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Auto aus Belgien in D zulassen?!

Themenstarteram 28. September 2008 um 12:04

Möchte mir ein Auto (Unfallschaden) aus Belgien/Frankreich/Holland zulegen. Was muss ich dabei beachten um dieses Fahrzeug in Deutschland zulassen zukönnen? Kommt da noch Zoll drauf? Tüv Vollabnahme?

Im meinem Fall steht in der Anzeige: EXPORT PRICE/PREIS=9600 EURO, EEG Vat/Mwst(+21%)

Was bedeutet dieses EEG VAT?

gruss

cruiser-deluxe

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25 Antworten
Themenstarteram 29. September 2008 um 8:01

Keiner eine Antwort?

Dass du auf die 9600 € noch 21 % zurechnen musst, also 11.616 € bezahlen musst. Beim Ausführen des Fahrzeuges bekommst du zwar  2016€ zurück,musst aber dafür in Deutschland wiederum 1824 € Umsatzeinfuhrsteuer bezahlen.

Das Auto kostet dich also effektiv 11424 €

TÜV kommt extra genaso evtl Abgasgutachten, AU, je nachdem welche Papiere und welches Auto das ist, eine Vollabnahme und eventuelle Umbaukostehn auf deutsche Vorschriften.

Ohne Einzelheiten....schwer zu beurteilen das Ganze.

Themenstarteram 29. September 2008 um 20:22

Wird halt ein aktueller a4 bzw 3er bmw!

Hallo @Byti,

Zitat:

Original geschrieben von Byti

... Beim Ausführen des Fahrzeuges bekommst du zwar  2016€ zurück,musst aber dafür in Deutschland wiederum 1824 € Umsatzeinfuhrsteuer bezahlen.

Als Privatperson kannst du innnerhalb der EU die USt/MWSt nicht gegenrechnen - so zumindest meine Erfahrung.

Es ist nicht möglich, die im Ausland gezahlte MWSt "zurückzuholen".

 

Grüsse,  motorina.

 

Natürlich geht das. Hier bietet nämlich scheinbar ein Händler das Auto an, der getrennt VAT berechnet.

Etwas anderes ist es wenn er von einer Privatperson kaufen würde, die nicht Vorsteuerabzugsberechtigt wäre.

Diese Person könnte aber die Mehrwersteuer auch nicht gesondert ausweisen.

In dem Falle würde er gar nichts aus dem Ausland zurückbekommen und hier aber nochmal 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Achja...und über der Einfuhrfreigrenze muss er wertmäßig liegen, aber das ist ja hier kein Thema. :D

Bei mir ging´s in Österreich nicht ... Begründung: Ich sei eine Privatperson, deshalb nicht vorsteuerabzugsberechtigt; deshalb keine Auszahlung.

 

Grüsse,   motorina.

am 24. Oktober 2008 um 7:02

Korrigiert mich wenn ich falsch liege ... Aber ein Auto aus einem EU-Land ist doch mit der im Verkaufsland fälligen UST endbesteuert. Zoll sollte auch keiner sein (innerhalb der EU Länder). Spezielle Steuern für Zulassung etc (so wie unsere österreichische NOVA) kommen noch dazu.

So war´s zumindest bei mir, als ich meinen A6 von Deutschland nach Österreich importierte. Typisieren sollte mit einer EG-Betriebserlaubnis

auch nicht nötig sein. Konkret kann dir das aber jeder (größere) Audi Betrieb helfen, den brauchst du sowieso um mit der EG-Betriebserlaubnis die "nationalen" Fahrzeugpapiere beim Generalimporteur zu erhalten (meines Wissens der billigste Weg).

Stimmt so nicht. Du kannst zwar in jedem Land bei einem Import aus Nicht-EU zum Zoll gehen und das Auto einführen, aber die rechnung schickt immer noch das Land das endgültiges Bestimmungsland ist. Nach deiner Theorie würden Autos zum Beispiel aus Japan kommend alle in dem Land verzollt, wo es die geringste Mehrwertsteuer/Einfuhrumsatzsteuer gibt und die klafft in den einzelnen EU Ländern noch mächtig auseinander :D

am 24. Oktober 2008 um 12:34

Ahh wir sind uns aber schon einig dass Belgien zur EU gehört ????

Ouuups... wo hab ich das abgestritten?

Natürlich gehört Belgien zur EU

am 27. Oktober 2008 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Byti

Ouuups... wo hab ich das abgestritten?

Natürlich gehört Belgien zur EU

Bin froh dass wir uns da einig sind ;-)

Ich bezog mich auf folgendes:

Dein Beitrag:

Stimmt so nicht. Du kannst zwar in jedem Land bei einem Import aus Nicht-EU zum Zoll gehen und das Auto einführen, aber die rechnung schickt immer noch das Land das endgültiges Bestimmungsland ist. Nach deiner Theorie würden Autos zum Beispiel aus Japan kommend alle in dem Land verzollt, wo es die geringste Mehrwertsteuer/Einfuhrumsatzsteuer gibt und die klafft in den einzelnen EU Ländern noch mächtig auseinander

Du sprichts hier von NICHT EU Länders, z.B. Japan.

Wenn ich als Österreichischer Staatsbürger in Deutschland bei einem Autohändler ein Auto in Deutschland kaufe (auch wenn ich selbiges dann in Ö zulasse) zahle ich nicht die österreichischen 20 % MWST sondern die deutschen 19%. SO war´s ja auch bei mir selbst im Februar. Mwst (korrekt Umsatzsteuer für die Juristen) fäält in dem Land an

in dem die LEISTUNG erbracht wird (und die Leistung ist der Verkauf, daher ist deutsche Ust fällig und daher entversteuert).

Vielleicht reden wir auch nur aneinander vorbei ;-)

hallo erst mals bin neu hier im forum

hab mir hier in deutschland ein belgisches fahrzeug gekauft war heute bei der zulassungs behörde die haben den rosa farbigen fahrzeug schein genommen die meinten wir müssen das weg schicken das kann eine woche dauern und das alles kontrolieren lassen ob alles ok ist ob zoll und so bezahlt wurde

hat vielleicht einer erfahrungen damit

werde ich da örgend welche probleme kriegen oder ist das nur ne kontrolle

ich hoffe ihr könnt mir helfen

ps war das ein fehler den wagen zu kaufen

macht das ein großen unterschied wenn der wagen eu fahrzeug ist

sorry der komischen schreib weise bin noch neu :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hab ein belgisches fahrzeug gekauft probleme bei der zulassungsstelle' überführt.]

am 1. Oktober 2010 um 20:23

Hi!

 

Wenn es sich um ein belgischen Fahrzeug handelt, muß da nicht erst ein deutscher Fahrzeugbrief beantragt werden????

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hab ein belgisches fahrzeug gekauft probleme bei der zulassungsstelle' überführt.]

ja ein deutsches fahrzeug schein muss her wie du es sags...

nur der händler meinte das ich bei der zulassung kein problem kriegen würde..

jetzt muss ich eine woche warten bis die papiere zurück kommen....

muss man extra geld zahlen für die um schreibung der papiere von belgisch auf deutsch

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hab ein belgisches fahrzeug gekauft probleme bei der zulassungsstelle' überführt.]

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