Auto beschädigt nach Hundeattacke. Wer zahlt?
Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an ein Jogger läuft durch eine relativ unbelebte Gegend und wird plötzlich von einem Hund angefallen. Der Besitzer ist weit und breit nicht zu sehen. Die einzige Fluchtmöglichkeit ist ein abgeschlossener PKW. Wenn der Läufer nun auf das Dach des Autos steigt, um seine Gesundheit zu schützen, würde dann die Hafpflichtversicherung für die eventuellen Schäden am KFZ aufkommen?
Gruß, Tim.
33 Antworten
Wird ja noch eine richtige Fachdiskussion.
Ein praktisches Problem wird sein, den verantwortlichen Hundehalter zu ermitteln.
Ob die Flucht auf das Auto eine geeignete Massnahme ist um sich vor einem Hund zu retten?
Die meisten haben da ja Ihre Zweifel.
In jedem Fall wird bei einer solchen "Flucht" die Beschädigung bewußt in Kauf genommen (bedingter Vorsatz).
ja, aber aus einer notsituation heraus. daher wird man dem jogger keine widerrechtlichkeit oder fahrlässigkeit drehen können...was wäre die alternative? sich vom hund zerfleischen lassen, damit ein toter gegenstand nicht zerkratzt wird? er hat sich ja nicht fahrlässig oder vorsätzlich vom hund angreifen lassen. ob nun die flucht aufs autodach sinnvoll ist oder nicht, sei dahingestellt. für den jogger war es in diesem moment die einzige möglichkeit wenigsten in irgendeiner form zu versuchen, dem hund zu entkommen.
den hundehalter zu ermitteln ist ne andere geschichte. aber das allein kann nicht der grund dafür sein, das der jogger haftet.
haftpflichtrecht is so ne schöne sache 😉
Die Sache ist doch die:
Vor einem Hündchen flüchtet keiner.
Pittbull @ co lassen sich von dem Fluchtort nicht abhalten.
Ein Pittbull springt aus dem Stand bekanntlich locker 2 m hoch und verbeisst sich.
Ein Schäfer springt mit Anlauf über das Auto ...
Eine Dogge u.a. spielwiilige Hunde legen die Pfoten ans Dach und sabbern dem Jogger das Gesicht ab ...
Der Jogger ist definitiv dem Autohalter schadensersatzpflichtig,
der Hundehalter wiederum dem Jogger (u.U. auch für das Autodach).
Und so hat jeder seine mehr oder weniger großen Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Story ...
doch, auch vor "hündchen" flüchten manche. hab nen freund, 1,80m groß, kräftig, aber sobald auch nur irgendein hund größer als ein rehpinscher entgegenkommt, wechselt er die straßenseite...
merkwürdig, is aber so...
und: nicht jeder hat soviel ahnung davon, um zu wissen ob nun ein hund auf ein autodach kommt oder nicht. streichen wir PKW, setzten lieferwagen, dann ist schon fraglich, ob der eine oder andere wadenbeißer es tatsächlich auf das dach schafft (natürlich, es gibt welche...aber die auswahl wird dann schon kleiner...)
nun könnte man auch mit "gesamtschuldnerischer haftung" kommen. wenn der hundehalter nicht zu ermitteln ist, könnte sich der geschädigte an den jogger wenden um schadenersatz zu fordern, dieser müsste dann im innenverhältnis vom hundehalter den betrag zurückfordern, sofern er ihn denn findet...aber: und jetz kommen wir zum entscheidenden punkt:
Zitat:
§ 227
Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
und weiter:
Zitat:
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
und da der jogger dann nicht widerrechtlich gehandelt hat (-> §227 BGB), kann man ihn nicht haftbar machen, da der schaden nicht widerrechtlich verursacht wurde (->voraussetzung nach BGB §823)
schwupps, der jogger ist fein raus aus der merkwürdigen geschichte 😉
wie gesagt, natürlich kllingt der ganze fall sehr nach "was erzählen wir der versicherung" und müsste auch entsprechend bewiesen werden, schäden am pkw müssen zum ereignis passen usw....
aber, davon ausgehend, das ein fall sich genauso zutragen würde.
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@talla
Der § 227 paßt in diesem Fall zwar nicht, dennoch liegst du meiner Ansicht nach richtig.
§ 229: Selbsthilfe
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
ja, 229 in verbindung mit 227 trifft es dann wohl endgültig 🙂
so wie ich das verstehe, bezieht sich 227 auf gefahrabwehr gegenüber personen und 229 auf gefahrenabwehr gegenüber sachen. aber da will ich mich jetz nicht festlegen...
Zitat:
Original geschrieben von talla
...was wäre die alternative? sich vom hund zerfleischen lassen...
Wenn man die Angriffslust des Hundes nicht durch Flucht reizt, sondern eine Unterwerfungshaltung einnimmt (wie beschrieben), wird man von dem Hund NICHT zerfleischt. 99% der schweren bis tödlichen Hundeatacken werden durch falsches Verhalten des (angegriffenen) Menschen verursacht.
das weiß jemand der sich mit hunden auskennt...aber da draußen haben die meisten eben keine ahnung vor hunden, und viele eher angst, je größer der hund ist...
und selbst wenn könnte man es jemanden nicht zum vorwurf machen, wenn er vor nem hund davonrennt und damit alles nur noch schlimmer macht 😉
Mal ein dezenter Hinweis:
Es war eine "Was wäre wenn" Frage und der Fragesteller hat sich nicht wieder gemeldet.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Es war eine "Was wäre wenn" Frage und der Fragesteller hat sich nicht wieder gemeldet.
Dies ist mir bekannt. Aber auf welchen Aspekt möchtest du mit dieser Anmerkung hinweisen?
....vielleicht, dass wir uns teilweise auch auf Terrain bewegen, in dem möglicherweise "Anleitungen" geliefert werden unter guter Absicht - quasi der Test "Forum vor Schadenmeldung" 😉
Aber vielleicht hab ich dne Madcruiser auch falsch verstanden 🙂
Grüße
Schreddi
So ist es.
Es soll Leute geben die besoffen auf Autodächern tanzen und dann jemanden für die Zeche suchen .... 😉
Was ich dem Interessenten keinesfalls unterstellen will.
Ansonsten steht hier teilweise sehr viel Unfug im Thread.
Zitat:
Ansonsten steht hier teilweise sehr viel Unfug im Thread.
dem kann ich nur zustimmen 🙄
ich denk eher weniger dass du phv einspringt sofern der besitzer des hundes eine hat.
Eine Hundehaftpflicht würde was entschädigen wenn der hund was kaputt gemacht hätte. Da aber unser "VN" auf das dach gegangen isch würd ich euch zustimmen was ihr sagt
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die Sache ist doch die:
Vor einem Hündchen flüchtet keiner.
Ich habe es erlebt das eine Frau wegen unserem Chihuahua auf eine Bank im Wald hochgesprungen ist.
Es gibt Leute die geraden selbst bei kleinsthunden in Panik und wissen nimmer was sie tun.
Ach so unser Hundi ist ein kleiner Macho kläft alles an solange es sich nicht auf ihn zubewegt 😁