Auto beim Gebrauchtwagenhändler gekauft, Inspektion seit 175 Tagen überfällig
Hallo liebe Mitforisten,
ich habe mir vergangene Woche einen gebrauchten Wagen beim gewerblichen Autohändler gekauft und gestern abgeholt. Nach anfänglicher Begeisterung und Herumspielen im Bordcomputer habe ich festgestellt, dass eine Service-Message offen war mit Hinweis, dass seit 175 Tagen die Inspektion überfällig ist. Dies war weder vom Verkäufer kommuniziert noch bei der Probefahrt aufgefallen. Auch steht davon nichts im Kaufvertrag. Der Händler hat bisher noch nicht reagiert, ich würde aber entsprechend das Wochenende abwarten. Habe dazu folgende Fragen:
1. Für mich ist das ein versteckter Mangel und der Verkäufer ist entweder verpflichtet die Inspektion nachzuholen bzw mir die Kosten dafür zu erstatten, oder ich müsste das Recht auf Rückabwicklung haben. Liege ich da richtig?
2. Der Wagen hat Werksgarantie bis 2026. Erlischt diese, wenn die Inspektion seit 175 Tagen nicht gemacht wurde? In dem Falle ein weiterer Grund für finanziellen Schadenersatz da Wertminderung in Höhe der Kosten für die Anschlussgarantie, oder ebenfalls Rückabwicklung.
Danke für eure Sicht auf die Dinge.
Edit: Es handelt sich um ein Elektroauto. (ID.3)
VG,
Alex
22 Antworten
Hast Du mal auf den Ölwechselanhänger im Motorraum geschaut, was da für ein Datum und Km-Stand drauf steht? Vielleicht wurde nur vergessen den Servicecomputer zurückzustellen.
Es handelt sich um einen E-Wagen (ID.3). Da wird wohl nur Bremsflüssigkeit und der Filter gemacht. Habe schonmal nachgefragt, der Freundliche von die Ecke würde trotzdem 400+ dafür nehmen.
Frag bei VW nach, ob der Service gemacht wurde.
Danach schau in deinen KV. Isr dort die Inspektion erwähnt, sprich wurde Checkheft gepflegt in der Anzeige niedergeschrieben und/oder im Vertrag festgehalten?
Danach würde ich weiteres Vorgehen entscheiden.
Kommt auf die Rahmenbedingungen an.
Wurde im Kaufvertrag vermerkt, dass der Wagen scheckheftgepflegt ist oder noch Werksgarantie besteht? Wenn ja, dann fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (sofern die Garantie wegen der fehlenden Wartung erlischt).
Wenn nicht, dann liegt kein Mangel vor, denn dann wurde diese Eigenschaft auch nicht zugesichert.
Was wäre denn deiner Meinung nach, wenn die Inspektion eine Woche nach Übergabe fällig gewesen wäre? Hätte das der Händler dann auch kommunizieren müssen?
Bei neueren Autos sicher die Ausnahme, aber bei alten Karren wirst du kaum eins finden, was alle Inspektionen vollumfänglich und fristgerecht bekommen hat.
Also, wenn es nicht zugesichert wurde, hast du eher schlechte Karten,. Dann kann man den Händler drauf ansprechen, aber wenn er dann entgegenkommt, ist es Kulanz.
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War wie erwähnt bereits heute Vormittag bei der VW Werkstatt wg. SW Update und hatte dort direkt gesagt bekommen dass die Inspektion überfällig ist, ohne es erwähnt zu haben. Sowohl in der Anzeige als auch im Vertrag steht nichts davon, dass die Inspektion überfällig ist.
Ist die Checkheftwartung, nicht das Überschreiten, irgendwo niedergeschrieben? Im KV oder der Anzeige?
Von Checkheftwartung steht nichts im Vetrag. Allerdings ist die Werksgarantie bis 2026 explizit im Vertrag erwähnt. Mir geht allerdings der A.... auf Grundeis was das Erlöschen der Werksgarantie angeht. VW wird das kaum schriftlich bestätigen, auf welcher Basis auch ... Das wird man im worst case nur im Garantiefall herausfinden.
Weiterhin ist es natürlich uncool wg. der nicht mitgeteilten fehlenden Wartung jetzt nochmal 400+ € extra auf den Tisch legen zu müssen.
Da wird die Werksgarantie wohl futsch sein, auch VW's Kulanz ist endlich. Das wäre schon ein Grund für eine Rückabwicklung. In der Hoffnung es passiert nix, kannst natürlich auch ordentlich Nachlass, oder andere Goodies aushandeln...je nach Gusto
Gruß jaro
Warum kaufst du einen Wagen ohne zu Wissen wann die letzte Inspektion war? Das gehört doch zu den absoluten Grundlagen bei einem Gebrauchtwagenkauf?
Ob der Händler da in einer Bringschuld steht dich zu informieren, keine Ahnung. Ich würde sagen Nein ist aber mehr Gefühlsache wissen tue ich es nicht.
Das die Werksgarantie nun ggf. futsch ist, ist für den Händler evtl. ein Problem. Sollte es einen Garantiefall geben ist er wahrscheinlich haftbar.
Der Händler war ein freier Händler, kein VW-Händler, richtig?
Frag bei VW nach, ob die Werksgarantie weiterhin besteht oder durch das Versäumen der Wartung unwiederbringlich verloren ist.
Wenn sie da nichts Schriftliches zu rausrücken, dann lies mal die Geschäftsbedingungen zur Garantie. Da steht sicher irgendwo, dass die Garantie erlischt, wenn eine Wartung nicht innerhalb der Frist durchgeführt wird.
Wenn das so ist, hast du gegenüber dem Händler ein Ass im Ärmel, denn dann ist im Vertrag eine Eigenschaf tzugesichert, die das Auto nicht hat und die auch nicht nachträglich erbracht werdne kann.
Die fehlende Wartung an sich hingegen ist dein Problem. Das hättest du vor dem Kauf prüfen können und sollen.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 16. Dez. 2023 um 22:25:28 Uhr:
Das die Werksgarantie nun ggf. futsch ist, ist für den Händler evtl. ein Problem.
... nicht für den Händler, sondern für den TE. ... zumindest wenn er einen Garantiefall hat.
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 16. Dezember 2023 um 22:31:30 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 16. Dez. 2023 um 22:25:28 Uhr:
Das die Werksgarantie nun ggf. futsch ist, ist für den Händler evtl. ein Problem.
... nicht für den Händler, sondern für den TE. ... zumindest wenn er einen Garantiefall hat.
Gruß jaro
Nunja da der Händler in den Vertrag geschrieben hat es gibt eine Werksgarantie, ist es durchaus möglich das er dann für Schäden während der Zeit gerade stehen muss.
Evtl. ist auch eine Rückabewicklung des Kaufs möglich
Moin, stand denn nur in der Verkaufsanzeige das Werksgarantie besteht oder im Kaufvertrag? Das macht einen großen Unterschied.
Wenn im Kaufvertrag, dann ist es eine zugesicherte Eigenschaft und es ist ein Mangel vorhanden, da die Werksgarantie in dem Fall von so langer Überziehung nicht mehr vorhanden ist. Lies Dir dazu mal bei VW vorab die Garantiebedingungen durch. Da bist du auf der sicheren Seite.
Lass dich nicht abspeisen wenn dir der Verkäufer eine, für ihn günstige Gebrauchtwagengarantie andrehen will.
Man muss sicher einen guten Kompromiss finden. Mit Rückabwicklung ist dir ja sicher auch nicht geholfen da du ja dann auch kein Auto hast und du wolltest den ja sicherlich haben weil es für dich preislich und ausstattungsmäßig ein gutes Geschäft war.
Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und vortragen das dieser Punkt ein wichtiger Kaufgrund war.
Übrigens ist, obwohl teuerer, den Service in einer VW Werkstatt machen zu lassen immer sinnvoll, da man nur so bereitstehende Updates kostenlos bekommt. In freien Werkstätten wird meist nur der reine. Inspektionsumfang durchgeführt. Wichtig dort, auf der Rechnung sollte Inspektion nach Herstellervorschrift stehen.
Zitat:
@Alex86f schrieb am 16. Dezember 2023 um 22:17:03 Uhr:
Allerdings ist die Werksgarantie bis 2026 explizit im Vertrag erwähnt.
Lt. dem TE wird die Werksgarantie im Kaufvertrag erwähnt.