, lass es einfach gut sein. Du hast einen 8J alten (oder in dem Fall jungen) Hobel für 2000€ gekauft. Der Verkäufer hat angegeben das der Wagen nach seinem Wissen unfallfrei ist. Wenn etwas repariert wurde muss er es auch nicht angeben, selbst wenn der Wagen einen unfall hatte.

Natürlich muss er es angeben, sofern er davon weiß. Ob das Auto 200 oder 200.000 Euro kostet, spielt dabei keine Rolle.

Gruß

Michael

am 8. Juni 2013 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

...

1. Werkstatthistorie - wurde in der Fachwerkstatt evtl. im fraglichen Zeitraum ein Unfall repariert?

2. Versicherung des Vorbesitzers befragen. Vielleicht informieren die ja über einen Schadensfall, der im fraglichen Zeitraum gemeldet wurde.

...

Datenschutz?

Andere dazu animieren gegen Gesetze zu verstossen ... :mad:

am 8. Juni 2013 um 14:10

Wenn der erste Besitzer als Unfallfrei verkaufte kann der jetzige Verkaeufer davon nichts wissen. Ihm ist nix vorzuwerfen. Alle anderen bekannten Maengel hat er ja angegeben.

Zum kauf generell: Ich hab auch schon Autos fuer 2000 Euro und weniger gefahren. Ob die Kiste fuer den Preis nun wirklich mal einen Unfall oder nicht hatte, war mir vollkommen Wumpe, da ich bei so einem Preis und Alter mit sowas rechne. Wenn der Schaden bei dem Preis einigermasen vernuenftig Repariert wurde, haelt die Stelle eh laenger wie der Rest vom alten Eimer ;)

Wenns natuerlich Pfusch war, ist es aergerlich. Dann sollte man sich aber selbst Orfeigen das man so blind war und den Pfusch nicht sah.

Zitat:

Original geschrieben von mopetgangHB

Hallo!

.....

Im Kaufvertrag steht "Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt" das ist auch verneint.

......

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!

Also ein Unfallwagen !:confused:

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von mopetgangHB

Hallo!

.....

Im Kaufvertrag steht "Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt" das ist auch verneint.

......

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!

Also ein Unfallwagen !:confused:

Soll natürlich "ja" in dem Zusammenhang heißen

Zitat:

Original geschrieben von mopetgangHB

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Also ein Unfallwagen !:confused:

Soll natürlich "ja" in dem Zusammenhang heißen

ok...

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Mann, lass es einfach gut sein. Du hast einen 8J alten (oder in dem Fall jungen) Hobel für 2000€ gekauft. Der Verkäufer hat angegeben das der Wagen nach seinem Wissen unfallfrei ist. Wenn etwas repariert wurde muss er es auch nicht angeben, selbst wenn der Wagen einen unfall hatte.

du weisst was ich sagen will oder?

NATÜRLICH muss er einen unfallschaden angeben, WEN er davon gewust hat. wen der schaden vom vorbesitzer stammt und dieser den wagen auch als unfallfrei verkauft hat DANN ist der 2. verkäufer fein raus. den es steht riesengross in den kaufverträgen "in meinem besitz unfallfrei".

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Datenschutz?

Andere dazu animieren gegen Gesetze zu verstossen ... :mad:

Welches Gesetz meinst Du da genau?

Gruß

Michael

Es wäre ja ganz hilfreich, der TE würde den Kaufvertrag (mit geschwärzten Namen/Adressen) hier einstellen.

am 8. Juni 2013 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Datenschutz?

Andere dazu animieren gegen Gesetze zu verstossen ... :mad:

Welches Gesetz meinst Du da genau?

 

Gruß

Michael

habs mal markiert. Hoffe es ist genau genug.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

habs mal markiert. Hoffe es ist genau genug.

Nein, ist es nicht. Genau genug wäre, wenn Du auch Paragraphen und Absätze nennen könntest, die Du da konkret meinst.

Gruß

Michael

am 8. Juni 2013 um 19:58

Da werd ich nicht nach suchen ...

Datenweitergabe an Dritte gibts bei mir im Betrieb generell nicht, egal was die wissen wollen.

am 8. Juni 2013 um 21:00

Zitat:

"Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt" das ist auch verneint.

Alles richtig, falsch wäre es, mit Nein, das Fahrzeug als unfallfrei zu verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Da werd ich nicht nach suchen ...

Dann können wir das Thema ja abhaken.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Datenweitergabe an Dritte gibts bei mir im Betrieb generell nicht, egal was die wissen wollen.

Um Deinen Betrieb geht es auch nicht. Ihr könnt intern auch vereinbaren, keinen Telefonanruf mehr anzunehmen oder auf jede Frage nur noch mit "ja" oder "nein" zu antworten. Das hat aber alles nichts damit zu tun, bestimmte, auf ein Sachobjekt bezogene Vorgänge kommunizieren zu dürfen oder nicht.

Gruß

Michael

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto entpuppt sich als Unfallfahrzeug