Auto durch den Händler beschädigt
Servus besammen,
heute morge ist mir was "Interessantes" passiert. Ich fuhr zum 🙂 zwecks Reifenwechsel. Wir habe ausgemacht, dass ich mal auf den Wechsel warte und anschließend das Auto mitnehme. Nach 20 min kam er zu mir und meinte es gäbe ein grosses Problem. Ich dachte: na ja wahrscheinlich die Bremsen müssen ausgetausch werde , oder irgenein Mangel liegt vor. Dann der Meister weiter: Ein Lehrling hat dein Auto Beschädigt- Stoßstange, Scheinwerfer, Kotflügel müssen ausgetauscht werden.
Ich habe mir das Auto angeschaut und tatsächlich war alles beschädigt. Angeblich ist dem Lehrling die Kupplung ausgerutscht und und der hat mein Wagen in der Halle gegen die Hebebühnesäule gestossen.
Na ja-shit happens dachte ich ursprünglich-ich kriege sowieso alles repariert + nächste Kundendienst umsonst. Leihwagen habe ich auch bis die Reparatur läuft-also alles bestens.
Später aber nochmal alles überlegt. Das Auto habe ich bar bezahlt, also viel Geld, und hatte eigenlich vor es eine Weile zu fahren. Das eigentliche Problöem ist aber, ich kann es danach nicht als unfallfrei verkaufen-eine gewisse Wertminderung ist dabei.
Mir ist klar, dass es sowas passieren kann, und eigenlich habe ich nichts gegen die Werkstatt. Wir kennen uns schon (3 Volvos unterhalte ich dort), und ansonstens bin ich im Allgemeinen zufrieden. Bloß jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen sollte. Was ware es angemessen von denen als Schadensersatz zu fordern. Bin mir selbst nicht ganz im Klaren.
Ich freu mich auf jeden Tipp
Beste Antwort im Thema
Ja ja...die üblichen Rufe nach Anwalt.....
Der TE hat doch eine vernünftige Einstellung und die Werkstatt will das Ganze offensichtlich sauber lösen. Wo ist also das Problem? Schaut mal einfach nach, was die deutsche Rechtsprechung so an Wertminderung zugesteht und Ihr werdet merken, das so eine kostenlose Inspektion gar nicht so schlecht ist. 😉
Leihwagen wird auch kostenlos gestellt und die Werkstatt richtet Alles schnell und sauber. Danach kann man sich völlig stressfrei in die Augen schauen und auch die weitere Behandlung in der Werkstatt dürfte uneingeschränkt freundlich sein. Ob das bei der "hau-drauf-Politik" dann auch noch so ist, wage ich mal zu bezweifeln. Vielleicht würde ich ja versuchen, für den Aufwand noch ne nette Kleinigkeit aus dem Zubehör zu kriegen, aber das war`s dann auch schon. Wozu Stress, wenn man es auch einfach haben kann...?😉
KUM
26 Antworten
ärgerlich.
Es gibt jetzt diverse Möglichkeiten. Wichtig ist jetzt, dass fest gehalten wird, was wirklich alles beschädigt ist. Wenn wirklich nur diese drei Teile kaputt sind und darunter keine Tragenden teile betroffen sind (Knautschzone noch 100% intakt), dann ist der Wagen nach der Reparatur kein Unfallwagen.
Wenn Du wirklich so ein gutes Verhältnis zum 🙂 hast, dann sprich ihn direkt auf Deine Bedenken an. Evtl. macht er Dir auch ein super Eintausch-Angebot?
Mit dem Anwalt einfahren würde ich zumindest jetzt nicht. Fotos machen, und Absprachen schriftlich (mail) festhalten würde ich aber schon.
Schön gibt es doch noch so entspannte Leute wie dich.
Gruss
Hobbes
Also erstens kann der Schaden von der Haftpflichtversicherung des Händlers beglichen werden.
Soweit ich weiss hängt dann von der Schadenhöhe ab, ob der Wagen offiziell als Unfallwagen bezeichnet werden muss, oder nicht (kosmetische Reparaturen sind da glaube ich ausgeschlossen). Das solltest Du evtl. beim ADAC o.ä prüfen lassen. Sollte die Werkstatt eigentlich auch wissen.
Um wieviel der Wert des Wagens gemindert ist, wenn er als Unfallwagen gilt, kann Dir evtl. auch Deine Versicherung sagen.
Der Rest ist Verhandlungssache mit dem Händler.
Externen Gutachter einfordern.
Ein Auto wird dann als Unfallwagen bezeichnet, wenn er einen Unfall hatte. Ergo: der Wagen des TE ist jetzt ein Unfallwagen. Tragende Teile etc. ist längst Geschichte, wird schon lange anders beurteilt. Und ja: auch wenn es nach einem Parkrempler eine neue Stoßstange gab, ist das offenbarungspflichtig.
Ähnliche Themen
Beim Geld hört die Liebe auf. Die A-Karte bleibt bei Dir. Es nützt nichts. Ich teiile die Bedenken. Wenn Du unter "unfallfrei" "gurgelst", wirst Du sehen, wie kompliziert die Materie ist, Stichwort: merkantile Wertminderung. Wenn Du den PKW verkaufst und gibt das "Problem" nicht bekannt, lebst Du mit dem Risiko der Rückabwicklung. Dem Käufer müsstest Du den "Werkstattunfall" belegen können - aber muss der das glauben? Aber trotzdem...Ich darf jetzt nicht offiziell behaupten, es wäre eine Wertminderung. Die Kosten für das Gutachten trägst Du, oder eben der Händler. Das wäre die sauberste Lösung. Ach ja, Du beauftragst den Gutachter, oder etwa die Gegenseite?
Die Werkstatt haftet natürlich auch für die merkantile Wertminderung.
Ob das durch eine (Haftpflicht-)Versicherung abgedeckt ist kann dir erstmal egal sein.
Bei mir hat der Autofahrerclub eine deutliche Erhöhung der Wertminderung im Vergleich zum Erstversuch der Versicherung erzielt.
Wenn Blechteile kaputt waren und lackiert werden mussten gibts gewöhnlich eine höhere Wertminderung als beim Austausch durch neue Ersatzteile.
Dass ein Wagen nach einem solchen Unfall kein Unfallwagen sein soll, ist natürlich Blödsinn.
Wenn du Rechtsschutz hast(wo von ich ausgehe) oder auch nicht(zahlt sowieso der Gegner), nimm einen Anwalt, die Kosten trägt gegnerische Versicherung, ob jetzt ein Schein mehr oder weniger ist doch Wurst.
Am Anfang sind immer alle bereit etwas zu tun, mit dem Zeit überlegt sich bei kühle Kopf der eine oder andere, alternative Lösungen und dann...
Unfallauto ja oder nein ? Jein, erst mal wichtig das sich um angeschraubte Teile handelt und somit theoretisch(theoretisch) Unfallfrei, aber...der Kotflügel muss noch mal aufgesetzt, eingestellt, angeklebt und lackiert.
Wenn Auto gewissen Alter hat so ist der Lack Altersbedingt anders als am ersten Tag, besonders bei gewissen Betrachtungswinkel/Lichtverhältnissen könnte das auffallen, dann ist das nicht etwas was mit eigentlichen Unfall zu tun hat, Optik wegen aber schon.
Wenn du kein Ersatzauto nimmst, so glaube ich hast auch Ansprüche auf sg. Ausfallnutzungsgebühren, so zb. bei meinen 207HDI sind das(kommt erst) um 40€/Tag bei max.Dauer 2 Wochen.
Zitat:
@Grecques schrieb am 22. März 2016 um 11:51:38 Uhr:
Wenn du Rechtsschutz hast(wo von ich ausgehe) oder auch nicht(zahlt sowieso der Gegner), nimm einen Anwalt, die Kosten trägt gegnerische Versicherung, ob jetzt ein Schein mehr oder weniger ist doch Wurst.
Am Anfang sind immer alle bereit etwas zu tun, mit dem Zeit überlegt sich bei kühle Kopf der eine oder andere, alternative Lösungen und dann...
Unfallauto ja oder nein ? Jein, erst mal wichtig das sich um angeschraubte Teile handelt und somit theoretisch(theoretisch) Unfallfrei, aber...der Kotflügel muss noch mal aufgesetzt, eingestellt, angeklebt und lackiert.
Wenn Auto gewissen Alter hat so ist der Lack Altersbedingt anders als am ersten Tag, besonders bei gewissen Betrachtungswinkel/Lichtverhältnissen könnte das auffallen, dann ist das nicht etwas was mit eigentlichen Unfall zu tun hat, Optik wegen aber schon.
Wenn du kein Ersatzauto nimmst, so glaube ich hast auch Ansprüche auf sg. Ausfallnutzungsgebühren, so zb. bei meinen 207HDI sind das(kommt erst) um 40€/Tag bei max.Dauer 2 Wochen.
Sorry, aber das ist grober Unfug, was Du da schreibst 🙄
Hi,
mach zumindest mal Fotos von dem Schaden und der Hebebühmemsäule.
Dann kann man immer noch überlegen, ob der Wagen nach der Reparatur als unfallfrei gilt oder nicht. Dein Händler kommt Dir soweit entgegen, dass er Leihwagen und einen Service übernimmt. Auch das ist ein geldwerter Ersatz (evtl. sogar in Höhe einer Wertminderung) und somit ein Hinweis auf Fairness vom Händler. Wenn Du das gute Verhältnis pflegen wilst, nimmst Du das ohne Anwalt an. Dann hast Du später beim Verkauf an den Händler bzw. beim erneuten Kauf bei dem Händler was gut.
Gruß
Markus
Der armer Lehrling tut mir schon jetzt weh...
Einen Anwalt zu nehmen heißt nichts negatives, habe mal mit einem Arbeitskollegen kollidiert, es war Bagatellschaden, trotzdem beide hatten wir einen Anwalt, allein Papierkram wegen rentiert sich, ich muss mich um nichts kümmern und somit vergolde meine Zeit nicht.
Nicht gleich zum Anwalt rennen. Es gibt sicher eine faire Lösung. So wie ich das hier mitbekommen habe, war es bei sehr geringem Tempo. Also keine Schäden, die die Fahreigenschaften in irgendeiner Weise beeinträchtigen
Wenn du das dokumentierst, dürfte es beim Wiederverkauf auch keine Probleme geben.
Der Freundliche wird dir sicher helfen.
Wenn Du das Fahrzeug irgendwann bei Deinem Händler in Zahlung gibst, bist Du ja aus dem Schneider. Wie der Händler das Fahrzeug dann verkauft, ist nicht mehr Deine Sache.
Ja ja...die üblichen Rufe nach Anwalt.....
Der TE hat doch eine vernünftige Einstellung und die Werkstatt will das Ganze offensichtlich sauber lösen. Wo ist also das Problem? Schaut mal einfach nach, was die deutsche Rechtsprechung so an Wertminderung zugesteht und Ihr werdet merken, das so eine kostenlose Inspektion gar nicht so schlecht ist. 😉
Leihwagen wird auch kostenlos gestellt und die Werkstatt richtet Alles schnell und sauber. Danach kann man sich völlig stressfrei in die Augen schauen und auch die weitere Behandlung in der Werkstatt dürfte uneingeschränkt freundlich sein. Ob das bei der "hau-drauf-Politik" dann auch noch so ist, wage ich mal zu bezweifeln. Vielleicht würde ich ja versuchen, für den Aufwand noch ne nette Kleinigkeit aus dem Zubehör zu kriegen, aber das war`s dann auch schon. Wozu Stress, wenn man es auch einfach haben kann...?😉
KUM
OK, vielleicht hast doch recht, bin nicht vor Ort. In diesem Fall handelt sich um Autohaus, da ich ein Pechvogel bin und immer falsches tue, bin seit dem übervorsichtig.
Mir wurde bei einem Werkstatt Öl und Filter ausgetauscht so, dass der Motor kein Druck bekam, als ich das bemerkte und nach vergessenen Rechnung fragte hat man mir keine ausgehändigt(obwohl ich mit eigenen Öl mehr bezahlte als Preis mit) und mir quasi aus der Werkstatt weggeschubst. Am nächsten Tag hatte ich einen ganzen Eimer Ölfleck am Einfahrt zu Garage, da der man Filter korrigierte ohne das Öl abzulassen. Besuch bei Polizei hat nichts gebracht, "hätten Sie von ihm an die Fresse gekriegt, so könnten wir helfen..."
Sorry für OT, dass ist nur ein Paradebeispiel wie man sich manchmal verkalkulieren kann und das war nicht meine einzige Erfahrung.