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Auto bei ebay versteigert, Auto verkauft. Kein Kaufvertrag. Käufer meldet sich nicht.

Themenstarteram 21. Dezember 2011 um 18:44

Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe mein Auto über ebay versteigert. Der Kontakt mit dem Höchstbietenden kam zustande, wir haben uns getroffen, er hat mir das Geld übergeben, ich habe mit seinem Ausweis in der Hand den Kaufvertrag ausgefüllt. Wir haben dann noch etwas nett geredet und dann brauste er mit KFZ Brief und Papieren los. Da das auto auf dem Hof einer Werkstatt stand hab ich noch das Tor aufgehalten.

Als er weg war stellte ich fest, das der Kaufvertrag garnicht da war. Es könnte ein Versehen gewesen sein, oder aber auch Absicht........

Ich habe zwar Name und Anschrift, da ich es ja vom Personalausweis abgeschrieben hatte, aber keine Telefonnummer.

Nun stellt sich das Problem, das er auf Email und auf Kontakte bei ebay nicht reagiert.

Ich kann nun nicht das Auto als verkauft meiner Versicherung melden. Ich war auch schon bei unserer Polizeiwache und habe gefragt was ich machen soll, Eidestattliche Erklärung oder so, doch dort sagten sie mir, sie geht das nichts an und können da nichts machen (sinngemäss).

Ich habe auch nur indirekte Zeugen, die an uns vorbei gelaufen sind als wir alles erledigten und die wussten, das ich das Auto gerade verkaufe (Werkstattmitarbeiter).

Ach so, und ich DummDussel hab mich vorher überreden lassen, das Auto nicht abzumelden. Er fährt mit meinen Nummernschilder.

Was kann ich machen, oder sollte ich machen ?

Ist der ebay Verkauf ein rechtsgültiger Vertrag, auch ohne persönlicher Unterschrift?

 

...hier die ebay-Angaben

Zitat:

"Marke: Volvo

Modell: V70

Typ: Kombi

Leistung: 106 kW

Anzahl Türen: 5

Getriebe: Manuelle Schaltung

Farbe: Blau

Kilometer: 360.000 km

Kraftstoff: Benzin

Datum der Erstzulassung: 1995

HU: 11. 2011

AU: 11. 2011

Emissionsklasse: Euro 4

Komfortausstattung: Elektr. verstellbare Sitze, Elektrische Fensterheber, Höhenverstellbares Lenkrad, Servolenkung, Zentralverriegelung

Sicherheitsmerkmale: ABS, Airbag Beifahrer, Airbag Fahrerseite

Hi-Fi-/ Navigation: Radio / CD

Außenausstattung: Anhängerkupplung

Nicht reparierte erhebliche Beschädigung: Ja

Verkaufe Vovo V70. Die Stossdämpfer müssten gemacht werden und der Kat ist defekt. An Bastler.

Er ist noch angemeldet und kann Probe gefahren werden, d.h. er kann auch mit roten Schildern abgeholt werden, da er fährt.

Sachmängelhaftung schliesse ich aus."

Beste Antwort im Thema

wenn er nicht weit weg wohnt, fahr doch mal beim käufer vorbei? ich würde mich hier aber schon beeilen.. nicht das hier gezinkte haftpflichtschäden verursacht werden, deine versicherung also betrogen wird. ohne kaufvertrag hast du dann ein echtes problem, da der nachweis fehlt, wann genau das auto verkauft wurde! hier ist also eile geboten!

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Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Niemals würde ich ein noch auf mich zugelassenes Auto verkaufen!

Wenn der Käufer Mist bauen sollte, würde ich mit den Prozenten nach oben gehen.

Nein, danke!!

nicht korrekt.

a) werden jeden tag vmtl. tausende angemeldete fahrzeuge (privat) gebraucht verkauft, bei denen alles reibungslos verläuft und

b) steigen deine % nicht, da mit dem dokumentierten verkauf (datum uhrzeit) grundsätzlich die VS auf den käufer übergeht.

(per handschlag an einen käufer ohne ausweis/meldebestätigung und schriftl. vertrag zu verkaufen ist natuerlich nicht zu empfehlen)

es wird in so einem fall zwar für den verkäufer ein paar reibereien geben, aber undenkbar ist so ein verkauf nunmal nicht.

von den kosten bzw einer nicht moeglichen probefahrt und somit einem verkaufsmisserfolg mal abgesehen.

HIER tauchen die angemeldet verkauften und problemlosen verkäufe naturgemäss nicht auf

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

HIER tauchen die angemeldet verkauften und problemlosen verkäufe naturgemäss nicht auf

Dann möchte ich das mal ändern:

1. Ich selbst habe privat bislang ca. 15 Autos angemeldet verkauft und bis auf einen Strafzettel nie einen Mehraufwand oder Scherereien gehabt.... Bei dem Strafzettel habe ich eine Kopie des Kaufvertrages gefaxt und das Verfahren wurde eingestellt (keine Ahnung, ob der Erwerber belangt wurde).

2. Beruflich sind bestimmt schon ein paar tausend Fahrzeugverkäufe angemeldeter Fahrzeuge bei uns im Büro über den Tisch gegangen und es gab erst bei einem Fall Probleme, da der Erwerber das erworbene Krad krankheitsbedingt nicht umgemeldet hatte!

Hallo und guten Morgen ,

wie kann man , mit Verlaub gesagt , so d........... sein , und mit einem Käufer eines Autos keinen Kaufvertrag machen ? Naja , nun ist das Kind in n Brunnen gefallen , Du könntest höchstens versuchen was über dei Sicherheitsabteilung von Ebay zu machen, versprich Dir aber nicht zuviel davon. Wenn Du keine Verkaufsanzeige mit den Daten des Käufers zur Zulassungsstelle schicken kannst und zum Finanzamt bleibst Du quasi ewig steuerpflichtig und wirst nicht entlastet , wie willst Du denn je beweisen , das und an wen Du den Wagen verkauft hast .

Trotzdem nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

Mich hätte nach einem Jahr auch interessiert, wie die Geschichte ausgegangen ist. Daher kein Ratschlag aber Neugier über das Ende der Geschichte.

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican

Hallo und guten Morgen ,

wie kann man , mit Verlaub gesagt , so d........... sein , und mit einem Käufer eines Autos keinen Kaufvertrag machen ? Naja , nun ist das Kind in n Brunnen gefallen , Du könntest höchstens versuchen was über dei Sicherheitsabteilung von Ebay zu machen, versprich Dir aber nicht zuviel davon. Wenn Du keine Verkaufsanzeige mit den Daten des Käufers zur Zulassungsstelle schicken kannst und zum Finanzamt bleibst Du quasi ewig steuerpflichtig und wirst nicht entlastet , wie willst Du denn je beweisen , das und an wen Du den Wagen verkauft hast .

Trotzdem nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

Der Kaufvertrag wurde bereits über die e-bay Plattform rechtsgültig abgeschlossen. Als Nachweis reicht es dann aus, wenn man sich die Seiten von ebay ausdruckt und abheftet. Der Abschluß eines zweiten, weitern schriftlichen KV ist nicht erforderlich bzw. m.E. nach sogar sehr bedenklich. Denn durch Unterzeichnung eines weiteren Kaufvertrages würde sich der Verkäufer verpflichten ein weiteres Fahrzeug zu liefern und Käufer würde sich verpflichten ein weiteres FZ abzunehmen. Das kann theoretisch zu richtigen Problemen führen.

Es ist in so einem Fall sinnvoll, wenn ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, aus dem Datum und Uhrzeit hervorgeht und das der Käufer das Fahrzeug, die Kennzeichen und die Papiere erhalten hat. Zur zusätzlichen Sicherheit, daß die zur Fahrzeugübergabe erschienene Person auch tatsächlich der Käufer ist, läßt man sich noch den Ausweis zeigen und notiert sich noch die wichtigsten Daten davon.

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