Auto aus Italien
Hallo,
Ich habe vor mir ein Auto aus Italien zu importieren.
Jetzt ist die Frage ob ich mit dem italienisch zugelassenen Auto nach Deutschland fahren kann, es dort "deutsch" zulasse und dann die italienischen Papiere und Nummerntafeln nach Italien zurück schicke.
Geht das so? Oder muss der Wagen zuerst in Italien abgemeldet werden weil er sonst in DE nicht zugelassen werden kann.
Was brauche ich noch zum zulassen?
Was gibts noch zu beachten?
Danke!
Gruß Jan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Fieldo
Da gibt es das Problem, aus § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz.Zitat:
......Jetzt ist die Frage ob ich mit dem italienisch zugelassenen Auto nach Deutschland fahren kann.............
Das Auto ist in Italien - hoffentlich - versteuert. Da du, so nehme ich an, einen deutschen Wohnsitz hast, darfst du nur Fahrzeuge führen, die auch in Deutschland versteuert sind. D.h. in dem Moment wo du fährst, ist eine deutsche Versteuerung erforderlich. Dich könnte ein Verfahren (Straftat gegen die Abgabenordnung) erwarten.
…
Man sagt italienischen Fahrzeugen oft einen Spezialtacho nach, der nicht jeden Kilometer erfasst 😉
Was postest du denn für einen unglaublichen Quatsch? 😕
36 Antworten
Kann mir jemand sagen, wie ich eigentlich ein Auto in Italien abmelde? Ich finde im Netz immer nur , wie ich ein Auto anmelde, ummelde und alles mögliche, aber nicht wie ich es abmelde.
Konkreter Fall: Ital. Auto nach D gefahren, hier verkauft und deutsche Zulassung erhalten. Die Abmeldung in IT durch die deutsche Zulassungsbehörde hat natürlich nicht geklappt. Bei der Agenzia Entrate (Steuerbehörde) ist das Auto immer noch registriert und Steuer fällig. Wie kann ich das Auto abmelden also aus dem Register streichen lassen?
Danke für hilfreiche Antworten.
Habe gerade mal auf der Website des ACI nachgelesen, da steht man das wohl auch über die ital. Botschaften im Exportland machen kann.
Auf der Website der Provinz Bozen kannst Du auf deutsch nachlesen, welche Dokumente man braucht.
Leider machen die das aber nur, wenn das Auto ursprünglich in der Provinz Bozen angemeldet war...dann vielleicht mal beim Konsulat anrufen und nachfragen, sonst musst Du wohl nach Italien in die Provinz wo das Auto herkommt...
Ich habe das ja schon einige Male andersrum gemacht, also dt Autos in Italien ab- und neu anmelden, und die Italiener geben einem dann die Abmeldeunterlagen mit, die man nach D schicken muß und fertig...andersrum wohl leider nicht...
Zitat:
@pivili schrieb am 19. März 2014 um 16:43:45 Uhr:
Hallo,sowie sich das hier liest: ACI Export von Autos scheint die Möglichkeit der nachträglichen Streichung aus dem italienischen KFZ-Register ein gangbarer Weg zu sein.
siehe Spalte Seitenmitte rechts: "Richiesta di esportazione DOPO che il veicolo è stato immatricolato all’estero" (also: Einholung Exportdokumente NACH Zulassung im Ausland).
Soweit sich mir das auf den ersten Blick und der Erfahrung mit der Verwandtschaft in IT erschließt, haben die ein zentrales KFZ-Register, in dem die Fahrzeuge zunächst mal Ihren Eigentümern zugeordnet sind. Das kann man auch hier beim ACI gegen kleines Geld via Internet abfragen, welches Kennzeichen wem gehört und welche Grunddaten (Alter, Anzahl Vorbesitzer) die Kiste hat.
Nur der aktuelle Eigentümer kann die Exportpapiere (Streichung aus dem Register) beantragen, wobei das wohl unabhängig vom Standort und einer neuen Zulassung des Autos ist.
Die eigentliche Strassenzulassung hingegen wird durch Kauf einer Steuermarke und Abschluss einer Versicherung erlangt (diese Dokumente haben italienische Autos ja immer in der Scheibe hängen).Ich würde an Deiner Stelle zur Klärung der italienischen Formalitäten mal beim ACI in Bozen anrufen. Die sollten Dir das in deutsch erklären können.
bye
Vielen dank - das scheint das eine gute Lösung zu sein, fast zu gut um wahr zu sein. Ich werde es probieren.
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Ich hänge mich jetzt hier einmal an, weil das Thema ungefähr zu meiner frage passt!
Ich beabsichtige ein Motorrad das in Italien erstmalig zugelassen wurde und dort 7J. lang von unterschiedlichen Haltern genutzt wurde zukaufen!
Das Motorrad ist schon in Deutschland bei einem Händler, ohne Deutsche Papiere, ohne Zulassung!
Das ich damit zum TÜV muss, ein COC Papier besorgen muss, falls nicht vorhanden ist alles klar!
Soweit ist mir alles klar, unklar ist mir ob und wenn wie ich den Verkauf des Motorrades durch den letzten Halter in Italien bei der Zulassung in D "belegen" muss/ kann?
Habe ich das richtig verstanden, das ich dafür den Kaufvertrag zw. dem Käufer und dem letzen Halter in Italien benötige?
Benötige ich diesen Kaufvertrag ZWINGEND für eine Zulassung hier?
Musst dieser Kaufvertrag noch irgendwie Behördlich etc. "bestätigt" sein?
Oder gibt es neben den Italischen Papieren (Brief/ Schein) noch eine Bescheinigung/ Dokument aus Italien die ich zur Zulassung zwingend benötige?
Natürlich könnte ich auch den Händler fragen, welche Papiere ich für eine Zulassung benötige .. aber wenn er (Händler) das etwas sehr entspannt sieht, dann habe ICH später die probleme und der Händler ist weit weg!
Wenn ich vor dem kauf weiss welche Papiere/ Dokumente ich benötige, kann ich von dem Händler verlangen das er mir Bilder davon sendet, er belegt das die Unterlagen vollständig sind, bevor ich auch nur einen Kilometer fahre!
Also, welche Unterlagen muss der Händler vorweisen können: Schön wäre das COC Papier, den Brief/ Schein aus Italien, Abmeldebescheinigung (?), Kaufvertrag zw. Käufer und letztem Halter in Italien??
Oder was benötige ich sonst noch?
Es wäre nett, wenn ihr mich da beraten könntet!
Und wenn hier zufällig jemand sein sollte, der in den letzten ein/ zwei Jahren ein Motorrad aus Italien hier in D zugelassen hat und etwas zu den kosten sagen könnte, wäre das super!
MfG Günter
Frag doch bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nach. Sowas wird immer unterschiedlich gehandhabt. Grds. ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen, meist durch den Kaufvertrag. Dazu gehört dann noch die Carta di Circolazione, versehen mit dem Exportaufkleber auf der Rückseite. Dann gibts noch eine Art Bestätigung des ACI mit nem QR-Code drauf. Ob du noch zusätzlich was brauchst, kannst du aber nur direkt klären, eher nicht über ein Forum...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. November 2018 um 21:36:01 Uhr:
Frag doch bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nach. Sowas wird immer unterschiedlich gehandhabt. Grds. ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen, meist durch den Kaufvertrag. Dazu gehört dann noch die Carta di Circolazione, versehen mit dem Exportaufkleber auf der Rückseite. Dann gibts noch eine Art Bestätigung des ACI mit nem QR-Code drauf. Ob du noch zusätzlich was brauchst, kannst du aber nur direkt klären, eher nicht über ein Forum...
O.K.
Hatte sowieso schon daran gedacht bei der Zulassungsstelle nach zufragen .., dann werde ich das jetzt einmal machen!
Danke!
MfG Günter