Auto bei ebay versteigert, Auto verkauft. Kein Kaufvertrag. Käufer meldet sich nicht.

Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe mein Auto über ebay versteigert. Der Kontakt mit dem Höchstbietenden kam zustande, wir haben uns getroffen, er hat mir das Geld übergeben, ich habe mit seinem Ausweis in der Hand den Kaufvertrag ausgefüllt. Wir haben dann noch etwas nett geredet und dann brauste er mit KFZ Brief und Papieren los. Da das auto auf dem Hof einer Werkstatt stand hab ich noch das Tor aufgehalten.

Als er weg war stellte ich fest, das der Kaufvertrag garnicht da war. Es könnte ein Versehen gewesen sein, oder aber auch Absicht........

Ich habe zwar Name und Anschrift, da ich es ja vom Personalausweis abgeschrieben hatte, aber keine Telefonnummer.

Nun stellt sich das Problem, das er auf Email und auf Kontakte bei ebay nicht reagiert.

Ich kann nun nicht das Auto als verkauft meiner Versicherung melden. Ich war auch schon bei unserer Polizeiwache und habe gefragt was ich machen soll, Eidestattliche Erklärung oder so, doch dort sagten sie mir, sie geht das nichts an und können da nichts machen (sinngemäss).

Ich habe auch nur indirekte Zeugen, die an uns vorbei gelaufen sind als wir alles erledigten und die wussten, das ich das Auto gerade verkaufe (Werkstattmitarbeiter).

Ach so, und ich DummDussel hab mich vorher überreden lassen, das Auto nicht abzumelden. Er fährt mit meinen Nummernschilder.

Was kann ich machen, oder sollte ich machen ?
Ist der ebay Verkauf ein rechtsgültiger Vertrag, auch ohne persönlicher Unterschrift?

...hier die ebay-Angaben

Zitat:

"Marke: Volvo
Modell: V70
Typ: Kombi
Leistung: 106 kW
Anzahl Türen: 5
Getriebe: Manuelle Schaltung
Farbe: Blau
Kilometer: 360.000 km
Kraftstoff: Benzin
Datum der Erstzulassung: 1995
HU: 11. 2011
AU: 11. 2011
Emissionsklasse: Euro 4
Komfortausstattung: Elektr. verstellbare Sitze, Elektrische Fensterheber, Höhenverstellbares Lenkrad, Servolenkung, Zentralverriegelung
Sicherheitsmerkmale: ABS, Airbag Beifahrer, Airbag Fahrerseite
Hi-Fi-/ Navigation: Radio / CD
Außenausstattung: Anhängerkupplung
Nicht reparierte erhebliche Beschädigung: Ja

Verkaufe Vovo V70. Die Stossdämpfer müssten gemacht werden und der Kat ist defekt. An Bastler.
Er ist noch angemeldet und kann Probe gefahren werden, d.h. er kann auch mit roten Schildern abgeholt werden, da er fährt.
Sachmängelhaftung schliesse ich aus."

Beste Antwort im Thema

wenn er nicht weit weg wohnt, fahr doch mal beim käufer vorbei? ich würde mich hier aber schon beeilen.. nicht das hier gezinkte haftpflichtschäden verursacht werden, deine versicherung also betrogen wird. ohne kaufvertrag hast du dann ein echtes problem, da der nachweis fehlt, wann genau das auto verkauft wurde! hier ist also eile geboten!

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Hi,
 
noch wichtiger als Ebay zu informieren, ist, dass Du morgen gleich Deine Versicherung anschreibst und ihr mitteilst:
 
- das das Fahrzeug verkauft wurde
- wann es übergeben wurde (Datum und Uhrzeit)
- an wen es übergeben wurde (Name und Anschrift).

das wichtigste überhaupt.......🙄

Sorry Hafi, echt vergessen in der Aufregung hier...🙁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hi,
 
noch wichtiger als Ebay zu informieren, ist, dass Du morgen gleich Deine Versicherung anschreibst und ihr mitteilst:
 
- das das Fahrzeug verkauft wurde
- wann es übergeben wurde (Datum und Uhrzeit)
- an wen es übergeben wurde (Name und Anschrift).
das wichtigste überhaupt.......🙄

Sorry Hafi, echt vergessen in der Aufregung hier...🙁

Kein Thema! Dafür habt ihr ja mich.

😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Kein Thema! Dafür habt ihr ja mich.
😁😁

🙄

😁😁😁

ich fasse mal alles nochmal zusammen (nur überblickhalber):

1. Kaufvertrag
Ist definitiv zustande gekommen. Bei Ebay durch dein (verbindliches) Angebot und für den Höchstbietenden. Auch wenn der Käufer zwilichtig ist, hättest du eh keine Wahl. Denn der KV kommt eben mit dem Höchstbietenden zustande. Du kannst dir den Käufer bei Ebay nicht aussuchen. Logisch, der ist dir auch, sofern er zahlt, egal. Am besten gleich die Gebotsbestätigungen etc. ausdrucken und gut aufheben...

2. Pflichten aus Kaufvertrag

a) Verkäufer: Verschaffung von Besitz und Eigentum an den Käufer. Sofern du dies nachweisen kannst (+). Dann ist es auch egal, dass der Käufer die Sache nicht gleich mitnimmt (wenn so vereinbart).

b) Käufer: Kaufpreiszahlung (+) und "Abnahme" der gekauften Sache (-). 🙂😁 Irgendwann muss er es ja tun...

Solltest du nicht mehr nachweisen können, dass die Sache übergeben wurde, sprich der Käufer bereits Eigentum am Fahrzeug erlangt hat, weil du keine Zeugen etc. hast, dann kannst du immernoch auf Abnahme der Sache Klagen (als härtestes Mittel natürlich).

Ist die Sache übergeben und steht sie auf deinem Grundstück oder wo auch immer (also nicht öffentlich), wäre zum Beispiel nach einer Fristsetzung eine Selbstvornahme möglich (Abschleppen auf Kosten des Käufers, aber erst mahnen. er soll ja "mitkriegen" das du das KFZ nicht mehr auf dem Grundstück haben willst).

Was den Versicherungszirkus angeht können dir Hafi und Delle eh bessere TIpps geben. Davon hab ich nicht so viel Ahnung.

Ich würde aber tatsächlich immer das mildeste Mittel zuerst probieren: Hinfahren - wenn möglich - und nachfragen. Kostet ja nichts.
Die Frage ist ja, wo ist der Käufer und warum meldet sich dieser nicht? Vielleicht ist was passiert? Zu denken wäre erstmal an Unfall, Krankheit, etc. bevor man die "Migrationskarte" ausspielt...

kannst uns ja auf dem Laufenden halten...

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Natürlich hast du einen Kaufvertrag, ein unterschriebendes Dokument braucht man nicht. Siehe auch den Post von chinaimbiss.

Mit dem Ausdruck sollte es möglich sein, den Wagen bei der Versicherung und der Zulassungsstelle abzumelden. EIn Ausdruck von eBay dürfte genügen, da durch den Zuschlag für den Höchstbietenden ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Wann bezahlt wird ist dann nur noch Nebensache.

Zahle am besten den Kaufpreis noch bar auf dein Konto ein, der Auszug kann zumindest als Indiz dafür dienen, dass dir Geld zugeflossen ist.

Zu den anderen jetzt dringenden Maßnahmen haben die anderen schon viel geschrieben. Die Sache ist sehr ernst, aber kein Grund zu verzweifeln, sondern schnell zu handeln!

Vor allem solltest Du bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, ob Dein Wagen abgemeldet wurde. Wenn das bisher nicht geschehen ist, erkläre ihnen den Sachverhalt und laß eine Zwangsstllegung einleiten. Das Kennzeichen geht dann in die Fahndung und sobald eine Polizeistreife/Ordnungsamt das Kennzeichen irgendwo sichtet, wird das Fahrzeug stillgelegt.

Sehe den "Unfall" mit dem fehlenden Kaufvertrag relativ entspannt:
- der KFZ-Zulassungsstelle den Verkauf melden und Auto abmelden - natürlich am gleichen Tag 😉
- Versicherung informieren, Datum sowieso, ganz wichtig Uhrzeit der Übergabe !

Wir haben im Sommer ein Fahrzeug verkauft, Unterlagen für Zulassungsstelle und Versicherung hatte ich mir ausgedruckt und unterschreiben lassen. Extra neben dem Verkaufsvertrag. Dort wurde zum Datum die Uhrzeit eingetragen, das ganze unterzeichnet. In unserem Fall war der Käufer bereits vor uns bei der Zulassungsstelle (gleicher Landkreis) und sie wussten bereits Bescheid.

Wie man jedoch die zwei Ausfertigungen des Kaufvertrages nicht trennen kann bei Übergabe des Geldes ist mir ein Rätsel. Bei uns kam das Geld auf den Tisch (Grundlage für das Ausfüllen des Vertrages), dann wurden beide Exemplare ausgefüllt und unterschrieben, am Ende gibt´s Geld gegen Kaufvertrag (Exemplar Käufer) und Fahrzeugpapiere (Service-Buch, Fzg.-Brief). Geld und Kaufvertrag (Exemplar Verkäufer) steckt man in die eigene Tasche/Mappe - dieser Moment ist m.E. besonders kritisch bei Geschäften mit Fremden - und verabschiedet sich.

In deinem Fall:
Unbedingt den unterschriebenen Vertrag (nur ein Exemplar ?) einfordern bzw. eine Kopie davon. Bei Übergabe prüfen, ob die Daten darauf deiner Erinnerung entsprechen, deshalb gleich - jetzt - alles aufschreiben, was dort ggf. extra vermerkt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Peter hat das unten beschrieben. Wenn du mehr wissen möchtest, gern per PN aber nicht hier öffentlich 😉

Obwohl die Bagaluden (die wird es sicher auch bei MT geben) schon Wissen, was gemeint ist.

Was ist denn ein Bagalude?? 🙄😁

Wurden die Kennzeichen ( dein Besitz) in der Versteigerung mit versteigert? Falls nicht hole sie dir zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster
Was ist denn ein Bagalude?? 🙄😁

Ein Schlimmling..........😁

NUr mal zum Verständnis: wann hast Du das Auto denn übergeben und hast Du schon geprüft, ob es noch nicht umgemeldet wurde?

So ich habe heute folgendes getan:

ich habe dem Käufer einen Einschreibebrief mit Sendungsnummer an seine Meldeadresse geschrieben und einen frankierten Rückumschlag beigelegt mit folgendem freundlichen Text:

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielleicht ist es Ihnen nicht aufgefallen, aber das Kaufvertragsexemplar für den Verkäufer habe ich im Zuge der Fahrzeugübergabe nicht erhalten.

Bitte schicken Sie mir diesen doch mit beigefügtem Rückumschlag zu, da ich Ihn für die Versicherung brauche.

Der KfZ – Meldestelle habe ich den Verkauf bereits mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüssen

XXXX

Dann habe ich der KfZ Zulassungstelle ein Fax geschickt und den Verkauf des Autos angegeben, mit Datum, Uhrzeit und Name und Anschrift des Käufers. Das selbige auch an meine Versicherung.

Leider war es mir heute nicht möglich, jemanden von der KfZ Zulassungstelle telefonisch zu erreichen.
Deshalb habe ich noch ein weiteres Fax an die Zulassungstelle geschickt (Dank ePost ja schnell und Problemlos und nachweisbar ) mit der Bitte mir mitzuteilen ob das KfZ Um- oder abgemeldet wurde.

Heute kommt auch noch mein Versicherungsvertreter und mit dem werde ich alles noch persönlich besprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


NUr mal zum Verständnis: wann hast Du das Auto denn übergeben und hast Du schon geprüft, ob es noch nicht umgemeldet wurde?

Das Auto habe ich gestern um 10:50 Uhr im Hof einer Autowerkstatt übergeben. Die Mitarbeiter haben uns beim Auto gesehen und es wurde auch gesehen, das jemand mit dem Auto vom Hof fuhr.... nur beweisst das nun nichts wirklich.

Bei der Zulassungstelle in Potsdam habe ich heute 2h versucht durchzukommen, immer genau 3:10 Minuten in der Warteschleife, dann kam Besetzzeichen und dann wieder Wiederwahl usw......

Da hab ich die Anfrage, ob das Auto Um- oder Abgemeldet wurde via Fax von meinem ePost Konto hingeschickt.

Zitat:

Original geschrieben von newbie211211


Das Auto habe ich gestern um 10:50 Uhr im Hof einer Autowerkstatt übergeben.

....selbst wenn der Erweber unverzüglich ummeldet (je nach Entfernung gestern oder heute) hat das unter Umständen noch nicht mal die Zulassungsstelle in ihrem PC!

Mein letzter Autoverkauf war am 15.11.11, am 22.11.11 habe ich das Ersatzfahrzeug zugelassen und interessehalber nachgefragt, ob das alte Auto schon umgemeldet wurde, was von der Dame am Schalter verneint wurde..... Anfang Dezember kam dann der Steuerbescheid, aus dem hervor ging, dass das Auto am 18.11.11 vom Erwerber umgemeldet wurde!

Das wichtigste war, dass Du Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informiert hast.... da brauchst Du jetzt erstmal keinen Nachweis. Und sollte der Käufer wider Erwarten nicht zeitnah ummelden, kannst Du immer noch tätig werden!

Niemals würde ich ein noch auf mich zugelassenes Auto verkaufen!

Wenn der Käufer Mist bauen sollte, würde ich mit den Prozenten nach oben gehen.
Nein, danke!!

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