Auto aus Italien

Hallo,

Ich habe vor mir ein Auto aus Italien zu importieren.
Jetzt ist die Frage ob ich mit dem italienisch zugelassenen Auto nach Deutschland fahren kann, es dort "deutsch" zulasse und dann die italienischen Papiere und Nummerntafeln nach Italien zurück schicke.
Geht das so? Oder muss der Wagen zuerst in Italien abgemeldet werden weil er sonst in DE nicht zugelassen werden kann.
Was brauche ich noch zum zulassen?
Was gibts noch zu beachten?

Danke!

Gruß Jan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo



Zitat:

......Jetzt ist die Frage ob ich mit dem italienisch zugelassenen Auto nach Deutschland fahren kann.............

Da gibt es das Problem, aus § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Das Auto ist in Italien - hoffentlich - versteuert. Da du, so nehme ich an, einen deutschen Wohnsitz hast, darfst du nur Fahrzeuge führen, die auch in Deutschland versteuert sind. D.h. in dem Moment wo du fährst, ist eine deutsche Versteuerung erforderlich. Dich könnte ein Verfahren (Straftat gegen die Abgabenordnung) erwarten.

Man sagt italienischen Fahrzeugen oft einen Spezialtacho nach, der nicht jeden Kilometer erfasst 😉

Was postest du denn für einen unglaublichen Quatsch? 😕

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Zitat:

......Jetzt ist die Frage ob ich mit dem italienisch zugelassenen Auto nach Deutschland fahren kann.............

Da gibt es das Problem, aus § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Das Auto ist in Italien - hoffentlich - versteuert.
Da du, so nehme ich an, einen deutschen Wohnsitz hast, darfst du nur Fahrzeuge führen, die auch in Deutschland versteuert sind.
D.h. in dem Moment wo du fährst, ist eine deutsche Versteuerung erforderlich.

Dich könnte ein Verfahren (Straftat gegen die Abgabenordnung) erwarten.

Ich weiß nur nicht, ob das auch so heiß gegessen wie gekocht wird 😉 , aber das Gesetz ist da eindeutig.

Zitat:

Der Zoll beantwortet zudem auch keine zulassungsrechtlichen Fragen...

Richtig, jedoch könnte er sich für das Steuervergehen interessieren .........

BTW
Man sagt italienischen Fahrzeugen oft einen Spezialtacho nach, der nicht jeden Kilometer erfasst 😉
Also Obacht beim Kauf.

wie so üblich hier wird von den offensichtlich allwissenden jeder Komentar abgebügelt der nicht paßt, aber was solls, was diese Fälle angeht habe ich vom Zoll immer vernünftige Antworten erhalten, (darum geht es immerhin) neuerdings auch was Fragen wegen der Besteuerung von Fahrzeugen angeht.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo



Zitat:

......Jetzt ist die Frage ob ich mit dem italienisch zugelassenen Auto nach Deutschland fahren kann.............

Da gibt es das Problem, aus § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Das Auto ist in Italien - hoffentlich - versteuert. Da du, so nehme ich an, einen deutschen Wohnsitz hast, darfst du nur Fahrzeuge führen, die auch in Deutschland versteuert sind. D.h. in dem Moment wo du fährst, ist eine deutsche Versteuerung erforderlich. Dich könnte ein Verfahren (Straftat gegen die Abgabenordnung) erwarten.

Man sagt italienischen Fahrzeugen oft einen Spezialtacho nach, der nicht jeden Kilometer erfasst 😉

Was postest du denn für einen unglaublichen Quatsch? 😕

Wieso? Der Hinweis ist begründet, wenn ich auch nicht glaube, dass es bei einer Überführungsfahrt zum Problem wird.

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vorsicht beim autokauf im ausland... es ist zwar glücklicherweise nicht die regel das man überden tisch gezogen wird hab aber in der vergangenheit immer wieder berichte gelesen das gerade autos aus dem ostblock und vor allem italien mnipuliert oder sogar geklaut sind ... jüngster fall bei einem kunden geklautes auto (Opel Omega A Lotus) gekauft in Rumänien ... die haben da gekonnt vorne die plakette von einem unfallwagen eingenietet haben aber nicht bedacht das bei opel der ganze spaß mit der rahmennummer auch nochmal unter bzw neben dem fahrer oder beifahrersitz eingearbeitet ist resultat wir machen nen service und verlegen ein neues kabel und siehe da die rahmennummer ist falsch ... was viel ärger mit polizei und konsorten nach sich zieht ... und denk dran du bist genauso der gelackmeierte du musst dich überdie vergangenheit des fahrzeugs erkundigen... auch wenn es blöd klingt frag ob das auto geklaut ist wenn euin unparteiischer zeuge dabei ist... wenn der verkäufer dann angibt das das fahrzeug nicht geklaut ist bist du vorerst aus dem schneider und wenn nicht vergleich die erstzulassung mit dem herstellungsdatum z.b. vom gurt oder der scheibe die daten sollten nicht allzuweit auseinanderliegen und v ergleiche an 2 oder 3 stellen wenn das produktionsdatum der scheiben z.b. 2008 ist (front seite heck und die erstzulassung des fahrzeugs 2005 ist ist sehr warscheinlich was faul weil es sehr unwahrscheinlich ist das alle scheiben zeitgleich gewechselt wurden und schäden wie hagel oder vandalismus gibt ein ehrlicher und seriöser verkäufer auch an

Zitat:

Was postest du denn für einen unglaublichen Quatsch? 😕

Gepostet

ist die aktuelle Rechtslage -incl. Paragaph zum Nachlesen - hinsichtlich eines Fahrzeugführers, der in Deutschland wohnt und dort mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug fährt.

Unglaublich ist, dass du nur einen Satz zu schreiben brauchst, um dich selbst zu disqualifizieren.

Quatsch ist, dass dich jemand noch mit einem Danke unterstützt 🙄

In § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz geht es um eine mögliche Steuerbefreiung ausländischer Kfz, und nicht darum, wann jemand mit welchem Auto wo fahren darf. Das sagt der Name Steuergesetz schon. Sonst dürfte auf dieser Welt niemand nirgendwo im Ausland einen Leihwagen nehmen, weil der ja garantiert nicht in Deutschland versteuert ist. Du solltest die links schon durchlesen, die du postest.

Der Satz "Man sagt italienischen Fahrzeugen oft einen Spezialtacho nach, der nicht jeden Kilometer erfasst" gehört zum Dümmsten, was ich hier jemals gelesen habe.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


In § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz geht es um eine mögliche Steuerbefreiung ausländischer Kfz, und nicht darum, wann jemand mit welchem Auto wo fahren darf. Das sagt der Name Steuergesetz schon.

Um ein ausländisches KFZ geht es hier. Die sind gem §3 im Inland steuerbefreit. Aber nach Nr. 13 (für Dich fett markiert):

Zitat:

Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

Im Gesetz lesen hilft, wenn es schon genannt ist.

Du kapierst es immer noch nicht, obwohl du selbst den link postest?

Zitat:

Die Steuerbefreiung entfällt


Hier geht es ausschließlich um eine mögliche Steuerbefreiung, um sonst nichts. Und eine Steuerbefreiung hat nichts mit der Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs zu tun.

1. Für KFZ im Inland sind Steuern zu zahlen
2. §3: Die Steuer entfällt ... für ausländische Fahrzeuge
3. Nr. 13: Aber nicht, wenn diese von Inländern geführt werden

Ergo: Für das Fahrzeug sind auf der Überführungsfahrt Steuern zu zahlen. So wurde es von Fieldo korrekt beschrieben.

Jetzt kapiert?

Dass die Tachos bei Importautos häufig gedreht sind, ist übrigens keinesfalls dumm sondern eine Tatsache. Da werden sogar aus Ex-Mietwagen Tageszulassungen mit 0 km.

Hallo,

sowie sich das hier liest: ACI Export von Autos scheint die Möglichkeit der nachträglichen Streichung aus dem italienischen KFZ-Register ein gangbarer Weg zu sein.

siehe Spalte Seitenmitte rechts: "Richiesta di esportazione DOPO che il veicolo è stato immatricolato all’estero" (also: Einholung Exportdokumente NACH Zulassung im Ausland).

Soweit sich mir das auf den ersten Blick und der Erfahrung mit der Verwandtschaft in IT erschließt, haben die ein zentrales KFZ-Register, in dem die Fahrzeuge zunächst mal Ihren Eigentümern zugeordnet sind. Das kann man auch hier beim ACI gegen kleines Geld via Internet abfragen, welches Kennzeichen wem gehört und welche Grunddaten (Alter, Anzahl Vorbesitzer) die Kiste hat.
Nur der aktuelle Eigentümer kann die Exportpapiere (Streichung aus dem Register) beantragen, wobei das wohl unabhängig vom Standort und einer neuen Zulassung des Autos ist.
Die eigentliche Strassenzulassung hingegen wird durch Kauf einer Steuermarke und Abschluss einer Versicherung erlangt (diese Dokumente haben italienische Autos ja immer in der Scheibe hängen).

Ich würde an Deiner Stelle zur Klärung der italienischen Formalitäten mal beim ACI in Bozen anrufen. Die sollten Dir das in deutsch erklären können.

bye

Hallo,

Also erstmal Danke an alle!

Habe den Wagen jetzt gekauft, bzw. Angezahlt.
Der Verkäufer meldet ihn jetzt ab und ich hole ihn mit Deutschen KZKZ mit Internationaler Versicherungs (grüne Karte)

Und wegen über den Tisch ziehen… das gibt's überall…
Mein Verkäufer ist seit 33 Jahren Polizist und wirkt seriös.

Danke euch!
Gruß Jan

Zitat:

Original geschrieben von JeepCherokeeXJ


ich hole ihn mit Deutschen KZKZ mit Internationaler Versicherungs (grüne Karte)

das würde ich auf keinen Fall machen. Es bleibt eine Straftat, da Du kein italienisches Auto mit deutschen Kennzeichen "zulassen" kannst. Nach meinen Informationen reagieren die italienischen Polizisten da auch äußerst sensibel drauf und die Strafen sind vierstellig. Abgesehen davon, dass das Auto beschlagnahmt wird.

http://www.das-kurzzeitkennzeichen.de/artikel.html?id=119

Hi,

das ist offiziell auch von Deutscher seite aus verboten.

Deutsche KZK dürfen nur innerhalb der Landesgrenzen an ein Fahrzeug geschraubt werden (das darf durchaus aus Italien sein und noch keine deutschen papieren haben). Das anbringen der Kennzeichen ist aber ein nationaler Verwaltungsakt der nur in Deutschland erfolgen darf.

Hinzu kommt das viele Zulassungsstellen die KZK nur noch gegen vorlage der Fahrzeugpapiere herausrücken,aber das ist ein anderes Thema 🙄

Gruß Tobias

Da brauchst du ein italienisches C1 targa prova, kostet 25 Euro:
http://www.konsulat-kiel.de/haeufige-fragen.html
http://www.provinz.bz.it/.../dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1012201
Ruf einfach mal in Bozen an.

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