Auto anmelden/Nummernschild und HU Plakette mit 18
Guten tag ich wurde am 26.12.23 18 Jahre alt und habe ein auto bekommen leider noch kein Führerschein das auto ist vom vorbesitzer abgemeldet worden das auto hat noch tüv bis Juni 24 meine frage ist kann ich das auto anmelden und zulassen ohne einen Führerschein mit 18? Und wie bekomme ich die tüv plakette und den Nummernschild da das auto ja noch tüv hat geht das überhaupt mit 18 und ohne Führerschein?
42 Antworten
Diese Bestimmung hebelt aber nicht die beschränkte Geschäftsfähigkeit aus. Man kann einem Achtjährigen nicht die Einwilligung erteilen, Immobilien zu kaufen, Aktienpakete zu erwerben und weitreichende Verträge abzuschließen. Die Halter-Eigenschaft ist mit einer Vielzahl von Pflichten verbunden, die nichts mit einer einzelnen Willenserklärung zu tun haben. Das widerspräche auch deutlich der von der Rechtsprechung entwickelten Definition des Fahrzeughalters, nämlich die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug zu haben und es für eigene Rechnung zu gebrauchen.
Darüber wird auch oft genug sinniert! Der eingetragene Halter muss nicht zwingend der sein, der die Verfügungsgewalt hat.
Deshalb kann ich trotzdem nicht denjenigen verpflichtet sich als Halter in die ZB eintragen zu lassen,der das Fahrzeug tankt,bewegt und nutzt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2024 um 23:16:29 Uhr:
Der eingetragene Halter muss nicht zwingend der sein, der die Verfügungsgewalt hat.
Ich weiß. Aber der Achtjährige kann weder faktischer Halter sein noch Halter lt. Fahrzeugpapieren und damit beispielsweise Adressat von Bußgeldbescheiden aufgrund von Halterverstößen. Es ist nun mal Tatsache, dass es heutzutage kaum noch Zulassungsstellen gibt, die anstandslos Zulassungen auf Minderjährige vornehmen.
DA irrst Du leider.
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Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2024 um 21:07:06 Uhr:
Auweia, jetzt wird aber alles durcheinander gebracht. Die Beschlagnahmung wegen Raserei ist doch etwas völlig anderes, als das, worüber wir hier reden. In diesem Fall ginge es eher um eine Zwangsabmeldung.
dennoch sollten nicht zutreffende Aussagen auch korrigiert werden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. Januar 2024 um 04:02:51 Uhr:
DA irrst Du leider.
Ich habe mehrere Versuche unternommen, wenigstens einige Zulassungsstellen zu benennen, die eine Zulassung auf Minderjährige ohne entspr. Fahrerlaubnis ausdrücklich ablehnen. Das mag noch nicht repräsentativ sein, aber für mich ergibt sich ein ganz klares Bild, dass solche Zulassungsstellen in der deutlichen Mehrheit sind. Deine Antwort bringt einen dagegen nicht weiter. Außer zu behaupten, dass ich mich irren würde, ist ja da nichts. Nenne doch einfach mal ein Dutzend Zulassungsstellen, von denen du genau weißt, dass sie es anders machen.
Du hast doch selber angerissen, dass das Bateln, wer die meisten Zulassungsstellen kennt, die das machen oder nicht, zu nichts führt. Bei über 700 Zulassungsstellen in Deutschland, wird das eine längeres unterfangen.
Eine von Dir aufgeführte, würde, wenn sie das tatsächlich so tun, gehen eine Festlegung vom vorgesetzten Ministerium verstoßen.
Wenn es jemand zwingend beantragt,werden sie dies aber nicht durchziehen, da die FZV die Haltereinsbhränkung auf behinderte und Führerscheininhaber nicht vorsieht
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. Januar 2024 um 22:46:42 Uhr:
Eine von Dir aufgeführte, würde, wenn sie das tatsächlich so tun, gehen eine Festlegung vom vorgesetzten Ministerium verstoßen.
Wenn du schon jegliche Beweisführung ablehnst, dann sag mir wenigstens, was das für eine "Festlegung vom vorgesetzten Ministerium" sein soll.
Ich bin da bei Rockville, einem Minderjährigen fehlt es einfach an den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, wer Halter des Fahrzeugs ist (u. A. Gebrauch auf eigene Rechnung, tatsächliche Verfügungsgewalt…). Da ein Minderjähriger weder Beginn noch Ziel einer Fahrt selbst bestimmen kann, ist die Zulassung eines Fahrzeugs auf ihn als Halter nicht möglich. Die Ausnahmen sind hier Fahrzeug wie z. B. Leuchtkrafträder, hier ist mit der passenden FE auch ab 16 die freie Verfügung möglich und somit die Haltereigenschaft. Dennoch wird auch in diesen Fällen das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter benötigt, da die Zulassung auf Antrag vorgenommen wird und eine entsprechende Willenserklärung erforderlich ist.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Januar 2024 um 00:14:46 Uhr:
... Da ein Minderjähriger weder Beginn noch Ziel einer Fahrt selbst bestimmen kann, ist die Zulassung eines Fahrzeugs auf ihn als Halter nicht möglich. ...
???
Davon abgesehen ist der TE Justin nun bereits 18 Jahre und möchte ab nun ein Auto anmelden.
Die Zulassung und versicherung ist problemlos möglich, aber der Versicherungsbeitrag könnte unangenehm hoch ausfallen. Weiß nicht, wenn man garkeinen Führerscheinerwerb vorweisen kann, es noch mal einen satten Beitrag+ on Top geben kann?
Geht es darum, das Auto bis zum F-Scheinerhalt auf der Straße parken zu dürfen?
Dann wär evtl. ein Stellplatz, wo das KFZ abgemeldet stehen darf, günstiger als Versicherung?
Einziger Pferdefuss, das Fahrzeug wär dann z.B. nicht nicht versichert, also stellplatz unter freiem Himmel und der Hagel zertrümmert den Wagen = persönliches Pech...
Das ist doch hier eh alles für den Allerwertesten.
Angemeldet, einen Eröffnungsbeitrag geschrieben, und dann kam nichts mehr.
Da könnt ihr euch noch zwei Seiten über was, wäre, wenn Gedanken machen.
Kann zu.