Auto durch durchdrehende Räder beschmutzt und beschädigt
Hallo zusammen,
ich habe mein Auto in einer Seitenstraße abgestellt, wo auch Flächen waren die durch den Regen etwas matschig waren. Als ich dann nach einigen Stunden zum Auto zurückkam, war die hintere Hälfte meines Autos komplett mit Schlamm bedeckt. Natürlich musste ich dann erstmal mein Auto waschen lassen und bemerkte dann auch noch 2, 3 kleine Steinschläge an der Seite meines Autos, die meines Erachtens vorher noch nicht da waren.
Nun habe ich mal in die Videos meiner Dashcam geschaut, die auch im Parkmodus betrieben wird. Dabei konnte ich feststellen, dass der Verursacher mit leicht durchdrehenden Reifen aus der schlammigen Wiese gefahren ist. Dabei wurde natürlich der ganze Schlamm aufgewirbelt und landete dann letztendlich auf meinem Auto.
Nun die Frage an euch: Kann man da irgendwie Schadensersatz für die Verunreinigung und die Steinschläge einfordern? Meine erste Anlaufstelle wäre erstmal der Zentralruf der Autoversicherer, da ich das Kennzeichen ja habe. Gäbe es eventuell Datenschutzrechtliche Probleme, da das mit der Dashcam ja immer noch so eine Grauzone ist?
40 Antworten
Im vorliegenden Falle wäre zunächst die Verwendbarkeit der Kameraufnahmen zu prüfen. Möglicherweise liegt hier ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor, weil solche Aufnahmen nur kurz und anlassbezogen erfolgen und gespeichert dürfen. Aufnahmen im öffentlichen Raum durch Privatpersonen ohne vorherige Zustimmung von Beteiligten sind ohnehin nicht gestattet.Das könnte ungeahnte Folgen nach sich ziehen.
Es ist keinem Autofahrer zuzumuten, eine schlammige Wiese nach Steinchen abzusuchen- sofern er überhaupt Kenntnis davon hat. Steine auf einer Wiese sind nicht gerade üblich.
Der TE schreibt, dass der angebliche Steineschleuderer "mit leicht durchdrehenden Reifen" von der Wiese gefahren ist, also erkennbar vorsichtig.
Ob und welche Steinchen die Karosserie beschädigt haben, ist überhaupt nicht nachzuweisen. Hier müssten wenigstens die Steinchen als Beweismittel vorliegen. Zudem ist der TE nicht einmal sicher, ob die 2-3 Steinschläge, die genaue Zahl kennt er offenbar selbst nicht, tatsächlich dem "Vorfall" zuzuordnen sind- zumal sein Fahrzeug nicht mehr das jüngste ist und Steinschläge auch über die Jahre entstanden sein können.
Stellt sich für mich somit die Frage, mit welcher Argumentation hier jemand haftbar gemacht werden könnte.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 19. Januar 2022 um 12:48:45 Uhr:
Im vorliegenden Falle wäre zunächst die Verwendbarkeit der Kameraufnahmen zu prüfen. Möglicherweise liegt hier ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor, weil solche Aufnahmen nur kurz und anlassbezogen erfolgen und gespeichert dürfen. Aufnahmen im öffentlichen Raum durch Privatpersonen ohne vorherige Zustimmung von Beteiligten sind ohnehin nicht gestattet.Das könnte ungeahnte Folgen nach sich ziehen.
Ein Wenig OT aber das kann ich bestätigen.
Ganz kurz: Betreutes Wohnen, mehrere Wohnungen. Alle 60-90 Jahre. Mein Onkel 89 Jahre Rollstuhl. Wochenlang klingelt jemand (wir wissen wer aber keine Beweise). Da sturmgeklingelt wird kam ich Depp auf die Idee eine Kamera-Attrappe (mein Onkel ist mehrfach hingefallen vom Bett zum Rollstuhl) anzubringen.
Alle bis auf einen Anwohner fanden die Idee gut 🙂. Der Eine (wurde über die Attrappe absichtlich nicht informiert 🙂 ) beschwerte sich bei der Hausverwaltung (die bekamen die Info: Attrappe). Dann kam die Polizei (machte die Attrappe wieder hin und Informierten den "Klagenden"😉. Obwohl 2 mal dann informiert wurde, dass es eine Attrappe ist, klagte der Bewohner dann gerichtlich. (die Attrappe wurde da schon lange entfernt 🙂)
So: Vor 2 Wochen war die Güteverhandlung vor Gericht. Mehrere tausend Euro sind schon zusammen gekommen. Wer was zu zahlen hat, wird nächste Woche bekannt gegeben. Vielleicht macht der Kläger auch weiter. Leider ist dieser Fall in der RS-Versicherung meines Onkels nicht dabei.
Ich weiß, gehört hier nicht dazu, ich will auch nur warnen und obige Info zu 100% bestätigen.
Wie die Story mit der Kamera-Attrappe abgelaufen ist, kann ich voll
nachvollziehen. Das ist ein Rechtsstaat, der kein Interesse daran hat
schnell, effizient und möglichst gerecht ... Rechtabhilfe zu schaffen
bzw. zu Urteilen zu kommen, sondern Anwälte zu beschäftigen.
Darüber könnte ich Vorträge halten.
Auch die Länge der Verfahrensdauern geht teils bis ins Groteske.
Dann die Neigung der Gerichte möglichst in irgendeinen Vergleich zu
gehen, wo Eindeutigkeit angezeigt wäre.
Meine These: Unsere Art Rechtsstaat schützt und nützt mehr den Unlauteren
bis Kriminellen als den Lauteren und Nicht-Kriminellen.
Ähnliches gilt für den Datenschutz.
Vieles ist viel zu lau für die mit bösen Absichten und grotesk hinderlich
für die guten Absichten.
An vielem wird sich nichts ändern, u.a. weil die Frösche nicht der Teich
trocken legen werden, was die Anwaltspfründe angeht.
Ich bin über 60 Jahre alt und habe schon viele Bundes- und Landesregierungen
gesehen.
Jeder Politiker konnte auch mit Null Fach-Hintergrund jeden Ministerposten
bekommen.
Aber noch nie hat ein Nicht-Jurist ein Justizministerium geführt.
Das hat sich die Justiz quasi verbeten und juristische Kompetenz verlangt,
schließlich gibt es auch überproportional viele Juristen unter den Politikern.
Das führt dazu das da keine neuer Besen kehrt obwohl dringend notwendig.
Ein FDP Lindner kann ohne Vorkenntnisse ... Bundesfinanzminister werden.
Ein eigentlich eingearbeiteter Außenpolitiker wird plötzlich Agrarminister usw..
Alles scheinbar kein Problem.
Nur ein Nicht-Jurist wird niemals Justizminister.
Das hat Folgen.
Man darf natürlich weiterhin grundlos alles filmen, was einem gefällt, wichtig ist nur der Kontext und ob man was veröffentlichen will. Aber es spricht überhaupt nichts dagegen, rund um dein Auto und Haus Kameras anzubringen und 24/7 zu filmen.
Und bzgl. des Falles hier, wenn Steine gegen das Auto fliegen, kann dadurch ja auch die Kamera aktiviert worden sein, das Geschehen zu filmen. Alles völlig legal.
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Möglicherweise vermischt Du hier zwei Sachverhalte: Eine Videoüberwachung an Privathäusern oder Grundstücken ist natürlich erlaubt, sofern eine entsprechende Beschilderung sichtbar angebracht wurde und das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten nicht beeinträchtigt wird.
Allerdings ist das mit einer Kameraüberwachung eines im öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeuges nicht vergleichbar. Schon die Aufnahme jedes vorbeigehenden Passanten oder z. B. erfassten Nummernschildes verstößt zumindest schon gegen das Persönlichkeitsrecht. Daher sind solche Aufnahmen und deren Verwertung nur bestimmten Behörden gestattet, der Privatmann muss dagegen mit empfindlicher Ahnung rechnen.
Zitat: Man darf natürlich weiterhin grundlos alles filmen, was einem gefällt, wichtig ist nur der Kontext und ob man was veröffentlichen will. Aber es spricht überhaupt nichts dagegen, rund um dein Auto und Haus Kameras anzubringen und 24/7 zu filmen.
Antwort: Und genau das stimmt uneingeschränkt eben nicht!
Die Einschränkung besteht darin, dass die Kameras so ausgerichtet sein müssen,
dass sie nur Deinen beispielsweise Vorgarten oder nahen Hauseingang abdecken
dürfen.
Nicht erlaubt sind Kamera-Ausrichtungen die auch Nachbarn, Straßenpassanten usw.
erfassen können!
Und irgendwelche Veröffentlichungsabsichten spielen dabei keine Rolle.
Allein die Möglichkeit der Erfassung ist schon verboten!
Also sind Teslas mit 24/7 laufenden Kameras alle illegal? Wohl kaum. Ich frage mich langsam, welche kruden Gesetze hier erfunden werden, die dies verbieten sollen. Ist das so ne Telegram-Geschichte?
Ich nehme an, bei dem Tesla Beispiel werden Die Aufnahmen nach 15 min. oder sowas automatisch gelöscht , oder?
Vielleicht zu Deiner Info, Goify:
Hier werden keine "kruden Gesetze" erfunden, nur weil jemand dagegen verstößt. Laut Tesla hat das Sammeln der Daten in Fahrzeugen wie dem Tesla 3 keinen spezifischen Zweck. Damit verstößt das Unternehmen aber zumindest schon gegen Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Das Verfahren ist anhängig. Nur weil ein Herr Musk glaubt, auf deutsche Gesetze schei... zu können, hat er noch lange nicht recht. Dass dies sowie weitere Verstöße (noch) nicht geahndet werden, dürfte eher politische Gründe haben. Unter Gleichen sind halt nicht alle gleich und unsereins hat da leider ganz schlechte Karten.
Also ist nicht immer alles nicht so, wie es scheint. Bevor man dann aber über Telegram-Geschichten oder eben krude Gesetze spekuliert, die uns etwas verbieten wollen, könnte man sich ganz einfach mal informieren.
Ich schrieb von Gebäuden und Du von neueren Cars.
In den USA dienen Auto-Daten wie Zeit, Geschwindigkeit etc. und auch die Kameras
im Ereignisfall zur Rekonstruktion des Geschehens und sind seit 2015 sogar
gesetzlich vorgeschrieben, dass diese vorhanden sein müssen und die Daten
bereitgestellt werden müssen im genannten Falle. Kameras sind kein Muss,
wenn diese vorhanden sind gehören sie aber zum Datensatz dazu.
In Europa besteht da noch Freiwilligkeit. Bei einigen Herstellern (Mercedes z.B.)
kann man die Daten auch auslesen lassen.
Andere Hersteller codieren in Europa die Daten und die sind erst nach Antrag
beim Hersteller auf freiwilliger Basis herausrückbar. Meist dann, wenn die für
den Hersteller unproblematisch sind. Er sich bei der Herausgabe "nicht selbst
ins Knie schießt" bzw. belastet. Z.B. bei technischen Mängeln wird er sagen,
dass die Daten leider verloren gingen.
Die USA sind da klarer. In Europa eiert man wieder rum, wahrscheinlich auch
wegen dem Datenschutz.
Also doch nur Telegram-Stories.