Auto auf Kredit und gestohlen! Und nur Haftpflichtversicherung:(
Hallo liebe Leute!
Und zwar mein Auto ist heute bei uns vor der Haustüre gestohlen worden.
Polizei ist schon informiert und alles weitere ist auch schon eingeleitet!
Mein frage ist nur die muss ich das Auto jetzt selber zahlen oder ob ich es selber bezahlen muss!
Lg Anna
Beste Antwort im Thema
Du musst es selber zahlen und es selber bezahlen
176 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 1. März 2016 um 13:51:07 Uhr:
Können da auf die TE noch Konsequenzen wegen eines Vertragsverstoßes zukommen?
Nach meiner Kenntnis enthalten die AGB von Opel Finanzierungsverträgen keinen Hinweis, dass der Abschluss einer bestimmten Versicherung obligatorisch sei. Ob das in AT anders ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 1. März 2016 um 14:29:57 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 1. März 2016 um 13:51:07 Uhr:
Können da auf die TE noch Konsequenzen wegen eines Vertragsverstoßes zukommen?Nach meiner Kenntnis enthalten die AGB von Opel Finanzierungsverträgen keinen Hinweis, dass der Abschluss einer bestimmten Versicherung obligatorisch sei. Ob das in AT anders ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Ohne jetzt die alten Unterlagen herauskramen zu wollen...
Ich meine, sowohl bei Mercedes (C-Klasse 2006 finanziert) als auch bei VW (Golf Variant 2009 geleast) war die Vollkaskoversicherung verpflichtend. Nachgewiesen werden musste sie aber nicht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 1. März 2016 um 14:35:23 Uhr:
Ohne jetzt die alten Unterlagen herauskramen zu wollen...Ich meine, sowohl bei Mercedes (C-Klasse 2006 finanziert) als auch bei VW (Golf Variant 2009 geleast) war die Vollkaskoversicherung verpflichtend. Nachgewiesen werden musste sie aber nicht.
Ich sprach auch nicht von Mercedes oder VW, sondern von Opel.
Von BMW kenne ich es auch, dass der Abschluss einer VK obligatorisch ist.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 28. Februar 2016 um 19:03:21 Uhr:
Unterm Strich gehe ich mit, dass sofern zwingend seitens des Kreditgebers eine VK gefordert war und der gleiche Verkäufer Auto und Versicherung verkauft hat, dass er dann mit in der Pflicht ist.
Aber ich halte das in vorliegendem Fall für sehr unwahrscheinlich.
Ich auch.
Wenn eine Bank eine Vollkaskoversicherung zur Bedingung macht, fragt sie im Normalfall nach der Versicherungsgesellschaft und fordert von dort einen Sicherungsschein an. Darin bestätigt die Versicherung nicht nur den Versicherungsumfang sondern erklärt auch den Darlehensgeber zu informieren wenn ein Schadenfall eingetreten ist oder die Versicherung nicht mehr besteht bzw. der Versicherungsschutz in Gefahr gerät. Hätte die Bank das im vorliegenden Fall getan, hätte die TE bereits Ärger bekommen bevor ihr das Auto geklaut wurde. Folglich hat die Bank den Kredit offenbar nicht von einer Vollkaskoversicherung abhängig gemacht.
Banken sind nicht blöd und wenn ihnen etwas so wichtig ist dass sie die Darlehensvergabe davon abhängig machen, dann wollen Sie auch einen Nachweis.
Tatsächlich aber ist es gar nicht so selten, dass Banken bei Autokrediten nicht auf eine Vollkaskoversicherung bestehen. Das halte ich im vorliegenden Fall zwar für fahrlässig, aber keiner von uns kennt die Richtlinien, nach denen hier entschieden wurde.
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So lange der Lohn ausreichend hoch ist das man Pfänden kann haben die Banken kein Problem. Die Hausbank holt es sich direkt vom Konto und Andere wählen den Weg der Lohnpfändung und dabei ist es relativ egal ob man mit seinem Einkommen sein Auskommen hat oder nicht.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 4. März 2016 um 07:54:25 Uhr:
Wenn eine Bank eine Vollkaskoversicherung zur Bedingung macht, fragt sie im Normalfall nach der Versicherungsgesellschaft und fordert von dort einen Sicherungsschein an. ... Folglich hat die Bank den Kredit offenbar nicht von einer Vollkaskoversicherung abhängig gemacht.
Dafür haben wir hier aber genug Leute gehört, die genau das Gegenteil gesagt haben. Wo schlicht und einfach keine Kontrolle statt fand.
Die Autobank eines großen deutschen Herstellers mit Stern im Logo verzichtet auch auf Sicherungsscheine, weil der ein oder andere Ausfall durch Privatinsolvenz nach unversichertem Unfall immer noch deutlich günstiger ist als die Verwaltung der Sicherungsscheine. Zum Abschluss einer Vollkasko verpflichte ich mich laut AGB aber trotzdem.
Ich würde auch gerne mal AGB sehen, in denen keine Vollkaskoabsicherung gefordert wird.
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 4. März 2016 um 21:19:06 Uhr:
Ich würde auch gerne mal AGB sehen, in denen keine Vollkaskoabsicherung gefordert wird.
Alle Kredite, die nicht mal zwingend in ein Auto investiert werden, dürften genau da drunter fallen, also reine Konsumkredite.
Das ist schon mal eine Hausnummer.
Ich dachte wir reden hier von Krediten fües Fahrzeug? Da aber Autokredite immer recht zinsgünstig sind, wird einen anderen Kredit fürs Auto nur jemand nehmen, der ...
... keinen Kredit speziell fürs Auto bekommt.
... sich nicht informiert, was bei den Summen aber normal sein sollte.
Mir ist bewusst, das man beim ersten Punkt auch nur schwer an einen Kredit kommt, es ist aber dennoch möglich.
Zitat:
@Knergy schrieb am 5. März 2016 um 12:26:08 Uhr:
Ich dachte wir reden hier von Krediten fües Fahrzeug? Da aber Autokredite immer recht zinsgünstig sind, wird einen anderen Kredit fürs Auto nur jemand nehmen, der ...... keinen Kredit speziell fürs Auto bekommt.
... sich nicht informiert, was bei den Summen aber normal sein sollte.Mir ist bewusst, das man beim ersten Punkt auch nur schwer an einen Kredit kommt, es ist aber dennoch möglich.
Wenn Du mal die üblichen Kreditportale ansiehst, dann stellst Du fest, dass zahlreiche Banken beim Zinssatz gar nicht unterscheiden, ob es sich um einen Autokredit oder um einen Kredit zur freien Verwendung handelt.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 4. März 2016 um 21:19:06 Uhr:
Die Autobank eines großen deutschen Herstellers mit Stern im Logo verzichtet auch auf Sicherungsscheine, weil der ein oder andere Ausfall durch Privatinsolvenz nach unversichertem Unfall immer noch deutlich günstiger ist als die Verwaltung der Sicherungsscheine. Zum Abschluss einer Vollkasko verpflichte ich mich laut AGB aber trotzdem.Ich würde auch gerne mal AGB sehen, in denen keine Vollkaskoabsicherung gefordert wird.
Ich muss in den AGBs auch nicht regeln, was ich alles NICHT verlange.
Ich regele das, was Bedingung und Auflage des Geschäftsbetriebs ist.
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 4. März 2016 um 21:19:06 Uhr:
Die Autobank eines großen deutschen Herstellers mit Stern im Logo verzichtet auch auf Sicherungsscheine, weil der ein oder andere Ausfall durch Privatinsolvenz nach unversichertem Unfall immer noch deutlich günstiger ist als die Verwaltung der Sicherungsscheine. Zum Abschluss einer Vollkasko verpflichte ich mich laut AGB aber trotzdem.
Zumal der Verkäufer vermutlich auch nicht in der Pflicht ist, die Einhaltung der AGB durch den Kunden vollständig zu überprüfen.
Dürfte aber einen wichtigen Grund liefern, den Darlehensbetrag sofort fällig zu stellen.