Auto durch durchdrehende Räder beschmutzt und beschädigt

Hallo zusammen,
ich habe mein Auto in einer Seitenstraße abgestellt, wo auch Flächen waren die durch den Regen etwas matschig waren. Als ich dann nach einigen Stunden zum Auto zurückkam, war die hintere Hälfte meines Autos komplett mit Schlamm bedeckt. Natürlich musste ich dann erstmal mein Auto waschen lassen und bemerkte dann auch noch 2, 3 kleine Steinschläge an der Seite meines Autos, die meines Erachtens vorher noch nicht da waren.
Nun habe ich mal in die Videos meiner Dashcam geschaut, die auch im Parkmodus betrieben wird. Dabei konnte ich feststellen, dass der Verursacher mit leicht durchdrehenden Reifen aus der schlammigen Wiese gefahren ist. Dabei wurde natürlich der ganze Schlamm aufgewirbelt und landete dann letztendlich auf meinem Auto.
Nun die Frage an euch: Kann man da irgendwie Schadensersatz für die Verunreinigung und die Steinschläge einfordern? Meine erste Anlaufstelle wäre erstmal der Zentralruf der Autoversicherer, da ich das Kennzeichen ja habe. Gäbe es eventuell Datenschutzrechtliche Probleme, da das mit der Dashcam ja immer noch so eine Grauzone ist?

40 Antworten

Zitat:

@techalex04 schrieb am 15. Januar 2022 um 16:37:07 Uhr:


Meine erste Anlaufstelle wäre erstmal der Zentralruf der Autoversicherer, da ich das Kennzeichen ja habe.

Wenn auf deiner Aufnahme der Fahrer nicht erkenn- und identifizierbar ist, nutzt dir das nichts, da du über den Zentralruf der Autoversicherer allenfalls an den Fahrzeughalter herankommst. Bei dem hier thematisierten Schaden greift aber die Halterhaftung nicht.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 16. Januar 2022 um 18:27:48 Uhr:



Zitat:

@techalex04 schrieb am 15. Januar 2022 um 16:37:07 Uhr:


Meine erste Anlaufstelle wäre erstmal der Zentralruf der Autoversicherer, da ich das Kennzeichen ja habe.

Wenn auf deiner Aufnahme der Fahrer nicht erkenn- und identifizierbar ist, nutzt dir das nichts, da du über den Zentralruf der Autoversicherer allenfalls an den Fahrzeughalter herankommst. Bei dem hier thematisierten Schaden greift aber die Halterhaftung nicht.

Interessante Theorie, kannst du erklären aus welchem Grunde hier eine Halterhaftung nicht greift?

Bei welcher Konstellation soll es denn, deiner Auffassung nach, eine Halterhaftung geben?

Das der TE die Kausalität der Lackschäden nicht beweisen kann, hatte ich ja schon geschrieben.

Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Januar 2022 um 20:03:48 Uhr:


Interessante Theorie, kannst du erklären ...

Ich würde es ja begrüßen, wenn

@Timbow7777

weitere Erläuterungen unterlässt.

Da kommen höchstens weitere Nachweise kompletter Ahnunungslosigkeit.

Wenn das Kennzeichen im Video erfasst wurde, warum überhaupt mit der Feststellung des Fahrer oder Halter aufhalten? Muß mich das als Geschädigten überhaupt interessieren?

Aber das eine Dashcam Aufnahme genug Informationen liefern würde um einen Steinschlag zweifelsfrei zuzuordnen würde mich überraschen. Ausser man sieht im Video den Stein auf die Kamera zufliegen und in deren Sichtbereich einschlagen.

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Echt lustiger Thread. Käme auf mich der TE mit seinen Aufnahmen wegen einer eventuellen Haftung auf mich zu, würde ich mir vor Lachen wiehernd auf die Schenkel klopfen- und die Mitarbeiter der Versicherung sicherlich auch.

Wird im Sande verlaufen aber würde mich ebenfalls ankotzen. Keine Ahnung warum man Schäden nicht erstattet bekommt.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Januar 2022 um 16:49:04 Uhr:


Popcorn für alle

Diese erste Antwort war in der Tat die einzig ...

.... wahre und treffsicherste ...

Antwort! 🙄🙂🙂🙂

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 17. Januar 2022 um 14:29:09 Uhr:


Wird im Sande verlaufen aber würde mich ebenfalls ankotzen. Keine Ahnung warum man Schäden nicht erstattet bekommt.

Weil manches das sog. allgemeine Lebensrisiko ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Januar 2022 um 20:33:58 Uhr:



Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 17. Januar 2022 um 14:29:09 Uhr:


Wird im Sande verlaufen aber würde mich ebenfalls ankotzen. Keine Ahnung warum man Schäden nicht erstattet bekommt.

Weil manches das sog. allgemeine Lebensrisiko ist.

Der Idealfahrer fährt also neuerdings mit durchdrehenden Reifen los und schleudert Dreck gegen geparkte Fahrzeuge?

Wir wissen nicht wie matschig es war und ob vermeidbar war oder nicht. Wir reden hier über etwas Matsch und Steinschläge, wo sich der TE nicht sicher ist, ob die überhaupt davon kommen.
Sucht ihr alle auch die Bauern mit ihren Treckern, die beim Auffahren auf die Straße etwas Acker verteilen, nur damit sie den Schmutz aus euren Reifenprofilen kratzen?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 17. Januar 2022 um 12:39:52 Uhr:


Echt lustiger Thread. Käme auf mich der TE mit seinen Aufnahmen wegen einer eventuellen Haftung auf mich zu, würde ich mir vor Lachen wiehernd auf die Schenkel klopfen- und die Mitarbeiter der Versicherung sicherlich auch.

Stimmt. Lustige Vorstellung eigentlich! Steine auf das Auto von @Harig50 werfen. Ich persönlich würde es ja auch lustig finden, wenn mich keiner erwischt 😁😁😁

Selten dämlicher Kommentar. Der Schreiber hat wahrscheinlich die Hälfte des Threads nicht gelesen oder nicht verstanden.

Zitat:

@Mindscape schrieb am 17. Januar 2022 um 20:36:58 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Januar 2022 um 20:33:58 Uhr:


Weil manches das sog. allgemeine Lebensrisiko ist.

Der Idealfahrer fährt also neuerdings mit durchdrehenden Reifen los und schleudert Dreck gegen geparkte Fahrzeuge?

Und wer ist denn der Idealfahrer? (also mal abgesehen von den ganzen selbst ernannten hier auf MT?)

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 19. Januar 2022 um 11:00:26 Uhr:



Zitat:

@Mindscape schrieb am 17. Januar 2022 um 20:36:58 Uhr:


Der Idealfahrer fährt also neuerdings mit durchdrehenden Reifen los und schleudert Dreck gegen geparkte Fahrzeuge?

Und wer ist denn der Idealfahrer? (also mal abgesehen von den ganzen selbst ernannten hier auf MT?)

Das ist Derjenige, der sich aus der Haftung nach § 7 StVG entlasten kann.
Was hier eher sehr unwahrscheinlich ist.

Ganz so einfach ist es nicht. Hier im Ort gibt es eine Baustelle und daher sind einige Straßenabschnitte temporär mit Schotter aufgefüllt worden. Leider kann es dann passieren, dass durch das Drüberfahren ein Stein hochgeschnipst wird und gegen ein parkendes Auto prallt. Jetzt streitet sich der Steinschleuderer mit der Gemeinde und der Baufirma, wer den Schaden zu bezahlen hat. Der Parker nämlich nicht, da das nicht das normale Betriebsrisiko ist.
Hier sehe ich das ähnlich (aber nicht identisch, da keine Baustelle und Winter mit Splitt).

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