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Auto entpuppt sich als Unfallfahrzeug

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 8:43

Hallo!

vielleicht kann mir jemand helfen u. ein paar Tipps geben:

Habe vor zwei Wochen ein Auto privat gekauft.

Der Wagen ist ca. 8 Jahre alt u. hatte zwei Vorbesitzer.

Habe ihn günstig gekauft, da er ein paar Schäden wie z.b. Auspuff, Dellen, Schrammen u. einen losen Kotflügel aufwies. Kaufpreis war 2000 Eur.

Im Kaufvertrag ist Sachmängelhaftung u. Garantie ausgeschlossen.

Auf allgemeine Mängel wird auch hingewiesen.

Im Kaufvertrag steht "Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt" das ist auch verneint.

Darunter sind nur die o.g. Schäden wie Kotflügel usw. aufgeführt.

Jetzt habe ich den Wagen wegen dem Auspuff in der Werkstatt gehabt u. der KFZ`ler meinte zu mir, dass der Wagen auch schon mal einen größeren Bums abbekommen hätte u. somit ein Unfallwagen ist.

Ich habe den Wagen vor dem Kauf natürlich nicht auf der Bühne gehabt u. geprüft. Somit konnte ich den Unfallschaden auch nicht feststellen. Die Kosten für neue Lackierung der Teile bzw. nachschweißen usw. liegen bei ca. 1300 Eur.

Habe den Verkäufer damit konfrontiert. Aber er sagt, dass ihm ein Unfall nicht bekannt war u. er auch nie einen mit dem Wagen hatte.

Kann ich von dem Verkäufer die Kosten von 1300 Eur oder zumindest die Hälfte fordern u. falls er nicht darauf eingeht die Kosten vor Gericht einklagen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!

Beste Antwort im Thema

Selber Schuld wenn man ein Auto mit "ein paar Schäden wie z.b. Auspuff, Dellen, Schrammen u. einen losen Kotflügel" kauft. Wer kauft denn so ein Wrack?

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Selber Schuld wenn man ein Auto mit "ein paar Schäden wie z.b. Auspuff, Dellen, Schrammen u. einen losen Kotflügel" kauft. Wer kauft denn so ein Wrack?

Zitat:

Original geschrieben von mopetgangHB

Im Kaufvertrag steht "Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt" das ist auch verneint.

Darunter sind nur die o.g. Schäden wie Kotflügel usw. aufgeführt.

Müsste dann eigentlich "bejat" sein.

 

Was ist denn kaputt und was willst du beim Kaufpreis von 2000 noch rausholen? Vielleicht nimmt der Verkäufer den Wagen zurück, erstattet dir die 2000 und bietet ihn für 1900,- (mit Unfall) wieder an :p

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 9:06

Wer kauft denn so ein Wrack?

der Wagen ist ja sonst noch gut. deswegen habe ich den gekauft...

-----

Stoßstange im Heck wurde an der Innenseite verspachtelt u. anscheinend wieder "schön" gemacht

u. beim Schweller ist auch etwas nicht gut repariert. Müsste ein neuer eingeschweisst werden...

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 9:07

wenn man sich die 1300 Eur Reparaturkosten teilt, wäre ich fein damit!

Mit Unfallwagen ist das ja so eine Sache. Es gibt Juristen die ein Auto als Unfallwagen betrachten wenn auch nur Kratzer vorhanden waren und Andere erst wenn Teile betroffen waren die nicht angeschraubt sind sondern verschweisst oder verklebt sind

Wie auch immer, im Grunde müßte man jetzt beweisen das dem Verkäufer der Unfall bekannt war. Wenn Er die Kiste als Unfallfrei gekauft hat muß Er ja nicht wissen das zB der Erstbesitzer einen Unfall hatte.

 

Meine persönliche Meinung, die Chancen dem Verkäufer an die Karre zu fahren wären bei einem gepflegten Auto erheblich größer als bei der vergammelten Möhre die der Te gekauft hat. Da hat der billige Preis offensichtlich das Hirn ausgeschaltet.

 

Klagen kann man immer, aber es gewinnen dabei nur die Anwälte.

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 9:13

Stimmt schon alles.

Aber es geht ja auch um das Prinzip u. die rechtliche Seite, dass der Wagen als "unfallfrei" im Kaufvertrag deklariert wurde.

Zitat:

Original geschrieben von mopetgangHB

Stimmt schon alles.

Aber es geht ja auch um das Prinzip u. die rechtliche Seite, dass der Wagen als "unfallfrei" im Kaufvertrag deklariert wurde.

Wie gesagt: gib ihm die Karre zurück. Dann kriegst du deine 2000 und er verkauft ihn dem nächsten (diesmal nicht als "unfallfrei, soweit bekannt") für 1900. Das dürfte die realistischste Lösung sein. Bei 2000 Schleifen wird er sich wohl kaum an den 1300 beteiligen und das muss er vermutlich auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mopetgangHB

 

dass der Wagen als "unfallfrei" im Kaufvertrag deklariert wurde.

Nein, er wurde nicht als unfallfrei verkauft, sondern als unfallfrei, soweit dem Verkäufer bekannt. Wenn der Verkäufer also tatsächlich nichts gewusst hat, dann war er im Vertrag ehrlich und damit ist's Essig mit irgendwelchen Ansprüchen. Die bei so einer "Möhre" eh zweifelhaft sind...

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 9:31

zurückgeben könnte problematisch werden, da ich bereits schon Geld in den Auspuff gesteckt habe.

Das macht die Rückabwicklung sicherlich schwierig.

Habe ich denn rechtlich oder vor gericht eine chance?

Zitat:

Original geschrieben von mopetgangHB

Habe ich denn rechtlich oder vor gericht eine chance?

Keine große, dafür müsstest du dem Privatverkäufer nachweisen dass er von dem Unfall wusste. Stehen noch Vorbesitzer im Brief? Falls ja probiere mal die zu kontaktieren ob die den Wagen ggf. als Unfallschaden verkauft haben. Mit deren Zeugenaussage hättest du ggf. eine Chance, ohne sieht es schlecht aus.

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von mopetgangHB

Habe ich denn rechtlich oder vor gericht eine chance?

Keine große, dafür müsstest du dem Privatverkäufer nachweisen dass er von dem Unfall wusste. Stehen noch Vorbesitzer im Brief? Falls ja probiere mal die zu kontaktieren ob die den Wagen ggf. als Unfallschaden verkauft haben. Mit deren Zeugenaussage hättest du ggf. eine Chance, ohne sieht es schlecht aus.

ja, steht noch einer drin.

aber er sagte schon, dass er ihn auch unfallfrei gekauft hat...

aber bei zwei vorbesitzern kann natürlich auch der erste einen unfall gehabt haben...

Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen - damit hast Du schon das erste "Looser-Blatt"

Es sind offensichtliche Unfallschäden vorhanden und explizit im kaufvertrag vermerkt, damit hast Du das zweite "Looser-Blatt"

Der Verkäufer hat Dir per Vertrag lediglich zugesichert dass IHM keine weiteren Unfallschäden bekannt sind, somit müsstest Du nachweisen können, dass er Dich in diesem Fall wissentlich belogen hat. Er wird deratig argumentieren, dass er dann von einem der Vorbesitzer belogen wurde, es erscheint hochunwahrscheinlich, dass eine dieser Personen Jahre später reumütig beichten wird - das dritte "Looser-Blatt".

Würde ich Dein Verkäufer sein, würde ich Dir einen Kaffee spendieren und höflich-bestimmt erklären, dass der Wagen ordnungsgemäß und rechtlich sauber in Deinen Besitz überging und ich hochgradig gelassen und völlig desinteressiert Deine Argumente überhöre :D.

 

Du kannst jetzt dem schlechten Geld noch gutes Geld für einen Anwalt hinterherwerfen, der Dir selbstverständlich rosige Erfolgsaussichten darstellen wird - für ihn ganz gewiss, aus welchem Geldbeutel er die Knete bekommt, ist ihm nämlich völlig egal.

 

Du kannst den Wagen für den angegeben Lohn auch reparieren lassen - ob es sich lohnt, kannst nur Du wissen (wir kennen weder Modell noch Laufleistung, Servicestau/Alter).

 

Du kannst auch alles lassen wie es ist, die Möhre noch weiter fahren, bis sie auseinanderfällt, sie für einen Kasten Bier und ´nen Hnderter zum Verwerter geben und das nächste Auto mit Gewährleistung kaufen.

sorry aber du hast dir den eimer angeschaut....auch von unten. und dann keine zu schweissenden UND zu lackierenden teile gesehen? um was für einen schaden handetl es sich denn? um einen eingedrücken schweller?

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen - damit hast Du schon das erste "Lo o ser-Blatt"

Immer daran denken: "Only losers spell it “loosers”". ;)

Sachmängelhaftung hat auch nichts mit einem evtl. verschwiegenen Unfallschaden zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Es sind offensichtliche Unfallschäden vorhanden und explizit im kaufvertrag vermerkt, damit hast Du das zweite "Looser-Blatt"

Auch da handelt es sich offensichtlich nicht um den fraglichen Unfallschaden, sondern um andere, deutlich kleinere Schäden. Hat also mit der eigentlich Frage auch nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Würde ich Dein Verkäufer sein, würde ich Dir einen Kaffee spendieren und höflich-bestimmt erklären, dass der Wagen ordnungsgemäß und rechtlich sauber in Deinen Besitz überging und ich hochgradig gelassen und völlig desinteressiert Deine Argumente überhöre :D

Super Einstellung. :rolleyes:

 

Kern des Problems ist der Nachweis, dass der Vorbesitzer vom Unfall gewusst haben muss. Um das herauszufinden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Werkstatthistorie - wurde in der Fachwerkstatt evtl. im fraglichen Zeitraum ein Unfall repariert?

2. Versicherung des Vorbesitzers befragen. Vielleicht informieren die ja über einen Schadensfall, der im fraglichen Zeitraum gemeldet wurde.

3. Erstbesitzer befragen. Evtl. hatten die diesen Unfall und haben den beim Verkauf im Vertrag mit angegeben.

4. Manchmal sind an Ersatzteilen Aufkleber mit Seriennummern drauf. Das Herstellungsdatum ist damit beim entsprechenden Zulieferer oder auch beim Distributor verfügbar. Ob man jemanden findet, der die Info aus rausrückt, ist dann Glückssache. Kann aber auch bei der zeitlichen Einordnung des Unfalls helfen.

So ganz aussichtslos ist der Nachweis nicht, denn die Reparatur eines Unfallschadens hinterlässt Spuren bei Versicherungen, Werkstätten, Verkaufsverträgen und manchmal auch am Auto selber.

Gruß

Michael

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