Auto anmelden/Nummernschild und HU Plakette mit 18
Guten tag ich wurde am 26.12.23 18 Jahre alt und habe ein auto bekommen leider noch kein Führerschein das auto ist vom vorbesitzer abgemeldet worden das auto hat noch tüv bis Juni 24 meine frage ist kann ich das auto anmelden und zulassen ohne einen Führerschein mit 18? Und wie bekomme ich die tüv plakette und den Nummernschild da das auto ja noch tüv hat geht das überhaupt mit 18 und ohne Führerschein?
42 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 11. Januar 2024 um 11:48:11 Uhr:
Ergänzung: ich habe jetzt die Bestätigung meiner Zulassungsstelle bekommen, dass es möglich ist, Fahrzeuge auf Minderjährige zuzulassen.
Warum auch nicht.
Manche Zulassungsstellen wollen bei Alleinerziehenden einen Nachweis über das Alleinige Sorgerecht vom JA, manchen reicht die unterschriebene Erklärung des allein sorgeberechtigten.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2024 um 13:34:10 Uhr:
Warum google?
Weil es in wenigen Sekunden einen umfassenden Überblick bietet, welche Auffassung dazu viele Zulassungsstellen haben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2024 um 13:34:10 Uhr:
Mir fällt jetzt auf Schlag auch keine ein, wo das nicht möglich ist.
Dann solltest du vielleicht doch mal googlen. Ich erspare mir jetzt das Verlinken der Suchergebnisse.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2024 um 13:37:01 Uhr:
Warum auch nicht.
Vielleicht solltest du einfach mal deine eigene Meinung überprüfen. Ich habe jetzt die ersten 10 Suchergebnisse genommen, diese waren Hagen, Offenbach, Schaumburg, Freising, Rimbach, Potsdam-Mittelmark, Zwickau, Erfurt, Duisburg, Münster.
Bei ausnahmslos allen steht ausdrücklich, dass der Minderjährige neben der Einverständniserklärung der Eltern auch die entspr. Fahrerlaubnis benötigt.
Jetzt kannst du mit den 10 nächsten Zulassungsstellen weitermachen.
Gerade bei Zulassungsstellen bevorzuge ich den persönlich Kontakt und die die ich kenne, haben kein Problem mit der Zulassung auf minderjährige.
Die FZV gibt keine Ablehnung her, wurde auch untereinander oft genug ausdiskutiert, wenn es welche geben sollte, die es dennoch anders handhaben,dann ist das so.
Ich kenn keine mehr
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2024 um 13:46:24 Uhr:
... und die die ich kenne, haben kein Problem mit der Zulassung auf minderjährige.
Dann sag mir mal bitte, welche das sind, damit ich es selbst überprüfen kann.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2024 um 13:46:24 Uhr:
Die FZV gibt keine Ablehnung her,
In Verbindung mit dem BGB schon, denn die ganzen Pflichten eines Halters nach der FZV können von einem Achtjährigen gar nicht befolgt werden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2024 um 13:46:24 Uhr:
Ich kenn keine mehr
Ich habe doch 10 erwähnt, und 10 von diesen 10 sehen es anders als du.
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Zitat:
@Bulwey schrieb am 10. Januar 2024 um 20:34:29 Uhr:
Auch als Erwachsener ohne Führerschein, darf man Autos kaufen und auf sich zulassen. Andernfalls müsste man bei einem Führerscheinentzug ja auch sein Auto abgeben, das ist natürlich nicht so.
In Österreich wird es bald soweit sein und in D hat es die Fälle bei Raserrei schon gegeben. Abschließend entscheidet ein Richter ob das Fahrzeug dauerhaft entzogen wird - ungeachtet der Besitzverhältnisse.
BTW: Ja, selbst bei einem kurzen Führerscheinentzug, von z.B. nur einem Monat, könnte es sinnvoll sein, wenn der Fahrer auch der Halter/Besitzer ists das Fahrzeug gesichert "unterzustellen".
Mir sind Fälle bekannt wo der FS zwar ordnungsgemäß beim Amt abgegeben wurde, die Täter sind dennoch munter weitergefahren.
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Januar 2024 um 13:27:42 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 10. Januar 2024 um 20:34:29 Uhr:
Andernfalls müsste man bei einem Führerscheinentzug ja auch sein Auto abgeben, das ist natürlich nicht so.Das ist ein ganz unpassender Vergleich, denn der Erwachsene, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist ja trotzdem voll geschäftsfähig.
Wenn du denkst das war ein Vergleich mit dem Jugendlichen, dann hast du es falsch verstanden.
Ich wollte damit unterstreichen, dass Erwachsene ohne Führerschein Fahrzeuge auf sich zulassen können.
Wenn du nur den einen Satz zitierst, dann reisst du das ganze natürlich aus dem Kontext. Ich hatte das mit jugendlich und Erwachsene sogar in zwei Abschnitte eingeteilt, und damit sauber getrennt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2024 um 13:37:01 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 11. Januar 2024 um 11:48:11 Uhr:
Ergänzung: ich habe jetzt die Bestätigung meiner Zulassungsstelle bekommen, dass es möglich ist, Fahrzeuge auf Minderjährige zuzulassen.Warum auch nicht.
Manche Zulassungsstellen wollen bei Alleinerziehenden einen Nachweis über das Alleinige Sorgerecht vom JA, manchen reicht die unterschriebene Erklärung des allein sorgeberechtigten.
Und woher weiß eine Zulassungsstelle, dass eventuell ein Elternteil alleinerziehend ist?
Zitat:
@Astradruide schrieb am 11. Januar 2024 um 19:32:06 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 10. Januar 2024 um 20:34:29 Uhr:
Auch als Erwachsener ohne Führerschein, darf man Autos kaufen und auf sich zulassen. Andernfalls müsste man bei einem Führerscheinentzug ja auch sein Auto abgeben, das ist natürlich nicht so.In Österreich wird es bald soweit sein und in D hat es die Fälle bei Raserrei schon gegeben. Abschließend entscheidet ein Richter ob das Fahrzeug dauerhaft entzogen wird - ungeachtet der Besitzverhältnisse.
Auweia, jetzt wird aber alles durcheinander gebracht. Die Beschlagnahmung wegen Raserei ist doch etwas völlig anderes, als das, worüber wir hier reden. In diesem Fall ginge es eher um eine Zwangsabmeldung.
Dem TE geht es um eine Zulassung zu seinem 18. Geburtstag, den er außerhalb des Gefängnisses und nicht rasend zu verbringen beabsichtigt. Die Ausbildung zum lizensierten Verkehrsrowdy (Führerscheinausbildung) will er vor seiner ersten eigenen Fahrt mit seinem Auto abschließen. Das klingt alles absolut legal und unverdächtig. Zumindest habe ich ihn in dieser Weise verstanden. 😉
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2024 um 20:55:40 Uhr:
Wenn du nur den einen Satz zitierst, dann reisst du das ganze natürlich aus dem Kontext.
Der Kontext war doch gegeben, u.a. durch:
"Um ein Fahrzeug auf sich zuzulassen benötigt man nicht den entsprechenden Führerschein.
Auch als Erwachsener ohne Führerschein, darf man Autos kaufen und auf sich zulassen. Andernfalls müsste man bei einem Führerscheinentzug ja auch sein Auto abgeben, das ist natürlich nicht so."
Damit versuchst du zu begründen, dass ein Minderjähriger ein Fahrzeug auf sich zulassen kann, weil es ja auch ein Erwachsener ohne Führerschein kann. Und der Vergleich passt eben nicht.
Wenn es angeblich keinen Kontext gibt, warum bringst du dann überhaupt das Beispiel mit dem Erwachsenen ohne Führerschein?
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Januar 2024 um 22:10:48 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2024 um 20:55:40 Uhr:
Wenn du nur den einen Satz zitierst, dann reisst du das ganze natürlich aus dem Kontext.Der Kontext war doch gegeben, u.a. durch:
"Um ein Fahrzeug auf sich zuzulassen benötigt man nicht den entsprechenden Führerschein.
Auch als Erwachsener ohne Führerschein, darf man Autos kaufen und auf sich zulassen. Andernfalls müsste man bei einem Führerscheinentzug ja auch sein Auto abgeben, das ist natürlich nicht so."
Damit versuchst du zu begründen, dass ein Minderjähriger ein Fahrzeug auf sich zulassen kann, weil es ja auch ein Erwachsener ohne Führerschein kann. Und der Vergleich passt eben nicht.
Wenn es angeblich keinen Kontext gibt, warum bringst du dann überhaupt das Beispiel mit dem Erwachsenen ohne Führerschein?
Nein, dass ein Erwachsener ohne Führerschein ein Auto auf sich zulassen darf ist nicht der Grund, dass es auch ein Jugendlicher darf. Das habe ich nie behauptet.
Beides habe ich getrennt behandelt und auch in zwei Abschnitte unterteilt. Der Führerschein ist nicht Voraussetzung für eine Zulassung. Du dürftest auch eine Spedition gründen und LKWs kaufen, ohne einen LKW-Führerschein zu haben.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2024 um 22:26:24 Uhr:
Beides habe ich getrennt behandelt und auch in zwei Abschnitte unterteilt.
OK, der Satz mit den Erwachsenen ohne Führerschein hatte also gar nichts mit der Frage der Zulassung auf Minderjährige zu tun. Warum hast du es denn überhaupt geschrieben, wenn es gar keinen Zusammenhang gibt?
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Januar 2024 um 22:31:26 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2024 um 22:26:24 Uhr:
Beides habe ich getrennt behandelt und auch in zwei Abschnitte unterteilt.OK, der Satz mit den Erwachsenen ohne Führerschein hatte also gar nichts mit der Frage der Zulassung auf Minderjährige zu tun. Warum hast du es denn überhaupt geschrieben, wenn es gar keinen Zusammenhang gibt?
Es war einfach nur ein Beispiel dafür dass man ein KFZ zulassen darf. ohne einen Führerschein zu haben.
Dass man ein KFZ auf einen Jugendlichen zulassen darf, muss man ja gar nicht begründen. Es ist ganz einfach so. Ich habe die Regelung ja auch nicht erfunden, ich sage ja nur wie es ist.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2024 um 22:33:57 Uhr:
Es war einfach nur ein Beispiel dafür dass man ein KFZ zulassen darf. ohne einen Führerschein zu haben.
Ja, und das bezog sich erkennbar auf den Fall mit der Zulassung auf Minderjährige. Daran ändert doch eine eingefügte Leerzeile nichts.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2024 um 22:33:57 Uhr:
Dass man ein KFZ auf einen Jugendlichen zulassen darf, muss man ja gar nicht begründen. Es ist ganz einfach so. Ich habe die Regelung ja auch nicht erfunden, ich sage ja nur wie es ist.
Das Gegenteil lässt sich viel leichter begründen, insb. mit den §§ 104, 106 BGB.
§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.