Auto bei Leasingabgabe abmelden?

Mitte Juli gebe ich meinen GTI beim Händler ab, sollte ich den vorher abmelden oder übernimmt das der HändleR?
Habe noch nie ein Leasingfahrzeug übergeben.

21 Antworten

Zitat:

@civic0307 schrieb am 31. Mai 2021 um 22:07:43 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2021 um 20:07:46 Uhr:


Unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern und viel Spaß, ihm das nachzuweisen. Abgesehen verhindere ich so, dass irgendjemand aus dem Betrieb am Wochenende mit dem GTI fährt.

Ich weiss ja nicht, bei welchen Hinterhofklitschen du Autos abgibts, aber im Abgabeprotokoll stehen Datum und km Stand, da ist nix mit Spass haben auf meine Kosten…

Davon abgesehen bin ich viel zu bequem, das selbst abzumelden. Gerade aktuell ist jede Minute Warten auf dem Amt suboptimal - selbst mit Termin.

Genau so sieht es aus! Plus Rückgabegutachten vom
Sachverständigen.
Und wer riskiert schon ein Strafverfahren für ein paar Kilometer GTI fahren.
Bei einem Fähnchenhändler in Hochfeld mit Mafiabemalung auf Haut, türkischer Rolex und goldplattiertem Messing würde ich das auch anders sehen.
Dessen BZR hat im Zweifel Buchstärke und ein Verfahren mehr oder weniger juckt den nicht wirklich.
Aber ein autorisierter Händler, der schon bei einer schlechten Bewertung Rapport stehen darf?? Nicht wirklich!🙄

Gutachten geht nicht am Samstag

Gutachten ging auch nicht an einem normalen Werktag bei mir. Da hat der Händler ein kurzes Übergabeprotokoll gefertigt und das Auto wurde erst später "richtig" begutachtet. Mit Lackstärkenmesser usw.

Samstag geht gegen Absprache und Alltags sowieso.
Ich mache immer eine Vorbesichtigung (gut das ist bei 500 km Anreise schwierig) und dann die Rückgabe ein paar Tage später. Planen tue ich das etwa 5-6 Wochen vorher.
Bei meinem VW/Audi-Händler machte das immer die Dekra, bis auf den Phaeton, da musste einer vom TÜV-Süd anreisen.
Mit dem durfte ich sogar den Termin persönlich abstimmen.
Der Spruch meines Verkäufers: Gehen tut fast alles wenn wir nur früh genug Bescheid wissen und nur sprechenden Menschen kann ich helfen.

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Ich sehe das dabei sein beim Gutachten jetzt nicht als Muss. Im Prinzip wird das Gutachten ja sowieso erstellt. Egal was ich davon. Auf Briefe schicken und Kosten abwehren habe ich mich sowieso eingestellt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2021 um 22:42:56 Uhr:


Und du meinst, dazu bedarf es einer Hinterhofklitsche? Beim einem hiesigen Händler mit gleich mehreren Betrieben sollen "gelegentlich" schon Kundenfahrzeuge genutzt werden, um die Pizza und Co. zu holen.

Das bisher erste und letzte Leasingfahrzeug, welches ich abgegeben habe, war übrigens ein 740 d XDrive von einem großen BMW-Händler; war vor Corona und die Abmeldung hab ich dann direkt vor Ort vorgenommen. Und solange das Fahrzeug auf mich zugelassen ist, hab ich zunächst den Ärger, wenn jemand damit auffällig wird.

Wenn Du ein Wagen übergibst, welches noch angemeldet ist, kannst Du über Kaufvertrag, Abnahmeprotokoll mit Datum, Uhrzeit usw. Das der Zulassungsbehörde und der Versicherung melden. Google einfach danach

Protokoll und Zeuge halt, Kaufvertrag gibt es ja keinen da Leasingrücknahme..

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