Auto aufgebrochen, ich könnte ausflippen...
Hallo!
Als ich heute morgen zu meinem Auto ging, bin ich fast ausgetickt. Die haben mein Auto mit Gewalt aufgebrochen. Der Schließzylinder ist im Eimer und die Tür zerkratzt. Aus meinem Auto wurde aber nix entwendet, das wundert mich. (Gut, ich habe auch nix dolles drin)
Das ärgerliche ist, dass ich meinen IVer ja nur noch 3 Tage fahre, weil ich am Freitag ja endlich meinen GTI bekomme.
Ich hatte dort vor, mir ein schönes Kennwood Doppeldin Radio einzubauen. Aber wenn man das so einfach klauen kann is das doch auch kacke.
Kann ich irgendwas machen, damit es besser geschützt ist? Ich habe vll daran gedacht, die Schließzylinder rauszunehmen, so quasi Tür cleanen, dass ich das Auto dann nur noch ausschließlich per Fernbedienung aufbekomme. Habt ihr sonst noch Tipps?
Ich meine, wenn das Radio geklaut werden sollte, zahlt es die Versicherung, aber das kostet mich jedes 150 Euro SB, das is ja auch keine Dauerlösung...
Vielen Dank...
tohyp
26 Antworten
Einer Kundin unserer Bank wurde das Auto aufgebrochen und das Handy geklaut. TK hat nicht gezahlt, da kein Gegenstand, der fest mit dem Auto verbunden ist, gestolen wurde. Sie hat dann die zerschlagene Seitenscheibe u das Handy selbst bezahlt, da sie ne hohe SB hatte u nicht hochgestuft werden wollte.
Unser Vers.-Vertreten hat mal gesagt: "Wenn nix geklaut wurde und der Schaden am Auto hoch ist, ist es besser, man läßt den Wagen noch ne Nacht offen stehen, damit vielleicht doch noch jemand was ausbaut!"
wenn nix geklaut dann zahlt auch teilkasko nichts !
wenn was gekault wurde zahlen die den kompletten einbruchsweg !
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
wenn nix geklaut dann zahlt auch teilkasko nichts !
wenn was gekault wurde zahlen die den kompletten einbruchsweg !
Endlich!
@faceman22
es steht doch schwarz auf weiß da:
vielleicht solltest du alles lesen. Deine Aussage, dass TK beim Einbruchsversuch nicht zahlt, ist schlicht falsch. Wie das zu beweisen ist oder sonst was steht nicht zur Debatte.
"Stellen Sie sich vor, Sie kommen morgens zu Ihrem Auto und stellen Aufbruchspuren an der Fahrertür fest. Es wurde zwar nichts gestohlen, aber Ihr Autoradio ist beschädigt und das Armaturenbrett zerkratzt. Auch versuchter Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder zugehöriger Teile, wie in diesem Fall, ist über Ihre Fahrzeugversicherung abgedeckt."
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Zitat:
Original geschrieben von norbert23
Auch versuchter Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder zugehöriger Teile, wie in diesem Fall, ist über Ihre Fahrzeugversicherung abgedeckt."
Dann hätten die in dem Text mal genauer sagen sollen, ob sie mit "Fahrzeugversicherung" die VK oder TK meinen. Das geht nach meiner Auffassungsgabe da nicht genau hervor.
Meiner Meinung und Erfahrung nach (lasse mich gerne eines besseren belehren) fällt es unter die VK, wenn zb. Tür, Mittelkonsole und Geräte bei einem Einbruch beschädigt wurden und nix entwendet wurde.
Werd morgen nochma unseren Vers.-Mitarbeiter fragen. Der kommt eh morgen zu uns in die Filiale.
Mein letzter Beitrag zu dieser Diskussion heute.
Und wieder herrscht hier ein raues Klima 🙁
Schaut mal hier !!!
Zitat:
Bei der Teilkaskoversicherung der Autoversicherung
sind Schäden am eigenen Fahrzeug durch:
Brand oder Explosion
Entwendung (auch versuchter Diebstahl )
Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
Bruch der Verglasung
Haarwild-Unfälle ( z.B. Hase, Reh, Wildschwein )
Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluß
Quelle:
http://www.versicherungen-secureconcept.org/Autoversicherung/Autoversicherung.htmEdit: Und noch eine Quelle
Also bei mir hat die TK auch gezahlt, als bei meinem Cabrio das Dach aufgeschlitzt wurde und eine Tasche im Innenraum durchwühlt wurde. Es wurde zwar nix geklaut, es wurde aber von der Polizei als (ich glaube) "versuchter schwerer Diebstahl" aufgenommen.
Alle Schäden, die durch den Einbruchsweg verursacht werden, erstattet der Versicherer über die TK. Darüber hinaus verursachte Vandalismusschäden können nur über die VK reguliert werden.
Es ist also durchaus möglich, dass bei einem Einbruch ins Fahrzeug nicht alles über TK reguliert werden kann.
Z.B. Aufbruch der Fahrertür, Entwendung des Radios, dabei wird das Armaturenbrett verkratzt --> TK, weil ED. Nachdem der Dieb gefrustet war, weil er neidisch auf deine Ledersitze ist und mit dem Cuttermesser ein Kreuz in deine Sitzflächen schneidet --> VK, weil Vandalismus.
Hallo,
entscheidend für die Versicherung ist, welches Delikt vorliegt. D.h.
wird nur eine Sachbeschädigung angezeigt bzw. aufgenommen, so zahlt auch nur die Vollkaskoversicherung. Handelt es sich allerdings bei der vorliegenden Straftat um einen "besonders schweren Fall des Diebstahls" (Der Versuch reicht aus), so zahlt die Teilkasko ohne Hochstufung.
hi @ all!
ich hab den thread mal aus der vw/g5 ecke hierher verschoben bzw. kopiert und im originalforum einen link hierher gelassen da sich mittlerweilen das thema doch sehr gewandelt hat .... 😉
cheers, jochen
Traumzauber hat den Sachverhalt eigentlich sehr gut beschrieben:
Zitat:
Alle Schäden, die durch den Einbruchsweg verursacht werden, erstattet der Versicherer über die TK. Darüber hinaus verursachte Vandalismusschäden können nur über die VK reguliert werden.
Es ist also durchaus möglich, dass bei einem Einbruch ins Fahrzeug nicht alles über TK reguliert werden kann.
Z.B. Aufbruch der Fahrertür, Entwendung des Radios, dabei wird das Armaturenbrett verkratzt --> TK, weil ED. Nachdem der Dieb gefrustet war, weil er neidisch auf deine Ledersitze ist und mit dem Cuttermesser ein Kreuz in deine Sitzflächen schneidet --> VK, weil Vandalismus.
"VK, weil Vandalismus" natürlich nur für die Sitze, Radio etc. dennoch über TK.
Einbruch und Einbruchversuch sind über die Teilkasko abgedeckt, es sei denn, das Ziel des Täters war eindeutig nicht das Fahrzeug sondern irgendwelche nicht mitversicherten Teilen (Lederjacke, Handy etc), die offen im Fahrzeug lagen. Dann gehts nur über die Vollkasko! Und auch das absichtliche Verkratzen des Lacks vor oder nach dem Einbruch hat nichts mehr mit dem Einbruch zu tun, also auch VK.