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Auto beschädigt - wer zahlt in diesem Fall ?

Themenstarteram 1. März 2011 um 20:10

Kurze Frage in die Runde

Ich Trottel habe heute nicht richtig aufgepasst....

Um auf unseren Parkplatz zu kommen muss ich ein Tor per Infrarotsende aufdrücken.

Nun habe ich heute nicht richtig geschaut und beim Zufahren auf das Tor schon den Drücker betätigt.

Nur doof das ein Bekannter schon mit seinem Auto in dem Tor stand und dieses darauf zuging und an seinem Wagen den Außenspiegel beschädigt hat. Da es ein Firmenwagen ist, muss er das melden.

War ja auch mein Fehler.

Aber welcher Versicherung muss ich das melden ?

Ich würde jetzt von meiner Privathaftpflicht ausgehen.

Oder ist es doch die KfZ-Haftpflicht ??

Viele Grüße

Netzjunkie

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2011 um 21:32

Hier gibt es nichts zu diskutieren - das ist klipp und klar ein Schaden für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die vollkommen richtige Begründung hat RolandHB1 schon geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

 

da das Bedienen eines Garagen- oder Grundstückstores zum Zwecke des Fahrzeugabstellens zum Gebrauch des Kraftfahrzeugs gehört.

Und....die "Geschichte mit den Einkaufswagen"......

 

Wenn der Schaden beim Be- oder Entladen des Fahrzeuges entstanden ist, dann geht diese "Geschichte" eben nicht über die Privathaftpflicht.

Auch das Be- und Entladen gehört zum Gebrauch eines Kfz.

Der Gebrauch eines Kfz ist aber über die Privathaftpflicht nicht versichert (sog. Benzinklausel).

 

Und nein: Es gibt in der Privathaftpflicht KEINE Möglichkeit, die Benzinklausel auszuschliessen (so etwas hat hier schon einmal so ein Pflaumenaugust (Insider) behauptet).

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am 1. März 2011 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

-Handlungen, um für das Fahrzeug freie Fahrt zu schaffen

d.h. ich schaufel schnee ums auto weg um rauszukommen, rutsche mit der schaufel ab und verursache delle/kratzer, wäre das ein kfz-haftpflichtschaden?

(ob sich das rechnet darueber abzuwickeln, mal aussen vor)

am 1. März 2011 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

d.h. ich schaufel schnee ums auto weg um rauszukommen, rutsche mit der schaufel ab und verursache delle/kratzer, wäre das ein kfz-haftpflichtschaden?

Richtig - die Handlung diente dazu, dem Fahrzeug freie Fahrt zu verschaffen - also Kfz- Haftpflicht.

 

Anderes Beispiel:

Ein abgestelltes Motorrad blockiert meine Garage, in die ich fahren will.

Ich steige aus und will das Motorrad auf die Seite schieben, um in die Garage zu gelangen, hierbei fällt das Motorrad um und wird beschädigt.

Klarer Fall für die Kfz-Haftpflicht.

 

 

am 1. März 2011 um 22:09

AXA Box Plus.

Reinigung und Pflege ist dort übrigens auch versichert.

Zum Thema Mitfahrer, wenn dieser eine PHV hat,

am 1. März 2011 um 22:10

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

AXA Box Plus.

OK, danke.

Werde morgen mal telefonieren - schreibe dann was hierzu.

am 1. März 2011 um 22:24

Übrigens (noch als Ergänzung zu dieser Thematik allgemein):

Es gibt immer wieder Grenzfälle, bei welchen nicht sofort klar ist, welche Versicherung hier eintrittspflichtig ist (also die PHV oder die Kfz-Haftpflicht).

 

Die Kfz-Haftpflicht verweist auf die PHV und die PHV verweist auf die Kfz-Haftpflicht.

 

Für solche Fälle hat der Verband der Schadenversicherer (VdS) eine sog. Paritätische Kommission , eingesetzt.

Diese entscheidet, wenn es hart auf hart geht (in Bezug auf die Abgrenzung) darüber, ob der Schaden in den Bereich der PHV oder der Kfz-Haftpflicht fällt.

 

Dies aber nur allgemein zur Info, da im vorliegenden Fall klar ist (siehe oben), dass dies ein Schaden für die Kfz-Haftpflicht ist.

am 1. März 2011 um 22:29

ganz klarer fall fuer deinen ersten (zusammengefassten) faq artikel ;)

Ach wenn es nicht hierher gehört frag ich hier mal nach wegen Haftung.

 

  1. Schneelawine fällt vom Dach
  2. Geschädigter fragt Hauseigentüm nach dessen Versicherung
  3. Versicherungsmakler des Hauseigentümers rät dem Geschädigten zu einem Gutachter zu gehen
  4. Der beauftragt mich und ich sage: wird nicht bezahlt
  5. Geschädigter fragt nochmals nach und erhält wieder die Zusage das bezahlt wird
  6. Ich frage beim Makler nach und erhalte auch die Zusage für Kostenübernahme (wohl gemerkt vom Makler)
  7. Vor ca. 3 Wochen Ablehnung durch die Versicherung (wie voraus gesagt)

 

Das ist doch ein Fall für die Betriebshaftpflicht des Maklers weil erst durch Dessen Zusagen das Gutachten erstattet wurde.

am 1. März 2011 um 23:01

Wenn dann höchstens für die Vermögensschadenhaftpflicht. Die ist allerdings häufig mit Selbstbeteiligung 1000 Euro sind da keine Seltenheit. Wenn der Makler einen Arsch in der Hose hat und alles tatsächlich sich so zugetragen hat könnte ich mir vorstellen, dass er entgegenkommend ist - oder sich bei der Versicherung dafür einsetzt, dass da doch noch was geht.

In meiner Betriebshaftpflich ist der Vermögensschaden enthalten und ich habe 0 SB.

 

Der Makler weiß, trotz Zeugen, nichts mehr von dieser Zusagen und die Gesellschaft ist so oder so aus der Nr. raus. Der Hauseigentümer hatte die 2 Jahre vorher gekündigt.

am 1. März 2011 um 23:14

Makler haben in der Regel eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht (diese ist übrigens seit einiger Zeit Pflicht).

In dem Fall wird es schwer werden was zu kriegen. Der der was haben will muss ja immer den Beweis führen und da kommt es im Zweifel dann auf den genauen Wortlaut an. Wer hat was gesagt/gefragt. Wenn der Hauseigentümer die Versicherung gekündigt hat, dann frage ich mich wieso? Von wem hätte den bei nichtbestehen einer Versicherung gezahlt werden sollen, das hätte doch zumindest dem Hauseigentümer auch aufgehen sollen.

Die Geschichte ist denke ich für einen Thread zu kompliziert. Um wievel Euro geht es denn, lohnt sich der Gang zum Anwalt? Möglicherweise hat der Geschädigte ja ne Rechtsschutz mit Beratungshotline, das wäre doch was.

Also ich hab schon mehrere Dienstwagen (auch von meherern Firmen) gehabt und da hatte ich immer eine SB so um die 600€

lies mal Dein Dienstwagen-Vertrag durch

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

In meiner Betriebshaftpflich ist der Vermögensschaden enthalten und ich habe 0 SB.

.....in Deiner Betriebshaftpflicht dürften eher Vermögensfolgeschäden versichert sein und keine reinen Vermögensschäden....

Zu Deinem Problem: hat Dein Kunde Dich schon bezahlt oder wartest Du noch auf Dein Geld?

am 2. März 2011 um 14:21

[ Also muss ich mich das meiner privaten Haftpflicht melden.

Privater Geldbeutel würde wohl zu teuer werden. Wozu bin ich seid Jahren ohne einen Schaden zu haben versichert ?

 

--------------------------

 

Versuch es mal mit dem Privathaftpflichtversicherer... aber die haben in ihren bedingungen die sogenannte benzinklausel... alles was du im zusammenhang mit dem betrieb eines kraftfahrzeuges machst ist ausgeschlossen

wird dann der haftpflichtversicherer von deinem kfz sein müssen... oder dein geldbeutel.. je nach entscheidung

viel glück !

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