Auto durchsuchen ohne Tatverdacht?
Moin moin!
ich hoffe ich bin hier richtig.
unzwar wurde ich gestern von dr Polizei angehalten. Die zwei Polizeiautos verfolgten mit mit blaulicht und martinshorn. als sie mich anhielten meinten sie allgmeine verkerskontrolle, papiere...
nachdem ich ausgestiegen bin meinten sie, sie hätten einen hinweis bekommen, ich wäre schlanglinien gefahren. ich machte keinerlei angaben dazu.
ich musste einen alkoholtest machen, und hab mich (leider) freiwillig bereiterklärt einen drogentest durchzuführen. dazu gingen wir zur nahegelegenden wache. nach einer 3/4 stunde war dieser beendet.
Danach meinten die Polizisten sie müssten noch mein auto durchsuchen, was sie dann auch taten.
meine frage nun: dürfen die ohne jeden verdacht mein auto durchsuchen?
danke schonmal! 🙂
Beste Antwort im Thema
Mit dem angeblichen Hinweis auf den Fahrstil ist der Verdacht da und das Fahrzeug kann durchsucht werden. Auch wenn es der eine oder andere nicht wahr haben will. Auf dicke Hose machen hilft da sicher nicht.😉
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der polizist vetritt die meinung dein verhalten, sowie deine pupillenreaktion deuten auf alkohol/drogenkonsum hin...Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Sind keine weiteren alkoholtypischen oder drogentypische Merkmale erkennbar,...und schon fährst du erstmal nichtmehr!
Macht er mit Sicherheit nicht, wenn er nicht
wirklich tatsächlichen Anhaltspunktehat. Er saugt sich diese Anhaltspunkte nicht aus den Fingern nur um den Fahrer zu ärgern da er sich über die rechtlichen Konsequenzen dieser falschen Anschuldigungen im Klaren ist - im Gegensatz zu einigen Forenteilnehmern hier!
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Selbst wenn die Polizei mich beim "Schlangenliniefahren" beobachtet kann sie mich zunächst nur aufhalten und eine Verkehrskontrolle durchführen. Sind keine weiteren alkoholtypischen oder drogentypische Merkmale erkennbar, meine Personalien stehen fest und sonst passt alles, fahre ich ungeschoren weiter - ohne Fahrzeugdurchsuchung!
Vieles liegt aber im Ermessen der Beamten vor Ort. Außerdem hängt das Ganze auch von der Situation und dem Gebaren des Einzelnen in der Kontrolle ab. Ich würde hier vorsichtig sein, mit pauschalen Urteilen zu vermeintlich ähnlichen Situationen.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Macht er mit Sicherheit nicht, wenn er nicht wirklich tatsächlichen Anhaltspunkte hat. Er saugt sich diese Anhaltspunkte nicht aus den Fingern nur um den Fahrer zu ärgern da er sich über die rechtlichen Konsequenzen dieser falschen Anschuldigungen im Klaren ist - im Gegensatz zu einigen Forenteilnehmern hier!
was ist denn ein "wirklich tatsächlicher Anhaltspunkt"? Du findest deinen Verbandskasten nicht, gibst wirre Antworten oder verweigerst "Röhrchen pusten", riechst aber nach Alkohol? Ich denke, die Cops dürfen mehr als du glaubst.
Wo isser denn der TE ?
Ach vermutlich schon eingesperrt.
Warum darf die Polizei keine Kontrollen auf Verdacht machen ? Verstehe ich nicht.
Fahrt ihr alle mit Schildchen auf dem Dach rum ?
Besoffen !
Unter Drogen !
Keine Fahrerlaubnis !
Verbandskasten abgelaufen !
Kein TÜV mehr !
Zigaretten aus Polen in den Radkästen !
Und so weiter und so fort.
Mich haben sie in 33 jahren einmal auf Verdacht kontrolliert. Bin ich am Sonntag Morgen aus einem Getrankestützpunkt gekommen wo gerne Frühschoppen abgehalten werden und ins Auto gestiegen. Ich habe nur meine Brötchen geholt, also alles ok. Schnell sauber freundlich und fair.
Also hört auf zu jammern.
Ich bin für mehr Kontrollen auf Verdacht.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
was ist denn ein "wirklich tatsächlicher Anhaltspunkt"? Du findest deinen Verbandskasten nicht, gibst wirre Antworten oder verweigerst "Röhrchen pusten", riechst aber nach Alkohol? Ich denke, die Cops dürfen mehr als du glaubst.Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Macht er mit Sicherheit nicht, wenn er nicht wirklich tatsächlichen Anhaltspunkte hat. Er saugt sich diese Anhaltspunkte nicht aus den Fingern nur um den Fahrer zu ärgern da er sich über die rechtlichen Konsequenzen dieser falschen Anschuldigungen im Klaren ist - im Gegensatz zu einigen Forenteilnehmern hier!
Alkoholtypische Ausfallerscheinungen können gegoogelt werden da gibt es genügend Treffer. Eine Verweigerung des AAK zählt nicht dazu.
Darum geht es aber nicht, es geht um die Durchsuchung eines Fahrzeuges nach Btm auf Grund eines Hinweises das der Fahrer in Schlangenlinien gefahren ist. Sind bei der Kontrolle keine weiteren drogentypischen Anhaltspunkte vorhanden gibt es keine Fahrzeugdurchsuchung.
Und ich weiß sehr genau was die Cops dürfen und was nicht.
N.T.
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Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warum darf die Polizei keine Kontrollen auf Verdacht machen ? Verstehe ich nicht.Und so weiter und so fort.
Mich haben sie in 33 jahren einmal auf Verdacht kontrolliert. Bin ich am Sonntag Morgen aus einem Getrankestützpunkt gekommen wo gerne Frühschoppen abgehalten werden und ins Auto gestiegen. Ich habe nur meine Brötchen geholt, also alles ok. Schnell sauber freundlich und fair.
Ich bin für mehr Kontrollen auf Verdacht.
Im Straßenverkehr sind auch jederzeit
Kontrollenerlaubt. Wir sprechen hier aber von der
Durchsuchungeines Fahrzeuges - ein großer Unterschied!
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Im Straßenverkehr sind auch jederzeit Kontrollen erlaubt. Wir sprechen hier aber von der Durchsuchung eines Fahrzeuges - ein großer Unterschied!Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warum darf die Polizei keine Kontrollen auf Verdacht machen ? Verstehe ich nicht.Und so weiter und so fort.
Mich haben sie in 33 jahren einmal auf Verdacht kontrolliert. Bin ich am Sonntag Morgen aus einem Getrankestützpunkt gekommen wo gerne Frühschoppen abgehalten werden und ins Auto gestiegen. Ich habe nur meine Brötchen geholt, also alles ok. Schnell sauber freundlich und fair.
Ich bin für mehr Kontrollen auf Verdacht.
N.T.
Der TE hat die Durchsuchung nicht weiter beschrieben. Wurden die Verkleidungen abgerissen, die Polster aufgeschnitten..... oder nur mal Sichtkontrollen durchgeführt.
Ohne den TE wird das alles im dunklen bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Darum geht es aber nicht, es geht um die Durchsuchung eines Fahrzeuges nach Btm auf Grund eines Hinweises das der Fahrer in Schlangenlinien gefahren ist. Sind bei der Kontrolle keine weiteren drogentypischen Anhaltspunkte vorhanden gibt es keine Fahrzeugdurchsuchung.
der te hat einem drogentest zugestimmt, wie der ausgegangen ist sagt er nicht. er sagt nur "leider habe ich zugestimmt". also kann man nur vermuten das der positiv war. und DANN is die kontrolle obligatorisch.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Alkoholtypische Ausfallerscheinungen können gegoogelt werden da gibt es genügend Treffer. Eine Verweigerung des AAK zählt nicht dazu
😕 es ging um Beispiele für Dinge, die bei Kontrollen im Ermessen der Beamten vor Ort liegen und dafür, daß diese Ermessensfragen auch vom Verhalten des Kontrollierten und dem Eindruck, den er vermittelt, abhängen können.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Darum geht es aber nicht, es geht um die Durchsuchung eines Fahrzeuges nach Btm auf Grund eines Hinweises das der Fahrer in Schlangenlinien gefahren ist. Sind bei der Kontrolle keine weiteren drogentypischen Anhaltspunkte vorhanden gibt es keine Fahrzeugdurchsuchung.
Und ich weiß sehr genau was die Cops dürfen und was nicht
Im Grunde wissen wir nichtmal, ob es wirklich um eine "Durchsuchung" ging oder doch nur um eine Kontrolle... es scheint aber doch so, daß die Kontrolle des Threaderstellers immerhin auf der Wache durchgeführt wurde und sehr wohl über eine Atem- Alkohol- Prüfung hinausgegangen sein dürfte. Offensichtlich gab es die "Durchsuchung" (?) ja dann erst im Anschluß.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Betäubungsmittel...Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
????? nach was bitte soll denn die Polizei mein Auto durchsuchen, wenn jemandem mein Fahrstil nicht passt oder ich in Schlangenlinien fahre? Vollkommener Unsinn!
Sorry Leute für die Verwirrung,
meine letzten Antworten bezogen sich nicht auf den Eingangsthreat sondern auf den begnadeten Einfall von xmisterdx
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich habe es in 33 Jahren Fahrpraxis nicht geschafft, daß mich die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn verfolgt und gestellt hat. Da muß also schon Einges im Argen gelegen haben...
Ich hab es schon geschafft. In der Stadt kommt mir ein Polizeiauto entgegen, dreht, Orgel an und ab dafür. War wie in nem schlechten Film.
Ergebnis: Mein Auto war gleichen Typs und ähnlichen Kennzeichens des Autos eines stadtbekannten Drogendealers. Das haben die Cops im Vorbeifahren nicht genau auseinanderhalten können und los ging es. Die Kontrolle verlief recht kurz und die Situation war schnell geklärt. Und meine 3 Mitfahrer (Ingenieurstudenten, damit sich jeder sein Klischee bilden kann) haben sich köstlich amüsiert.
Auto war übrigens ein völlih serienmässiger Golf 2 CL.
So schnell kann also einiges im Argen liegen....
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Thema Alkohol und Drogen..bißchen wirr was geschrieben, paar Fehler reingemacht und schon beißen die "Bluthunde" hier zu....schlaues Kerlchen der TE...
Ich habe öfters den Eindruck, daß da Absicht dahinter steckt, besonders dann, wenn sich der TE anschließend nicht mehr zu Wort meldet...
Für mich ist Sache der Kontrolle durch die Rennleitung ganz eifach.
Egal wie die Anhaltung erfolgt. Ich wurde auch schon mal mit Blaulicht angehalten. Die machen auch nur ihren Job wie jeder von uns. Es hatte is auf die Kontrolle keine weiteren Konsequenzen.
Es ist schon sehr lange her, da hatte ich bewußt gegen eine Vorschrift verstoßen.
Auf Grund der Umstände bekamen meine Frau und ich "Geleitschutz" und die Beamten wünschten uns eine gute Nacht ohne dass ich ein Ticket bekam. Ein Ticket wäre gerechtfertigt gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich habe es in 33 Jahren Fahrpraxis nicht geschafft, daß mich die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn verfolgt und gestellt hat. Da muß also schon Einges im Argen gelegen haben...
Habe das in 43 Jahren auch nicht geschafft. Nicht ein einziges Mal kontrolliert worden. Komme mir schon richtig vernachlässigt vor.
Die winken mich immer durch.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Habe das in 43 Jahren auch nicht geschafft. Nicht ein einziges Mal kontrolliert worden. Komme mir schon richtig vernachlässigt vor.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich habe es in 33 Jahren Fahrpraxis nicht geschafft, daß mich die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn verfolgt und gestellt hat. Da muß also schon Einges im Argen gelegen haben...Die winken mich immer durch.
Versuch es mal mit "Porno"-Sonnenbrille, Taliban-Kopfbedeckung und Shishapfeiffe auf der Heckablage 😁