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Auto durch durchdrehende Räder beschmutzt und beschädigt

Themenstarteram 15. Januar 2022 um 15:37

Hallo zusammen,

ich habe mein Auto in einer Seitenstraße abgestellt, wo auch Flächen waren die durch den Regen etwas matschig waren. Als ich dann nach einigen Stunden zum Auto zurückkam, war die hintere Hälfte meines Autos komplett mit Schlamm bedeckt. Natürlich musste ich dann erstmal mein Auto waschen lassen und bemerkte dann auch noch 2, 3 kleine Steinschläge an der Seite meines Autos, die meines Erachtens vorher noch nicht da waren.

Nun habe ich mal in die Videos meiner Dashcam geschaut, die auch im Parkmodus betrieben wird. Dabei konnte ich feststellen, dass der Verursacher mit leicht durchdrehenden Reifen aus der schlammigen Wiese gefahren ist. Dabei wurde natürlich der ganze Schlamm aufgewirbelt und landete dann letztendlich auf meinem Auto.

Nun die Frage an euch: Kann man da irgendwie Schadensersatz für die Verunreinigung und die Steinschläge einfordern? Meine erste Anlaufstelle wäre erstmal der Zentralruf der Autoversicherer, da ich das Kennzeichen ja habe. Gäbe es eventuell Datenschutzrechtliche Probleme, da das mit der Dashcam ja immer noch so eine Grauzone ist?

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wäre bei der Polizei oder einem spezialisierten RA zu erfragen.

Müsste auch eine RA für Verkehrsrecht wissen.

Auf Antworten hier würde ich mich nicht verlassen.

Der TE will den ganzen Aufriss wegen einer Wagenwäsche machen.

Die Verursachung des Lackschadens kann er sowieso nicht nachweisen. :confused:

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Januar 2022 um 17:06:51 Uhr:

Der TE will den ganzen Aufriss wegen einer Wagenwäsche machen.

Die Verursachung des Lackschadens kann er sowieso nicht nachweisen. :confused:

Danke Klaus, Passt....

Kleines Update:

Bei dem Fahrzeug des TE handelt es sich anscheinend um einen Opel Astra aus 2014.......

Wenn die dashcam auch Audio in guter Qualität aufgenommen hat, lässt sich mit sehr großem Aufwand evtl. der ein oder andere frische Krater plausibel zuordnen.

... und ja, ein alter Opel ist das immer wert :eek: :D

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Januar 2022 um 17:13:28 Uhr:

Kleines Update:

Bei dem Fahrzeug des TE handelt es sich anscheinend um einen Opel Astra aus 2014.......

Da wird man überlegen müssen, ob eine zeitwertgerechte Reparatur noch möglich ist :D

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Januar 2022 um 17:13:28 Uhr:

Kleines Update:

Bei dem Fahrzeug des TE handelt es sich anscheinend um einen Opel Astra aus 2014.......

Dann verstehe ich seinen Ärger, schließlich hat er ein wirtschaftlichen Totalschaden erlitten...

Zitat:

@techalex04 schrieb am 15. Januar 2022 um 16:37:07 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe mein Auto in einer Seitenstraße abgestellt, wo auch Flächen waren die durch den Regen etwas matschig waren.

Eigentlich hätte dir klar sein können, dass dein Auto von vorbeifahrenden Fahrzeugen beschmutzt werden könnte.

Eine Dashcam, die im Parkmodus anlasslos im öffentlichen Straßenraum filmt? Unsere Gerichte haben doch teils schon Bedenken, konkrete Unfallaufnahmen zu verwerten. Da müssen schon ziemlich viele Voraussetzungen erfüllt werden.

und selbst wenn, was sollen diese "Aufnahmen" denn belegen oder Beweisen.

Absurd und zum scheitern verurteilt ist das hier.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Januar 2022 um 18:06:11 Uhr:

Eine Dashcam, die im Parkmodus anlasslos im öffentlichen Straßenraum filmt?

Stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Aller dar, die davon aufgenommen werden.

Der TE riskiert gerade so Einiges.

Ich tippe das ist dann einfach Pech ... zur falschen Zeit am falschen Ort .. Betriebsrisiko am eigenen Wagen...

Wie man das auch immer nennen möchte.

Kumpel wohnt in einer holprigen Sandstraße, wenn es regnet kann man sich die Tümpel vorstellen ... der Ortskundige weiß wie sein Auto aussieht wenn es an der falschen Stelle parkt.:D

Da kann man nichts machen ... Ähnliches auch bei Laternenparkern in der Winterzeit, wenn der Schneepflug vorbei rauscht, weiß auch keiner was da alles gegen die Autos klatscht ...

Hat man Experten die auf einem Schotterparkplatz TokioDrift spielen und kann das beweisen hat man wohl Chancen, aber bestimmt nicht wenn einer mehr oder weniger normal am Auto vorbei fährt ...

ich möchte dem TE trotz der tlw belustigenden Beiträge und auch der herablassenden Beiträge mal eine sachliche Meinung geben: ich würde die SB für den Rechtschutz lieber in die SmartRepair des Lackschadens investieren und bzgl. der "immer laufenden Dashcam" mal ein wenig in div. Foren und Rechtsportalen surfen. Der Schuss kann tatsächlich nach hinten losgehen, wenn der "Täter" den Spieß umdreht, wurde hier ja bereits ansatzweise beschrieben.

LaReKuSi: vergiss es!

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