Auto angemeldet verkaufen - ja oder nein?

Hallo,

ich bin gerade in den Bemühungen mein Fahrzeug zu verkaufen. Von Privat zu Privat.

Nun war ein Interessent da, er möchte sich im Lauf der Woche dann bei mir melden und Bescheid geben.
Nun ist die Sache, ob ich das Auto auf "meine Zulassung" übergebe.

Sinnvoll oder eher davon abzuraten? Wie schaut es für mich aus, wenn der Käufer das nicht abmeldet?
Man kann es ja in den Vertrag reinschreiben, aber was mache ich wenn der Käufer damit noch monatelang herumfährt?

Danke 😉

Beste Antwort im Thema

Sollte hinlänglich bekannt sein das man nur ein abgemeldetes Auto übergibt beim Verkauf.
Im nachhinein hat man nur Ärger am Hals.

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Zitat:

@Matsches schrieb am 17. September 2015 um 21:53:56 Uhr:



Zitat:

@BMWRider schrieb am 17. September 2015 um 19:06:25 Uhr:


Zumindest bei mir hat der erste Interessent immer gekauft
Dann hast Du ganz einfach zu billig angeboten.
Über den Preis bekommt man alles los.

Nö.

Die Fahrzeuge waren einfach ehrlich beschrieben, ehrlich fotografiert und auch marktgerecht eingepreist. Verkaufsdruck bestand nicht, da jeweils Inzahlungnahmeangebote von Händlern vorlagen. Diese wurden jeweils deutlich übertroffen.

Auch wenn es unrealistisch erscheinen mag: Wenn der Interessent kommt und dann kein "ach ja, habe ich vergessen zu erwähnen, ist ja nur ne Kleinigkeit und hatmichnichtgestört" kommt, dann erweckt das schlicht Vertrauen. Ich habe am Telefon meinen Preis genannt und es wurde in keinem Fall nachverhandelt. Die Autos waren es wert, aber wurden nicht unter Preis verkauft. Zeigen die Vergleiche im Netz und auch in meinen "Fachunterforen", wo ja gern mal alles zu teuer ist.

Um auf das Thema zurück zu kommen: wenn der Käufer das Auto so vorfindet wie beschrieben, dann schafft das Vertrauen. Daher war die abgemeldete Übergabe inkl des von mir genannten Vorgehens nie ein Thema

Bin eigentlich auch ehr der Typ der lieber auf ein bissel Geld verzichtet und dafür schnell und unkompliziert verkauft. Muss aber erwähnen das die Autos, die ich bisher Privat verkauft habe, keine wertvollen Kisten waren. Es hätte vielleicht sein können, dass ich 300€ mehr bekommen hätte aber dafür müsste ich dann auch mehr Zeit investieren.
Als ich die letzten Wochen nach Autos geschaut habe, musste ich mit entsetzen feststellen, dass die Privatverkäufer teilweise mehr verlangen als die Vertragshändler. Sucht mal bei mobile nach einem Passat ab Ez. 2011 und bis 80tkm. Ihr werdet echt staunen das die Privaten eine ganze Ecke mehr haben wollen für vergleichbare Autos wie der Händler.

Bei solchen Preisvorstellungen, kann man natürlich Thema abmelden vergessen, und auch nicht wundern wenn schon am Telefon verhandelt wird.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 17. September 2015 um 22:23:56 Uhr:



Nö.
Die Fahrzeuge waren einfach ehrlich beschrieben, ehrlich fotografiert und auch marktgerecht eingepreist. Verkaufsdruck bestand nicht, da jeweils Inzahlungnahmeangebote von Händlern vorlagen. Diese wurden jeweils deutlich übertroffen.

Wenn der ERSTE Interessent das Fahrzeug ohne Nachverhandlung zum Zielpreis kauft, dann war es zu billig angeboten.

Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Ich gebe aber zu: Vielleicht muss es manchmal schnell gehen, dann hat man halt keine andere Wahl.

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 18. September 2015 um 00:08:41 Uhr:


Als ich die letzten Wochen nach Autos geschaut habe, musste ich mit entsetzen feststellen, dass die Privatverkäufer teilweise mehr verlangen als die Vertragshändler.

Natürlich tun sie das.

Sie orientieren sich an dem was ein Händler verlangt, sind natürlich (wie jeder andere Autobesitzer auch) der Ansicht ihr Auto sei viel besser als der Durchschnitt.

Zudem orientiert sich der Verkäufer meist an den teuersten Angeboten und vergleicht sein Auto damit.

Außerdem gehen sie davon aus ohnehin noch heruntergehandelt zu werden.

Entsprechend wird dann angeboten.

ABER: Man sieht bei mobile und konsorten leider nicht, zu welchem Preis die Autos dann schlussendlich verkauft werden.

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Sicher verkaufe ich mein Auto angemeldet, sofern der Käufer in DE wohnt. Damit bekomme ich das Auto auch schneller vom Hof. Bei einem Verkauf ins Ausland kann es schwieriger werden.

Dazu geht man folgendermaßen vor:
Im Kaufvertrag (manche guten Kaufvertragsvordrucke (zb. vom ADAC) haben das schon mit drin) gebe ich an, dass der Käufer sich verpflichtet das Auto innerhalb der gesetzlichen Frist umzumelden (Meist 3 Werktage).

Ich melde den Autoverkauf sofort meiner Versicherung und der Zulassungsstelle. Das geht ja heute schon per email. Als Nachweis gilt der Kaufvertrag (deshalb sollte man auch einen haben).

Aus die Maus, somit bin ich aus dem Schneider wenn ich alles korrekt bei der Vers und Zulassung gemeldet habe und nachweisen kann. Meldet der neue Käufer um oder nicht, ist dann nicht mehr mein Problem.

Bin ich per Kaufvertrag nicht abgesichert und melde ich den Verkauf nicht, gibts durchaus Probleme.

Probefahrt ja, Schilder aus der Hand geben NEIN.

Bei mir hat nachts um 3 das Telefon geklingelt und
ich dürfte der Polizei nächsten Tag
persönlich erklären das der brennende Wagen
im Wald schon seid 2 Wochen nicht mehr mir gehört.

Alleine die Zeit die man verschwendet jedem zu erklären,
dass der Wagen verkauft wurde ist mir mehr wert als
die paar Kröten die ich mehr beim Verkauf einfahre.

Verkauft hatte ich an einen jungen Kerl (ohne Migrationshintergrund),
mit Frau & Kind im Schlepptau.

Zitat:

@Guest77 schrieb am 17. September 2015 um 22:07:04 Uhr:


schreib rein zb Das Auto wird von Privat Verkauft ohne Garantie oder Rücknahme das Auto wurde besichtigt und Probe gefahren

Gefährliches Halbwissen und schon über 10 Jahre anders.

Alles andere wie Garantie ist freiwillig. Und was freiwillig sein kann, muss man nicht ausschließen.

Privatverkauf, Gewährleistung oder Umtausch ausgeschlossen muss in den Vertrag.
Stehen die drei o. g. Worte nicht im Vertrag, kann der Vertrag für nichtig erklärt werden und du gibst 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.

@
Leute postet nicht immer Texte die schon über 10 Jahre keine Gültigkeiit mehr haben!

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 18. September 2015 um 00:08:41 Uhr:


Als ich die letzten Wochen nach Autos geschaut habe, musste ich mit entsetzen feststellen, dass die Privatverkäufer teilweise mehr verlangen als die Vertragshändler. Sucht mal bei mobile nach einem Passat ab Ez. 2011 und bis 80tkm. Ihr werdet echt staunen das die Privaten eine ganze Ecke mehr haben wollen für vergleichbare Autos wie der Händler.

Also wie du unter über 12.000 Angeboten das so analysieren konntest ... respekt. Zumal grade einmal rund 3% von denen von Privaten kam.

Ansonsten gehe ich aber ein Stück weit mit. Ich sage immer, generell sind 2/3 der Angebote bei mobile überteuert und grade die, die am stärksten aus dem Rahmen fallen, kommen von Privaten.
Die Gründe liegen sicher darin, dass die einen die Situation falsch einschätzen und die anderen der Meinung sind, es steht jeden Tag ein Dummer auf und der verirrt sich noch ausgerechnet zu ihnen. Das ist bei Händlern bei weitem nicht so ausgeprägt, weil die genau wissen, das ist keine zielführende Strategie. Dafür haben die in aller Regel mehr Sitzfleisch als mancher Private.

Zitat:

@FredMM schrieb am 18. September 2015 um 12:35:51 Uhr:


Sicher verkaufe ich mein Auto angemeldet, sofern der Käufer in DE wohnt. Damit bekomme ich das Auto auch schneller vom Hof. Bei einem Verkauf ins Ausland kann es schwieriger werden.

Dazu geht man folgendermaßen vor:
Im Kaufvertrag (manche guten Kaufvertragsvordrucke (zb. vom ADAC) haben das schon mit drin) gebe ich an, dass der Käufer sich verpflichtet das Auto innerhalb der gesetzlichen Frist umzumelden (Meist 3 Werktage).

Ich melde den Autoverkauf sofort meiner Versicherung und der Zulassungsstelle. Das geht ja heute schon per email. Als Nachweis gilt der Kaufvertrag (deshalb sollte man auch einen haben).

Aus die Maus, somit bin ich aus dem Schneider wenn ich alles korrekt bei der Vers und Zulassung gemeldet habe und nachweisen kann. Meldet der neue Käufer um oder nicht, ist dann nicht mehr mein Problem.

Das gilt aber nur, wenn auch die Angaben des Käufers im Kaufvertrag korrekt sind. D. h., Du musst Dir mindestens seinen Ausweis zeigen lassen. Und selbst der könnte natürlich gefälscht sein.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 18. September 2015 um 20:31:51 Uhr:


Privatverkauf, Gewährleistung oder Umtausch ausgeschlossen muss in den Vertrag.

ganz sicher nicht. Privatverkauf kann man auch im Nachhinein problemlos beweisen und muss ganz sicher nicht in den Vertrag, zumal das auch per Vertrag gar nicht regelbar ist. Umtausch ausgeschlossen gilt sowieso. Das Einzige, was wirklich in den Vertrag muss, ist ein wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung (im Volksmund: Gewährleistung). Und natürlich alle bekannten Mängel sauber aufgelistet.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 18. September 2015 um 20:31:51 Uhr:


Leute postet nicht immer Texte die schon über 10 Jahre keine Gültigkeiit mehr haben!

ähemm

Gähn:

http://www.fahrschule-123.de/auto-verkaufen/privatverkauf/

Du hast schon gelesen, dass sich das Rückgaberecht auf Autos bezieht, die im Wege des Fernabsatzes gekauft werden? Kommt ja auch sehr häufig vor, dieser Fall. Insgesamt kein toller Link, den Du da zur Verfügung stellst.

Redundante Informationen im Kaufvertrag schränken diesen aber nicht ein. Kann man schon reinschreiben.

Es geht darum, das der alte Satz "gekauft wie gesehen und mit Probefahrt nicht die gesetzl. Gewährleistung oder jetzt Sachmängelhaftung ausschließt.

Wer von Privat zu Privat dies nicht schriftlich ausschließt, gibt die Gewährleitung autom, wie auch beim Verkauf ohne schriftl. Vertrag.
Dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die beinhalten die Gewährleitung.

Nicht mehr und nicht weniger.

Ist mir auch egal, verkauft wie ihr wollt und lasst euch durch gewiefte Aufkäufer schön über den Tisch ziehen.

Das nachkopern ist bei den "Betrügern" mittlerweile zum Volkssport geworden.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 24. September 2015 um 12:35:41 Uhr:


Es geht darum, das der alte Satz "gekauft wie gesehen und mit Probefahrt nicht die gesetzl. Gewährleistung oder jetzt Sachmängelhaftung ausschließt.

stimmt. Deswegen ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung unbedingt notwendig. Dass man aber auch eine Rücknahme ausschließen müsse oder gar den Privatverkauf vertraglich vereinbaren ist falsch.

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