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Auto beschädigt nach Hundeattacke. Wer zahlt?

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an ein Jogger läuft durch eine relativ unbelebte Gegend und wird plötzlich von einem Hund angefallen. Der Besitzer ist weit und breit nicht zu sehen. Die einzige Fluchtmöglichkeit ist ein abgeschlossener PKW. Wenn der Läufer nun auf das Dach des Autos steigt, um seine Gesundheit zu schützen, würde dann die Hafpflichtversicherung für die eventuellen Schäden am KFZ aufkommen?

Gruß, Tim.

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33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Truckbaer


Ich habe es erlebt das eine Frau wegen unserem Chihuahua auf eine Bank im Wald hochgesprungen ist. Es gibt Leute die geraden selbst bei kleinsthunden in Panik und wissen nimmer was sie tun.

Das stellt sich ja dann die Frage, ob solche Personen für ihre Handlungen noch verantwortlich gemacht werden können, da nicht klar ist, ob sie diese bei klarem Verstand getroffen haben.

soll also heissen: wenn jemand vor nem hund flüchtet, egal ob groß oder klein, ist er selber schuld?

Zitat:

Original geschrieben von talla


soll also heissen: wenn jemand vor nem hund flüchtet, egal ob groß oder klein, ist er selber schuld?

Nein.

Ich wollte damit sagen, wenn die Handlung irrational erscheint (wie bei dem Beispiel mit dem Chihuahua), dann besteht die Gefahr, daß im Falle eines erheblichen Schadens (Frau springt nicht auf Bank, sondern auf Auto) die Schädigerin nachher gerichtlich geltend macht, daß ihre Handlung irrational war, sie also in dem Moment nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und somit schuldunfähig. Dann könnte der Geschädigte (Autobesitzer) unter Umständen leer ausgehen.

Re: Auto beschädigt nach Hundeattacke. Wer zahlt?

Zitat:

Original geschrieben von Tim_1,6


Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an ein Jogger läuft durch eine relativ unbelebte Gegend und wird plötzlich von einem Hund angefallen. Der Besitzer ist weit und breit nicht zu sehen. Die einzige Fluchtmöglichkeit ist ein abgeschlossener PKW. Wenn der Läufer nun auf das Dach des Autos steigt, um seine Gesundheit zu schützen, würde dann die Hafpflichtversicherung für die eventuellen Schäden am KFZ aufkommen?

Gruß, Tim.

In diesem Fall handelt es sich um einen sog. agressiven Notstand gemäß § 904 BGB. Dabei soll eine Gefahr durch Verwendung einer fremden Sache abgewehrt werden. Der Eigentümer muss dies im Sinne einer Aufopferung dulden. Für den aggressiven Notstand bedarf es einer gegenwärtigen Gefahr, bei der sofortige Abhilfe erforderlich ist. Es handelt sich hierbei um die Umkehrung von § 228 BGB...

Nach der herrschenden Meinung ist hierbei der Schädiger selbst zum Ersatz des Schadens verpflichtet...

güße

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